Der Communication Decency Act wurde aufgehoben
Ein amerikanisches Gericht in Pennsylvania hat am 12.6.1996 den CDA (Communication Deceny Act), das Haßobjekt aller Liberalen und Netizens, als verfassungswidrig erklärt. Esther Dyson, Vorsitzende der EEF, jubelte, daß dieser Tag von den einzelnen Bürgern, den Familien und allen kommerziellen und öffentlichen Online-Organisationen gefeiert werden sollte. Werden jetzt die Kritiker, z.B. mit ihrer Blue Ribbon Campaign, arbeitslos?
Die politische Situation
Anfang Februar verabschiedete der Senat der Vereinigten Staaten einen Zusatz zum Telekommunikationsgesetz von 1996 mit dem Titel Communication Decency Act. Damit wurde versucht, die Aktivität und Politik im internationalen Spektrum des Internet zu regeln. Unter dem widerlichen Deckmantel des Pornographischen, eine der wenigen Quellen der Solidarität unter der Rechten, kriminalisierte das CDA die Übertragung von Bildern und Sprache, die in einem ganz weiten Sinn einen sogenannten obszönen Inhalt haben, so daß sofort bei virtuell allen Anbietern von möglicherweise problematischen Informationen große Angst vor riesigen Geldbußen, Gefängnisstrafen und teuren Rechtsstreitigkeiten entstanden. (Der CDA drohte für anstößige Inhalte im Internet mit Geldstrafen bis zu 250.000 Dollar oder zwei Jahren Gefängnis.)
All das geschah in einer Situation, in der die Regierung im moralischen Morast der republikanischen Revolution mit ihrer vorgeblichen Ethik der Mehrheit, ihren Platitüden über familiäre Werte und abgeschroschenen Freiheitsphrasen schwankte. Der Vorsitzende des Ausschusses Handel, Wissenschaft und Transport, Larry Presler, erhielt sogar einen Brief von einer Koalition der Rechten (der Christian Society, American Family Association, Eagle Forum, Morality in Media und anderen wie Edwin Meese III, verantwortlich für Extravaganzen des Meese-Untersuchungsausschußes über Pornographie unter Reagans Regierung), die höhere Strafen und eine strengere Strafverfolgung als vom Senat vorgesehen forderte. Die protektionistische, auf Geschäftsleute ausgerichtete Ideologie der Koalition wird von der gar nicht so verschleierten repressiven Taktik getragen, daß die Jugend sogar von sinnvollen Informationen über AIDS, sexuell übertragenen Krankheiten und letztlich auch internationaler Politik abgeschirmt werden sollte, die vereinfachende Überzeugungen von der moralische Dominanz der amerikanischen Ideologie untergraben. Weil die Rechte die wesentliche Differenz zwischen Repräsentation und Verhalten nicht erkannte, wurde sie plötzlich aktiv.
Vor nicht langer Zeit zerriß der Senator von New York, Al Damato, vor dem Kongreß und den Fernsehkameras, von denen die Ereignise im Kongreß aufgezeichnet werden, einen Katalog von Andre Serrano. Die willkürliche Zerstörung von Büchern und Bildern ist bestenfalls ein perverses Mißverständnis der Repräsentation und gleichzeitig ein überzeugender Hinweis auf die Macht, die der Kommunikation innewohnt. Das CDA soll so auch gegen die vorsätzliche Körperverletzung der ungehinderten Kommunikation garantieren, daß eindeutig zwischen der Redefreiheit und der nicht reglementierten Rede unterschieden wird. Und die Privatisierung des sozialen Raums, in dem die Verfassung sowieso nur schwer durchsetzbar ist, ist bereits geschehen. Privateigentum ist heiliger als die von der Verfassung garantierten Rechte! Kein Wunder, daß das Netz so gefährlich zu sein scheint!
Aber die laute Forderung, das Netz zu regulieren, kam nicht nur von den Rechten, sondern auch von der wachsenden Zahl der Liberalisten. Angekündigt wurde das, gleichzeitig mit der wachsenden Wahrnehmung von regierungsfeindlich eingestellten militärischen Bewegungen, vom Oklahoma-Attentat, der unlängst erfolgten Veröffentlichung der Turner Tagebücher, die weithin als Handbuch der neofaschistischen Taktik gelten, der Rezeption von Unabombers The Industrial Society and Its Future, der unverblümten antistaatlichen Mentalität der Theorie von der Dritten Welle in der Magna Carta for the Information Age und jüngst von der Gruppe aus Montana, die sich Freemen nennt.
Indem sie sich selbst als unabhängig vom Verfassungsrecht erklärten, schufen die Freemen ein souveränes Rechtssubjekt, das der Selbstbestimmung, der Selbstverwaltung und der Autonomie unterworfen ist. Sie forderten voller Illusionen der Autarkie die Autonomie, während sie der örtlichen Kommune großen Schaden zufügten, indem sie Freiheit auf Kosten ihrer Gläubiger verwirklichten (allgemein keine schlechte Beschreibung für Amerika!). Sie behaupteten sogar, daß ihr ad hoc Rechtssystem ihren Konflikt mit dem FBI, dem Justizministerium und dem Finanzamt aus der Welt schaffen würde. Die letzte Auseinandersetzung führte dazu, daß die Freemen von Hunderten von FBI-Agenten umzingelt wurden, die ihre Autonomie langsam durch das Abschalten der Wasser- und Stromversorgung und in einem abchließenden Schlag durch die Absperrung ihrer Telefonverbindung zerstörten.
Als direkte Reaktion auf das CDA und mit einem zutiefst republikanischen Programm entstand schließlich auf der Tastatur des selbsternannten kognitiven Dissidenten John Perry Barlow dessen Declaration of Independence of Cyberspace. Die viel auf dem Netz kursierende (und laut in manchen Foren kritisierte Erklärung ist voll von jener konterproduktiven Autonomie, die nur zu einer mächtigen Opposition führen wird.
Das Dokument strotzt vor nahezu unvertretbaren Widersprüchen und eigenwilligen Übertreibungen - "Souveränität", "Werk der Natur", "Gesellschaftsvertrag", unanwendbare Vorstellungen von Eigentum, Befreiung von der Ökonomie, Unterstellung des "Geistes".
Barlow weiß wie alle Cybercowboys sehr gut, daß das Netz von unterschiedlichsten Formen der "Command and Control"-Strategien des Kalten Krieges heimgesucht wird, daß die heranreifenden Überwachungstechniken von SGI-Scripten und die außergewöhnliche Verkörperung des Web-Raumes in Form von Logos (in beiden Bedeutungen des Begriffs) Redundanz und Allgegegenwart gedeihen lassen. In diesem Sinn kann der Triumph des gesättigten Marktes als total gelten, wenn es da nicht die nervtötenden Probleme der Dritten Welt, das wirtschaftliche Bedürfnis nach unaufhörlichen Verbesserungen der Ausrüstung und die unvermeidbaren wirtschaftlichen Voraussetzungen der Telekom-Unternehmen gäbe, die verhindern, daß sich dieses Werk der Natur in einem Ökosystem frei von den egoistischen Memen der Unternehmenskultur entwickeln kann.
Überdies sind die Vorannahmen über die Selbstverwaltung, wie sie bei den Freemen in einer extremen Form herrschen, in einem Fall vom Supreme Court bereits erfolgreich zu Fall gebracht worden, der die regionale Gesetzgebung des Bundesstaates Colorado betraf, womit die Aktivitäten von Schwulen und Lesben eingeschränkt werden sollten. Das Gericht wies diese Art einer diskriminerenden Rechtssprechung ab. Doch ist es genau eine solche selbst verordnete Regel, die Barlow mit dem katastrophal naiven Glauben verteidigt, daß wir alle, wenn wir die Gelegenheit hätten, "schon damit zurechtkommen" würden. Nur ein Blick in eine Tageszeitung oder eine oberflächliche Kenntnis der Geschichte würde hingegen zeigen, daß das neue Zeitalter nicht weniger raubgierig ist als dessen Vorläufer. "Um die konterrevolutionäre Funktion, welche die Kommunikationstechnologie erfüllen sollte, zu verschleiern", so schrieb Armand Mattelart über die Durchsetzung der Medien im Chile der 70er Jahre, "hat der Imperialismus die Massenmedien in den Rang von revolutionären Agenten erhoben, und das moderne Phänomen der Kommunikationsmittel in den der Revolution selbst."
Ein unlängst veröffentlichtes Dokument der Rand Corporation (ein militärischer Think Tank) mit dem Titel Der Cyberkrieg kommt sieht den Gebrauch von Netzen in der Koordination und Entwicklung politischer Strategien. David Ronfeldt, der Autor, schreibt: "Institutionen können von Netzen besiegt werden, und vielleicht braucht man Netze, um gegen Netze anzugehen."
Das ist der Solipsismus des klassischen Kalten Krieges, aber die dahinter steckende Angst der Gesetzgebung zielt auf die Zähmung der Autonomie. Ein zweites Dokument vom Institute for National Strategic Studies mit dem Titel The Mesh and the Net. Speculations on Armed Conflict in a Time of Free Silicon ist ebenfalls voll von einer telephobischer Faszination. Der Autor, Martin Libicki, schreibt: "Als die politische Motivation für die Weiterentwicklung der Militärtechnologie geringer wurde, beschleunigt sich die der Informationstechnologie, die für Auseinandersetzungen eingesetzt werden kann ... Konfliktzonen, in denen Maschinen die Vorherrschaft besitzen: Weltraum, Luftraum, Meere, Wüsten und Ebenen (ungefähr in dieser Reihenfolge), werden die ersten Bereiche sein, in denen das Große und Komplexe vom Kleinen und Vielen geschwächt wird."
Aber die wilde Entschlossenheit, den Cyberspace mit Gesetzen zu überziehen, will mehr als die Überwachung solcher dreckigen kleinen Sünden wie die Aussendung von Schweinereien über das ganze Netz. Es geht um die doppelte Aufgabe, aus dem fragilen Netz ein stabiles und sicheres System zu machen. Gesetze für den Cyberspace können auch zur Einschätzung des Netzes als eines Ortes der kulturellen Realpolitik und der wirklichen Ökonomie dienen - trotz der geistlosen Pseudoföderalisten wie Barlow! Jetzt ist nicht die Zeit, einzig wegen revolutionärer Inspiration zu den Gründervätern zurückzukehren. Und selbst damals war es ein Problem der Repräsentation, das die Feuer der Sezession entzündete - und die Truppen einmarschieren ließ.
Die Befreiung des Cyberspace wird eher einen elektronischen bürgerlichen Ungehorsam erfordern, wie ihn das Critical Art Ensemble vorgezeichnet hat, denn den einer Wiedergeburt des Verfassungskampfes vom 18. Jahrhundert. Die Tyrannei der Privatwirtschaft wird sich als weit besser organisierte Macht denn die gehorsamen Armeen des britischen Empire zeigen. Letztendlich handelt es sich ebenso sehr um eine internationale ökonomische Auseinandersetzung wie um einen bürgerrechtlichen Konflikt, bei dem der Einsatz vom unveräußerlichen Recht zu Kommunizieren bis zur Einrichtung des Netzes als zentrales Nervensystem einer bereits wackeligen Ordnung reicht.
Zur Begründung der einstweiligen Verfügung
Die Verfassungsgemäßheit des CDA wurde jetzt durch eine Koalition von Organisationen, die American Civil Liberties Union, erfolgreich bestritten.
"Die Angeklagten in diesem Verfahren sind Janet Reno, der Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten, und das Justizministerium der Regierung", so liest man am Anfang der Stellungnahme zur Zivilklage. "Aus praktischen Gründen werden wir die Angeklagten als die Regierung bezeichnen."
Die ausführlichen Kommentare breiten den Prozeß vor dem amerikanischen Bezirksgericht hinsichtlich einer vorläufigen Verfügung des CDA als Teil des Telekommunikationsgesetzes von 1996 aus. In den ersten Abschnitten findet sich ein kurzer Durchgang durch die Geschichte des Netzes und des Cyberspace, der als Aussage vorgetragen wurde. Hier werden wesentliche Dinge wie die Entstehung des Netzes aus Projekten der ARPA und dann der DARPA, die Unterschiede zwischen Usenet, FTP, IRC, Telnet und WWW-Protokollen, die Grundlagen der Web-Veröffentlichungen, der Recherche und der Suchmaschinen, die Einrichtung von PICS (Platform for Internet Content Selection des World Wide Web Konsortiums zur Überwachung des Materials) und die Leistung der Software zur Filterung von Information (Surfwatch, Net Nanny, Parental Guidance ...) behandelt. Dann folgt ein Überblick über repräsentative Inhalte im Web von Human Rights Watch, National Writers Union, Stop Prison Rape, Critical Path AIDS Project und anderen.
"Es ist keine Übertreibung, wenn man die Schlußfolgerung zieht, daß die Inhalte im Internet so vielgestaltig sind wie das menschliche Denken ... und daß das Internet ein einzigartiges und vollkommen neues Medium für die weltweite Kommunikation unter Menschen ist", schreiben die Richter.
Diese Ausführungen gehen den rechtlichen Begründungen des Gerichts für die Anfechtung des CDA voraus. Der Rechtsangelegenheit endet mit einer knappen Bemerkung: "Den Anträgen auf eine vorläufige Aufhebung wird daher stattgegeben." Das Dokument schließt mit den langen Stellungnahmen der drei Richter Sloviter, Buckwalter und Dalzell.
Sie legen dar, daß die reaktionäre Haltung des Kongresses nicht mit der von der Verfassung garantierten Redefreiheit übereinstimmt. Mit Zitaten von Gesetzen und Präzedenzfällen bieten die drei Richter ein stichhaltiges Verständnis des Zusammenhangs zwischen den Verfahren der Gesetzgebung und der mit der Verfassung übereinstimmenden Rechtssprechung.
Der Vorsitzende Richter Sloviter schreibt:
"Das CDA ist offensichtlich eine von der Regierung verhängte, inhaltlich ausgerichtete Einschränkung der Redefreiheit, und die in Frage stehende Rede, gleich ob man sie als 'anstößig' oder 'offen beleidigend' bezeichnet, hat Anrecht auf Schutz durch die Verfassung. ... Es scheint so zu sein, daß das Ausmaß der Restriktion der von der Verfassung geschützten Rede von Erwachsenen, zu der das CDA führen wird, wie man gesehen hat, zu groß ist, um durch die in Anspruch genommenen Interessen der Regierung ausgewogen zu werden. ... (Die Regierung) unterstellt, daß Bedenken, die von den Klägern vorgetragen, und Fragen, die vom Gericht gestellt werden, eine übertriebene Mutmaßung zum Ausdruck bringen, wie sie das Gesetz anwenden würde, und daß wir dem Justizministerium Vertrauen schenken sollten, die Anwendung des CDA in vernünftiger Weise zu handhaben, so daß die Strafverfolgung von ernster Literatur oder künstlerischen Werken, die in das Internet gestellt werden, vermieden wird. Das würde tatsächlich ein großes Vertrauen in eine Generation von Richtern erfordern, die nicht weit davon abgerückt sind, den Ulysses von James Joyce als obszön zu bezeichnen. ... Doch an vorderster Stelle steht, daß das First Amendment nicht so ausgelegt werden sollte, daß es das erforderliche Vertrauen in die Rechtsauffassung der Staatsanwälte erzwingt."
Der Richter Buckwalter diskutiert die verschwommenen Begriffe "Obszönität", "Beleidigung" und "gesellschaftlichen Normen" (ein Maßstab für die Relativität bei der Definition von Obszönität). "Die Regierung behauptet, daß die Ängste der Kläger vor Strafverfolgung wegen der Veröffentlichung von Material über Gesundheit, Kunst, Literatur oder Bürgerrechte übertrieben und ungerechtfertigt seien. Die Aussage der Regierung wirft zwei Probleme auf: erstens die Frage, welche 'gesellschaftlichen Normen' vom CDA für den Cyberspace gelten sollen, und zweitens die Forderung, daß die Bürger einfach den Strafverfolgern vertrauen sollen, daß sie das Gesetz verfassungsgemäß anwenden. Sollen die gegenwärtigen gesellschaftlichen Normen auf diejenigen der riesigen Welt des Cyberspace angewendet werden? ... Ein solches freies Ermessen für Strafverfolger ist jedoch genau das, was nach dem Gesetz nicht erlaubt ist ... Und wir können die politischen Veränderungen nicht voraussehen. Was, bildlich gesprochen, der Stift der einen Regierung ist, kann das Schwert einer anderen sein."
Die Formulierungen in der Stellungnahme weisen offen darauf hin, daß alle Voraussetzungen der Gesetzgebung kaum haltbar sind: "offensichtlich nicht verfassungsgemäß", "offenbar verfassungswidrig", "ungültig". Der Richter Dalzell zieht sogar die Schlußfolgerung, "daß die störende Auswirkung des CDA auf die Kommunikation im Internet und ebenso der große Eingriff in die von der Verfassung geschützte Rede nicht nur das Gesetz verfassungswidrig machen, sondern auch jede Regulierung der von der Verfassung geschützten Rede in diesem Medium ... Ich komme zur abschließenden Meinung, daß das CDA nicht verfassungsgemäß ist und daß das First Amendment dem Kongreß die Macht abspricht, die von der Verfassung geschützte Rede auf dem Internet zu regulieren. ... Das Internet als eine Form der Massenkommunikation (mass speech) bedarf des größten Schutzes vor Eingriffen seitens der Regierung. Es ist wahr, daß manche einige Äußerungen im Internet beleidigend finden und daß viele im Getöse des Cyberspace nicht harmonierende Stimmen hören, die sie als anstößig betrachten. Das Fehlen einer Regulierung der Internetinhalte durch die Regierung hat zweifellos eine Art Chaos entstehen lassen, doch, wie es einer der Sachverständigen der Kläger mit so großer Zustimmung während der Anhörung formulierte, "was Erfolg hatte, war eben das Chaos, das das Internet ist. Die Stärke des Internet ist dieses Chaos.' Genauso wie die Stärke des Internet das Chaos ist, beruht unsere Freiheit auf dem Chaos und der Kakophonie der freien Rede, die das First Amendment schützt."
Natürlich war die Absicht, das internationale System des Netzwerkes zu regulieren, von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Man sollte aber auch im Gedächtnis behalten, daß diese gerichtliche Entscheidung nur eine "vorläufige Aufhebung" ist, woraus man schließen kann, daß eine überarbeitete Gesetzgebung bald folgen wird.
Die emphatische Abweisung des amerikanischen Bezirksgerichts wird nicht nur auf die Erhaltung der "ungeschützten" Rede faszinierende Auswirkungen haben. Unter dem Banner einer allgegenwärtigen Kakophonie wird die neue Rechte, die wiedergeborenen Freemen, die liberalen Manager und eine Menge von Telefirmen, sich daran machen, einen Gewinn aus dem guten alten First Amendment zu schlagen.
Anmerkung von Florian Rötzer
Der Sieg der Liberalen über den CDA täuscht allerdings darüber hinweg, daß Kontrolle in den kommerziellen Online-Diensten an der Tagesordnung ist. Wer etwa Mitglied bei AOL ist, unterschreibt mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Klausel, keine "verletzenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Äußerungen zu verbreiten." Darüber wachen Aufpasser, die 1995 bereits Zehntausende von AOL abgehängt haben. Wie sie das machen? Sie überwachen Gespräche und lesen Email. Soviel zum Thema Privatheit und Kontrolle in den Netzen.
Übrigens sieht das neue Telekommunikationsgesetz in der BRD weitreichende Überwachungsmaßnahmen vor. Armin Medosch berichtet über die neue Front in Telepolis.