Der lange Arm der Repression
G20: Zur Verfolgung von Aktivisten nutzt das Hamburger LKA den EU-Haftbefehl und die Europäische Ermittlungsanordnung. Das BKA übernimmt die Funktion einer Zentralstelle.
Mitarbeiter der Hamburger Sonderkommission "Schwarzer Block" sind nach dem G20-Gipfel mehrmals für einen "Erkenntnisaustausch" in Nachbarländer gereist. Das teilte der Hamburger Senat auf Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider in einem Schreiben mit, das der Redaktion vorliegt. Um welche Maßnahmen und besuchte Behörden es sich handelt, schreibt der Senat nicht.
Vor zwei Wochen hatte die Hamburger Polizei die Auflösung der Sonderkommission bekannt gemacht. Sämtliche strafrechtlichen Ermittlungen zum G20-Gipfel werden jetzt von einer Ermittlungsgruppe weitergeführt, die bei der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts (LKA) angesiedelt ist.
Bislang war nur bekannt, dass die Soko "Schwarzer Block" zur Vollstreckung deutscher richterlicher Beschlüsse im Ausland war. Am 29. Mai hatten die Beamten Durchsuchungen bei sieben Personen in Frankreich, Italien, Spanien und der Schweiz veranlasst, um dort mögliche Beweismittel zu sichern.
Neun Objekte wurden durchsucht und dabei Rechner und Laptops, Mobiltelefone, Speichermedien und Bekleidung beschlagnahmt. Zwei der Beschuldigten waren zunächst unbekannt und wurden durch eine Öffentlichkeitsfahndung identifiziert. Die Fotos und Beschreibungen der Betroffenen hatte die Soko "Schwarzer Block" zur Identifizierung auch an ausländische Behörden geschickt.
Angeblich auch Vernehmung in Frankreich
Die Durchsuchungen bei sieben männliche Personen im Alter von 22 bis 32 Jahren erfolgten im Tatkomplex "Elbchaussee". Rund 200 Personen waren beim G20 durch das Hamburger Nobelviertel gezogen und hatten Autos und Scheiben von Geschäften beschädigt. Mittlerweile hat die Polizei mehrere Verdächtige identifiziert und Hausdurchsuchungen vorgenommen.
Drei ausländischen Beschuldigten wird Landfriedensbruch im besonders schweren Fall vorgeworfen, sie sollen außerdem Polizisten angegriffen haben. Vier der sieben im Ausland verfolgten Personen wirft die Polizei Brandstiftung und Landfriedensbruch im besonders schweren Fall vor. Gegen einen dieser Beschuldigten wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Die polizeilichen Maßnahmen im Ausland wurden offiziell nicht von der Soko "Schwarzer Block" durchgeführt, sondern von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen. Den Betroffenen wurde jedoch erklärt, diese erfolgten unter Verantwortung der deutschen Polizei.
Französische Aktivisten, die im südwestlich von Nancy gelegenen Dörfchen Bure gegen Europas größtem Atommüll-Endlager CIGEO demonstrieren, berichten zudem von der Anwesenheit deutscher Polizei bei Demonstrationen. Dies könnte dazu dienen, unbekannte Tatverdächtige ausfindig zu machen. Deutsche Polizisten waren außerdem an mindestens einer Vernehmung in Frankreich beteiligt und haben den Betroffenen dabei auch befragt.
In Frankreich existiert hierfür die Möglichkeit einer "freien Vernehmung" bzw. Vernehmung als "freie Verdächtige". Sie unterscheidet sich von einer Festnahme zur Vernehmung, bei der die Betroffenen das Verhör nicht verlassen dürfen. Auf Nachfrage will der Senat nicht erläutern, welchen Status die Vernehmung hatte. Ein Rechtsbeistand oder vereidigte Dolmetscher wurde bei dem Termin nicht gestellt.
Kooperation mit EU-Agenturen in Den Haag
Für die Durchsetzung der Beschlüsse in Spanien und der Schweiz hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Rechtshilfeersuchen über das Europäische Übereinkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen gestellt. Im Falle Italiens und Frankreichs nutzten die Behörden die noch junge Europäische Ermittlungsanordnung.
Die Übersendung der Rechtshilfeersuchen in den drei EU-Mitgliedstaaten erfolgte über die Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust, die wie die Polizeiagentur Europol ihren Sitz in Den Haag hat. Die Schweiz nimmt an Eurojust und der Europäischen Ermittlungsanordnung nicht teil, das Hamburger LKA hat die Durchsuchungen deshalb auf Basis des deutsch-schweizerischen Polizeiabkommens realisiert.
Gegen Loïc S., einen Beschuldigten aus Frankreich, wurde überdies ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt. Die dortigen Justizbehörden sind deshalb verpflichtet, diesen innerhalb von 60 Tagen auszuliefern. Derzeit wartet der französische Staatsangehörige auf ein Berufungsverfahren, das in anderer Sache vor einem Gericht in Paris geführt wird. Inzwischen wurde er jedoch ausgeliefert und befindet sich in Hamburg im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis.
Die Europäische Ermittlungsanordnung ermöglicht auch die verpflichtende Anordnung von Überwachungsmaßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Im G20-Kontext wäre etwa denkbar, dass deutsche Polizeibehörden Funkzellenauswertungen oder den Versand Stiller SMS zur Ortung von Mobiltelefonen angeordnet haben.
Die Richtlinie erlaubt auch das Abhören von Telefonen, verdeckte Ermittlungen und Observationen. Ob das LKA Hamburg hiervon Gebrauch macht, will der Senat nicht angeben, um keine "Rückschlüsse auf kriminaltaktische Vorgehensweisen" zu ermöglichen.
BKA reist nach Rom und Genua
Bei den Razzien in den vier Nachbarländern waren außer dem LKA Hamburg entweder die Bundespolizei (in Frankreich), die Polizei Nordrhein-Westfalen und das Bundeskriminalamt (in Rom und Genua) oder die Polizei Niedersachsen (in Madrid) anwesend. Lediglich die Durchsuchung in der Schweiz erfolgte nur durch das LKA Hamburg.
Eine Erklärung hierfür ist nicht bekannt, möglich wäre aber dass die Beschuldigten bereits in anderen Ermittlungsverfahren auftauchen, an denen andere Landeskriminalämter beteiligt sind. Auch die Bundespolizei betreibt laut dem Senat "eigenständig Ermittlungsverfahren" zu Straftaten beim G20-Gipfel, die in ihrer Zuständigkeit liegen.
Die Funktion des BKA wird vom Bundesinnenministerium als "Unterstützung" bezeichnet. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass "Personendaten über polizeibekannte linke Aktivisten mit dem Ausland ausgetauscht" wurden.
Dieser Austausch erfolgte unter anderem über die informelle "Police Working Group on Terrorism" (PWGT), in der sich alle EU-Mitgliedstaaten organisieren. Anfragen zu Tatverdächtigen erfolgten aber auch in Island, Kanada, der Schweiz, und in den USA.
Das BKA übernahm in den G20-Ermittlungen außerdem die Funktion einer Zentralstelle. So wurden etwa Anfragen von Länderpolizeien an ausländische Polizeibehörden sowie an Europol weitergereicht, um die Personen anhand von Lichtbildern zu identifizieren. Eine persönliche Anwesenheit bei den Durchsuchungen ist für eine solche Erkenntnisanfrage jedoch nicht notwendig, deshalb bleibt die Aufgabe der BKA-Beamten in Rom und Genua unklar.
Auf Nachfrage erklärt der Hamburger Senat nunmehr, dass das BKA für die Maßnahmen in Italien auch Verbindungsbeamte entsandt hat. Auf diese Weise können die italienischen Behörden über Erkenntnisse informiert werden, die das BKA in deutschen Datenbanken findet.