Deutsche Bahn mahnt Suchmaschinen wegen "Radikal" ab

Bürgerrechtler: Regeln für das Internet strenger als in der Offline-Welt

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Die Deutsche Bahn hat nun auch die Suchmaschinen Google, Yahoo und Altavista abgemahnt. Google ermöglicht über sein Archiv den Zugriff auf die am Montag vom niederländischen Provider XS4ALL gesperrte Ausgaben der linksradikalen Zeitschrift "Radikal". Yahoos Host-Dienst Geocities hostet sogar die Anleitungen. Die Suchmaschine Altavista ihrerseits verweist auf die Sabotageanleitungen in ihren Verzeichnissen.

Gegenüber telepolis teilte Justiziar Christian Schreyer mit, dass die Suchmaschinen bis zum 18. April Zeit haben zu reagieren. "Wir hoffen, dass sie ihre Verweise bzw. ihr Archiv aus dem Netz nehmen", sagte Schreyer. "Schließlich dürfte dies für sie kein technisches Problem darstellen." Falls sie es nicht tun, droht den deutschen Tochterunternehmen eine Klage.

Am Montag hatte ein Amsterdamer Gericht der Klage der Deutschen Bahn stattgegeben. Auch in diesem Fall hatte die Deutsche Bahn den Provider zunächst formell in Kenntnis gesetzt. Laut der europäischen E-Commerce-Richtlinie haften Provider für illegale Inhalte, wenn sie darüber positiv Kenntnis haben und ihnen eine Sperrung technisch zugemutet werden kann.

Maurice Wesseling von Bits for Freedom kritisiert an der niederländischen Entscheidung, dass "die allgemeine Regel, dass das was online gilt, auch offline gilt, hier gebrochen wird". Schließlich können Bücher, die Materialien wie Radikal enthalten, auch in Buchläden und Bibliotheken gefunden werden. Wesseling: "Ich glaube nicht, dass irgendein niederländischer Richter sie verbieten würde." Offenbar würden mit diesem Urteil jedoch die Regeln für die Online-Welt strenger als die für die Offline-Welt - und dies sei eine "schlechte Sache".