Die Böhnhardt-Peggy-Spur
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- Nicht "vorsätzlich"
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Die Behörden können nicht erklären, wie die DNA des mutmaßlichen Terroristen an den Fundort des ermordeten Kindes kam, schließen aber eine Manipulation aus
Ende einer Spur - oder Fortsetzung eines Verdachtes? Im Schatten von Sommerferien und Bundestagswahlkampf ist eine Nachricht fast untergegangen, die ein Jahr zuvor bundesweit Wellen geschlagen hat. Am 8. September 2017 erklärte die Staatsanwaltschaft Bayreuth, zwischen dem mutmaßlichen Terroristen Uwe Böhnhardt und dem Tod der neunjährigen Peggy K. gebe es keinen Zusammenhang.
Nicht erklären kann die Behörde aber, wie die DNA des NSU-Mitgliedes Böhnhardt auf einem Stofffetzen an den Fundort der sterblichen Überreste des Mädchens gelangte. Denn dass das Asservat inklusive der Genspur dort gesichert wurde, bleibt unstrittig.
Es ist eine der bizarrsten und abenteuerlichsten Geschichte der an Bizarrheiten reichen Mordserie, deren Hintergründe auch nach sechs Jahren nicht aufgeklärt sind. Das Besondere hier: Die Handelnden sind fast ausschließlich Sicherheitsbehörden. Sie sind es, die einen Zusammenhang zwischen Böhnhardt und dem ermordeten Kind hergestellt haben - insgesamt dreimal, wenn auch zweimal in der Negation.
Affäre noch nicht beendet
Mit der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom 8. September sollte die Affäre beendet werden. Tatsächlich gelingt das aber nicht. Zunächst bestätigt die Behörde noch einmal, dass am Fundort von Peggy eine "DNA-Spur Böhnhardts festgestellt" wurde, an einem Textilteilchen. Und weiter: Dieses Textilteilchen, immerhin so groß wie ein halber Fingernagel, habe einem Kopfhörer Böhnhardts zugeordnet werden können und "muss bei der Spurensicherung am Fundort übertragen" worden sein.
Der "konkrete Übertragungsweg der DNA" habe allerdings "nicht mehr geklärt" werden können. Dann heißt es noch - was im Verlauf der Geschichte eine Rolle gespielt hat, - dass an den untersuchten Gerätschaften der Tatortgruppe des LKA Thüringen, "darunter ein Winkelmaßstab", keine DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt oder von Peggy Knobloch festgestellt werden konnten.
Akte zu - alle Fragen offen.
Pilze und DNA
Begonnen hatte die Geschichte am 2. Juli 2016, als ein "Pilzsucher", so die offizielle Angabe, im Wald bei Rodacherbrunn in Südthüringen auf die Knochen stieß, die einen Tag später als die sterblichen Überreste des Mädchens Peggy identifiziert wurden. Die Neunjährige war im Mai 2001 spurlos verschwunden. Sie lebte nur wenige Kilometer entfernt. Vermutlich wurde sie bereits damals ermordet. Der oder die Mörder wurden bis heute nicht gefunden. Ein geistig behinderter Deutsch-Türke war 2004 fälschlicherweise verurteilt und jahrelang eingesperrt worden, ehe er zehn Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde.
Am 13. Oktober 2016 kam dann die Nachricht, die bundesweit für Aufsehen sorgte, dass bei dem toten Mädchen DNA-Material von Uwe Böhnhardt gesichert worden sei. Veröffentlicht wurde die Nachricht vom Polizeipräsidium Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth, die die Todesermittlungen im Falle Peggy führen. Abgespeichert ist die Pressemitteilung unter dem 14. Oktober 2016, verfasst wurde sie aber am Tag davor.
Im heiklen, von Ungereimtheiten und Widersprüchen angereicherten NSU-Komplex musste man davon ausgehen, dass eine solche Information amtlicherseits nicht ungeprüft und fahrlässig verbreitet wird. Zumal die beiden bayrischen Behörden unter anderem den Generalbundesanwalt erwähnen, der über die "neuen Erkenntnisse unterrichtet" und in die Ermittlungen "eingebunden" sei. Das konnte man nicht anders werten, als dass jene Instanz, die federführend das NSU-Verfahren betreibt, die Herausgabe der Information mitträgt.
Niemand anderes als Sicherheitsbehörden stellten damit also einen Zusammenhang zwischen dem ermordeten Mädchen und dem toten mutmaßlichen Terroristen her.
Aufgeregtes Zurückrudern
Es waren dieselben Behörden, die wenig später begannen, aufgeregt zurück zu rudern. Was folgte, war eine Geschichte selbst verantworteter Ungereimtheiten und Widersprüchlichkeiten - bis heute.
So hieß es im Herbst 2016, die DNA-Spur sei bei einer Nachsuche am Fundort im Oktober 2016 entdeckt worden. Einige Monate später, im März 2017, und schließlich jetzt im September 2017 wurde verlautbart, das Stoffteilchen mit der DNA sei am 3. Juli 2016, dem ersten Tag der Spurensicherung, sichergestellt worden. Zugleich schließt die Staatsanwaltschaft aus, dass das Stück vor und nach dem 3. Juli an die Stelle kam. Zusätzlich verneint sie, dass die DNA Böhnhardts vorsätzlich, also mit einem Manipulationsinteresse gelegt worden sei. Worauf sie ihre Erkenntnisse stützt, kann sie nicht sagen. Die entsprechenden Fragen beantwortet sie nicht.
Die zeitliche Eingrenzung auf den 3. Juli 2016 wurzelt in der Hergangsversion der Ermittler. Sie ist die Voraussetzung, um behaupten zu können, das Stoffteilchen sei in den Wald von Rodacherbrunn verschleppt worden, mutmaßlich von der Tatortgruppe des Landeskriminalamtes (LKA) Thüringen - und zwar versehentlich.
Eine reine Hypothese, für die die Behörde keinen Beleg erbringen kann. Auch auf Nachfrage teilt sie lediglich schriftlich knapp mit, das sei Ergebnis einer "Gesamtbewertung der eigenen Untersuchungen, der eingeholten Sachverständigengutachten und der Feststellungen aus anderen Ermittlungsakten." (Email an den Autor vom 10.10.17)