Die RAF, der Staat und kriminelle V-Leute
Waffenübergabe in konspirativer Wohnung
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Ging der Staat bei der Bekämpfung der RAF bis in die 90-er Jahre hinein zum Teil illegal vor und bediente sich dabei nicht gerade zimperlich krimineller Methoden? Eine Diskussion, die auch heute noch unter Forschern und Journalisten die Runde macht. Und in der Tat: Bisher unveröffentlichte Unterlagen von Verfassungsschutz und Polizei beweisen, dass Behörden nicht nur lauschten, beobachteten und aushorchten, sondern über V-Leute selbst in den Sumpf der Täterschaft rutschten.
Volker Edler von Weingraber, ehemaliger Szene-Wirt in Berlin, Verfassungsschutz-Mann und heute stolzer Besitzer eines von Staatsgeldern gekauften Weinguts in Italien, "S-Bahn-Peter" Urbach, der die Studentenbewegung zur Gewalt aufstachelte oder auch Klaus Steinmetz und Siegfried Nonne, die in der Spätphase der RAF für den Staat arbeiteten: Sie alle sind inzwischen der Öffentlichkeit bekannt. Allerdings gab es darüber hinaus weit mehr V-Leute, die dem Staat gezielt Informationen über die in den 70-er Jahren noch "Baader-Meinhof-Bande" genannte Rote Armee Fraktion lieferten - und sich dabei selber zu Kriminellen machten.
Aufschluss über ein solches, sorgsam gehüteten Geheimnis gibt ein Fernschreiben einer "bubgsg" bezeichneten Dienststelle unter der Kennung "FS Nr. 4563 2306 2225" an das Bundesamt für Verfassungsschutz vom Sommer 1972, worin über das Zusammentreffen eines V-Mannes mit Terroristen berichtet wird. Dabei wurden die Beamten in der Kölner Geheimdienstzentrale wie selbstverständlich über die strafrelevante Aktion des V-Mannes unterrichtet. Und das liest sich dann so:
Betr. Fahndung nach anarchistischen Gewalttätern, hier Bandenunterkünfte und gesuchte Personen. Eine Kontaktperson der BM-Bande traf in der Nacht vom 30.4. auf den 1.5. 1972 und nochmals ungefähr am 7. oder 8. Juni in einer konspirativen Wohnung in Stuttgart mit Mitgliedern der BM-Bande zusammen. Beim ersten Treff fand sie vor: Gudrun Ensslin, Andreas Baader und ein unbekanntes Mädchen, genannt Gabi, das nach Lichtbildvorlage als Irmgard Möller identifiziert wurde. Beim letzten Besuch überbrachte die Gewährsperson drei Schrotflinten [Hervorhebungen d. d. A.]. In der konspirativen Wohnung hat die Gewährsperson Sprengkörper festgestellt. In der Wohnung hat die Gewährsperson einmal genächtigt. Ihre Fingerabdrücke und diejenigen ihrer Begleitperson könnten u. U. in der Wohnung gefunden werden. Die Fingerabdrücke der Gewährsperson liegen der Sicherungsgruppe vor, die der Begleitung werden der SG zugänglich gemacht. Eine andere Kontaktperson der BM-Bande traf am Muttertag 1972 (14. Mai) in einer konspirativen Wohnung in Frankfurt/Main mit den Bandenmitgliedern Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe, Ulrike Meinhof und Holger Meins zusammen. Die Gewährsperson überbrachte schweizerische Autokennzeichen.
Soweit der Inhalt des Fernschreibens, in dem eindeutig klar wird, dass die V-Leute durch die Übergabe von Waffen und Autokennzeichen quasi im Auftrag des Staates zu Straftätern geworden waren. Doch die Sicherheitsbehörden hatten auch noch andere "Gewährspersonen" (lt. Synonymischem Handwörterbuch der deutschen Sprache von Johann August Eberhard "derjenige, der für die Wahrheit einer Sache einsteht bzw. auf dessen Ausspruch hin eine Sache als wahr angenommen wird") in den Reihen der RAF.
So einen gewissen Bernd Friedrich B., der 1974 als gewöhnlicher Krimineller eine Haftstrafe in der JVA Werl/Nordrhein-Westfalen absaß. B. war über seine Verlobte aus dem Rheinland in Kontakt mit Gudrun Ensslins Schwester Christel in Köln gekommen, die - so die staatlichen Unterlagen - über gute Kontakte zu einem damals beim WDR arbeitenden und heute sehr bekannten Autor verfügt habe, der vor kurzem noch zum Thema "Toleranz" in die Diskussion geriet.
B.s Besuche in Köln blieben den Behörden nicht verborgen. Und so wurde er auch ermutigt, bei Hafturlauben immer mal wieder einen Abstecher an den Rhein zu machen, um danach brühwarm zu berichten. Dass Unbeteiligte wie der Journalist dabei in den Sog der Ermittlungen gerieten, wurde einfach hingenommen. Heute nennt man das wohl "Kollateralschäden".
Solche Schäden interessierten BKA-Chef Herold und seine Abteilungsleiter in Wiesbaden offensichtlich auch am 17. Januar 1975 nicht, als sich die Männer trafen und die Möglichkeiten der Agenteneinschleusung in die RAF und ihr Umfeld erörterten. Unter Nr. III 6203-1/222-6/75 VS-vertr. "Bekämpfung anarch. Gewaltkriminalität" hielten sie ihre Überlegungen schriftlich fest. Fleißig notierten sie unter Tagesordnungspunkt 3 "Einschleusen von V-Leuten":
Als V-Leute für diesen Bereich können nur Schreibkräfte oder Rechtsreferendare in Frage kommen.
Was damit gemeint war, liegt klar auf der Hand. Die deutschen Sicherheitsbehörden hatten vor, die Anwälte der RAF-Angeklagten bespitzeln zu lassen und wollten sich dazu der Büroangestellten in den Kanzleien bedienen. Gleich machten sie sich daran, ein "Personalblatt zur Erfassung von BM-Verteidigern" zu entwerfen - immerhin mit 37 Unterpunkten. Und die hatten es in sich, denn es fehlte - salopp formuliert - lediglich die Frage nach einer Blutprobe der Urgroßmutter.
Ein kurzer Ausschnitt aus dem Fragenkanon gibt Zeugnis über die bereits damals deutlich ausgeprägte Bespitzelungswut von Polizei und Geheimdiensten. U. a. wollten Herold und Co. über die Anwälte herausfinden: Erlernter Beruf, Familienstand, Kinder, Fahrerlaubnis(se), bevorzugte Parkplätze, sonst. bevorzugte Verkehrsmittel, Routen zwischen Kanzlei und Wohnung, bekannte Reisen ins In- und Ausland plus dortige Quartiere.
Doch nicht nur die Anwälte und ihre Angehörigen waren den Schnüffeleien ausgesetzt, auch völlig davon unabhängige Personen gerieten ins Visier der Schlapphüte. Nämlich "Kontaktpersonen während der Studienzeit", "Verbindungen zu Verbänden, Vereinen und politischen Gruppen während der Studienzeit", "berufliche und private Verbindungen von Bedeutung", "Aufenthalte in Kranken- oder Heilanstalten."
Schließlich hatten die Herren auf ihrer denkwürdigen Sitzung noch über eine Frage zu entscheiden, zu der sie aus der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart positiv gestimmt worden waren. Konkret ging es um das heimliche Belauschen der RAF-Gefangenen in Stammheim, auch wenn sie sich nicht zusammen mit ihren Anwälten in den Besucherzellen aufhielten, sondern untereinander kommunizierten. "Das LKA schlägt ein Abhören der Zellen der BM-Häftlinge vor und bittet um entsprechende Auftragserteilung", hieß es.