Die Rentenlegenden

Seite 2: Die Rente als Generationenvertrag

Das Prinzip der Finanzierung der Rentenversicherung wird oft auch als Generationenvertrag bezeichnet:

Bezeichnung für das wissenschaftliche Erklärungsmodell der sozialen Rentenversicherung. Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene "Vertrag" zwischen den beitragszahlenden und der rentenempfangenden Generation bezeichnet. Diese "Solidarität" zwischen den Generationen" beinhaltet die Verpflichtung der arbeitenden Generation zur Beitragszahlung in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.

Mit der Setzung des Vertrags in Anführungszeichen wird etwas Doppeltes deutlich gemacht. Der Vertrag existiert nicht wirklich, sondern ist eine Erfindung von Wissenschaftlern, die nicht die Realität erklären, sondern Modelle erfinden. Man braucht nicht unbedingt in das Bürgerliche Gesetzbuch schauen, in dem alles Wesentliche über Verträge zu finden ist, um zu wissen, dass zu einem Vertrag immer die Zustimmung beider Vertragsparteien gehört.

Bei diesem besonderen Vertrag sollen offenbar schon Ungeborene ihre Zustimmung geben zu etwas, was sie noch gar nicht kennen können. Mit der Erfindung des Konstrukts "Vertrag" wird aber ein Sachverhalt beschönigt. Aus der Verpflichtung, die staatlicherseits gesetzt wird, wird durch das Modell ein freiwilliges Zustimmungsverhältnis.

Äquivalenzprinzip

Bei der Darstellung der Rentenversicherung wird großen Wert darauf gelegt, dass es bei dieser Versicherung gerecht zugeht. Die Höhe der Rente soll sich an der Leistung des Versicherten orientieren:

Das Äquivalenzprinzip im Rentenrecht ist ein grundlegendes Prinzip im Rentenrecht. Es beruht auf der Idee, dass der Versicherte der eine hohe Rente bekommt auch hohe Beiträge in das Rentensystem eingezahlt hat. Das Äquivalenzprinzip stellt somit auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Versicherten ab.

Folgt man dieser Logik, so wird die Leistungsfähigkeit eines Menschen nach der Höhe der Einzahlung in die Rentenversicherung bestimmt. Es ist allerdings nicht das, was der Mensch konkret leistet, sondern seine Leistung wird gemessen in der Geldsumme, die die Rentenversicherung verbucht. Danach soll sich die Höhe der Rente bestimmen.

Interessant wird dieses Verhältnis aber erst, wenn man weiß, wie sich das Äquivalenzprinzip bestimmt, wie sich die Leistung in der Rentenhöhe ausdrückt. Und da muss man feststellen, dass dieses Prinzip nicht einfach darin besteht, dass mit der Einzahlung auch das Ergebnis festliegt. Da haben Politiker sich viele modifizierende Faktoren ausgedacht, die dieses Prinzip bestimmen.

So wird die Einzahlung ins Verhältnis gesetzt zu allen anderen und ein Durchschnitt bestimmt, an der die einzelne Leistung gemessen wird. Sinkt der Durchschnitt, so bekommt derjenige, der über dem Durchschnitt liegt, zwar noch mehr als die anderen, aber absolut auch weniger. Auch das Verhältnis von Beitragszahler zu Rentenempfänger fließt mit in die Bestimmung der Rentenhöhe ein.

Im Prinzip bestimmen die Politiker darüber, was der einzelne Rentenpunkt, in denen sich die Leistung des einzelnen ausdrückt, wert ist. So führte früher die Beitragszahlung zu 64 Prozent des Nettoeinkommens als Rente und heute zu 48 Prozent des Nettoeinkommens. Nur soll das Ganze nicht als eine willkürliche Setzung der Politik erscheinen, sondern sich aus einer komplizierten Rechenformel ergeben, in die auch die Einzahlung jedes Einzelnen mit einfließt.

Von dem Problem des demografischen Wandels

Dass es Probleme mit der Rente gibt, das ist inzwischen Allgemeingut, ebenso wie die Begründung, warum es diese Probleme gibt:

Pläne für eine "Rente ab 68" sorgen bereits für heftige Kritik. Der demographische Wandel erfordere jedoch noch größere Einschnitte, betont Dr. Jochen Pimpertz vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW): "Die Demographie lässt sich nicht verändern. In den kommenden 20 bis 30 Jahre altert die Bevölkerung und deswegen kommen wir nicht umhin, die Regelaltersgrenze perspektivisch anzuheben, um die alterungsbedingten zusätzlichen Lasten fair zwischen den Generationen zu verteilen."

Bemüht wird immer wieder das Bild von den Jungen, die die Last der Alten tragen. Das Verhältnis der Jungen zu den Alten soll die Sicherheit der Renten bestimmen. Also ist immer wieder von Babyboomern die Rede, die mal für sichere Renten sorgen und dann wieder zur Last werden, wenn sie in Rente gehen.

Das Bild ist allerdings sehr realitätsfremd. Schließlich hängt die Höhe der Beitragszahlung nicht von der Anzahl der geborenen Kinder ab. Viele Jahre gab es reichlich Kinder, aber diese wurden gar nicht gebraucht, wurden unter Jugendarbeitslosigkeit verbucht und an die Arbeitslosenversicherung zur Qualifizierung weitergereicht.

Und wenn zu wenig Kinder geboren werden, dann bemisst sich der Facharbeitermangel nicht an der Menge der Arbeitskräfte, die gerne arbeiten wollen, sondern daran, ob die Unternehmen über genügend Auswahl bei den Arbeitskräften haben, um die Löhne zu diktieren. Ein Mangel herrscht dann schon bei einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent. Die Politik ist dann bemüht, durch Import von Arbeitskräften für einen entsprechenden Überschuss zu sorgen.

Maßgeblich für die Rentenkasse ist natürlich die Höhe der Löhne. Nicht nur Rot-Grün mit den Hartz-Gesetzen hat sich da um die Senkung der Löhne verdient gemacht. Mit dem wachsenden Niedriglohnsektor gibt es immer geringere Beiträge zur Rentenversicherung; und es gibt immer mehr Rentner, die von ihrer Rente nicht leben können und daher Grundsicherung beziehen, welche nur anders heißt als das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Das belastet die öffentlichen Haushalte. Deshalb müssen die Renten dringend reformiert werden.

Mit der Begründung des demografischen Wandels für eine Rentenreform wird die Wirkung der gelaufenen Lohnsenkungen, die mit der Inflation fortschreiten - denn alle Lohnabschlüsse liegen zurzeit unter der Inflationsrate - in das Verhältnis von Jung und Alt verwandelt und die Jungen gegen die Alten aufgestachelt.

Ginge es wirklich um die Versorgung der Alten durch die Jungen, dürfte dies auch dann kein Problem sein, wenn es weniger Junge und mehr Alte gibt. Schließlich produzieren junge Menschen heute viele Dinge in weniger Zeit als früher und können in der gleichen Zeit also viel mehr Produkte herstellen. Dieser technische Fortschritt kommt aber nicht denen zugute, die arbeiten oder gearbeitet haben, sondern denen, die arbeiten lassen.

Die Altersvorsorge ist eine sehr persönliche Sache

In der Rentendebatte ist immer häufiger von dem Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung die Rede:

Ihre Altersvorsorge ist ein ganz persönlicher Mix. Die wichtigste Einnahmequelle im Alter ist und bleibt für einen großen Teil der Bevölkerung in Deutschland die gesetzliche Rente. Sie bildet nach wie vor ein staatlich garantiertes Fundament in Sachen Altersvorsorge. Daneben sind Alterseinkünfte aus betrieblicher Altersvorsorge oder privater Vorsorge möglich. Deshalb spricht man vom "Drei-Säulen-Modell". Wie Sie diese Bandbreite für Ihre Altersvorsorge nutzen, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab. Altersvorsorge ist also eine sehr persönliche Sache.

Dass es sich bei der Altersvorsorge um eine ganz persönliche Angelegenheit handelt, widerlegt schon die erste Säule der Altersvorsorge, die dem Einzelnen gar nicht zur Wahl steht. Mit dem ersten Satz des Zitates ist eine Absage erteilt an die Vorstellung, mit der Rentenversicherung sei so etwas wie eine gesellschaftlich gegebene und ausreichende Absicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger im Alter vorhanden.

Es ist eine der zweifelhaften Errungenschaften der früheren Rot-Grünen Regierung, die die Lohn-Nebenkosten, also den staatlich fixierten Anteil der Lohnkosten für die Sozialversicherungen, für zu hoch befand und nicht nur die Löhne, sondern auch die Renten kräftig senkte.

Damit wurde offiziell aufgekündigt, dass die Rente im Alter irgendwie den Lebensstandard absichern würde. Die Absicherung für die Zeit ohne Arbeitseinkommen im Alter wurde zur privaten Angelegenheit erklärt. Die abhängig Beschäftigten wurden aufgefordert, freiwillig zusätzlich eine Altersvorsorge zu betreiben. Dazu hat Rot-Grün den Betroffenen ein Angebot in Form der Riester-Rente gemacht. Wer zusätzlich sich gegen Altersarmut versichert, erhält einen staatlichen Zuschuss. Damit hat diese Regierung den Versicherungsunternehmen eine neue Geschäftssphäre eröffnet. Das Ergebnis ist bekannt:

Hohe Kosten, magere Rendite - die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland ist heftig umstritten (…) Die Zurückhaltung vieler Vorsorgesparer hat Gründe. Nach einer Auswertung der "Bürgerbewegung Finanzwende" fließt durchschnittlich jeder vierte Euro, der in einen Riester-Vertrag eingezahlt wird, in die Finanzierung der Kosten. Die Anbieter, Versicherer, Banken und Fondsgesellschaften verdienen also kräftig mit.

Während für die Anbieter der Gewinn gesichert ist, musste ausdrücklich gesetzlich geregelt werden, dass die Versicherten wenigstens im Alter ihre eingezahlten Beträge zurückerhalten.

Während die erste Säule drastisch reduziert wurde, scheitert die zweite Säule bei vielen schon am fehlenden Einkommen, schließlich zeigt die Einrichtung eines Niedriglohnsektors seine Wirkung:

Neue Zahlen zeigen jetzt, wie groß das Problem der Altersarmut bei geringfügig Beschäftigten künftig werden könnte: Fast 1,2 Millionen droht demnach wegen fehlender Rentenansprüche ein Ruhestand mit sehr wenig Geld. Wie aus einer Anfrage der Linke-Fraktion hervorgeht, zahlt gut die Hälfte der rund 2,3 Millionen geringfügig Beschäftigten zwischen 25 und 65 Jahren nicht in die Rentenkasse ein.

WAZ 26.8.2021

Diese Rechnung gibt nur ein schiefes Bild wieder. Denn selbst bei Einzahlung in die Rentenkasse können die geringfügig Beschäftigten keinen Rentenanspruch erwerben, der über die Grundsicherung hinausweist. Und auch alle Vollzeit-Beschäftigten mit Mindestlohn und kurz darüber erwerben keinen nennenswerten Rentenanspruch. Die jetzt gehandelten Vorschläge zum Mindestlohn zielen ja gerade darauf, diese Menschen von staatlichen Zuschüssen im Alter unabhängig zu machen. Das bedeutet nicht, dass sie damit der Armut entkommen.

Die dritte Säule der Altersvorsorge sollen die Betriebsrenten bilden:

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, dass Teile Ihres Lohns oder Gehalts für eine spätere Betriebsrente gespart werden.

Deutsche Rentenversicherung: Betriebliche Altersvorsorge

Ein bemerkenswerter Rechtsanspruch wird hier gefeiert. Arbeitnehmer haben den Anspruch, dass ihr Arbeitgeber einen Teil ihres Lohns unversteuert in eine Finanzanlage einzahlt, die er bestimmt. Was er an Sozialabgaben bei dieser Regelung spart, soll er in diese Einlage einbringen. Auch diese Form der Alterssicherung muss der Mensch sich leisten können.

Mit den drei Säulen haben sich die Regierenden aller Parteien einen Anspruch entledigt: Dass man von seiner gesetzlichen Rente leben kann. Auch für Lohnabhängige ist damit Alterssicherung eine Privatangelegenheit geworden, was nicht bedeutet, dass man deswegen vom Staat weniger zur Kasse gebeten würde.

Wahlkampf - Streit um Renten

Im Wahlkampf wird immer wieder das Bild bemüht, dass es bei der Wahl auch immer um eine Entscheidung in der Sache geht. Dazu gibt die Rentenfrage ein schönes Beispiel ab. So will die CDU eine "Generationenrente" prüfen, bei der der Staat einen bestimmten Betrag ab der Geburt in einen Fonds einzahlt, der sein Geld am Kapitalmarkt anlegt.

Die SPD spricht vom schwedischen Modell, bei dem jeder Bürger verpflichtet wird, 2,5 Prozent seiner Einkünfte am Kapitalmarkt anzulegen. Die AfD setzt auf eine Fondslösung. Die FDP schlägt vor, zwei Prozent des Beitrags zur Rentenversicherung in eine gesetzliche Aktienrente einzuzahlen, während die Grünen für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge eintreten.

Wahrlich schöne Wahlalternativen, die alle die Rente vom Kapitalwachstum abhängig machen wollen, ohne dass Unternehmen oder Staat weiter belastet oder besser noch entlastet werden. Die Linke schert da etwas aus und tritt für eine höhere Absicherung von 53 Prozent des Nettolohnes ein, als Realpolitiker gehen sie davon aus, dass auch da die Beitragszahler zur Kasse gebeten werden.

Ein Grund zum Wählen soll die Rente schon deshalb sein, weil sie in den Programmen der Parteien vorkommen, auch wenn den Wählern versprochen wird, dass auch in Zukunft ihre Alterssicherung eine unsichere Angelegenheit ist.