Die Virtuellen hängt man, die Realen lässt man laufen
Über das auffällige Missverhältnis in der Verfolgung und Bestrafung von Droh- und Gewalttaten
Das harte polizeiliche Vorgehen gegen zwei junge Kölner, die angeblich mit dafür nur sehr bedingt tauglichen Waffen einen Amoklauf an einer Kölner Schule "planten", verweist auf eine generelle Problematik im deutschen Sicherheitswesen: Es deutet einiges darauf hin, dass es Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und möglicherweise auch Gerichte gibt, die kulturelle Codes nicht richtig lesen können.
Am 8. Dezember 2006 kündigte ein 41jähriger Würzburger in Chaträumen beiläufig an, er mache "morgen mal schnell 'ne Schule platt“. Obwohl aufgrund offensichtlicher Übertreibungen (er postete unter dem Pseudonym des Amokläufers von Emsdetten, nannte in seinem Profil als sein Motto „Töte, bevor du getötet wirst“, führte als Hobbies "alles, was mit Töten zu tun hat" an und forderte andere Nutzer zum Mitmachen beim Schulmassaker auf) nicht sehr viel dafür sprach, dass die "Ankündigung" mehr war als ein "dummer Spaß“, informierten einige Chatteilnehmer die Polizei. Der Würzburger wurde sofort verhaftet und vier Monate später vom örtlichen Amtsgericht wegen "Aufforderung zu einer Straftat" und „Störung des öffentlichen Friedens“ zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil des Amtsgerichts.
Während der Anwalt Armin Gengler argumentierte, dass die "Drohung [...] von vernünftigen Menschen nicht ernst genommen werden" konnte, befand die Richterin Helga Müller, die die Berufung zurückwies, der Angeklagte habe durch sein "gesamtes Auftreten im Internet" eine "extreme Gewaltbereitschaft" gezeigt.
Die wenig später verhängten Strafen für den – realen – Foltermord von Siegburg wirken im Maßstab des Urteils gegen den Würzburger Witzbold bemerkenswert niedrig. Fast noch bemerkenswerter muten die Maßnahmen an, mit denen andere Gewalttäter standardmäßig bedacht – bzw. nicht bedacht – werden. Serientäter wie die Neuköllner "Killer Boys" etwa konnten mit Dutzenden von Raubüberfällen auf Kinder und Jugendliche auffällig werden, ohne dass die Justiz mit Haft reagierte. Der Großteil der etwa 70 Bandenmitglieder ist immer noch auf freiem Fuß. Und ein 17jähriger Gewalttäter und Bandenkrimineller, der am Karnevalsdonnerstag 2007 in Köln-Ostheim einen 40-jährigen Familienvater vor den Augen seiner kleinen Kinder ins Koma geprügelt und einem Mittäter zur Einschüchterung für dessen Aussage bei der Polizei die Nase gebrochen hatte, wurde von der Jugendstrafkammer des Landgerichts schon sehr bald wieder freigelassen.
Rolf B. und Robin G.
Wie hart (und möglicherweise überhart) dagegen virtuelle Taten nicht nur bestraft, sondern auch verfolgt werden, das zeigte sich in den relativ rätselhaften Geschehnissen um den angeblich am Kölner Georg-Büchner-Gymnasium "verhinderten Amoklauf". Es scheint nicht ganz ausgeschlossen, dass die Polizei einen 17jährigen wegen ein paar Bildern bei schülerVZ in den Selbstmord trieb und das Ganze mit einer Pressekonferenz über die angebliche Verhinderung eines Amoklaufs zu rechtfertigen versuchte. Über die Beweise und Indizien für das angeblich geplante Massaker wurde bemerkenswert wenig bekannt - außer, dass der 17jährige Bilder des Columbine-Massakers auf einer von ihm verantworteten Schülerverzeichnisseite stehen und eine Armbrust sowie ein paar Softair-Pistolen zuhause hatte.
Eine Armbrust kann zwar möglicherweise eine größere Durchschlagskraft haben als eine Schusswaffe und ist dadurch potentiell zum Töten geeignet – allerdings eher für einen Heckenschützen wie Schillers Wilhelm Tell als für ein Massaker an 17 Personen, für die regelmäßig sehr zeitaufwändig gespannt und nachgeladen werden müsste. Zeit, während der die Schützen sehr leicht überwältigt werden könnten. Mindestens seltsam mutet auch an, dass bei 17 Namen auf der angeblichen Todesliste nur 16 Pfeile für die Armbrust gefunden wurden.
Ebenso fraglich ist die Eignung von Softair-Pistolen für den von der Polizei postulierten Amoklauf. Softair-Waffen sehen teilweise eindrucksvoll gefährlich aus, sind aber tatsächlich nur eine Art weniger durchschlagskräftigere und damit harmlosere Variante des altbekannten Luftgewehrs. Sie verursachen blaue Flecken - ernsthafte Verletzungen gibt es nur bei Treffern in die Augen.
Das Verbot von Airsoft-Nachbildungen militärischer Waffen als "Anscheinswaffen" wurde bereits vor Jahren aufgehoben. Seitdem ist der Besitz für Volljährige auch ohne Waffenschein erlaubt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Geschossenergie 7,5 Joule nicht übersteigt, dass es sich um kein vollautomatisches Gerät handelt und dass die Nachbildung mit einem „F“ gekennzeichnet ist.
Beträgt die Mündungsenergie weniger als 0,5 Joule, gelten die Waffen nach einem Feststellungsbescheid des BKA als reine Spielzeuge und sind frei erhältlich, sofern sie eine CE-Kennzeichnung tragen. Unterhalb einer Geschossenergie von 0,08 Joule greifen nur noch Beschränkungen für Teile der Waffen, die von Kleinkindern verschluckt werden können.
Hirntot Records
Ebenfalls Opfer der Amoklauf-Hysterie wurden möglicherweise die Rapper "Blokkmonsta" und "Uzi" von "Hirntot Records", die in dem Stück "Blutiges Klassenzimmer" vom Album "Gesichter des Todes" einen Amoklauf in einer Schule behandelten.
"Todesdrohung per Rap-Video" titelte die Süddeutsche Zeitung, als die weit eher virtuell als tatsächlich gewaltbereiten Rapper, die Stücke wie "Fick die BPJM" herausbrachten, einer mit viel Sorgfalt - vor allem in der Pressearbeit - vorbereiteten Razzia zum Opfer fielen.
Den beiden wurde unter anderem vorgeworfen, auf ihrem Musiklabel die CD "1. Mai Steinschlag“ veröffentlicht zu haben, worauf "detailliert die brutale und grausame Tötung von Polizisten" geschildert worden sein. Die Zeitungen zitierten die Staatsanwaltschaft Berlin auch mit der Behauptung, dass die Beschuldigten Videoclips hergestellt hätten, in denen die SPD-Politikerin Monika Griefahn "beleidigt sowie mit Verletzungen und dem Tode bedroht wird."
Die ehemalige Umweltpolitikerin, die von der SZ aus unerfindlichen Gründen zur "Kulturexpertin" gemacht wurde, fiel bereits mehrfach durch eine fast aggressive Ahnungslosigkeit in Sachen Hip Hop auf: So kritisierte Griefahn unter anderem das Album des schwarzen Rappers B-Tight aufgrund des Titels "Neger Neger“ als "rassistisch".
Ebenso problematisch war die Darstellung, dass bei den Razzien zahlreiche Waffen gefunden worden wären: Die berühmte (und wahrscheinlich auch für die Videos verwendete) AK 47 hatte einen verschlossenen Lauf und war nicht zum Schießen geeignet. Bei den angeblich gefundenen Handfeuerwaffen ist unklar, inwieweit Genehmigungen vorlagen – allerdings deutet bisher offenbar nichts darauf hin, dass die Waffen für Raub- oder Gewaltdelikte verwendet worden wären.
In den auf Hirntot Records erschienenen Stücken wie "Meine AK" und "Schlachthof" wird unzweifelhaft Gewalt thematisiert. Anders als die Gewalt in Gangsterrap-Texten wird diese allerdings (ebenso wie in Splatter-Filmen) ins Groteske übersteigert. Und im Unterschied zu echten Gewaltkriminellen wie "Bushido" oder Link auf /25996 waren die Labelbetreiber - soweit bekannt - noch nie real an Gewalttaten beteiligt, die sie in ihren Stücken thematisieren.
Bushido, Massiv und Muhabbet
Ganz anders dagegen die Schilderungen von Gangsterrappern, die zwar teilweise übertrieben werden, aber immer im Bereich real betriebener Straßenkriminalität bleiben. Und von Personen wie "Bushido" oder "Massiv" werden Gewalttaten nicht nur beschrieben und gepriesen, sondern auch begangen – etwa anlässlich eines "Bushido"-Konzerts in Linz. Doch der Gangsterrapper läuft nicht nur frei herum, sondern wurde sogar noch auf ein "Festival gegen Gewalt" eingeladen, wo er öffentlich Schwule verhöhnen durfte.
Möglicherweise ist die unterschiedliche Behandlung aber auch eine Frage der Kontakte. "Muhabbet" etwa drohte in dem Stück "Im Westen", das er zusammen mit seinem Bruder als "K-Kollabo" aufnahm, ebenfalls Gewalt an. Aber statt sich die SPD-Politikerin Griefahn als (virtuelles) Ziel für Gewaltphantasien vorzunehmen, griff er sich lieber den SPD-Politiker Steinmeier für eine (reale) PR-Aktion.