Die neue französische Sicherheitsstrategie: eine hybride Kriegserklärung

Die französische Fremdenlegion in Afrika. Bild: Sgt. Alex C. Sauceda, Public domain, via Wikimedia Commons

Frankreich hat kürzlich seine neue Sicherheitsstrategie vorgestellt und damit seine eigene Rolle in der Welt definiert. Was in dem Papier steht und was es bedeutet.

Am 9. November – in Frankreich ist dieses Datum offenbar eher als Todestag Charles de Gaulles in Erinnerung – veröffentlichte das Französische Verteidigungsministerium seine neue Sicherheitsstrategie. Deren Grundzüge stellte Präsident Macron am selben Tag in einer Rede vor stark militärisch geprägtem Publikum auf der französischen Marinebasis in Toulon vor.

Das Bild der Welt, wie es in diesem Papier gezeichnet wird, ist düster. Auch wenn das für solche Arten von Dokumenten typisch und angesichts des Krieges in der Ukraine erwartbar sein mag, ist es in seiner französischen Variante besonders augenfällig.

So wird einerseits in einer ökonomistischen Sprache ganz generell von einem strategischen Wettbewerb zwischen Blöcken und Staaten ausgegangen, der aber – so wird an verschiedenen Stellen formuliert – in eine offene Konfrontation übergegangen sei.

Damit ist auf der einen Seite der Krieg in der Ukraine gemeint. Zugleich findet sich die Formulierung des Übergangs in eine Konfrontation jedoch auch im expliziten Hinblick auf die Sahel-Region und den Pazifik und mit Bezug auf China – wo bislang noch keine offenen militärischen Konfrontationen bestehen.

Vermittelt wird dieser latente Kriegszustand über die vermeintliche hybride Kriegführung, die von China und Russland ausgehe und Frankreich, NATO und EU zu entsprechenden Gegenmaßnahmen zwinge.

Zugleich wird in dem Dokument jedoch deutlich, dass diese Hybridität längst, aber nicht explizit, auch die französische Außenpolitik prägt. So wird bereits in Absatz elf ganz allgemein "Einfluss" als "strategische Schlüsselfunktion" definiert, die es ermöglichen soll "französische Interessen durchzusetzen und den Handlungen unserer Wettbewerber (compétiteurs) im gesamten Spektrum der Hybridität entgegenzuwirken".

Wohlgemerkt beziehen sich diese Äußerungen nicht auf die Landes- und Bündnisverteidigung, sondern auf (Groß-)Regionen wie Afrika, den Pazifik und explizit auch die Ukraine. Eine zentrale Rolle spielen für diesen globalen Machtanspruch, der in Verbindung mit dem proklamierten Übergang in eine offene Konfrontation eigentlich eine globale Kriegserklärung ist, außerdem die französischen Überseegebiete, die vielfach erwähnt werden.

In Absatz 67 wird daraus nicht nur eine "Pflicht" abgeleitet, in verschiedenen Weltregionen zu "Sicherheit und Stabilität" beizutragen. Aus der "geografischen Lage einiger unserer Territorien in diesen Regionen" wird eine Notwendigkeit und "besondere Legitimität" begründet, "dort präsent und in allen Domänen aktiv zu sein".

Zugleich wird – wie gesagt – Russland vorgeworfen, einen "globalisierten hybriden Krieg" ausgerufen zu haben, in dem es "externe Gebiete als Hebel" nutze, um französische Handlungsspielräume einzuschränken.

Anspruch: globale Handlungsfähigkeit, nuklear abgesichert

Dass zum Repertoire Frankreichs, eigene Handlungsspielräume weltweit zu sichern, auch das Militär gehört, wird an verschiedenen Stellen explizit hervorgehoben.

So heißt es in Absatz 56 recht eindeutig, dass "die zunehmenden Einschränkungen unserer Interessen es notwendiger macht, über robuste und durchhaltefähige Mittel zu verfügen, die den jüngsten Entwicklungen in der Welt angepasst sind. Unsere Verteidigungskapazitäten tragen dazu auf verschiedenen Ebenen bei als Basis unserer Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit in der Welt im Angesicht von Bedrohungen aller Art".

Diese Verteidigungsfähigkeit wiederum – auch das wird explizit formuliert – steht auf dem Fundament der Fähigkeit zur nuklearen Abschreckung. Hier ist der globale Geltungsbereich nicht so offen formuliert. Allerdings ist der entsprechende Absatz 76 – abgesehen von seiner Einschränkung auf staatliche Akteure – erschreckend uneindeutig.

Dort heißt es: "Mit dem Ziel, uns vor allen staatlichen Aggressionen gegen unsere vitalen Interessen zu schützen, woher sie auch kommen mögen und welche Form sie auch haben werden, ist die [nukleare] Abschreckung die ultimative Garantie der Sicherheit, des Schutzes und der Unabhängigkeit unserer Nation".

Entsprechend wird die Aufrechterhaltung einer "robusten und glaubwürdigen nuklearen Abschreckung" gleich in Absatz acht als "strukturelles Element unseres strategischen Dialoges und der Absicherung unserer vitalen Interessen" zum ersten von zehn strategischen Zielen ernannt.

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