Die verlässlichsten Wahlhelfer der Piratenpartei
Eine Anwältin mahnt einen Kleinblogger nicht nur wegen des Vergleichs einer Marke mit zwei anderen ab, sondern will ihn Monate später auch noch für Kopien bei Newsaggregatoren in Verantwortung nehmen
Derzeit sammelt die Piratenpartei Spenden für die Ausstrahlung eines Spots im Privatfernsehen. Sehr viel mehr potentielle Wähler aus der dort erreichbaren Zielgruppe könnte ihnen allerdings ein Fall zuführen, der auch Sportfans die Abmahnproblematik in drastischer Weise vor Augen führt.
Im Mai dieses Jahres erhielt der Duisburger Frank Baade ein Schreiben, in dem er zu Abgabe einer "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" aufgefordert wurde. Anlass war eine im Vormonat in seinem Kleinblog veröffentlichte Kritik an einer international agierenden Aktiengesellschaft mit angeblich 60 Millionen Euro Jahresumsatz. Baade hatte diesen Sportartikelhersteller unter anderem mit zwei Einzelhandelsketten verglichen und mit dem Phantasiewort "Schlurchmarke" bedacht. Diesen Text wertete die abmahnende Anwältin als eine "unzulässige Schmähkritik". Die für die Abmahnung verlangte Gebühr in Höhe von 1.085 Euro und vier Cent errechnete sie aus einem angeblichen Gegenstandswert von 25.000 Euro.
Angesichts fehlender finanzieller Ressourcen löschte der Blogger den Text umgehend und gab (wie in solchen Fällen üblich) eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Die allerdings reichte der Anwältin nicht, so dass Baade schließlich noch eine weitere unterschrieb. Auch bei den Kosten wollte die Kanzlei keine Abstriche machen und verdoppelte stattdessen fast auf 1.940 Euro und 80 Cent.
Nachdem bereits eine erste Zahlung erfolgt war, behauptete die für den Konzern handelnde Juristin in einem Schreiben von Anfang August, dass Baade gegen die Pflichten aus der Unterlassungserklärung verstoßen und "nach wie vor genau diese Behauptungen im Internet [veröffentlichen]" würde. Der als "Beweis" für diese Aussage mitgeschickte Screenshot zeigte allerdings lediglich die Site eines obskuren tschechischen Newsaggregators, der offenbar Teile des Textes ohne Kenntnis oder gar Zustimmung des Autors übernommen hatte. Dass diese Behauptung einer erneuten "Veröffentlichung" schwer haltbar sein dürfte, war möglicherweise auch der Juristin selbst klar, die weiter unten im Schreiben davon sprach, dass der Blogger Sorgfaltspflichten hinsichtlich einer Überprüfung "des Internets" vernachlässigt habe. Baade sollte deshalb 5.100 Euro "Vertragsstrafe" zahlen und eine dritte Unterlassungserklärung abgeben, nach der er bei "weiteren" Verletzungshandlungen mit 10.000 Euro zur Kasse gebeten werden könnte.
Da schwer vorstellbar ist, wie ein mit einer Forderung in Höhe von 1.000 Euro finanziell überforderter Duisburger etwas bewerkstelligen soll, woran Konzerne wie der Axel-Springer-Verlag unter großem Wehklagen scheitern, wäre bei einer Wertung des Auftauchens von Textteilen auf Seiten Dritter als Verletzungshandlung die nächste Rechnung absehbar. "Man braucht angesichts der Abmahnungskultur in Deutschland nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass es Personen geben dürfte, die einen solchen Mechanismus als Gelddruckmaschine missbrauchen würden - sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen" meinte dazu der Sportblogger Kai Pahl, der den Fall am Dienstag über einen kleinen Kreis hinaus bekannt machte.
Den Blogeintrag hatten den Angaben Baades zufolge etwa 400 Personen gelesen. Nach dem Bekanntwerden der Abmahnung und der darüber hinausgehenden Forderungen dürften sehr viel mehr Personen einen schlechten Eindruck von dem Sportartikelhersteller bekommen haben. Horizont.net, ein Fachportal für Marketing und Werbung, sprach angesichts des "Wutschäumens der Blogosphäre" von einem "PR-Eigentor im Web":
Erreichte der kritisierte Ursprungsbeitrag nur eine sehr überschaubare Leserschaft, verschafft der Kampf David gegen Goliath dem Vorgang nun ungewollte Aufmerksamkeit und stellt die Marke in Teilen der Web-Welt ins Reputations-Abseits. [...] Die finanzielle Belastung für den Blogger summiert sich inzwischen auf mehrere tausend Euro [...] Die Belastung für das Image [des Konzerns] dürfte ungleich höher wiegen. [...] Kritische Blogbeiträge zum Umgang des Unternehmens mit missliebigen Meinungen haben es bei Google bei der Eingabe des [Unternehmensnamens] inzwischen auf die erste Trefferseite geschafft. Bei Google-News führt ein entsprechender Bericht das Ranking an. Hinzu kommt das negative Echo der digitalen Mundpropaganda via Twitter und Co.
Im Forum eines Fußball-Bundesligavereins, mit dem der Sportartikelhersteller als "Ausrüster" wirbt, war die Empörung eher noch größer als in der Blogosphäre. Dort kündigten Fans unter anderem an, wegen dessen Vorgehens keine Vereinstrikots mehr tragen zu wollen. Auch Google-Suchen nach der Juristin und ihrer Kanzlei brachte bereits am Mittwoch, wie es ein Twitter-User formulierte, "wenig reputationsförderliche Ergebnisse".
Beim Sportartikelhersteller, bei dem es erst hieß, dass der zuständige Mitarbeiter im Urlaub und kein Stellvertreter verfügbar sei, fand sich nach dem "PR-Gau" schließlich doch jemand, der sich mit der Sache befassen musste. Heise Online versprach man eine baldige Stellungnahme auf der Website des Unternehmens und dem Ruhrbarone-Blog wurde gesagt, dass man auf Baade zugehen und in einer gemeinsamen Erklärung mit ihm die Angelegenheit "richtig stellen" wolle.
Durch Kosten versperrter Rechtsweg
Um gegen die auch von mehreren befragten Juristen als "gefährlich" gewerteten Rechtsauffassungen der Anwältin vorzugehen, müsste Baade einen Prozess führen, zu dem ihm eigenen Angaben zufolge aber das Geld fehlt. Unter anderem deshalb, weil der Prozess aufgrund der Höhe des behaupteten Streitwertes vor einem Landgericht verhandelt würde, wo er sich nicht selbst vertreten darf, sondern einen eigenen Anwalt anheuern müsste. Hinzu kommt, dass die abmahnende Kanzlei aufgrund der Möglichkeiten des so genannten "Fliegenden Gerichtsstandes" möglicherweise vor dem einschlägig bekannten Landgericht Hamburg klagen würde, was für ihn hohe Reisekosten bedeuten und einen weitere Kosten verursachenden Gang zur nächsten Instanz wahrscheinlich machen würde.
Diese im Abmahnrecht, im "Fliegenden Gerichtsstand" und im Prozessrecht verankerten Kostenkeulen machen es möglich, dass manche Anwälte (ohne selbst Risiken einzugehen) gegenüber Privatpersonen "exotische" Rechtsauffassungen vertreten können, die sich vor Gericht als nicht haltbar erweisen würden. Dies ist möglicherweise auch ein Grund dafür, warum die Blogosphäre sich hierzulande wesentlich langsamer entwickelte als in den USA und warum gleich eine ganze Reihe der lesenswertesten Blogs von Juristen geschrieben oder im Ausland gehostet werden.
Zumindest vor dem BGH oder dem Bundesverfassungsgericht scheint Baade jedoch durchaus nicht chancenlos. Anders als das Landgericht Hamburg setzten diese beiden Instanzen die Schmähkritik-Schwelle für Unternehmen in ihren Entscheidungen nämlich deutlich höher an als für natürliche Personen. Allerdings stellt sich hinsichtlich der von der Anwältin kritisierten Vergleiche bereits die Frage, ob eine Schmähkritik vorläge, wenn es sich bei dem Sportartikelhersteller um eine natürliche Person handeln würde.
Das maßgebliche Urteil dazu stammt aus einem Verfahren, das Ralph Giordano nach einem Text über Franz Josef Strauß führen musste. In dieser so genannten "Zwangsdemokrat-Entscheidung" stellten die Karlsruher Richter fest, dass für die Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik aufgrund der besonderen Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit für die Demokratie hohe Anforderungen gelten, weshalb eine Meinungsäußerung "nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung" wird.1
Aufgrund dieser hohen Anforderungen konnte beispielsweise ein SPD-Politiker Staatsanwälte als "durchgeknallt" bezeichnen, ohne dass er dafür belangt worden wäre.2 "Die Bezeichnung als 'durchgeknallt', so eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juni dieses Jahres, "weist auch nicht einen derart schwerwiegenden diffamierenden Gehalt auf, dass der Ausdruck in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erschiene und daher unabhängig von seinem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden müsste, wie dies bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann."
Neben dieser Rechtsprechung müsste ein Gericht außerhalb der Hansestadt Hamburg auch berücksichtigen, dass die Sportmarke von dem Blogger nicht mit Hitler verglichen wurde, sondern mit zwei Unternehmen, die durchaus ihre Vorzüge haben. Auch wenn eines davon im letzten Jahr durch mehrere Datenschutzskandale Negativschlagzeilen machte, so sind doch die Kassiererinnen beim anderen so schnell, dass Kunden sogar weitere Wege dafür in Kauf nehmen. Und die Annahme, dass man sich für einen Einkauf dort schämen müsste, scheint zumindest unter Juristen nicht gerechtfertigt zu sein, wo man gerne einmal mit dem einen oder anderen dort gemachten "Schnäppchen" prahlt. Eine Anfrage bei den beiden Lebensmittel-Einzelhandelsketten, ob sie gegen den Vergleich mit der abmahnenden Sportmarke vorgehen wollen, blieb bisher ohne Ergebnis. Bei einer davon wusste man noch nichts von dem Vorfall und will ihn zur Prüfung an eigene Anwälte weitergeben, bei der anderen blieben versprochene Rückrufe aus.
Würde sich die Anwältin des Sportartikelherstellers mit ihrer Auffassung davon durchsetzen, was eine "unzulässige Schmähkritik" ist, dann wären der Abmahnbarkeit praktisch aller Vergleiche außerhalb des völlig Identischen Tür und Tor geöffnet, was nicht nur einen massiven Eingriff in Grundrechte, sondern auch in die Alltagssprache bedeuten würde. Die Juristin selbst konnte leider nicht zu ihrer Rechtsauffassung befragt werden, da sie nach Angaben ihrer Kanzlei bis zum 14. September im Urlaub ist. So ist bis jetzt offen, wie sie den Gegenstandswert in dem Verfahren berechnete, welche Kommentare, Aufsätze oder Urteile sie zu der Frage konsultierte, ob eine unzulässige Schmähkritik vorliegt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie das Auftauchen des Beitrages bei einem Aggregator als Verletzung der Unterlassungserklärung wertet, wann und wie sie dieses Auftauchen dort entdeckte und wie der Blogger ihrer Ansicht nach das Auftauchen dort verhindern hätte können.