ENFOPOL bis Mai im Trockenen
Aber noch immer ist der Entwurf Verschlußsache
Der europäische Justiz- und Innenausschuß verhandelte am 3. Dezember über den ENFOPOL-Ratsentwurf. Bis Mai sollen die letzten Details geklärt werden. Dies geht aus dem unzensierten ENFOPOL-Papier 10951/2/98 Rev 2 hervor, das jetzt der Redaktion vorliegt.
Druck kommt seitens der „Arbeitsgruppe für polizeiliche Zusammenarbeit“ und den sogenannten ILETS und IUR/ST-Experten - IUR steht für „International User Requirements“ -, die die Anpassungen der juristischen und technischen Abhörmöglichkeiten auf die neuen Technologien wie Satellitenkommunikation und Internet für „dringend notwendig“ erachten. Der vorliegende Entwurf basiert auf dem Ratsentschluß vom 17. Januar 1995.
Nun herrscht erstmals auch Klarheit über die Entstehungsgeschichte der verschiedenen ENFOPOL-Papiere: Bei einem Treffen vom 20. bis 22. Oktober in Wien sowie einem abschließenden Treffen vom 27./28. Oktober in Madrid überprüften die IUR-Experten, inwieweit die neuen Anforderungen bereits im vorhandenen Anforderungstext enthalten waren. Die Resultate flossen in die revidierte Version Rev 1 ein , die am 5. November der Arbeitsgruppe für polizeiliche Zusammenarbeit“ übergeben wurde. Das vorliegende Dokument „Rev 2“ wird nun unter der deutschen Ratspräsidentschaft weiterhin überarbeitet. Noch immer ist das Dokument „limite“ - „Verschlußsache“.
Die Minister hatten im Dezembertreffen unter dem Tagesordnungspunkt „Konvention zur gegenseitigen Rechtsbeihilfe“ über das weitere Schicksal des Entwurfs positiv entschieden. Das nächste Arbeitstreffen der EU-Minister findet am 12. März in Brüssel statt. Bis dahin muß noch eine knifflige juristische Hürde überwunden werden. Denn noch besteht keine Einigung darüber, über welche der Rechte der Staat mit der Iridium-Bodenstation, sprich Italien, verfügen darf. Die Maximalforderung besteht darin, daß andere Länder via Remote-Control ohne richterlichen Beschluß italienischer Behörden auf den Telekommunikationsverkehr zugreifen können. Eine politische Richtungsentscheidung soll bis zum 12. März getroffen werden. Beobachter gehen davon aus, daß der Ratsentwurf bereits bis zum 27. Mai verabschiedet wird.
Damit könnten noch im laufenden Jahr die nötigen juristischen Anpassungen auf nationaler Ebene erfolgen. Je nach Land könnte dies in einer Verordnung geschehen, die von den Behörden erlassen wird, oder per Gesetz, das vom Parlament erlassen wird. Unterschied: Die Debatte in den Parlamenten ist öffentlich, die Diskussionen in den Ministerien sind es nicht.