Ein unendlicher Pranger
Der SPD-Landesvorsitzende Mathias Petersen beharrt auf seiner Forderung, Daten von Sexualstraftätern nach US-amerikanischem Vorbild zu veröffentlichen
Der Pranger war in einer ursprünglichen Form eine zweckmäßig geformte Holzplatte, in der ein großes Loch für den Kopf sowie zwei kleinere Löcher für die Hände waren. Eines der Ziele des Prangers war die öffentliche Zurschaustellung von Verbrechern. Sie wurden danach aber wieder von dieser Schmach befreit, auch wenn die Erinnerung sich erhielt. Ganz anders sieht dies bei dem Pranger in seiner modernen, elektronischen Variante aus. Sexualstrafttäter werden in den USA mit Photo und detaillierten Informationen ins Internet gestellt. Hier bleiben die Informationen aufgrund der Struktur des Internet möglicherweise über Jahrzente oder weit darüber hinaus bestehen, auch wenn sie von offizieller Seite zurückgezogen werden. Das Ziel dieser modernen Pranger ist nicht mehr die Zurschaustellung der Strafe, sondern das Verhindern weiterer Straftaten durch Information. Informieren kann sich somit jedermann im Internet über seinen Nachbarn, prophylaktisch oder auch nur, wenn dieser sich merkwürdig verhält.
Mathias Petersen (SPD), der als Spitzenkandidat für die Bürgerschaftswahl 2008 gilt, hat wiederholt, beginnend mit einem BILD-Artikel vom 12. Oktober mit dem Titel „SPD-Chef will Adressen von Sex-Gangstern veröffentlichen“, versucht, auch in Deutschland in diese Richtung vorzustoßen. Er möchte eine Datei einzuführen, in der Sexualstraftäter namentlich und mit Foto festgehalten werden, um die Menschen in der Nachbarschaft vor ihnen zu warnen. Mehrmals wurde er für diesen Vorschlag kritisiert, hält jedoch daran fest, „um eine öffentliche Diskussion in der Gesellschaft in Gang zu halten“.
Ihm wird unter anderem von Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) vorgeworfen, dass er mit seinem Vorschlag nur versuche, seinen Bekanntheitsgrad zu steigern, er sprach von einer „populistischen Forderung“. Aber auch aus den eigenen Reihen erfolgt deutliche Kritik, Petersens Vorstoß kann dem Ansehen der Partei Schaden zufügen und als Rechtspopulismus ausgelegt werden. Er spiele „dem wieder aufkeimenden braunen Sumpf in die Hände“, heißt es im Entwurf des Vorstandes des Kreisverbandes Nord, der aber abgeschwächt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solches Vorhaben mit der deutschen Rechtslage nicht durchzuführen sei. Anke Pörksen, die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, lehnt seinen Vorschlag ab und sieht ihn als kontraproduktiv an:
Ein „An-den-Pranger-Stellen“ von Menschen, die Sexualdelikte begangen, dafür aber auch Strafen oder Maßregeln verbüßt haben, ist auch aus Sicht früherer oder potenziell zukünftiger Opfer nicht sinnvoll, kontraproduktiv und bringt eher weniger als mehr Sicherheit.
Eine solche Datenbank, darauf weist Frau Pörksen zu Recht hin, wäre zudem eine Weiterführung der Strafe, würde damit also wieder näher an die ursprüngliche Verwendung des Prangers im Mittelalter heranrücken. Dass dies nicht die ursprüngliche Absicht hinter Petersens Idee sein muss, tut dabei wenig zur Sache.
Tatsächlich steht der Beweis, dass diese Art von Anprangerung zu einer Abnahme von Straftaten führt, aus. Durch die Stigmatisierung wird in jedem Fall eine Resozialisierung verhindert, was eine Wiederholungstat mitverursachen kann. Zudem scheint sich eine Datenbank nach US-Vorbild auch als Ausgangspunkt für neue Verbrechen anzubieten. Der Bundesstaat Maine hat zum Beispiel seine Datei wieder vom Netz genommen, nachdem dort zwei Sexualstraftäter erschossen worden sind. Dies heißt nicht, dass es nur in Maine zu Morden aufgrund der Datenbank gekommen ist, Maine ist nur der Bundesstaat, der daraus diese Konsequenzen gezogen hat.
Auch was das Gefühl der Sicherheit angeht, hat sich schon in den USA herausgestellt, dass durch die Anprangerung im Internet keine Sicherheit bei den Bewohnern hergestellt wird. Im Gegenteil nimmt die Verunsicherung durch das Wissen um einen Sexualstraftäter in einem Wohnviertel eher zu. Wer sich entschließt, wegen der Anwesenheit eines Sexualstraftäters fortzuziehen, steht etwa vor dem Problem des Verkaufs seines Hauses. Es ist davon auszugehen, dass potentielle internetkundige Käufer auch wissen, wer in der Nachbarschaft wohnt. Die Stigmatisierung eines einzelnen Täters schlägt somit weitere Kreise, als den Verantwortlichen lieb sein kann.
Diese Resultate des US-amerikanischen Internetprangers sollten auch Hamburgs SPD-Landesvorsitzenden Petersen bekannt sein, wenn er den Vorschlag einbringt, eine solche Datenbank auch in Deutschland einzuführen. Am Montag, dem 6. November, wird der Vorschlag auf einer Sitzung des Landesvorstands von Petersen vorgebracht und diskutiert, wobei angestrebt wird, eine einheitliche Position der Hamburger SPD zu finden.