Eine schwierige Dreiecksbeziehung
Die Gewerkschaften zwischen Kern- und Randbelegschaften
Die Gewerkschaften haben sich lange nicht sonderlich für das Schicksal von Leiharbeitern, 1-Euro-Jobbern, befristet Beschäftigten und anderen Randbelegschaften interessiert. Sie konzentrierten sich stattdessen vornehmlich auf die Kernbelegschaften in großen Betrieben mit hohem Organisationsgrad. Aber in Zeiten, da die atypischen Beschäftigungsverhältnisse immer mehr zu den typischen werden, ändert die Arbeitnehmer-Organisation langsam ihre Haltung. Besonders dem Thema "Leiharbeit" wendet sie sich verstärkt zu.
Der Journalist Markus Breitscheidel hat für sein Buch "Arm durch Arbeit" eine Odyssee durch den bundesdeutschen Niedriglohnsektor unternommen und dabei auch einige Erfahrungen als Leiharbeiter gesammelt. Bei Bayer jobbte er am Fließband in der Pillenproduktion für 6,42 Euro brutto pro Stunde, während die Festangestellten 17,50 Euro plus Zulagen verdienten. Dazu kamen noch einige feinere Unterschiede zwischen Kern- und Randbelegschaft. So durften Breitscheidel und seine Kollegen kein Namensschild auf ihrer Arbeitskleidung anbringen. "Die Namenlosen", wie die Zeitarbeiter deshalb im Firmenjargon hießen, mussten sogar für den Kantinenkaffee mehr zahlen als die Stammbelegschaft: 90 statt 20 Cent. Gleich war nur die Arbeit.
Die Gewerkschaften haben sich daran nach den Erfahrungen Breitscheidels nicht groß gestört. Als ein Mitarbeiter ihm einmal von der Praxis der Firma berichtete, Leute zu entlassen und als Leiharbeiter wieder einzustellen, erkundigte der Journalist sich nach der Haltung des Betriebsrates zu dieser Unternehmenspolitik. "Seit der einen gesicherten Posten hat, taucht der bei uns in der Produktion kaum noch auf. Wir ‚Kleinen‘ an der Basis können auf den nicht bauen", bekam er zur Antwort. Und auch an Breitscheidels Leiharbeitsplatz bei einem Automobilzulieferer rief die Frage "Aber es gibt doch die Gewerkschaft?" wenig mehr als ein Achselzucken hervor: "Dein Schicksal interessiert die nicht im Geringsten. Nein, als Leiharbeiter ist man immer auf sich allein gestellt. Eine Art Einzelkämpfer, der sich mit allem abzufinden und keine Kollegen hat".
Ausweitung der Schmuddelzone
Dabei kommt noch erschwerend hinzu, dass die Gewerkschaften einiges dazugetan haben, um diese Einzelkämpfer zu einem stattlichen Heer anwachsen zu lassen. Der DGB stimmte nämlich der im Zuge der Hartz-Gesetze "für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" verabschiedeten Reform des "Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes" zu.
"Wir haben die Leiharbeit aus der Schmuddelecke herausgeholt und sie gesetzlich und tarifvertraglich normiert. Das war ein großer Erfolg. Noch vor fünf Jahren haben die deutschen Gewerkschaften gesagt, Leiharbeit ist Sklavenarbeit. Aber ich kann ja nicht die Menschen verurteilen, die in solchen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten und leben", so DGB-Chef Michael Sommer. Zu einer sauberen Sache wurde die Leiharbeit auf diese Weise aber nicht, im Gegenteil: Die Drecksarbeit konnte nun erst so richtig losgehen. Das Paragraphen-Werk erlaubte eine über die bisherige Zweijahres-Grenze hinausgehende unbeschränkte Beschäftigung von Leiharbeitern, bot den Verleihern mit der Streichung des Synchronisationsverbotes die Möglichkeit, ihre Beschäftigten zeitgleich mit der Beendigung ihres Engagements beim Entleihbetrieb hinauszuwerfen und gestattete die sofortige Wiedereinstellung bei Besserung der Auftragslage.
Die vom DGB schließlich abgeschlossenen Tarifverträge waren auch nicht gerade picobello. Man sah sich eigentlich gut gewappnet. Das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz ließ Abweichungen vom Gleichheitsgrundsatz nur zu, sofern Tarifverträge das gestatteten, und da wähnte sich die Gewerkschaft als Herrin des Verfahrens. Mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) hatten Sommer & Co. nicht gerechnet. Der tauchte unmittelbar nach Inkrafttreten der Regelung auf, schloss unterirdische Tarifverträge ab und zwang den DGB so, sich mit 7,38 brutto für die Leiharbeiter zufrieden zu geben. Der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement zeigte sich da schon früh weitsichtiger als die DGBler. "Die Gewerkschaften werden Tarifverträgen für Zeitarbeiter zustimmen, die 20 Prozent unter den Löhnen der Stammbelegschaft liegen", prophezeite der damalige Wirtschaftsminister bereits im Jahr 2002 auf einem Symposium des Zeitarbeitskonzerns Adecco und konnte sich mit dieser weisen Voraussicht schon vor dem von ihm "reformierten" Überlassungsgesetz für spätere Aufgaben im Unternehmen empfehlen.
Damit begann der Leiharbeitsboom. Bis auf ca. 900.000 stieg die Zahl der Leiharbeiter an, ehe diese jetzt das erste Opfer der Wirtschaftskrise wurden. Nach den Zahlen des "Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" griffen 2006 34,4 Prozent der Firmen mit Belegschaften von 50 bis 249 Personen auf diese Form der Beschäftigung zurück; Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten sogar zu 44,8 Prozent. Bei zehn Prozent der Entleiher machten die Zeitarbeiter dabei über 20 Prozent der Belegschaft aus. Weit entfernt davon, nur Produktionsspitzen abzudecken, nutzten die Unternehmen die Leiharbeit zum Abbau regulärer Arbeitsplätze sowie zur Einführung einer zweiten Tarifstruktur und sorgten so für die Entstehung einer innerbetrieblichen Zwei-Klassen-Gesellschaft. Aufstiegschancen bot diese kaum: Nur ca. 15 Prozent der Leiharbeiter schafften den Sprung aus dem Prekariat in eine Festanstellung.
Die Gewerkschaften sahen dem tatenlos zu. Sie fassten weiter ungerührt die Interessen der Kernbelegschaft als ihr Kerngeschäft auf und stritten um Mitbestimmung, Kündigungsschutz und Tarifautonomie. Aus durchaus nachvollziehbaren Gründen: "Wenn man eine gute Stammbelegschaft hat, wo eine gute rechtliche Situation da ist, wo ein gewisses Einkommen da ist, wo man etabliert ist und man einen guten Organisationsgrad hat, dann kann man natürlich mehr erreichen als in der Randbelegschaft, wo man einen schlechten Organisationsgrad hat", erläutert Wolfram Brehmer vom Hans-Böckler-Institut. Hätten sich die Arbeitnehmer-Vertreter nicht nur darauf konzentriert, ihre Stammkundschaft zufriedenzustellen, sondern auch der Laufkundschaft einige Angebote unterbreitet, so wäre der Laden aber vielleicht auch voller geworden.
Prekäre Situation
Allerdings haben es die Gewerkschaften mit den Zeitarbeitern nicht unwesentlich schwerer als mit der Stammbelegschaft. Ihre kurze Verweildauer in den Betrieben erschwert die Einbindung immens. Selbst wenn sie länger bleiben, was immer häufiger vorkommt, lassen sie sich oft nur mit Mühe zu einem Gewerkschaftseintritt bewegen. Und wenn die Leiharbeiter dann wirklich einmal drin sind, tragen sie aufgrund ihrer - dem geringen Verdienst geschuldeten - geringen Mitgliedsbeiträge nicht eben viel zur Stärkung der Gewerkschaftsmacht bei.
Die arbeitsrechtlichen Folgeerscheinungen der Arbeitnehmer-Überlassung erhöhen die Schwierigkeiten dabei noch. So fallen bei ihr das Arbeits- und das Beschäftigungsverhältnis auseinander. Die Leiharbeiter sind bei Adecco & Co. angestellt, arbeiten aber außer Haus. Was etwa das Gehalt oder den Betriebsrat angeht, ist also das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber der Adressat, auf die Situation bei der Entleihfirma haben die Ausgeliehenen hingegen kaum Einfluss. Sie können, wenn sie länger als drei Monate dort arbeiten, zwar den Betriebsrat mitwählen, zählen bei der Bestimmung seiner Größe jedoch nicht mit. Deshalb ist der Betriebsrat bei Firmen mit vielen Leiharbeitern - und entsprechend vielen Problemen - chronisch unterbesetzt.
Zudem kommt die Organisationsstruktur des DGB mit seiner Gliederung in Einzelgewerkschaften einem branchen-übergreifenden Phänomen wie der Leiharbeit nicht gerade entgegen.
Prekäres Verhalten
Ein bisschen schlechter Wille ist allerdings auch dabei. So bedauert Bruno Loew von der IG Bergbau, Chemie, Energie zwar das Los der Leiharbeiter und erkennt auch gewerkschaftlichen Handlungsbedarf, stellt aber im gleichen Atemzug unmissverständlich fest: "Wir werden von unseren Mitgliedern bezahlt". Die abwartende Haltung der Einzelgewerkschaften und vor allem die Reserviertheit der Betriebsräte haben Loew zufolge ein größeres Engagement für die Zeitarbeiter bisher verhindert. Der Attentismus der Arbeitnehmer-Vertreter vor Ort, für den nicht immer der DGB in Haftung zu nehmen ist - nur 65 Prozent der Betriebsräte gehören einer seiner Gewerkschaften an - , hat allerdings seine Gründe. "Dabei setzt ein Teil der Arbeitnehmervertretungen auf den mäßigen Einsatz von Leiharbeit als 'Personalpuffer', um so die Beschäftigung der Stammbelegschaft zu stabilisieren", so charakterisiert der Gewerkschaftsbund selbst die Arbeitsteilung in der innerbetrieblichen Zwei-Klassen-Gesellschaft. "Die Leiharbeiter sind ein Rettungsring um die Stammbelegschaft", sagt auch Wolfram Brehmer vom Hans-Böckler-Institut, will das aber dezidiert bloß als Tatsachenbeschreibung verstanden wissen: "Die Betriebe funktionieren so."
Wohl nicht zuletzt aus diesem Grund funktionieren die meisten Betriebsräte auch so. Nach der 2006 von Markus Promberger veröffentlichten Untersuchung Leiharbeit im Betrieb bezieht die Mehrheit der Betriebsräte die Zeitarbeiter nicht in ihre Aktivitäten ein. Sie erkennen keinen Handlungsbedarf, sofern die Leiharbeit nicht dazu dient, die Stammmannschaft zu dezimieren. Und wenn sie einen erkennen würden, so wüssten sie nach Prombergers Erhebung gar nicht um die Handlungsoptionen, die ihnen das Betriebsverfassungsgesetz in Sachen "Leiharbeit" zur Verfügung stellt. Nur zwei von fünfzehn Arbeitnehmer-Vertretungen schöpfen diese Möglichkeiten aus und versuchen, die Interessen von Kern- und Randbelegschaften zu verzahnen. Die restlichen üben sich in Neutralität.
Diese Neutralität kann den Betriebsfrieden aber nicht immer garantieren. Nicht selten finden Klassenkämpfe der dritten Art statt. Nach der neuesten Betriebsräte-Befragung der Hans-Böckler-Stiftung kam es in 13 Prozent der Unternehmen zu Auseinandersetzungen zwischen Rand- und Kernbelegschaften. Bei Betrieben mit über 10 Prozent Leiharbeit erhöhte sich die Konflikt-Quote auf 19 Prozent, bei solchen mit einem Leiharbeitsanteil von über 20 Prozent sogar auf 26 Prozent. Die genauen Ursachen der Reibereien ermittelten die Sozialwissenschaftler zwar nicht, aber für Wolfram Brehmer lassen die Zahlen nur einen Schluss zu: "Nach den Daten ist es dieses Problem, dass man sich da eine Randbelegschaft als Quasi-Stammbelegschaft, die flexibel ist, parallel hält. Und natürlich macht das auch Druck auf die Stammbelegschaft, der die ganze Zeit vor Augen geführt wird, wo das Ziel des Unternehmens liegt", so Brehmer.
Der DGB wacht auf
Als "Dreiecksbeziehung, die ein bisschen schwierig ist", bezeichnet der wissenschaftliche Mitarbeiter das Verhältnis zwischen Betriebsrat, Rand- und Kernbelegschaften deshalb vorsichtig. Trotzdem hat sich die Gewerkschaft jetzt zu mehr Beziehungsarbeit aufgerafft. Die Anzahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse macht nämlich inzwischen ein Drittel aller Beschäftigungsverhältnisse aus; und irgendwann wollte der DGB der Kernschmelze seines Kerngeschäfts dann doch Einhalt gebieten und entfaltete Rand-Aktivitäten. "Wir haben uns noch zu rot-grünen Zeiten nicht gemeinsam auf den Weg gemacht, die Zeitarbeit aus der Schmuddelecke herauszuholen, um nun zu erleben, wie systematisch versucht wird, die Belegschaften in Rand- und Kernbelegschaften zu teilen und vielfach 20, 30 oder 40 Prozent der Belegschaften durch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter zu ersetzen. Das war nicht unser Ziel", bekannte Michael Sommer auf dem SPD-Parteitag im vorletzten Herbst. In einem Interview mit der "Welt" gestand er auch eigene Fehler ein: "Wir haben mit manchen Entwicklungen nicht gerechnet." Nach der Einschätzung von Wolfram Brehmer wurmt die Gewerkschaftsspitze vor allem der schlechte Tarifabschluss für die Leiharbeiter. Deshalb versuche man jetzt mit einer Kampagne, Zeitarbeiter zu gewinnen, um die Verhandlungsmacht zu stärken.
Die IG Metall tut sich dabei besonders hervor. Sie rief die Kampagne Gleiche Arbeit - gleiches Geld ins Leben und gab das Schwarz-Weiß-Buch Leiharbeit heraus. Die Gewerkschaften haben zwar schon einmal schwärzer gesehen und früher ein komplettes Verbot der Leiharbeit gefordert, aber die heutigen Kräfteverhältnisse lassen mehr als ein "Leiharbeit fair gestalten" offenbar nicht zu. Diesem Ziel widmet sich die IG Metall allerdings mit einiger Vehemenz. Dazu ist sie auch bereit, Selbstkritik zu üben. "Die Gewerkschaften haben aber für lange Zeit die Augen verschlossen und waren nur an den Bedingungen für die Stammbelegschaften interessiert", schreiben die Autoren des "Schwarz-Weiß-Buches" und halten einen Mentalitätswandel der Betriebsräte vor Ort für dringend nötig.
Sie präsentieren aber auch schon erste Früchte eines Umdenkens. So hat die IG Metall mit 328 Unternehmen "Besser-Vereinbarungen" zur Leiharbeit geschlossen. Wie der Name schon sagt, machen diese nicht alles wieder gut, also: Gleiches Geld für gleiche Arbeit, aber die Lage doch um einiges erträglicher. Die Übereinkommen schreiben eine Gleichbehandlung von Stamm- und Leihbeschäftigten, eine Orientierung am Leiharbeitstarifabschluss des DGB sowie eine Zeitarbeitshöchstquote vor, gewähren Leistungszulagen und Aufwandsentschädigungen bei außerbetrieblichen Einsätzen. Darüber hinaus räumen die Vereinbarungen Leiharbeitern bei Neueinstellungen eine Vorzugsbehandlung ein.
Zudem streiten die Metaller juristisch gegen die Ausweitung der Schmuddelzonen. So haben sie gemeinsam mit dem Autor Markus Breitscheidel dessen zeitweiligen Arbeitgeber Bayer wegen des nicht dem Tarifvertrag entsprechenden Hungerlohnes von 6,42 Euro vor Gericht zitiert, während Verdi gemeinsam mit dem Berliner Senat die Tariffähigkeit der Christen-Gewerkschaft anficht, da die Leiharbeiter-Gemeinde unter deren Schäfchen nach Meinung der Kläger für Abschlüsse auf diesem Feld nicht ausreicht.
In dem 7-Punkte-Programm der IG Metall zur Wirtschaftskrise nehmen die Leiharbeiter gleichfalls einen prominenten Platz ein, denn sie gehören zu den ersten Opfern. Nach Schätzungen von Verdi haben bereits 100.000 Leiharbeiter ihren Job verloren. "Wären die Arbeitsplätze auch arbeitsrechtlich dort angesiedelt worden, wo sie entstanden sind, nämlich in den produzierenden Unternehmen und nicht in der Leihfirma, dann würden auch für diese Arbeitnehmer andere Schutzmechanismen gelten", erklärte die Gewerkschaft bei der Vorstellung des Programms. Es sieht unter anderem die Einbeziehung der Zeitarbeiter in die Kurzarbeitsregelung, eine Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes und eine Streichung des Tarifvorbehalts aus dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz vor, der dank des Einsatzes der CGB eine so unchristliche Bezahlung zugelassen hatte.
"Wir haben noch viel zu tun"
Dieser Tarifvorbehalt hätte auch über den Umweg einer Mindestlohn-Regelung aus dem Gesetz verschwinden können. Aber diesen Gefallen wollte die Große Koalition dem deutschen Gewerkschaftsbund nicht tun. Eine Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Entsendegesetz scheiterte am Widerstand der CDU. Stattdessen wollten Christ- und Sozialdemokraten im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz einen Mindestlohn festlegen. Die Parteien konnten sich jedoch am vergangenen Montag wider Erwarten nicht darauf einigen, ob dafür der von den Christen ausgehandelte Gotteslohn den Orientierungspunkt abgeben sollte oder wenigstens der DGB-Tarif. Deshalb lag dem Bundeskabinett am Dienstag keine Beschlussfassung vor, und das Thema verschwand bis auf weiteres von der Tagesordnung.
Ob die Gewerkschaften mehr Erfolg damit haben werden, die Parteien im Bundestag-Wahlkampf auf eine Verbesserung der Leiharbeiter-Situation zu verpflichten? "Die ersten Reaktionen aus den politischen Parteien lassen die Hoffnung nicht unberechtigt erscheinen, dass diese Absicht zumindest teilweise auf Akzeptanz stößt", heißt es im Schwarz-Weiß-Buch vorsichtig optimistisch. Das dürfte jedoch fraglich sein. Daneben warten auf die Arbeiternehmer-Vertreter auch noch so einige Baustellen auf eigenem Terrain. "Wir haben noch viel zu tun", schließt das Werk deshalb.