Europas größte Polizeidatenbank wird ausgeweitet
Seite 2: Privilegierter Zugang für Europol
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Neben den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wird der Zugriff von EU-Agenturen auf Daten im SIS erweitert. Die Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) und Europol verfügen bereits über eine technische Schnittstelle, jetzt soll auch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eine direkte Verbindung mit dem zentralen SIS einrichten. Werden von den Agenturen Treffer gefunden, wird der ausschreibende Mitgliedstaat davon in Kenntnis gesetzt.
Gegenüber der Grenz- und Küstenwache und Eurojust ist der Zugriff von Europol umfangreicher. Die Polizeiagentur darf unter anderem "Zusatzinformationen" nutzen, die bei einer Ausschreibung im SIS eingegeben werden und Angaben zur begangenen Straftat, aber auch Verfahren bei der Übergabe von gesuchten enthalten.
Europol soll dafür an das verschlüsselte SIRENE-Netzwerk angeschlossen werden, über das die Teilnehmenden des SIS kommunizieren. Europol darf die "Zusatzinformationen" für den Abgleich mit allen eigenen Datenbanken nutzen, darunter auch die projektbezogenen Analysedateien. Hierfür muss der ausschreibende Mitgliedstaat jedoch seine Zustimmung geben.
Neuordnung von EU-Datenbanken unter dem Stichwort "Interoperabilität"
Die Ausweitung des SIS erfolgte nach einer Evaluierung, in der die Europäische Kommission in 2016 operative und technische Verbesserungen vorgeschlagen hat. Vor zwei Jahren mündeten diese in einen Gesetzgebungsvorschlag, den der Rat nach positivem Beschluss des Europäischen Parlamentes im November 2018 angenommen hat. Sämtliche Maßnahmen müssen von den Mitgliedstaaten bis spätestens 2021 umgesetzt werden.
Die neue SIS-Verordnung ist Teil grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres. Sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten werden unter dem Stichwort "Interoperabilität" teilweise zusammengelegt. Das SIS, die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, die Visumsdatenbank (VIS), das Strafregister ECRIS und das noch zu errichtende "Ein-/Ausreisesystem" (EES) fusionieren in einem "gemeinsamen Identitätsspeicher", in dem Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten in einer einzigen durchsuchbaren Datei gespeichert sind.
Ebenfalls geplant ist ein "gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten", der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches "Europäisches Suchportal", das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein "Detektor für Mehrfachidentitäten" eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht.