Fall Peggy-Böhnhardt: Eher Vertuschungsversuch als Panne

Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe. Zum Thema siehe auch: Die pädophile Rechte. Bild: BKA

Nun soll doch keine Verbindung des NSU mit dem Kindermord bestehen - Ein Kommentar

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Als am 13. Oktober bekannt wurde, dass bei dem toten neunjährigen Mädchen Peggy K. DNA-Material des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt gesichert worden sei, konnte man davon ausgehen, dass die Ermittler diese Nachricht nicht leichtfertig in die Welt setzten. Schon gar nicht, um von irgendetwas abzulenken (DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt in der Nähe von Peggys Leiche gefunden).

Der Mörder von Peggy ist bis heute nicht gefasst. Einen Tatverdächtigen gibt es nicht. Stattdessen war ein zu Unrecht beschuldigter Deutschtürke jahrelang unschuldig im Gefängnis gesessen. Die Nachricht, es könnte eine Verbindung zwischen dem NSU und dem Peggy-Mord bestehen, führte zu anhaltenden Erschütterungen und immer neuen Schockwellen. Die einsetzende Debatte war nicht im Interesse des Sicherheitsapparates. Ein ganz neues Feld öffnete sich im NSU-Komplex: das der organisierten Kriminalität (OK), möglicherweise geschäftsmäßiger Kindermissbrauch.

Auffällig war: Sofort setzten Abwehrreflexe ein. Vielleicht sei die Spur nur eine Tatortverunreinigung, wurde spekuliert, weil Peggy auf dem selben Tisch seziert worden war wie Böhnhardt. Das erwies sich schnell als falsch. Dann sorgte man sich um den Prozess. Der Fall Peggy werde wohl nicht das Verfahren in München tangieren, schrieben etliche Medien, eher ängstlich hoffend als tatsächlich beschreibend.

Doch es kam anders. Richter Manfred Götzl interessierte sich für den Fall Peggy und die mögliche Verbindung zu seinem Verfahren. Die Nebenklage formulierte Beweisanträge und forderte die Beiziehung der Peggy-Akten. Und in Berlin wollte sich gar der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages mit dem Fall befassen.

Am Mittwoch, 26. Oktober, fragte Götzl nun die Angeklagte Zschäpe explizit nach dem Fall Peggy. Er wollte wissen, ob sie über Informationen verfüge, die sie nicht aus den Medien habe. Und wie reagierte Zschäpe bzw. ihre Verteidigung? Nicht etwa so, sie habe damit nichts zu tun, oder sie könne dazu nichts sagen. Nein, ihr Anwalt Hermann Borchert kündigte eine schriftliche Stellungnahme an. Wer nichts mit einem Fall zu tun hat, muss nicht groß eine Erklärung formulieren, sondern kann das knapp und bündig verneinen. Alarmglocken müssen angegangen sein.