Freie Software nicht erwünscht

Ab 2005 müssen alle Arbeitgeber mit einem proprietären Programm Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen elektronisch übermitteln

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Die Finanzverwaltung will die Besteuerung moderner gestalten und setzt auf die elektronische Datenübertragung mit Elster und macht es zum Gesetz: Und ganz nebenbei wird die gesetzliche Verpflichtung an den Zwang geknüpft, proprietäre Software einzusetzen.

Ab Januar 2005 wird eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (§18 Abs.1 Satz 1 UStG) wirksam. Damit müssen die Daten der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Weg übermittelt werden. Ebenfalls in Kraft tritt die Neufassung des §41a Abs. 1 Satz 2 EStG für die Lohnsteuer-Anmeldung und §41b EStG für die Lohnsteuerbescheinigungen. Danach müssen alle Arbeitgeber, die bisher die Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer beklebt haben - also eine elektronische Bearbeitung vorgenommen haben, ebenfalls die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Ausnahmen sind nur Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt beschäftigen (Haushaltshilfen). Dieser Personenkreis kann auch weiterhin die Lohnsteuerkarte manuell ausfüllen.

Die technische Realisierung erfolgt über Elster und Elsterlohn. Die Finanzverwaltung stellt Softwareentwicklern für die Pflege ihrer Software über das Webportal Elster.de einen geschützten Bereich (https:://www.elster.de/ssl/index-entwickler.htm) zur Verfügung, in dem die Clientsoftware für Elster zur Verfügung gestellt wird. Diese Clientsoftware dient der Übermittlung der Steuererklärungsdaten wie Lohnsteuerkarte, Bilanzen, Vorsteueranmeldung usw. an die Finanzbehörde und wird in das FiBU-, und Steuerprogramm von den jeweiligen Anbietern eingebunden.

Die Software-Anbieter werden zusätzlich vertraglich verpflichtet, ihre Software so zu gestalten, dass regelmäßig ein Update des Elsterclients bei ihren Anwendern durchgeführt wird. Eine Implementierung in Freie Software ist damit nicht möglich, da Software, die unter einer Freien Softwarelizenz steht, den Anwender nicht zwingen kann, Updates durchzuführen.

Ein weiteres Problem für die Implementierung in Freie Software wie zum Beispiel GnuCash ist, dass die Elster-Client-Software, die von der Finanzbehörde kostenlos zur Verfügung gestellt wird, nicht Quellcodeoffen ist.

Auf den FAQ-Seiten der Oberfinanzdirektion München, die federführend bei dem Elsterprojekt ist, heißt es lapidar:

Eine Offenlegung des Quellcodes ist leider nicht möglich, da einige Komponenten zugekauft sind und - anders als bei herkömmlichen Open Source Projekten - unser API fast ausschließlich von anderen kommerziellen Steuer- oder FIBU-Softwareherstellern implementiert und i. d. R. nicht von freischaffenden Entwicklern genutzt wird.

Die Elster-Client-Software steht derzeit ausschließlich für die Windows-32-bit-Betriebssysteme zur Verfügung. Etwas weiter unten auf den FAQ-Seiten wird zwar erklärt, dass an einer JAVA-Lösung gearbeitet wird, diese sei aber noch nicht fertig. Gegenüber Spiegel-Online erklärt zwar die Oberfinanzdirektion München, dass mit ElsterLohn2 auch ein Linux-Client kommen soll. Ob dieser mit Freier Software nutzbar sein wird bleibt offen.