G20-Hamburg: Mitgefangen - mitgehangen
G20-Gegner Fabio V. bleibt trotz gerichtlich erlassener Haftverschonung inhaftiert, bis das juristische Tauziehen verschiedener Instanzen beendet ist
Laut Anklage soll der 18jährige Italiener Fabio V., so schreibt es die Welt, "sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 gemeinsam mit 150 bis 200 einheitlich schwarz gekleideten und vermummten Personen im Hamburger Volkspark versammelt haben. Die Gruppe sei mit diversen Werkzeugen, pyrotechnischen Gegenständen und Steinen bewaffnet gewesen und sei von dort in Formation in Richtung Innenstadt marschiert. Gegen 6.30 Uhr traf die Gruppe im Rondenbarg auf eine Hundertschaft der Bundespolizei, aus der Gruppe der Vermummten heraus sollen diese mit mindestens 14 Steinwürfen und vier pyrotechnischen Gegenständen angegriffen worden sein. Die Anklage sieht eine 'gemeinschaftliche Tat', der Angeklagte, so die Argumentation, wusste genau, wem er sich anschloss. Fabio selbst soll keine Steine oder Flaschen geworfen haben, das sieht auch die Anklage so."
Mitgefangen - mitgehangen ist also das Motto. Genauer gesagt ist die Frage zu klären, ob der junge Italiener wusste, wem er sich da anschloss und auf was das hinauslaufen würde. Und ob er überhaupt dabei war.
Seit Anfang Juli 2017 sitzt der junge Mann, dem keine konkrete Straftat zur Last gelegt wird, deshalb nun schon in Haft, denn die Staatsanwaltschaft konstruierte trotzdem drei Delikte: schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Allerdings gilt es nicht einmal als gesichert, dass Fabio V. überhaupt Teil der Gruppe war, denn keiner der bislang befragten Zeugen bestätigte, ihn dort gesehen zu haben.
Laut taz zählt der Polizeieinsatz am Rondenbarg zu den umstrittensten Einsätzen während des G20-Gipfels. "Dass ein 'massiver Angriff' stattgefunden hat, dokumentieren mehrere Polizeivideos. Ob der allerdings von den Aktivistinnen und Aktivisten oder von Polizistinnen und Polizisten ausging, ist Interpretationssache. Auf den Videos sieht man einige Gegenstände … in Richtung der Polizistinnen und Polizisten fliegen. Dann sieht man, wie diese losstürmen und binnen Sekunden die Demo zerschlagen."
Weiter schreibt die taz, dass einige von ihnen auf der Flucht vor der Polizei versuchten, über ein Geländer zwei Meter in die Tiefe auf einen Parkplatz zu springen. Das Geländer brach ab, die Flüchtenden fielen mitsamt Geländer auf eine Leitplanke. Einige Schwerverletzte blieben liegen. Nun kommt Fabio V. ins Spiel. Auf einem Video ist eine Person zu sehen, die gestikuliert, um auf eine Verletzte aufmerksam zu machen. Diese Person ist vermutlich Fabio V., der später verhaftet wurde.
Am vergangenen Freitag ordnete das Amtsgericht Altona an, ihn gegen Zahlung einer Kaution von 10.000 € sowie u.a. der Auflage, sich drei Mal pro Woche bei der Polizei zu melden, auf freien Fuß zu setzen. Die Mutter zahlte die Kaution und wollte ihren Sohn aus dem Gefängnis abholen. Doch dann kam der Schock: Sie durfte ihn trotz des richterlichen Erlasses und bezahlter Kaution nicht mitnehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Haftverschonung Beschwerde eingelegt. Sie sieht eine erhöhte Fluchtgefahr - trotz der gezahlten Kaution.
Am späten Freitagnachmittag entschied das Landgericht, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgelehnt wird. Diese legte dagegen wiederum Beschwerde ein - nun muss das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entscheiden, als letzte Instanz. Bis zur Entscheidung muss Fabio V. weiter in Untersuchungshaft bleiben. Wann genau diese Entscheidung fallen wird, ist noch ungewiss.
Mittlerweile wird der Fall von Amnesty International (ai) beobachtet, an den Verhandlungstagen sitzen Beobachter des italienischen Konsulats, vom Grundrechte-Komitee sowie der "European Association of Lawyers for Democracy & World Human Rights", Europäische Vereinigung von Juristen für Demokratie und Menschenrechte (ELDH), im Saal.
Die ZDF-Satiresendung "Heute-Show" stellte in der vergangenen Sendung die Quizfrage: "Dieser 18jährige sitzt seit vier Monaten in Haft. Die Anklage beruht allein auf seiner Teilnahme an einer Demo - er selbst soll keine Gewalt ausgeübt haben. In welcher Stadt ist Fabio V. angeklagt? A) Ankara B) Hamburg?" Irgendwie scheint die Frage nicht ganz unberechtigt …