GV-Mais MON 810: Imker erhält Schadensersatz

Freistaat Bayern zahlt, Unklarheiten für Bienenzüchter und Verbraucher bleiben

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Rund zehn Jahre ist es her, dass die bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) einen Feldversuch mit dem gentechnisch veränderten Mais MON 810 von Monsanto startete. Bei einem benachbarten Imker führte das zu Verunreinigungen des Honigs. DNA-Untersuchungen ergaben, dass bis zu vier Prozent des enthaltenen Pollens von dem Gentech-Mais stammten. Damit war der Honig nicht mehr verkehrsfähig.

Bild: Alexander Z/CC-BY-SA-3.0

Gemeinsam mit einigen anderen Imkern zog Karl-Heinz Bablok vor Gericht. Bablok ist laut einem Wikipedia-Eintrag hauptberuflich Industriemeister bei BMW München und Freizeitimker. Aus seinem durch Gentech-Einträge beschädigten Hobby entwickelte sich ein jahrelanger Rechtsstreit, der durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ging bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Wie die Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Gestern bekannt gab, wurde jetzt ein Vergleich geschlossen. Der Freistaat Bayern zahlt Schadensersatz in der Höhe von 6.000- EUR. "Damit wird der Schaden wegen verunreinigter und deshalb nicht verkehrsfähiger Imkereiprodukte, für DNA-Analysen und für Mehrkosten für das Abwandern (Anm. d. Red.: die Bienenvölker mussten auf anderen Standorten aufgestellt werden) ausgeglichen", schreibt Anwaltskanzlei, die Bablok in dem Verfahren vertrat.

Das entspricht etwa der Hälfte des geltend gemachten Mehraufwands. Insgesamt bleiben Balbok und weitere Imker auf anderen Kosten sitzen. Sie müssen "Kosten des Ausweichens in den Jahren, in denen Polleneinträge in den am Standort verbliebenen Kontrollvölkern nicht nachweisbar waren, selbst tragen", bemängelt die Kanzlei. Ähnlich kommentiert der Verein Mellifera, der die Imker unterstützte, den Vergleich: "Die Vorsorge geht also zu Lasten der Imker."

Beweislast, Vorsorgekosten und juristische Schachzüge

Mellifera verweist außerdem auf eine Änderung der EU-Honigrichtline im Juni 2014, die sich nach Meinung des Vereins gegen Verbraucher- und Imkerinteressen wendet. Im Zuge des Imker-Streits hatte nämlich der Europäische Gerichtshof 2011 entschieden, dass gentechnisch veränderter Pollen im Honig eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des Gentechnikgesetzes darstellen würde.

Durch die Änderungen der EU-Honigrichtlinie und der deutschen Honigverordnung gilt dieses Urteil jedoch nicht mehr. Nun gilt Pollen als natürlicher Bestandteil und nicht als Zutat von Honig. Dadurch werden als Lebensmittel zugelassener gentechnisch veränderter und nicht gentechnisch veränderter Pollen formal gleichgesetzt. Welch juristischer Schachzug! Damit ist nämlich der Anspruch der Imker auf Schutz ihres Honigs vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eingeschränkt. Verbraucher werden nicht aufgeklärt, ob ihre Lebensmittel gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder nicht.

Mellifera

Die Anwälte von Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) verweisen in der Presseerklärung wiederum darauf, dass "die geltenden Koexistenzregelungen ihre Funktion jedenfalls für Imker nicht erfüllen" würden. Für alle Beteiligten führe Koexistenz zu zusätzlichen Kosten. Wer aber GVOs anbaut, also "daraus Nutzen ziehen" will, müsste nur einen Teil der anfallenden Kosten tragen, so die Meinung der Kanzlei. Der Imkerverein Mellifera e.V. plädiert nun generell dafür von der Möglichkeit nationaler Anbauverbote (Gentech-Zulassung: Bundesrat nimmt EU-Behörde ins Visier) Gebrauch zu machen.