Geschäftsmodell Überfüllung
Seite 2: Entschädigungen ohne freie Preisbildung
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Die Vorschriften des U.S. Department of Transportation verbieten solche Praktiken nicht, sondern sehen stattdessen Entschädigungen in Höhe von maximal 1.350 US-Dollar für Fluggäste vor, die geplante Reisen wegen einer unzutreffend vorhergesagten Absagewahrscheinlichkeit nicht antreten können. In ihren Geschäftsbedingungen räumen sich UA und andere Fluggesellschaften außerdem das Recht ein, in solchen Fällen Personen auszuwählen, die trotz des Kaufs eines gültigen Tickets nicht transportiert werden. Kriterien für die Auswahl solcher Personen sind den UA-Geschäftsbedingungen nach Behinderungen, Minderjährigkeit, Ticketpreis und Flughäufigkeit.
In der EU, wo dem letzten Bericht nach jährlich mehr als einer Million Passagieren ein reservierter Flug wegen Überbuchung verweigert wird, stehen Passagieren der Verordnung Nr. 261/2004 nach 600 Euro Entschädigung für Flüge über 3500 Kilometer, 400 Euro Entschädigung für Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer und 250 Euro Entschädigung für Flüge unter 1500 Kilometer zu. Damit hätten sich die Passagiere von David D.s Flug 3411 zufrieden geben müssen, weil Louisville nur 430 Kilometer von Chicago entfernt ist.
Passagier wäre für 1.600 Dollar ausgestiegen
Dem 30-jährigen Lehrer Will N. zufolge, der ebenfalls an Bord des Fluges 3411 saß, hätte UA die gewaltsame Entfernung von David D. verhindern können, wenn die Fluggesellschaft für den Flugverzicht mehr als 800 Dollar geboten hätte: Ein Passagier hatte sich seinen Angaben nach bereit erklärt, für 1.600 Dollar wieder auszusteigen. Für ihn und alle anderen Passagiere überstieg der Nutzen, rechtzeitig am Zielort zu sein, offenbar die gebotenen 800 Dollar, was Fragen dazu aufwirft, ob die derzeit bestehenden Regelungen angemessen sind.
Dadurch, dass Fluggesellschaften Passagiere einfach mit Polizeigewalt entfernen lassen können, anstatt ihr Entschädigungsangebot so lange zu erhöhen, bis sich Passagiere finden, bei denen die angebotene Summe den Nutzen eines sofortigen Transports übersteigt, entsteht eine Machtasymmetrie, die der Preisbildung über freie Willensentscheidungen zuwider läuft und die sich auch bei anderen Monopolen und Quasi-Monopolen findet - zum Beispiel in der Münchner U-Bahn, wo die auf den Strecken U3/U6 und U1/U2 fahrenden Züge das Passagieraufkommen zu den Berufsverkehrszeiten regelmäßig nicht mehr bewältigen. Anstatt mehr Züge einzusetzen, lässt der MVV seine Fahrer nun die Fahrgäste am Umsteigebahnhof Sendlinger Tor auffordern, nicht mitzufahren.
PR-Desaster
Im Fall UA-Flug 3411 ging die Entscheidung für den Gewalteinsatz und gegen freie Preisverhandlungen allerdings nach hinten los, wie George Hobica von Airfarewatchdog meint: Ihm zufolge hätten auch vierstellige Entschädigungssummen weit unterhalb des Schadens gelegen, den United Airlines jetzt durch das PR-Desaster erlitt: Seiner Ansicht nach werden Passagiere wenigstens diese Woche darauf achten, möglichst nicht mit UA zu fliegen.
Das legen auch zahlreiche Kommentare in Sozialen Medien nahe, wo es beispielsweise auf die UA-Mitteilung hin, man solle sich mit Fragen zu dem Vorfall nicht an die Firma, sondern an die Behörden wenden, heißt: "Oh, keine Angst United, wir haben keine Fragen - wir wissen nur, dass wir nicht mehr mit euch fliegen."
Möglicherweise auch wegen solcher und ähnlicher Reaktionen zeigt sich die United-Unternehmenskommunikation mittlerweile etwas weniger verschlossen und versucht mit der Begründung um Verständnis zu werben, wenn man den Mitarbeiter des Partnerunternehmens Republic Airline, für den D. das Flugzeug verlassen musste, nicht an Bord genommen hätte, wäre es zu einem "Domino-Effekt" mit Absagen und Verspätungen gekommen.
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