Gesetzesbrecher im Ministeramt?

Seite 2: Was ist mit der Bahnelektrifizierung?

Allerdings findet sich in dem Plan keinerlei konkretes Ziel, keine Zahl, um wie viel die Emissionen gesenkt werden sollen, nichts, woran Erfolg oder Misserfolg der Bundesregierung zu messen wäre.

Stattdessen ist zum Thema Verkehr viel über die Unterstützung von Elektroautos zu lesen und fasst eine ganze Seite zum Thema sogenannter E-fuels. Dabei handelt es sich um synthetische Kraftstoffe, die mit Wind- und Solarstrom hergestellt werden sollen.

Das Problem dabei: Bei der Umwandlung und bei der Verbrennung geht ein erheblicher Teil der Energie ungenutzt verloren. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen spricht davon, "dass die Gesamteffizienz des eingesetzten Stroms bei der Nutzung synthetischer Kraftstoffe durch den verhältnismäßig niedrigen technisch bedingten Wirkungsgrad von Ottomotoren bei etwa 25 Prozent liegt."

Da wär es schon sinnvoller, den Strom direkt in Elektromotoren einzusetzen. Aber auch Elektroautos, die mehr als 23 Stunden herumstehen und in den Städten viel Platz beanspruchen, sind noch eine gewaltige Ressourcenverschwendung. Eigentlich müsste der Ausbau von Bahn und öffentlichem Nahverkehr höchste Priorität haben, doch dazu sind im Klimaprogramm der Bundesregierung kaum mehr als schöne Worte und die üblichen Lippenbekenntnisse zu finden.

Nicht einmal das Stichwort Bahnelektrifizierung ist zu finden, obwohl in Deutschland noch immer fast die Hälfte des Schienennetzes ohne Oberleitung ist. Besonders im Personennahverkehr, bei den Regionalbahnen, sind noch viele Dieselloks unterwegs. Doch statt hier für einheitliche Verkabelung zu sorgen, denkt die Bundesregierung lieber über "alternative Antriebe" nach.

Alles in allem wundert es nicht, dass es von den Umweltverbänden Kritik hagelt. Sowohl die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als auch das Jugend-Klimaschutznetzwerk werfen der Bundesregierung wegen der ausbleibenden Sofortprogramme Gesetzesbruch vor.

Die DUH hat daher beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht. Außerdem verweist sie darauf, dass ein Tempolimit von 100 km/h auf den Autobahnen, 80 km/h auf den Landstraßen und 30 km/h innerorts jährlich über elf Millionen Tonnen CO2 einsparen würden.

Durch das Streichen der Subventionen für Dienstwagen ließen sich überdies nicht nur einige Milliarden Euro einsparen, sondern voraussichtlich auch die Verkehrsemissionen weiter senken. Damit wären die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes fürs Erste erfüllt, aber es ist für die deutsche Autoindustrie sicherlich viel angenehmer, wenn ganz "technologieoffen" über teure E-fuels fantasiert wird, damit diese ihr besonders lukratives SUV-Segment noch möglichst weiter betreiben können.