Gesetzesbrecher im Ministeramt?
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Energie und Klima – kompakt: Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass bei zu viel Emissionen Sofortprogramme vorgelegt werden müssen. Doch trotz überschrittener Obergrenzen schweigt die Bundesregierung. Was geschehen muss.
Eigentlich hätten Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) spätestens am 17. Juli ein Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen müssen. Vor drei Monaten, am 17. April, hatte ihnen nämlich der von der Bundesregierung berufene Expertenrat für Klimafragen bescheinigt, dass in ihren Bereichen erneut die Klimaziele verfehlt wurden.
Im Gebäudesektor sei das bereits im dritten Jahr in Folge der Fall gewesen. Laut Klimaschutzgesetz hätten dessen Treibhausgasemissionen 2022 bei 107 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente liegen müssen. Tatsächlich waren es jedoch 112 Millionen Tonnen, wie aus dem Prüfbericht (Seite 15) des Expertenrats hervorgeht. Der Verkehrssektor verfehlte sein Ziel um neun Millionen Tonnen.
Nach Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes hätten die zuständigen Ministerien nun innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen müssen, was allerdings erneut unterblieb.
Dabei lässt der Gesetzestext eigentlich wenig Spielraum. Recht eindeutig heißt es in dem genannten Paragrafen:
"(1) Weisen die Emissionsdaten (...) eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das nach § 4 Absatz 4 zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach der Vorlage der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen nach § 11 Absatz 1 ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt."
Außerdem müsste sich das Bundeskabinett eigentlich mit dem Fall befassen und den Bundestag über die beschlossenen Maßnahmen unterrichten. Doch nichts von all dem geschah bisher. Angesprochen auf Kritik an diesem Vorgehen verweist die Bundesregierung laut Münchner Merkur auf das im Juni verabschiedete Klimaprogramm.
Doch anders als im Klimaschutzgesetz finden sich dort keinerlei konkrete Reduktionsschritte. Das Klimaschutzgesetz hatte 2019 für die Sektoren jährliche Ziele zur Minderung der Treibhausgase bekommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber ermahnt hatte, den Klimaschutz nicht zu sehr in die Zukunft zu schieben und damit der jungen Generation aufzubürden. Telepolis berichtete seinerzeit mehrfach.