Griechenland: Schulöffnung mit kaum erfüllbaren Regeln
Der Unterricht soll live für die in Quarantäne befindlichen Schüler übertragen, in allen Klassen sollen Kameras installiert werden, für die Regierung ist Datenschutz in Pandemiezeiten Luxus
Am Montag begann in Griechenland die schrittweise Öffnung der Schulen. Als erstes ist die Abschlussklasse der Sekundarstufe an der Reihe, die dritte Klasse des Lyzeums. Viele Details sind noch ungeklärt. Das Schuljahr endet am 12. Juni 2020. Parallel zu den Schulen werden die privaten Nachhilfeschulen wieder eröffnet.
Am ersten Schultag gab es noch keinen Unterricht. Vielmehr wurden die Schüler über zwei Stunden darüber informiert, wie sie sich künftig in der Schule zu verhalten haben und was sie beachten müssen.
Die Schulen wurden landesweit am 11. März geschlossen. Vorher hatten regional einige Bürgermeister die Schulen in ihren Bezirken wegen der Corona-Pandemie schließen lassen. Die schrittweise Öffnung der Schulen in Griechenland steht in Zusammenhang mit dem auf sieben Wochen angelegten Plan zur Wiedereröffnung des öffentlichen Lebens im Land.
Die Schulschließungen fanden bereits frühzeitig statt. Sie waren die erste große Einschränkung im öffentlichen Leben. Sie wurden seinerzeit damit begründet, dass Schulkinder für die Weiterverbreitung des Virus eine entscheidende Rolle spielen würden. Diese Meinung revidierte die griechische Kommission für die CoVid-19-Pandemie in einer Mehrheitsentscheidung.
Die Regeln
Ein komplett normaler Schulbetrieb, wie vor der Schließung ist unter dem Vorzeichen der immer noch andauernden Pandemie nicht möglich. Daher wurden seitens des Gesundheitsdienstes zahlreiche Regeln erlassen. Die Schüler müssen alle einen Abstand untereinander und zu den Lehrkräften von mindestens 1,5 Metern einhalten. In die Klassen dürfen nur maximal 15 Schüler, die sich bei ihrer Ankunft in der Schule direkt in den Klassenraum begeben müssen, ohne sich vorher zum Beispiel auf dem Vorhof aufzuhalten. An einigen Schulen sind Temperaturmessungen der Schüler und des Lehrkörpers vorgesehen.
Die Beschränkung auf 15 Schüler bedingt, dass die Schüler einer Klasse in zwei Gruppen an aufeinanderfolgenden Tagen zum Unterricht kommen. Bei Klassen, deren Schülerzahl unterhalb der Grenze von 15 Schülern liegt, ist dagegen ein täglicher Unterricht möglich. Das Ministerium geht davon aus, dass dies für 66 Prozent der Schüler der Abschlussklassen der allgemeinen Sekundarstufe und für 74 Prozent der Absolventen der berufsbildenden Sekundarstufen möglich ist. Allerdings schränkt diese Regelung a priori die Chancengleichheit für die für alle Schüler landesweit gleichzeitigen und einheitlichen Abschlussprüfungen ein.
Die Klassenräume sollen regelmäßig gelüftet und zweimal pro Tag gereinigt werden. Das Verlassen der Räume soll ebenso wie das Betreten einzeln und mit dem vorgeschriebenen Abstand zueinander geschehen. Spiele in den Pausen sind nicht erlaubt.
Für den Infektionsschutz sind die Schulen verpflichtet, Handdesinfektionsmittel in den Klassen und desinfizierende Seife in den Toiletten bereitzustellen. Schutzhandschuhe und Atemschutzmasken sollen bereitstehen, obwohl in den Schulen, anders als in den übrigen geschlossenen Räumen im Land, keine Maskenpflicht besteht.
Die Schüler werden angewiesen, in ihre Armbeuge zu husten. Sie dürfen in der Schule weder den Mund, die Nase noch die Augen anfassen. Es ist nicht erlaubt, einem Mitschüler Schreibgerät zu leihen oder Bargeld zu geben. Die Schüler sind dazu angewiesen, sich während des Aufenthalts in der Schule mehrmals für mindestens zwanzig Sekunden die Hände zu waschen. Bei jedem Anzeigen von Symptomen, welche mit der CoVid-19 Erkrankung zusammenhängen, sind die Schüler zur sofortigen Meldung verpflichtet.
In diesem Fall müssen betroffene Schüler umgehend in einen Quarantäneraum der Schule gebracht werden. Bestätigt sich eine Infektion, wird die Klasse für zehn Tage in Quarantäne geschickt. Eine Schließung der gesamten Schule ist nicht vorgesehen.
Die Lehrer sind dazu verpflichtet, die Schüler zu regelmäßigem Händewaschen zu motivieren, und dieses auch zu überwachen. Darüber hinaus müssen sie den Schülern bei der regelmäßigen Reinigung der Schulbänke, Taschen und Bücher assistieren.
Die Lehrer müssen darüber hinaus die Schüler regelmäßig über die Gefahren der Infektion belehren und anweisen, beim geringsten Krankheitsgefühl zuhause zu bleiben. Die Erziehungsberechtigten sollen ihre Kinder täglich daran erinnern, sich nicht anderen Kindern oder Lehrern zu nähern. Auch sie sollen im Zweifel dafür sorgen, dass ein potentiell erkranktes Kind zuhause bleibt.
Kritik von allen Seiten
Die Lehrergewerkschaft OLME kritisierte das Konzept des Bildungsministeriums als ungar. Sie warnte vor einer frühen Öffnung der Schulen. Diese Kritik führte dazu, dass der Pressesprecher der regierenden Nea Dimokratia, Tassos Gaitanis, der Gewerkschaft die "Provokation der Gesellschaft" vorwarf. Parteikollegen von Gaitanis und der Regierung nahe stehende Journalisten wetterten gegen die "linke Opposition" als welche sie die Gewerkschaftsführung identifizierten, übersahen aber, dass die Nea Dimokratia in der OLME neben dem Vorsitzenden auch die Mehrheit des Verwaltungsrat stellt.
Im Einzelnen halten Lehrer und Gewerkschaft die Regeln für nicht praktikabel. Sie bemängeln, dass die technische Ausstattung der meisten Bildungsstätten keine Einhaltung der Regeln ermöglichen würde. Charakteristisch sind Gedankenspiele von Pädagogen, die angesichts eines einzigen Waschbeckens in ihrer Klasse durchrechnen, dass das Händewaschen aller fünfzehn Schüler vor und nach dem Gang in die Pause unter Einhaltung der Abstandsregeln ziemlich exakt die Zeitdauer der Pause dauern würde.
Sie sehen eine Gefahr für zahlreiche Pädagogen in einem überalterten Lehrkörper. Denn seit 2010 Griechenland den Internationen Währungsfonds zur Hilfe im Staatsbankrott anrief, wurde auf die Neuanstellung junger Lehrer verzichtet. Viele aktuelle Lehrer gehören aufgrund des Alters oder ihrer Vorerkrankungen zu Risikogruppen. Darüber gibt es offenbar auch eine Reihe von Schülern, die entweder selbst wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören oder aber im häuslichen Haushalt eng mit Risikopatienten zusammenleben.
Diese Schüler haben das Recht zuhause zubleiben. Dafür müssen ihre Erziehungsberechtigten jedoch die Art und das Ausmaß der Umstände für das Fernbleiben in einer eidesstattlichen Erklärung niederlegen.
Liveübertragung der Schulklassen
Das Ministerium steht nun vor dem Dilemma, dass auch den Schülern, die wegen gesundheitlicher Risiken dem Unterricht fernbleiben müssen, die gleichen Chancen bei den Abschlussprüfungen gewährt werden müssen. Daher peitschte Erziehungsministerin Niki Kerameos am 8. Mai einen Zusatzartikel, eine sogenannte Tropologie zum Gesetz für die Erteilung von Asyl an Flüchtlinge durchs Parlament. Die Tropologie sieht vor, dass der Unterricht live übertragen werden soll und dass in allen Klassen Kameras installiert werden.
Offenbar ist keine Regelung vorgesehen, die sicherstellt, dass nur die jeweiligen zur Klasse gehörenden Schüler die Liveübertragungen sehen können. Dies, und die Tatsache, dass es bei einem ähnlichen Vorhaben einer Universität auf Kreta vor vier Jahren ernste Bedenken gegen den Datenschutz und dem Recht am eigenen Bild gab, brachte Kritiker auf den Plan. Sie bemängeln, dass das gesamte Procedere gegen die auch in Griechenland geltende, europäische Datenschutzgrundverordnung verstößt.
Bei der Liveübertragung der Schulklassen sind für Erziehungsberechtigte und Lehrer keinerlei Einspruchsmöglichkeiten vorgesehen. Die Lehrer bemängeln zudem, dass eine Beobachtungskamera in der Klasse, das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Schülern ernsthaft gefährden würde. Die Regierung steht dagegen auf dem Standpunkt, dass Datenschutz in Pandemiezeiten Luxus ist. Sie möchte zum Beispiel für die nun online geschalteten Dienste der öffentlichen Hand zur Verifizierung der Bürger auch in Zusammenarbeit mit den Geldinstituten, dass der Staat die Zugangsdaten für das Internetbanking der Bürger erhält. Damit sollen diese sich "sicher bei den Onlinediensten" anmelden können.
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