Griechische Anti-Terror-Institutionen im Amok gegen junge Akademikerin

Seite 2: Kein Anhaltspunkt für Terrorkontakte - dreizehn Jahre Zuchthaus

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine gründliche Durchleuchtung sämtlicher Lebensumstände der jungen Frau ergab keinen Anhaltspunkt für Terrorkontakte. Bankkonten wurden überprüft, die Frau wurde überwacht und ihr Telefon abgehört. Frühere Telefonverbindungen wurden überprüft. Obwohl die Untersuchungsrichter zwischenzeitlich sogar das Ausreiseverbot der Doktorandin aufhoben und ihr damit auch die Teilnahme an internationalen Kongressen ermöglichten, ließ die Antiterrorpolizei nicht locker.

Das Studium der Angeklagten wurde erneut unterbrochen, als die Doktorandin vom damaligen Bürgerschutzminister Nikos Dendias auf eine schwarze Liste gesetzt wurde. Erneut war ihre Freiheit eingeschränkt. Es kam zum Prozess. Dort brachte die Angeklagte zu ihrer Verteidigung vor, dass es außer dem zweifelhaften DNA-Befund keinerlei Indizien gegen sie gebe. Die Staatsanwaltschaft widersprach. "Warum hast du dich nicht von deinem Lebensgefährten getrennt?", fragte die Staatsanwältin.

Am Ende des Prozesses fiel das Urteil, dreizehn Jahre Zuchthaus, die sofort anzutreten sind. Es wurden keinerlei mildernde Umstände anerkannt. Die Lebensgemeinschaft mit dem gerichtlich frei gesprochenen früheren Terrorverdächtigen galt als erschwerender Umstand. Die junge Frau befindet sich nun in der Haftanstalt von Thiva und hofft auf einen Berufungsprozess.

Verschärfung des Anti-Terror-Paragraphen

Derweil soll der umstrittene Anti-Terror-Paragraphen 187a so verschärft werden, dass künftig noch ganz andere Urteile möglich sind. Wer öffentlich Äußerungen vornimmt, die jemanden anders zu einer terroristischen Straftat oder den Eintritt in eine terroristische Vereinigung motivieren könnten, wird nach dem Vorschlag von Justizminister Stavros Kontonis als Terrorist bestraft.

Bei der am Fall der Doktorandin erkennbaren Manie der Anti-Terror-Polizei, Erfolge vorzuweisen, könnte mit der wässrigen Formulierung des neuen Straftatbestands ein Kommentar der Art "schickt die Banker zum Teufel" in sozialen Netzwerken als Motivation für in Griechenland immer wieder vorkommende Anschläge auf Banken und Banker gewertet werden.

Hinsichtlich der weiteren Terrorabwehr möchte das Bürgerschutzministerium für den islamistischen Terror, für Immigranten und Flüchtlinge und für linksextreme Gruppen ein Informantennetz mit informellen Mitarbeitern aus den entsprechenden Personenkreisen aufbauen. Eine demokratische Kontrolle dieser Aktionen ist offenbar nicht vorgesehen.