Heizungsgesetz im Bundestag: "Verfahren missachtet Parlamentsrechte"
- Heizungsgesetz im Bundestag: "Verfahren missachtet Parlamentsrechte"
- Rechtliche Argumente
- Auf einer Seite lesen
Telepolis dokumentiert: CDU-Abgeordneter kritisiert Durchpeitschen des Gebäudeenergiegesetzes. Antrag beim Verfassungsgericht. Hier die Erklärung von Thomas Heilmann.
Im Rahmen eines Organstreitverfahrens beim Bundesverfassungsgericht beantragt der Berliner Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) festzustellen, dass das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) massiv seine Rechte als Abgeordneter auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt.
Gleichzeitig wurde Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, welche dem Bundestag untersagen soll, die abschließende Beratung und Abstimmung zum GEG durchzuführen, ohne dass der maßgebliche Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich zugegangen ist.
Lesen Sie zu diesem Thema bei Telepolis auch: "Verfassungsgericht eingeschaltet: Heizungsgesetz doch erst nach der Sommerpause?"
Heilmann begründet seinen Schritt mit den massiven Mängeln des Gesetzes selbst und unzulässigen Fristverkürzungen: "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren. Die parlamentarisch maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erlauben es nicht, die konzeptionellen Schwächen dieses Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern."
Selbst Bundesminister Robert Habeck resümierte in der Fernsehsendung von Anne Will am 18. Juni 2023, es werde "durch das Gebäudeenergiegesetz erstmal unwahrscheinlicher, dass wir die Klimaziele einhalten".
Der Antrag des Abgeordneten richtet sich dabei ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren. Ihm ist vor allem wichtig, mit einem gut durchdachten Gesetzespaket einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Hierfür ist es unabdingbar, im Wege der einstweiligen Verfügung sofort sicherzustellen, dass das Parlament genug Zeit bekommt, ordnungsgemäß über das Gesetz beraten zu können.
Der Bundestag und damit auch er, als Abgeordneter im zuständigen Ausschuss für Klima und Energie, haben das Recht, angesichts der Bedeutung des Kampfes gegen den Klimawandel, aber auch die Pflicht, eine ordnungsgemäße Behandlung des sog. Heizungsgesetzes durchzusetzen. Dazu Heilmann weiter:
Hunderte Seiten Änderungstexte, die eventuell am Freitagabend gemailt, am Mittwoch im Ausschuss und am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden, haben mit parlamentarischer Demokratie nichts mehr Zu tun. Aber genau das praktiziert die Ampel seit Monaten.
Die praktisch vollständig geheim ablaufenden Verhandlungen der Ampel sowie die seit Wochen anhaltende Weigerung der Koalitionsparteien, einen konkreten Zeitplan vorzulegen, kommentiert der Abgeordnete wie folgt: "Die ampelinternen ‚Therapie-Gespräche' ersetzen natürlich keine parlamentarische Beratung. Sie sind vielmehr verspätete Verhandlungen zur nachträglichen Korrektur ihrer eigenen Gesetzesvorlage. Das aber verletzt massiv die Regeln zum Recht der Gesetzesinitiative in Art 76 GG."