Internet-Petition gegen Speicherung von Verbindungsdaten
Zeichnungsfrist für Organisationen läuft heute Abend aus, Privatpersonen können noch bis 28. Mai unterschreiben
Am 29. Mai wird das Europäische Parlament über die Speicherung von Verbindungsdaten entscheiden. Marc Rotenberg von der internationalen Cyberrechtsgruppe GILC hat nun einen Brandbrief an das Parlament verfasst, der noch bis heute Abend, 24 Uhr, unterschrieben werden kann. Die deutsche Fassung hostet die Initiative Stop 1984. Hier können Privatpersonen noch bis 28. Mai die Petition unterschreiben. Bislang haben vor allem Internet-Nutzer aus Österreich und Deutschland unterzeichnet.
Es geht um die EU-Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, über die am 18. April bereits der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger abgestimmt hatte. Damals hatte er sich nur knapp gegen eine Datenspeicherung ausgesprochen (Vgl. Europäisches Parlament gegen Speicherung von Verbindungsdaten). Auch die Abstimmung am 29. Mai könnte sehr knapp werden.
Bislang warnten die europäischen Datenschützer in einem Brief an den Präsidenten des EU-Rates vergeblich davor, dass "systematisches und präventives Speichern der Kommunikation und der Verbindungsdaten von EU Bürgern die fundamentalen Rechte auf Privatsphäre, Datenschutz, Meinungsfreiheit, Freiheit und Annahme der Unschuld unterminieren würde." Der EU-Rat sprach sich am 28. Januar ungeachtet der schweren Bedenken für eine Datenspeicherung aus und soll nach Informationen von Statewatch nun auch einen Rahmenbeschluss vorbereiten, der den Parlamentsbeschluss übergehen würde.
Der GILC-Brief fordert alle Parlaments-Mitglieder auf, sich der Entscheidung des Bürgerrechts-Ausschusses anzuschließen. Die Abgeordneten sollen es nicht den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten überlassen, selbst über das sensible Thema zu entscheiden. Die Unterzeichner vertreten die Ansicht, dass "die Datenspeicherung durch Sicherheitsbehörden nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollte". Wenn, dann "nur auf Grund richterlicher Anordnung" oder aufgrund einer Einzelentscheidung kompetenter Behörden. Auch soll die Datenspeicherung "nur in angemessenem Umfang" sowie "zeitlich begrenzt" stattfinden.
Breit angelegte Datenspeicherungsrechte hingegen, so warnt der Brief, könnten "desaströse Auswirkungen" haben. Schon heute verfügten große Datenbanken Informationen über den Gesundheitszustand, ethnische Herkunft, Glaubensrichtungen, politische Meinungen, Gewerkschaftsangehörigkeit und Sexualität. Neue Speicherungsbefugnisse würden neue Risiken für die persönliche Privatsphäre, die politische Freiheit, die Meinungsfreiheit und die öffentliche Sicherheit bedeuten.