Islamistischer Messerangriff in Dresden
Abdullah al-H. H. galt als Gefährder, wurde Ende September aus dem Gefängnis entlassen und verübte nach 5 Tagen den Angriff auf Touristen
Abdullah al-H. H. ist syrischer Staatsbürger. Er kam 2015 nach Deutschland und wohnte im Asylbewerberwohnheim in Dresden-Pappritz (Wachwitzer Höhenweg 1a). Er besaß eine Duldung und ist 20 Jahre alt.
Seit Frühsommer 2017 begann er sich zu radikalisieren. Fatema A. warb ihn im Juli 2017 für den "Islamischen Staat" an. Die Syrerin war bei einem Luftangriff 2012 so schwer verletzt, dass sie fortan eine Krücke benutzen muss. Ihr Ehemann wurde angeblich 2015 in einem Gefängnis getötet. Im Jahr 2015 kam sie als Flüchtling nach Deutschland. Ihr Asylantrag wurde in Dresden anerkannt. Sie machte Werbung für den "Islamischen Staat". So habe sie im Juli 2016 an der Dresdner Uniklinik gegenüber einem Landsmann Propaganda für den damaligen "ISIS" betrieben, ebenso im Juli 2017. Im Internet-Chat gab sie sich zeitweise als Mann aus. Zudem wollte sie - laut Anklage - einen "ISIS"-nahen Scheich in Marokko mit 4000 Euro unterstützen.
Sie wurde im Oktober oder November 2018 festgenommen und in der JVA Chemnitz inhaftiert. Am 15. Juli 2019 begann ihr Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden. Ihre Verteidigerin war Gesa Israel. Am 12. September 2019 verurteilte sie das OLG Dresden zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die für eine Zeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde (Aktenzeichen: 4 St 2/19).
Abdullah al-H. H. bezeichnete sich in einem Chat als "schlafende Zelle". Er recherchierte im Internet Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln und interessierte sich für den Text "Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter". Als mögliche Ziele für Terroranschläge hatte Abdullah al-H. H. damals offenbar das Festgelände an der Dresdner Marienbrücke und die Kinonächte am Elbufer im Visier. Das LKA Sachsen stufte ihn seit August 2017 als "Gefährder" ein.
Im September 2018 begann der Prozess gegen ihn vor dem Oberlandesgericht Dresden. Am 30. November 2018 verurteilte ihn das Gericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den "Islamischen Staat", Besorgens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung. Diese Strafe wurde nach Angaben der Behörde am 9. Dezember 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen.
Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020 wurde er demnach aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (Sachsen) entlassen. Das Amtsgericht Borna ordnete für ihn Führungsaufsicht an. So musste er sich dreimal wöchentlich auf dem Polizeirevier Dresden-Mitte melden.
Am 4. Oktober 2020 verübte Abdullah al-H. H. einen Messerangriff auf zwei Touristen in Dresden (Schloßstraße). Ein Mann aus Krefeld (55 Jahre) verstarb im Krankenhaus, sein Begleiter aus Köln wurde verletzt. Zunächst war unklar, warum die beiden Männer von wem angegriffen worden waren.
Die Polizei bildete die Sonderkommission SCHLOSSSTRASSE (29 Beamte) unter Leitung des Ersten Kriminalhauptkommissars Frank Haschke. Am 20. Oktober 2020 wurde Abdullah al-H. H. in der Nähe des Tatortes festgenommen. Die weiteren Ermittlungen übernahm der Generalbundesanwalt.