Ist die deutsche Indizierungspraxis von Computerspielen rechtswidrig?
EU-Binnenmarkt durch Indizierung gestört
Die Indizierung von Medien ist vielen Menschen ein Dorn im Auge. Kritiker sind der Auffassung, dass das Jugendverbot einer Zensur gleichkäme. So darf ein indiziertes Medium nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft und auch nicht mehr beworben werden. Ein Gutachten im Auftrag des Fachhandelsblattes "Markt für Computer und Videospiele" kommt zum Schluss, dass die deutsche Indizierungspraxis wahrscheinlich nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Spätestens seit der Erfurter Katastrophe stehen insbesondere Gewaltvideos und -computerspiele wieder einmal im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Viele Politiker fordern ein Verbot des Vertriebs. Kanzlerkandidat Edmund Stoiber ging in seinen Forderungen sogar noch einen Schritt weiter und verlangte das Verbot der Herstellung von gewaltverherrlichenden Medien. Ein derartiges Verbot würde allerdings einer Zensur gleich kommen und widerspräche dem Grundgesetz.
Doch jetzt stellt ein Gutachten von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider (Universität Nürnberg-Erlangen) die bislang gängige Indizierungspraxis generell in Frage. Die Auffassung des EU-Rechtsexperten wird damit untermauert, dass die virtuellen Spielhersteller spezielle Anpassungen an der Software vornehmen müssen, um vor den deutschen Jugendschutzbestimmungen bestehen zu können. Ohne Veränderungen haben bestimmte Titel keine Chance, frei verkauft werden zu dürfen. Selbst bei vorgenommenen Programmänderungen gibt es in Deutschland trotzdem keine Rechtssicherheit, wie erst jüngste Beispiele aus der Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beweisen. Zur Zeit steht das Spiel Counterstrike auf dem Prüfstand. Das Spiel selbst ist seit über drei Jahren auf dem Markt.
Schachtschneider vertritt die Auffassung, dass die bestehende Indizierungsregelung in Deutschland den freien EU-Binnenmarkt behindere und deshalb rechtswidrig sein könnte. Wie immer bei solchen Rechtspositionen gibt es mehrere Gesetze, die sich möglicherweise im Weg stehen. Sollte es nach diesem Gutachten zu einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof kommen, wird sich die Frage stellen, ob der Jugendschutz den freien Handel einschränken kann.
Schatzschneider stellt aber nicht nur die Rechtspraxis der BPjS in Frage, sondern äußert auch Zweifel an der Zusammensetzung der Gremien. Bekanntlich sind als Beisitzer in den 3-er und 12-er-Gremien Vertreter aus gesellschaftlich relevanten Kreisen vertreten. Diese werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Vorschlag ihrer Verbände für drei Jahre berufen. Weiterhin sind Beisitzer aufgrund des Vorschlagsrechts der Länder berufen worden. Schatzschneider zweifelt die demokratische Legitimation dieser Vertreter an. Noch ist unklar, warum das Fachhandelsblatt "Markt für Computer und Videospiele" das nun vorgestellte Gutachten in Auftrag gab.