Kindergeld für Kinder im Ausland: Häufiger, aber in der Summe weniger

Ein Medienbericht über eine AfD-Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit stellt fest, dass sich Kindergeldzahlungen an ausländische Konten seit 2010 "fast verzehnfacht" haben

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Kindergeldzahlungen ins Ausland haben sich seit 2010 verzehnfacht, meldet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) heute Morgen und die Nachricht machte schnell die Runde.

Die Zahlen, die keine Steigerung der Gesamtsumme der Kindergeldzahlungen ins Ausland bedeuten, haben einen politischen Dreh.

Sie stammen zwar von einer Behörde, nämlich der Bundesagentur für Arbeit, angefragt wurden sie aber von der AfD-Bundestagsfraktion. Verbunden wird die Veröffentlichung mit der politischen Forderung, die Zahlungen zu kürzen. Mit welcher Gefühlspolitik die Forderung einhergeht, ist unverkennbar:

Es ist den deutschen Steuerzahlern nicht vermittelbar, warum sie beispielsweise für bulgarische Kinder, die in Bulgarien leben, Monat für Monat Kindergeld überweisen müssen. Die Bundesregierung schafft es nicht einmal, das Kindergeld für ausländische Kinder im Ausland an die entsprechenden Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen.

René Springer, AfD

Auch in Österreich gibt es von der neuen Rechts-Regierung Pläne, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder zu kürzen.

Die Zahlen: Im vergangenen Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt, heißt es im Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Im Jahr 2010 waren es 35, 8 Millionen Euro. Das ist ungefähr das Zehnfache.

Aber, wie nicht nur der oben erwähnte aktuelle SZ-Bericht, sondern auch ein Bericht der FAZ von Ende November 2017 hinweist: Es wird in der Summe nicht mehr Geld überwiesen, sondern weniger. 2016 waren es 414 Millionen Euro, 2017 343 Millionen.

Die eigentliche Nachricht steckte schon zu Beginn des Winters in der FAZ-Meldung vom November 2017: Dass insgesamt nicht mehr, aber "häufiger Kindergeld an Beschäftigte aus dem EU-Ausland" gezahlt wird.

2010 wurde das Kindergeld für 61.615 Kinder, die nicht in Deutschland leben, ausgezahlt, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland heute. 2017 wurde für 215.499 Kinder im Ausland gezahlt. Weitaus am meisten würden in Polen leben: 103.000. Danach folgen mit einigem Abstand Kroatien und Rumänien, beide mit 17.000 Kindern, für die Geld an Anspruchsberechtigte gezahlt wird.

Zitiert wird im RND-Bericht eine Äußerung des kinderpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, Seestern-Pauly, der kritisiert, dass hier "bewusst und wahrheitswidrig der Eindruck erweckt würde, dass es einen systematischen Missbrauch von Sozialleistungen gebe". Tatsächlich ist das Kindergeld nicht als Sozialleistung konzipiert.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung. Zwar wird es i. d. R. von den Familienkassen ausgezahlt, ist im Endeffekt aber eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an.

Kindergeld.org

Der letzte Satz muss ergänzt werden: Kindergeld kann auch beantragt werden, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland leben (2017 wurde für 34.000 deutsche Kinder im Ausland gezahlt) und bestimmte Bedingungen erfüllen, wie bei der Bundesagentur für Arbeit nachzulesen ist.

Dort ist auch zu erfahren, wer noch einen Antrag stellen kann: Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten, eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sowie Staatsangehörige eines der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei - wenn der Antragsteller, die Antragstellerin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld bezieht. Allerdings ist das Kindergeld in den Nicht-EU-Staaten erheblich niedriger.

Auch Personen, die eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der sie in Deutschland arbeiten dürfen, besitzen und Personen, die "zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten" gehören, können laut BA Kindergeld beziehen. Unabhängig von der Erteilung des Aufenthaltstitels gibt es einen Kindergeldanspruch, wenn Asylsuchende "seit mindestens sechs Monaten im Bundesgebiet wohnen (Art. 2 des Vorläufigen Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit)".

Die deutsche Regierung hatte im vergangenen Jahr im Bundeskabinett Eckpunkte zu Kürzungen des Kindergeldes für EU-Ausländer beschlossen. Vorgesehen war, wie die FAZ vor Jahresfrist berichtete, "eine Absenkung der Leistungen auf das Niveau des Landes, in dem die Kinder wohnen".

Allerdings hat die EU-Kommission dazu eine andere Auffassung. Die Sache ist noch nicht geklärt.

In Österreich hat sich die Rechtsausleger-Regierung des Themas Kürzungen des Kindergelds für im Ausland lebende Kinder angesichts der geringeren Lebenshaltungskosten in bestimmten Ländern der EU angenommen. Dazu kursiert auch ein rechtliches Gutachten. Ob dieses aber dann auch im Falle einer Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof bestehen würde, ist fraglich.

Auch wäre es laut des Gutachtens im Umkehrschluss geboten, die Leistung für Kinder in teureren Ländern anzuheben: "Alles andere wäre diskriminierend."