Kirchenasyl auf der Streckbank
Während sich Salon-Menschenrechtler wortreich zu jeder Provokation der AfD inszenieren, entscheiden Verwaltungen brav rechtsstaatlich, aber emotional wie intellektuell ungerührt, im stillen Kämmerlein über menschliche Schicksale
Die wichtigste Hürde auf dem Weg nach Deutschland ist für Flüchtlinge ein bürokratischer Akt, der geradezu sinnbildlich für die gesamte staatliche Verwaltung steht: die Zuständigkeitsprüfung. Vier Jahrzehnte lang fand sich in der deutschen Verfassung ein Satz von bestechender Einfachheit: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Doch seit 25 Jahren folgen diesen vier klaren Worten weitere 275. Ihr Anfang "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer ..."
Die Bundesrepublik Deutschland ist nämlich in den meisten Fällen nach der sogenannten "Dublin-III-Verordnung" gar nicht befugt, den Anspruch eines Flüchtlings auf Asyl zu prüfen. Dies obliegt regelmäßig dem Staat, über den der Schutzsuchende in die Europäische Union einreist. Ist dieses erste EU-Land nicht Deutschland, so gilt eine sechsmonatige "Überstellungsfrist", um den Flüchtling in dieses Erstaufnahmeland abzuschieben, wo über seinen Asylantrag entschieden wird. Wird in jenem halben Jahr jedoch nicht abgeschoben, ist im Standardfall dann doch Deutschland zuständig.
Um diesen Zuständigkeitswechsel herbeizuführen, gewähren einzelne Kirchengemeinden in besonderen Fällen das sogenannte Kirchenasyl. Dabei beherbergen und versorgen sie einzelne Flüchtlinge oder Familien und teilen dies auch den Behörden mit. Da es keine Sonderrechte für Religionsgemeinschaften gibt, ist es eine Frage von Goodwill, ob staatliche Behörden ein Kirchenasyl respektieren oder nicht - und ob sie gegen die Flüchtlinge wie ihre Unterstützer strafrechtlich vorgehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einerseits und Vertreter der christlichen Kirchen andererseits hatten sich vor drei Jahren auf klare Regeln in Fällen von Kirchenasyl verständigt. Nimmt eine Kirchengemeinde jemanden aufgrund besonderer Umstände ("Härtefall") bei sich auf, erstellt sie ein Dossier zu dem "Fall" und bittet das BAMF um erneute Überprüfung.
Beide Seiten beurteilen das Verfahren derzeit positiv. Im Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. Oktober 2017 hatten die Kirchen dem BAMF auf diesem Wege 1.447 Dossiers zu Kirchenasylfällen vorgelegt. In 369 Fällen wurde das Selbsteintrittsrecht ausgeübt, d.h. Deutschland hat sich freiwillig als zuständig erklärt und Schutz gewährt. "In 465 Fällen konnte der Auffassung der Kirchenvertreter hingegen nicht gefolgt werden", sagt BAMF-Sprecherin Natalie Bußenius auf Anfrage. Weitere 573 Fälle hätten sich durch den Ablauf der Überstellungsfrist oder auf sonstige Weise erledigt. Es geht beim Kirchenasyl also keineswegs um große Flüchtlingszahlen, sondern um einige wenige ganz persönliche Schicksale.
Obwohl Kirchenasyl also nur zu einer neuerlichen oder überhaupt erstmaligen Prüfung eines Einzelfalls durch das Bundesamt führt, wird dieses Engagement vor allem von konservativen Politikern immer wieder attackiert. Die Innenministerkonferenz hat zuletzt im Dezember 2017 neue Gespräche mit den Kirchen angemahnt und eine Beteiligung der Länder gefordert. Auf EU-Ebene wird schon lange über eine weitere Verschärfung der Asylregelungen verhandelt - unter dem Stichwort "Dublin IV".
Wichtiger Punkt in einer Neuregelung könnte sein, dass das Selbsteintrittsrecht entfällt. Dann könnten EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr freiwillig, also vor allem aus humanitären Gründen, in eigener Regie über das Aufenthaltsrecht eines Flüchtlings entscheiden. Damit wäre auch das Kirchenasyl in seiner bisherigen Form passé. Denn ohne Aussicht auf eine Entscheidung in Deutschland gibt es nichts, was ein Kirchenasyl hier überbrücken könnte - und als jahrelange Herberge wie etwa beim Botschaftsflüchtling Julian Assange ist es nicht gedacht.
Schon eine rund sechsmonatige Unterbringung in ihren Kirchenräumen ist eine große Herausforderung für eine Gemeinde. Denn während eines Kirchenasyls dürfen die Flüchtlinge das Kirchengelände nicht verlassen - das ist quasi Teil der "Spielregeln": Nur auf kirchlichen Grundstücken wird das Kirchenasyl normalerweise respektiert, Polizei und Ausländerbehörde verzichten dort auf eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Die Kirchengemeinde stellt nicht nur die benötigten Räume zur Verfügung (und muss ihre Aktivitäten entsprechend anpassen), sie trägt in dieser Zeit auch alle Kosten, was insbesondere bei notwendigen medizinischen Behandlungen heikel werden kann. Eine nicht zu unterschätzende Herausforderung ist auch die persönliche Betreuung der Gäste im Kirchenasyl, schließlich können und dürfen diese ihrem Beruf nicht nachgehen. Von Betroffenen ist immer wieder zu hören, Kirchenasyl sei ein freiwillig gewähltes Gefängnis - und die Zukunft liegt stets im Ungewissen.
Will Hessen die Bereitschaft zum Kirchenasyl mit einer neuen Regelung brechen?
Eine Kirchengemeinde in Hessen sieht sich gerade mit einer von Fachleuten als "ganz neuer Ton" beschriebenen Behördenreaktion konfrontiert: Als die bei ihr untergekommene Flüchtlingsfamilie nach Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist gerade durchatmen wollte, weil ihr Hilfeersuchen nun in Deutschland geprüft werden konnte, verlängerte das BAMF die Frist auf 18 Monate, wie es sonst nur bei untergetauchten Flüchtlingen der Fall ist.
Ob dies rechtlich zulässig ist, wird wohl ein Verwaltungsgericht entscheiden, doch über den Einzelfall hinaus könnte davon ein markantes politisches Signal ausgehen: Wenn Gemeinden nicht mehr damit rechnen können, nur für sechs Monate Zufluchtsort zu sein, sondern sie sich gleich auf mindestens anderthalb Jahre einstellen müssen, wird es ungleich schwieriger sein, Unterstützer zu finden.
Das hessische Innenministerium bestätigt auf Anfrage indirekt, dass damit die Bereitschaft der Kirchen zur Asylgewährung gebrochen werden soll, widerspricht diesem Vorhalt jedenfalls nicht. Die Ausdehnung von sechs auf 18 Monate für die Abschiebung sei "aufgrund der Einzelfallinterventionen seitens der Kirchengemeinden mittels des Kirchenasyls sogar rechtlich geboten, um das gezielte Unterlaufen der Asylgesetze zu verhindern", so Pressesprecher Michael Schaich.
Gleichzeitig bestätigt er, dass "keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen während der Dauer des Kirchenasyls durchgeführt" werden. Das bedeutet: 18 Monate lang tut sich nichts, es wird nichts geprüft, es wird aber auch nicht zwangsweise auf dem Kirchenasyl heraus abgeschoben - man wartet einfach ab. Dass sich eine so lange Zeit des ungewissen Wartens (und der zwangsweisen Untätigkeit) nicht gerade positiv auf die Flüchtlinge auswirkt, ist wohl kaum zu bestreiten. Zudem sind viele Flüchtlinge, wie auch in dem konkreten hessischen Fall, aufgrund ihrer Erlebnisse, die schließlich zur Flucht geführt haben, bereits traumatisiert, leiden an Depressionen oder Panikattacken.
In praktisch allen Fällen von Kirchenasyl gibt es Unterstützerkreise: Gemeindemitglieder, die von heute auf morgen ohne jede Planung zu ehrenamtlichen Flüchtlingsbegleitern werden, denen im Laufe der Zeit "ihre Familie" aus Afghanistan, Syrien oder Nigeria ans Herz wächst. Über ihre parteipolitischen Präferenzen hinweg und bei allen Unterschieden in der Bewertung von Detailfragen der Flüchtlingspolitik eint sie eines: ihre Verständnislosigkeit, ja nicht selten auch ihre Wut darüber, welcher behördliche Aufwand betrieben wird, einen einzelnen jungen Mann oder eine kleine Familie außer Landes zu schaffen, obwohl doch alle vor Ort sagen: Herzlich willkommen.
Doch diese Entscheidung liegt nicht bei den Bürgern. Über die Zukunft einer Familie wie auch die mögliche Integration in ein Dorf oder einen Stadtteil entscheidet - völlig abstrakt - eine Behörde. Dass "die Asylentscheider" die Verantwortung, die sie für die Zukunft von Menschen haben, auf die leichte Schulter nehmen, soll damit nicht behauptet werden, der gleichnamige Dokumentarfilm hat etwas anderes gezeigt. Die Behördenentscheidung folgt trotzdem den "Sachzwängen", also den Vorgaben der Politik.
Während das Getöse von Parteifunktionären die Nachrichten dominiert, spielen die realen und wirkmächtigen Entscheidungen der Behörden in der öffentlichen Diskussion kaum eine Rolle. Einzelne AfD-Politiker trollen mit ihrer Ausländerfeindlichkeit durch Twitter, Facebook und Talkshows und bauen damit auch die Bühne für wohlfeile Menschenrechtsbekundungen der Gegenseite, zeitgleich sorgen zig höchst rechtsstaatliche Institutionen dafür, dass in Deutschland niemand lebt, dem man nach dem Buchstaben des Gesetzes kein Aufenthaltsrecht gewähren muss - wie unsinnig auch immer dieses Bemühen sein mag.
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