Kosmetik an der Lauschverordnung

In Berlin kursiert ein aufgefrischter Entwurf für die Telekommunikations-Überwachungsverordnung

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Die Zukunft der von der Wirtschaft geschlossen als "unverhältnismäßig" abgelehnten Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), mit der die Bundesregierung Ermittlern den großen Lauschangriff auf die Surfer ermöglichen will, ist nach wie vor ungewiss (Rot-Grün will Telekommunikation lückenlos überwachen). Während im Bundestag noch die Ergebnisse der Anfang Juli abgehaltenen Anhörung zur Cybercrime-Bekämpfung zusammengestellt werden, befindet sich ein überarbeiteter Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gerade in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Die neue Version, die Telepolis vorliegt, entstand in Folge einer früheren Anhörung Anfang April beim BMWi in Bonn. Sie geht also nicht auf die im Parlament laut gewordene Kritik ein. Telepolis hat die wichtigsten Änderungen in dem noch als "vertraulich" geltenden Papier zusammengestellt.

Generell sieht die vor allem auf dem Telekommunikationsgesetz (TKG) beruhende TKÜV vor, dass Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die sich mit ihren Diensten an die Öffentlichkeit richten, Strafverfolgern mit Hilfe technischer Vorkehrungen beim Abhören verdächtiger Nutzer unter die Arme greifen müssen. Dazu sollen die Anbieter auf eigene Kosten eine technische Infrastruktur zur Überwachung der gesamten Telekommunikation einschließlich des Internetverkehrs schaffen (Rot-Grün will Telekommunikation lückenlos überwachen).

Die geplante Verordnung, die von einem Referat mit dem unscheinbaren Namen "Sicherheit in der Telekommunikation" im Bundeswirtschaftsministerium in enger Absprache mit dem Bundesinnenministerium erstellt wird, ist seit ihrem erstmaligen Auftauchen im Frühjahr 1998 ein immerwährender Stein des Anstoßes. Die Wirtschaft kämpft unisono gegen die TKÜV – vor allem wegen der sich allein bei Internet-Providern auf zwei- bis dreistellige Millionenbeträge belaufenden Kosten für die Installation der Technik, die eine verordnungsgerechte Überwachung möglich machen würde. Genauso wie Datenschützern und Parlamentariern stoßen Wirtschaftsverbänden aber auch die von der TKÜV ausgehenden immensen Grundrechtseingriffe sauer auf.

Zermürbungstaktik

Die bisherige Geschichte der TKÜV-Entwürfe ist angesichts der geschlossenen Front gegen die Abhörpläne von einem langsamen, aber stetigen Zurückschrauben der Forderungen der Ermittler gekennzeichnet – ohne dass dabei aber jemals die Kernpunkte der Kritik aufgegriffen würden. Anscheinend ist es das Ziel der Abhörspezialisten im BMWi sowie der Bundesregierung, durch immer neue kleine Zugeständnisse die Widerstände langsam abzubauen. Auch mit dem jüngsten Entwurf, der noch nicht offiziell abgesegnet ist und zahlreiche interessante Anmerkungen von seinen Verfassern enthält, führt das federführende Wirtschaftsministerium diese Zermürbungstaktik fort.

Die meisten Änderungen in dem Papier, das Stellungnahmen zur Anhörung im BMWi vom Frühjahr zu berücksichtigen sucht (Anhörung: Harsche Kritik an Abhörplänen der Bundesregierung), sind reine Schönheitskorrekturen. So wird der mehrfach als "schwer verständlich" bezeichnete Begriff des "Doppels" der an die Strafverfolger zu übermittelnden Kommunikation beispielsweise durch das Wort "Kopie" ersetzt, und aus dem "Endnutzer" wird ein "Teilnehmer". Beim unscharfen Begriff der zu überwachenden "Kennung" bleibt dagegen weit gehend alles beim Alten. So lassen die Autoren den Ermittlern weiterhin alle Möglichkeiten offen: Auszumachen sollen abzuhörende Teilnehmer nun anhand einer "Rufnummer" oder "anderen systemtypischen Kennungen" sein. Darunter fallen weiterhin IP- oder Email-Adressen, auch wenn die branchenüblichen Begriffe im "technikneutralen" Verordnungstext nirgends auftauchen.

Unverzüglich statt unmittelbar

Die wirklich gravierenden Änderungen in dem jüngsten Entwurf lassen sich an einer Hand abzählen. Dem neuen Wortlaut zufolge haben Verpflichtete Anordnungen zum Aufzeichnen der Kommunikation nun "unverzüglich" umzusetzen. Zuvor forderten die Ermittler einen "unmittelbaren" Start der Abhörmaßnahmen. Was sich zunächst wieder wie eine Detailveränderung anhört, könnte in der Praxis den Verpflichteten zumindest mehr Luft zum Atmen lassen. Denn gingen die Mitarbeiter des Referats Sicherheit in der Telekommunikation bislang von einer Zehn-Minuten-Frist unter normalen Bedingungen aus, fehlt diese Zeitvorgabe nun. Die Maßnahmen müssten allein "ohne schuldhaftes Verzögern" eingeleitet werden, heißt es im BMWi.

Auch die ausdrückliche Vorschrift, dass Verpflichtete die formale Richtigkeit einer Anordnung selbst überprüfen müssen, wurde gestrichen. Sie sei sogar bei "den Vertretern der Ressorts und der berechtigten Stellen" auf Widerstand gestoßen, bemerken die Bonner Abhörexperten. Aber letztlich ändere die Streichung der entsprechenden Klausel nichts daran, dass "der Verpflichtete vor Herausgabe irgendwelcher Kommunikationsdaten sorgfältig prüfen muss, ob er dazu berechtigt ist".

Abweichungen von den in der Praxis nur mit erheblichem personellen und technischen Aufwand zu gewährleistenden Bestimmungen hatte der Referentenentwurf vom Januar bereits für Anbieter vorgesehen, die nicht mehr als 2000 Endnutzer versorgen. Ihnen sollte es frei stehen, die im Jargon der Netzprovider als "Abhörkisten" titulierten technischen Einrichtungen zur Überwachung selbst permanent vorzuhalten oder sich zusammen mit anderen Betreibern einen mobilen "Gerätepark" anzuschaffen. In der überarbeiten Version gelten "weichere" Bestimmungen nun für Betreiber, die nicht mehr als 10.000 Teilnehmer bedienen. Ihnen wird eine Frist von 24 Stunden nach Benachrichtigung gewährt, um die geforderten Maßnahmen in Gang zu bringen. Wirtschaftsverbände hatten allerdings eine Erhöhung der Kundenzahl auf 15.000 bis 20.000 verlangt.

Druck abbauen

Aufschlussreich ist die Begründung für das Zugeständnis: Dem Wunsch nach Aufstockung der Teilnehmer sei man zumindest teilweise nachgekommen, "da eine spürbare Beeinträchtigung der berechtigten Stellen nicht zu erwarten ist, auf diesem Wege aber Druck abgebaut werden kann." Dem Zuckerbrot folgt in den meisten anderen Fällen, in denen sich die Wirtschaft für Änderungen stark gemacht hat, allerdings die Peitsche: "Der Anregung wird nicht Folge geleistet", ist in den Bewertungen der Eingaben oft ohne weiteren Kommentar zu lesen. Vor allem wenn es um Kostenerstattungen geht, blocken die Autoren die Einwände stereotyp mit der Klausel ab, dass Kostenfragen generell "nicht Gegenstand der TKÜV" sind.

"Völlig neben der Sache" fanden die Beamten gar die Stellungnahmen von Verbänden zu den am Ende der Verordnung getroffenen Ausnahmeregelungen. Darin waren ursprünglich beispielsweise Betreiber von Netzen aufgeführt, durch die Daten mit einer Geschwindigkeit von über 2 Megabit pro Sekunde rasen. Im aktuellen Entwurf ist davon nicht mehr die Rede. Von der grundsätzlichen Verpflichtungen zur Vorhaltung der Abhörtechnik sind nun nur noch TK-Anlagen ausgeschlossen, an denen nicht mehr als 1000 Teilnehmer hängen, oder Einrichtungen, die nur zur Übermittlung von Notrufen dienen.

Mehr Spielraum wollen die Überwacher ihren unfreiwilligen Hilfssheriffs bei den Pool-Lösungen lassen: Allen Betreibern wird anheimgestellt, sich ähnlich wie in Holland mit mobilen Abhörboxen zu behelfen. Wie damit die Forderungen nach einer "unverzüglichen" Einleitung von Überwachungsmaßnahmen nachgekommen werden soll, lassen die Verfasser allerdings offen.

Pool-Lösungen sind keine Lösung

Der vor allem die Interessen der Internet-Provider vertretende Verband eco hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag Anfang Juli (Fingerlecken für die Stasi?) auch bereits darauf hingewiesen, dass sich die Vorgaben der TKÜV nicht mit Geräteparks umsetzen lassen. Allein zur Überwachung der Kunden, die sich von Zuhause aus per Modem oder ISDN ins Netz einwählen, müssten alle Zugangspunkte gleichzeitig mit den Abhörgeräten ausgerüstet sein, erläuterte Tobias Gramm, Justiziar beim Provider UUNet. Konkret bräuchte der zum WorldCom-Konzern gehörende Anbieter dafür 200 Boxen. Zur Überwachung von Nutzern, die über Standleitungen ins Internet gehen, seien weitere 160 Geräte erforderlich. Die reinen Anschaffungskosten für die gesamte Überwachungstechnik lägen für UUNet daher auch nach der Neufassung des Verordnungstextes bei rund 75 Millionen Euro.

Auch der Kritikpunkt der Provider, dass sie durch die TKÜV den für sie überlebenswichtigen Zukunftsmarkt der Verschlüsselungsdienstleistungen nicht bedienen können, ist in dem neuen Entwurf nicht berücksichtigt. So fordern die Ermittler nach wie vor, dass der "netzseitige Schutz" der einem Anbieter "anvertrauten" Telekommunikation vor der Übergabe der verlangten Kopien aufzuheben ist oder ihnen Nachschlüssel zur Verfügung gestellt werden. Den Einwänden der Wirtschaft, dass durch diese Bestimmung "Sollbruchstellen" in kryptographische Lösungen Einzug halten und so das Vertrauen der Nutzer in das Internet und den E-Commerce unterlaufen würde, wollen sich die Spezialisten im BMWi nicht anschließen.

Mit keiner Silbe gehen die Autoren zudem auf den Vorschlag der Provider ein, zur Vermeidung einer Mehrfachüberwachung der Telekommunikation die erforderlichen Daten bei den Ortsvermittlungsstellen der eigentlichen Carrier abzusaugen, bei denen auch die Internet-Provider ihre Leitungen mieten (Provider entwickeln Alternative zur geplanten Netz-Überwachung).

Effizienz der Überwachung ist kein Thema bei den Ermittlern

Auch der Diskussion über die bisher nicht vom Gesetzgeber erforschte oder nachgewiesene Effizienz der ständig zunehmenden Überwachungsmaßnahmen stellt sich das einst zum Bundespostministerium gehörende "Sicherheitsreferat" nicht. Dabei hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) während der parlamentarischen Anhörung mit Nachdruck gefordert, dass das Einholen solcher Erkenntnisse für den Verordnungsgeber unumgänglich sei angesichts der gleichzeitig vorgenommenen gravierenden Grundrechtseinschränkungen. Die TKÜV sei daher genauso wie die ihr zugrundeliegenden Gesetze noch einmal gründlich zu überprüfen. Die Verfasser des TKÜV-Entwurfs sehen in diesem Bereich allerdings "keinen Regelungsspielraum".

Wie es mit der auch in weiten Teilen des Wirtschaftsministeriums ungeliebten Lauschverordnung nun konkret weiter geht, kann momentan in Bonn oder Berlin keiner sagen. Theoretisch rechnet das weit gehend isolierte TKÜV-Referat genauso wie das Bundesinnenministerium damit, dass die Abstimmung des neuen Entwurfs bis zum September erfolgt und das Konstrukt Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt. Doch Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat – überrascht von der Welle der Empörung bei allen wichtigen Wirtschaftsverbänden über die TKÜV – inzwischen den Einstieg in einen "ergebnisoffenen Dialog" angekündigt (Wirtschaftsminister rudert zurück), der bisher aber noch nicht gestartet wurde.

Auch im Bundestag haben mittlerweile alle Parteien angesichts frei verfügbarer Verschlüsselungs- und Anonymisierungsdienste den Eindruck gewonnen, dass die Ermittler mit der TKÜV nur die "Dummen" überwachen wollen, wie sich jüngst just die Internet-Beauftragte der sonst stark auf Belange der "Inneren Sicherheit" pochenden CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, ausdrückte. Die Kritik am geplanten Lauschangriff kommt also längst nicht mehr nur vom SPD-Netzexperten Jörg Tauss, der im Interview mit Telepolis bereits einen Verzicht auf die kritisierten Überwachungsmaßnahmen ins Auge fasste (Netzüberwachung: Im Zweifel besser sein lassen).