Kulturflatrate, ein Missverständnis
Kann die "Kulturflatrate" das "Piraterieproblem" lösen? Natürlich nicht. Weil hier zwei falsche Konzepte aufeinanderprallen
Vor kurzem, am 26.8., trafen sich in den Räumen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Berlin namhafte Vertreter unterschiedlichster Standpunkte, um über die Kulturflatrate zu diskutieren. Politiker: Monika Griefahn (SPD), Hans-Joachim Otto (FDP). Wissenschaftler: Gisela Schmalz (Medienökonomin), Volker Grassmuck (Medienforscher). Leute aus der Praxis: Thomas Brussig (Autor), Sascha Lobo (Blogger). Die Positionen waren bekannt und unvereinbar.
Natürlich wurde keine Einigung erzielt. Wie auch? Der Begriff "Kulturflatrate" ist selbst bereits eine Worthülse, die nicht auszufüllen ist. Aber glücklicherweise gibt es ja Leute, die seit Jahren in dieser Richtung vorausdenken. Und damit meine ich jetzt nicht nur mich. Ganz und gar nicht. Aber weil ich seit Jahren über dieses Thema schreibe, bin ich in der Lage zu erklären, worum es hier wirklich geht und wo die Missverständnisse lauern.
Kulturflatrate: So wird's gemacht
Zuerst einmal: Die Lösung, die wir hier verzweifelt suchen, heißt nicht "Kulturflatrate", sondern "Pauschalabgabe", und muss eingeführt werden, weil im Internet eine weder technisch noch juristisch verhinderbare private Nutzung erfolgt, von welcher die Anbieter von Hardware, Software und vor allem Dienstleistungen profitieren. Zur Erklärung: Die seit langem existierende Pauschalabgabe auf CD-Rohlinge (und andere Kopiermedien) wird nicht deshalb erhoben, weil der Fan "umsonst kopiert" (das darf er nämlich), sondern weil die Hersteller von CD-Brennern und Leermedien (und Vergleichbarem) damit Geld verdienen, also mittelbar mit der kreativen Leistung des Urhebers. Diese Nutzung wird bislang nicht vergütet. Rechtswidrig, wie man annehmen sollte.
An diesem Punkt geht die öffentliche Diskussion zielstrebig in die Irre; immer wieder wird von einer "Schuld" des Verbrauchers durch "illegale Kopien" ("Internetpiraterie", "Raubkopien") gesprochen, welche aber nach dem Geist und Buchstaben der (kontinental)-europäischen Urheberrechtsgesetze gar nicht existiert: Die Privatkopie ist grundsätzlich legal. Ignoriert wird im Fall Internet dagegen das Gebot einer Vergütung für die Urheber bei indirekter kommerzieller Nutzung. Nicht der Verbraucher ist nämlich grundsätzlich vergütungspflichtig, sondern der kommerzielle, direkte oder indirekte Verwerter.
Direkte Verwerter wären etwa ein Verlag oder ein Filmstudio, die dem Künstler für die kommerzielle Nutzung seiner Kreation eine Vergütung bezahlen (zumindest in der Theorie). Indirekte Verwerter wären der CD- oder DVD-Rohlings-Produzent, der Brenner- oder Bürokopierer-Hersteller. Oder eben der Internetprovider, der Einnahmen damit erzielt, dass er einen Internetzugang mit Flatrate zum Herunterladen ("Kopieren") von urheberrechtlich geschützten Werken bereitstellt, was heute ein mehr als lukratives Geschäft darstellt.
Dass der Download "einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage", wie das im gewohnt schwammigen Behördendeutsch (§ 53 UrhG) formuliert ist, heute als illegal gilt, ist das Ergebnis von einseitigen Lobbyanstrengungen, und keine Frucht der Rechtspflege.
Einfach das Urheberrecht beachten
Um den im oben angesprochenen Kulturflatrate-Konvent und anderswo viel beschworenen gordischen Knoten zu lösen, ist es einzig und allein nötig, das Urheberrecht in seiner ursprünglichen Form zu beachten: Vergütung bei kommerzieller Nutzung gleich welcher Form.
Verteilen der Milliardenpauschale
Möchte noch jemand wissen, wie mit den beträchtlichen Einnahmen aus einer solchen Pauschalabgabe (schon ein Euro Abgabe pro Internetzugang und Monat erzeugt in Deutschland ein jährliches Volumen von etwa einer halben Milliarde) zu verfahren ist?
Ganz einfach: Schon heute bieten Marktforschungs-Agenturen (wie BigChampagne in Los Angeles) detaillierte P2P-Download-Statistiken, die von Medienkonzernen als wertvolles Werkzeug der Marktanalyse genutzt werden. Dieselbe Vorgehensweise in einer neu zu schaffenden EU-Behörde (die vor allem aus Computern besteht) liefert genaue Aussagen darüber, welches Werk wie oft herunter geladen wurde. Da ein Buch, ein DVD-Film oder ein Musik-CD-Album in der selben Preisdimension liegen, fällt hier eine finanzielle Differenzierung weg. Software (auch Spielesoftware) ist anders abzurechnen, weil sie über den Charakter eines kreativen Werks hinaus auch den einer Dienstleistung hat. Die oben angenäherte halbe Milliarde kann so sehr leicht auf die einzelnen Urheber verteilt werden.
Natürlich würde das den derzeit so mächtigen Verwertungskonzernen nicht passen; aber dafür gibt es ja Verträge zwischen Kreativen und Verwertern, um Letztere an der Einnahmen der Ersteren partizipieren zu lassen. Missbrauchsbedenken können durch geeignete technische Maßnahmen tatsächlich leicht ausgeräumt werden. Weder können unbemerkt massenhafte Schein-Downloads die Statistiken durcheinander bringen, noch lässt sich bei einem Mindestmasß an Transparenz (also anders als bei den bekannten Offline-Verwertungsgesellschaften) eine Ungerechtigkeit bei der Verteilung erzeugen. Nostalgische Flausen wie eine Bewertung der Inhalte nach teil-kulturellen Prinzipien ("Eine Beethoven-Oper ist mehr wert als ein Porno") müssen einer nüchternen wirtschaftlichen Betrachtung weichen; im Internet sind alle Inhalte gleich.
Hometaping is killing… gar nichts
Das Märchen vom Umsatzverlust durch Tausch und Kopie hatte schon im Analogzeitalter kein Faktenfundament, ebenso wenig in der Digitalära: Ein negativer Zusammenhang zwischen Kopie (P2P) und Umsatz mit Kulturdatenträgern und vergleichbaren Produkten wurde nie nachgewiesen. Hometaping hat die Musik nicht gekillt, können wir mit der preisgünstigen Schadenfreude einer technischen Folgegeneration resümieren. Und P2P auch nicht.
Trotzdem müssen Kreative für die Nutzung ihrer Werke im Internet entlohnt werden. Nicht per "Kulturflatrate", sondern durch die Pauschalabgabe auf kommerzielle Internetangebote. Dann (und nicht vorher), wird alles gut. Versprochen.
Anmerkung: Die Kampagne "Hometaping is killing music, and it's illegal" stammt aus den 80ern, also noch vor dem Machthöhepunkt der Musikkonzerne, und enthält sowohl eine haarsträubende Behauptung als auch eine wahre juristische Aussage: Im United Kingdom ist das private Kopieren auf Kassette (und andere Medien) tatsächlich illegal, anders als in allen anderen Ländern der Erde.