Linke: Neue Anträge auf Ausschluss von Wagenknecht und Lafontaine
Seite 2: Kritik an Wagenknecht geht auf 2014 zurück
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Die Linken-Mitglieder aus Baden-Württemberg werfen Wagenknecht in einem 64-seitigen Antrag nun mehrere Verstöße gegen die Bundessatzung vor. Die beanstandeten Aktionen liegen teilweise mehrere Jahre zurück. So heißt es in dem Papier, das Telepolis vorliegt, Wagenknecht habe Mitte Dezember 2014 an einer friedenspolitischen Kundgebung in Berlin teilgenommen, "die ersichtlich bereits im Vorfeld von Verschwörungstheoretikern und auch dem Reichsbürgermillieu besetzt gewesen ist".
Vorgeworfen wird der Politikerin zudem die Aussage "Wer Gastrecht missbraucht, hat Gastrecht verwirkt", die sie Anfang 2016 tätigte, sowie die öffentliche Kritik an der Forderung, die Grenzen Deutschlands "für alle" zu öffnen.
Im zweiten Antrag halten die Autoren dem Fraktionsvorsitzenden der Linken im Saarland, Oskar Lafontaine, vor, von der Wahl der Partei im September abgeraten zu haben. Sie führen ein ausführliches Zitat des Politikers an, in dem dieser einen Stimmenkauf durch den Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze ebenso kritisiert wie ausbleibende Gegenmaßnahmen der zuständigen Parteigremien.
"Es bleibt abzuwarten, ob die Bundespartei meiner wiederholten Aufforderung nachkommt, durch Überprüfung und Bereinigung der Mitgliederlisten der Linkspartei an der Saar dieses Treiben zu beenden", so Lafontaine, der nicht nur Wählerbestechung, sondern auch Mitglieder-Bestechung nach Paragraf 108b StGB sieht.
Lutze hatte zuvor eingestanden, mehreren Mitgliedern die Mitgliedsbeiträge zu finanzieren. Lafontaine kritisiert das als Stimmenkauf und sieht die politische Meinungsbildung an der Saar durch den gebürtigen Brandenburger auf rechtswidrige Weise beeinflusst.
Der Schlüsselsatz: "Jeder, der bei der kommenden Bundestagswahl im Saarland bei der Zweitstimme DIE LINKE ankreuzt, stimmt für den Kandidaten Lutze und damit für eine Politik und ein Verfahren innerparteilicher Willensbildung, die von Sahra Wagenknecht und mir grundsätzlich abgelehnt werden."
"Ausschlussanträge grundsätzlich ungeeignet"
"Wir haben auch gegen Thomas Lutze ein Ausschlussverfahren in Erwägung gezogen", sagte in Telepolis-Interview der ehemalige Brühler Rechtsanwalt und Linken-Genosse Matthias Klemt, der die beiden neuen Anträge verfasst hat. Dafür habe aber die Zeit gefehlt. Hinsichtlich Thomas Lutze müsse man sich eingehender mit dem Thema befassen. Die Sichtweise von Oskar Lafontaine scheine jedoch "nicht abwegig", so Klemt, der keine parteischädigende Wirkung durch seine Anträge sieht.
Gegenüber Telepolis kritisierte Wagenknecht die Initiative. "Die Reaktion auf mein Buch bestätigt leider meine These von der zunehmenden Intoleranz in Teilen des linken Spektrums und der zunehmenden Unfähigkeit, andere Meinungen zu respektieren und sich mit ihnen sachlich auseinanderzusetzen", sagte sie.
Dennoch dürfe man die Anträge nicht überbewerten, so Wagenknecht weiter: Sie seien von Einzelnen gestellt worden, "und ich bin fest davon überzeugt, dass die große Mehrheit der Mitglieder darüber nur den Kopf schüttelt". Dies ließen Rückmeldungen von Parteimitgliedern an sie vermuten, fügte die Politikerin an.
"Grundsätzlich halte ich Ausschlussanträge für nicht geeignet, um politische Kontroversen auszutragen", bekräftigte auf Nachfrage auch der Bundesgeschäftsführer der Linken, Jörg Schindler. Daher lehne er den Ausschlussantrag gegen Sahra Wagenknecht ab.
Ähnlich äußerte sich gegenüber Telepolis Sahra Mirow, die Landessprecherin der Linken in Baden-Württemberg, von wo aus die jüngsten Anträge gestellt worden sind: "Ausschlussanträge sind kein probates Mittel der innerparteilichen Auseinandersetzung." Die schriftlichen Aufforderungen zum Ausschluss von Wagenknecht und Lafontaine "werden weder von mir noch vom Landesvorstand DIE LINKE Baden-Württemberg unterstützt", so Mirow weiter.
Aus solchen Stellungnahmen spricht der Wille, die Wogen zu glätten. Zumindest bis zum 26. September, dem Tag der Bundestagswahl.
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