Lizenz zum Schröpfen
Weniger Leistung für mehr Geld - Warum kopiergeschützte CDs auch in Zukunft nicht billiger werden
Wie man es auch dreht und wendet: das neue Urheberrecht wird die Gewichte zugunsten der Industrie verschieben. Dies wurde erneut deutlich bei der Sachverständigen-Anhörung, die der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages veranstaltet hatte anlässlich der anstehenden Novellierung des Urheberrechts.
Geladen waren insgesamt 18 Sachverständige: Rechtsanwälte, Vertreter der Film- und Musikindustrie, der Verlage und Verwertungsgesellschaften, der Wissenschaften, Verbraucherverbände und Kommunikationsgesellschaften. Von diesen 18 könnte man ganze vier als Gegner des Gesetzentwurfes bezeichnen. Sofern es überhaupt möglich ist, gegen ein Gesetz zu sein, das laut EU-Richtlinie (vgl. Das Urheberrecht vom Kopf auf die Füße stellen) umgesetzt werden muss in nationales Recht. Am weitesten in seinen Forderungen ging deshalb Rainer Kuhlen, Experte für Urheberrecht von der Universität Konstanz und Vorsitzender des Fachausschusses Kommunikation der Deutschen UNESCO-Kommission: Er erinnerte die Abgeordneten daran, dass es durchaus möglich ist, nicht hinnehmbare Richtlinien postwendend an die EU zurückzusenden.
Die überwiegende Mehrheit jedoch war - mit mehr oder weniger kleinen Einschränkungen - prinzipiell für die Gesetzesnovelle und drängte auf eine rasche Umsetzung. Falls die Praxis dann Nachbesserungen erforderlich mache, könne das ja in einem zweiten Schritt geschehen. Wie nicht anders zu erwarten, forderten die Vertreter der Unterhaltungsindustrie gar Verschärfungen, insbesondere im Hinblick auf die digitale Privatkopie. Schließlich soll die digitalen Privatkopie - in Industriellenkreisen fast ausschließlich bekannt als Raubkopie' - verantwortlich sein für Umsatzeinbußen in Höhe von 20 Prozent.
Mit anderen Worten: Wenn es nach der Industrie geht, dann geht in Sachen Kopieren bald gar nichts mehr. Damit sinkt jedoch der Gebrauchswert von CDs - was sich logischerweise auf den Preis auswirken müsste. Doch als der FDP-Abgeordnete Hans-Joachim Otto wissen wollte, ob - die Einführung von Digital Rights Managment (DRM) vorausgesetzt - in Zukunft mit niedrigeren Preisen für kopiergeschützte CDs zu rechnen sei, gab es seitens der Industrie erst mal nur Gedruckse. Beziehungsweise verwies Thorsten Braun vom Bundesverband phonografischer Wirtschaft auf Internetangebote wie Pressplay (bislang nur für US-Bürger nutzbar), die durchaus mit gestaffelten Preisen arbeiten. Wer ein Stück beispielsweise nur ein einziges Mal anhören will, zahlt bei Pressplay weniger als jemand, der das Gehörte auch abspeichern will. Freilich lässt sich ein solches Geschäftsmodell nur schwer auf offline-Ware wie CDs übertragen, und überhaupt koste der Kopierschutz eine ganze Menge Geld, so dass erst mal keine Preissenkungen drin wären. Und überhaupt müsse man ja die herben Verluste der vergangenen Jahre wieder einspielen. Soll heißen: In Zukunft muss der Konsument aller Voraussicht nach noch mehr bezahlen für noch weniger Service. Dass der Umsatzschwund möglicherweise ganz andere Ursachen hat und zu weiten Teilen gar selbstverschuldet sein könnte, war natürlich kein Thema.
Noch selbstgefälliger als die Musikindustrie gebärdete sich Arthur vom Bundesverband der deutschen Zeitschriftenverleger: Den Universitäts-Bibliotheken zum Beispiel würde er am liebsten alle Rechte wegnehmen. Außerdem möchte er nur noch öffentlichen Stellen das Recht auf Erstellung digitaler Datenbanken einräumen - und gegen jeden gerichtlich vorgehen, der es wagt, sich darüber hinwegzusetzen. Gegen solche Ansätze wandte sich insbesondere Rainer Kuhlen. Wenn es den Verlagen nicht gelinge, moderne Geschäftsmodelle zu entwickeln, dann beweise das nur, dass ihre Zeit vorüber sei. Angesichts der technischen Möglichkeiten sei es doch ein Unding, von Wissenschaftlern und anderen Mitgliedern der Informationsgesellschaft zu verlangen, sich zur - wie auch immer kodierten - Information hinzubegeben. Deshalb forderte Kuhlen: Die Information muss zu uns kommen! Und zwar nicht zuletzt über Online-Dienste. Die Haltung von Verlagsvertretern wie Waldenberger beweise einmal mehr, wie wichtig es für Universitäten sei, sich eigene Publikationswege zu erschließen. Zumal es bei wissenschaftlichen Publikationen nicht vorrangig um Geld, sondern um Reputation gehe. Die einzigen, die von DRM profitieren würden im Wissenschaftsbereich sind deshalb die Verlage, nicht die Urheber.
Insgesamt betrachtet war die Anhörung eine wenig ermutigende Veranstaltung: selbst in den Reihen der Zuhörer gerierten sich die Rechteverwalter und Befürworter rigider Maßnahmen als die einzig legitimen Hüter geistigen Eigentums. Tatsache ist jedoch: Wer keine eigenen Werke schafft, sondern diese nur verwaltet und daraus Kapital schlägt, führt eine parasitäre Existenz. Und es kann nicht angehen, dass ausgerechnet diese parasitären Besitzstandswahrer mit dem neuen Gesetz erweiterte Rechte eingeräumt bekommen. Deshalb warnten nicht zuletzt Rainer Kuhlen und Till Kreutzer vom Institut für Rechtsfragen der Open Source Software (ifrOSS) die Abgeordneten eindringlich davor, nicht nur sich selbst, sondern auch zukünftigen Generationen den Zugang zu versperren zu einer weiteren politischen Einflussnahme in Sachen Urheberrecht. Verfügt die Industrie nämlich erst mal über die Lizenz zum Schröpfen, wird sie diese erstens nutzen und zweitens nicht ohne weiteres aufgeben. Deshalb sei es naiv zu glauben, man könne eventuelle Mängel des aktuellen Gesetzentwurfs in einem zweiten Schritt wieder ausbügeln.