Militärdrohnen sollen im zivil genutzten Luftraum verkehren
Derzeit dürfen Drohnen der Bundeswehr nur in gesperrten Lufträumen fliegen. Mit einer neuen Zulassungsvorschrift könnte sich das ändern. Zwei zivil-militärische Abkommen sollen Forschungen und notwendige Regularien beschleunigen
Die Drohnen der Bundeswehr könnten bald in den von Zivilflugzeugen genutzten Lufträumen unterwegs sein. Das ist das Ziel eines neuen Kooperationsabkommens des Verteidigungsministeriums und des Deutsche Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), das die Organisationen am vergangenen Dienstag unterzeichnet haben. Es soll die Integration von Drohnen "auf regulativer, operativer und wissenschaftlicher Ebene" voranbringen.
Weiterer Vertragspartner ist das Luftfahrtamt der Bundeswehr, das vom damaligen Verteidigungsminister als Reaktion auf den Skandal um die Spionagedrohne "Euro Hawk" angekündigt worden war und 2015 in Köln in Betrieb ging (De Maizière stärkt die internationale Zusammenarbeit zivil-militärischer Luftfahrtbehörden). Es bündelt alle für eine Zulassung von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen nötigen Verantwortungen und Aufgaben.
Dem Abkommen zufolge können das militärische Luftfahrtamt und das zivile DLR auch Personal austauschen. Im Fokus der Kooperation steht die Musterprüfung von Drohnen, damit diese in Deutschland zugelassen werden können. Dies ist die Voraussetzung, um außerhalb eigens eingerichteter Flugbeschränkungsgebiete fliegen zu dürfen. Sämtliche großen Drohnenprojekte der Bundeswehr werden deshalb durch das militärische Luftfahrtamt hinsichtlich ihrer möglichen Zulassung geprüft. Hierzu fordert die Behörde die notwendigen Nachweisdokumente bei den Herstellern an. Eine positive "Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose" wurde bereits für die Drohne "Triton" (den Nachfolger des "Euro Hawk) und für die israelische Kampfdrohne "G-Heron TP" erstellt. Dies betrifft auch Flüge mit Bewaffnung.
"Dauerhafte Flugfreigabe"
Nach derzeitigem Stand soll die "G-Heron TP" aber nicht in Deutschland stationiert werden. Anders die hochfliegende "Triton": Würde diese tatsächlich für Flüge hierzulande zugelassen, könnte dies nach der neuen, vom Verteidigungsministerium in 2015 erlassenen Zulassungsvorschrift "Dauerhafte Flugfreigabe" erfolgen. Damit könnte sie in den kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum integriert werden.
Kontrollierte Lufträume werden von einer Flugverkehrskontrollstelle überwacht, bei der vor jedem Flug eine Freigabe für die Nutzung eingeholt werden muss. Im Falle von Drohnen bedeutet dies, dass sie autonom mit der Deutschen Flugsicherung kommunizieren müssen. Möglich wäre etwa ein Text-to-speech-Verfahren, das den Fluglotsen die per Funk gewohnten Statusmeldungen mitteilt. Das DLR hatte sich ab 2012 an einem EU-Forschungsprojekt beteiligt, bei dem eine "Heron"-Drohne auf Testflügen von Fluglotsen in Barcelona begleitet wurde. Ein Folgeprojekt unter Führung des Militärs untersucht die Nutzung von Satellitennavigation für die Steuerung großer Drohnen.
Unkontrollierte Lufträume bezeichnen hingegen Korridore, in denen Flugzeuge ohne Begleitung der Flugsicherung unterwegs sind. Drohnen müssten hier über ein Verfahren zur automatischen Kollisionsvermeidung ("See And Avoid") verfügen. Bislang existieren für die Drohnenprojekte der Bundeswehr jedoch lediglich Verfahren zur Erkennung problematischer Situationen und nicht zum Ausweichen derselben. Das DLR-Institut für Flugsystemtechnik ist hierzu jedoch mit nationalen und europäischen Forschungen befasst. Die Ergebnisse sollen auch für zivile Zwecke genutzt werden. Im Oktober veranstaltet das DLR ein "Symposium Unbemannter Frachter", das die mögliche Integration von Drohnen zur Beförderung von Lasten in den allgemeinen Luftraum behandelt.
Zivil-militärische Zusammenarbeit in Köln
Dem Luftfahrtamt der Bundeswehr ist eine "Flugbetriebs- und Informationszentrale" angegliedert. Sie soll nicht nur den gesamten militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr hinsichtlich der Einhaltung fliegerischer Vorschriften kontrollieren. Zu den Aufgaben der Behörde gehört nach eigener Auskunft auch der "Flugbetrieb der Alliierten" im deutschen Luftraum. Damit wäre die sie auch zuständig für Drohnenflüge in der Oberpfalz und in Ramstein, wo die US-Armee über 150 kleine und mittelgroße Drohnen stationiert.
Schließlich soll das militärische Luftfahrtamt auch auf den europäischen "Harmonisierungsprozess" bei militärischen Luftfahrzeugen einwirken. Hierzu traf sich die Bundeswehr in der Vergangenheit regelmäßig mit der ebenfalls in Köln ansässigen Europäischen Luftfahrtsicherheitsagentur (EASA). Die Agentur war zu Beginn nur für zivil genutzte Drohnen mit einem Abfluggewicht über 150 Kilogramm zuständig. Nach einem Abkommen mit der EU-Verteidigungsagentur will die EASA Fragen der luftfahrtrechtlichen Zulassung zivil und militärisch genutzter Drohnen zukünftig gemeinsam behandeln. Hier will sich nun auch das deutsche Verteidigungsministerium verstärkt einbringen. Vergangene Woche hat das Luftfahrtamt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der zivilen EASA abgeschlossen.