NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert für Zschäpe Höchststrafe
Seite 2: Sicherungsverwahrung für Zschäpe umstritten
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- Sicherungsverwahrung für Zschäpe umstritten
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Die Bundesanwaltschaft sieht die sogenannte "besondere Schwere der Schuld" als gegeben an und hält eine "Sicherungsverwahrung" für "unerlässlich", auch um den Staat zu schützen.
Vor allem die "Sicherungsverwahrung" stieß bei den Opferanwälten auf geteilte Meinungen. Während sie Mehmet Daimagüler, der die Familien Yasar und Özüdogru vertritt, begrüßte, äußerte sich Sebastian Scharmer, Vertreter der Familie Kubasik, kritisch. Strafrechtlich bringe eine Sicherungsverwahrung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe sowieso nichts. Auch das Bundesverfassungsgericht habe ja grundsätzliche Bedenken geäußert. In seinen Augen sei der Antrag auf Sicherungsverwahrung eine "symbolische Aktion" der Bundesanwaltschaft, die aber die Gefahr berge, einen Revisionsgrund zu liefern.
Auch all die anderen Fragen, die sich auch aus der Ermittlungspraxis der karlsruher Behörde sowie ihrem Verhalten vor Gericht ergaben, bestehen fort trotz Plädoyer und Strafanträgen. So gehen die Ankläger davon aus, dass sämtliche Taten von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter Mitwirkung von Beate Zschäpe begangen wurden. Die mögliche Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos ergibt sich aber vor allem aus Indizien, wie dem Besitz der Tatwaffen. Gewichtige Indizien, aber keine Beweise. Alle Ermittlungen nach 2011 konnte die unmittelbare Täterschaft des Duos aber nicht erhärten.
Eine Schuld Zschäpes gibt es trotzdem. Sie muss nicht bei sämtlichen Taten mitgewirkt haben, um verurteilt zu werden. Sie war aktiver Teil der kriminellen und terroristischen Vereinigung NSU - ohne dass bislang der gesamte Umfang der Tätergruppierung bekannt ist. Bei 14 Mal "lebenslang" kann man viele Abzüge machen, ohne dass man bei "Unschuld" ankommt.
Viele Fragen bleiben offen
Auffällig ist dennoch die Diskrepanz zwischen der weitgehenden Rhetorik der Ankläger und ihrer dürftigen Beweissubstanz. Soll das eine das andere übertünchen? Soll verschleiert werden, dass die oberste Ermittlungsinstanz des Staates selber nicht alles getan hat, um etwa Belastendes gegen die Hauptangeklagte zu ermitteln? Erinnert sei an die Ausspähung der Synagoge in Berlin, bei der Zschäpe dabei war. Das hatte ein Opferanwalt entdeckt und nicht die BAW. Oder: Die mörderische Sprengwirkung der zwei Bomben in Köln, auf die sich die Anklagebehörde nun berief, hatte das Gericht durch eigene in Auftrag gegebene Ermittlungen herausgefunden.
Fragen bleiben aber auch zur Angeklagten selber: Warum hat sie die Version der Anklage in ihrer Einlassung vor Gericht vom Dezember 2015 bestätigt - ohne Not? Warum hatten ihre Neu-Anwälte vorher gegenüber der Presse lanciert, die Angeklagte wolle "auspacken", was sie dann nicht tat?
Doppelbödigkeiten des Verfahrens, die noch lange nicht aufgeklärt sind. Und die sich ganz aktuell im Falle André Eminger ergeben. Als einziger der Angeklagten hatte er während der gesamten Hauptverhandlung geschwiegen. Doch die vielfältigen Aufklärungsbemühungen, nicht nur im Prozess, hatten auch ihn immer mehr in den Fokus gerückt. Die Familie Eminger, wohnhaft in Zwickau, war eng an Zschäpe angebunden. Mit ihr zieht es nun auch ihn in den Abgrund. Und Emingers Ehefrau Susann ist eine der neun Verdächtigen, gegen die ebenfalls noch ermittelt wird, ohne dass man Genaues weiß.