Nachbesserungsgesetz soll negative Folgen der DSGVO eindämmen
Weil die deutsche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung von Normalbürgern die aufwendige Dokumentation von Alltagshandlungen fordert, steht sie dem Grundsatz der Datensparsamkeit diametral entgegen
In der Antike, im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden Krankheiten oft mit Therapien behandelt, die schädlicher waren als die Krankheit selbst. Ähnliches befürchten viele Bürger vom gestern in Kraft getretenen Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU), das die europäische Datenschutz-Grundverordnung umsetzt, die DSGVO.
Diese Befürchtungen hegen sie nicht ganz zu Unrecht, denn in Deutschland gibt es (anders als in Österreich) keine Ausnahmen für Privatleute, Handwerker und Freiberufler. Diese Gruppen müssen in der Alpenrepublik erst bei systematischen Verstößen mit "abschreckend hohen" Strafen rechnen. Dafür existieren in der Bundesrepublik europaweit einzigartige Verdienstmöglichkeiten für Abmahnanwälte, die seit über 20 Jahren als Problem und Fortschrittsbremse bekannt sind, ohne dass die Regierungen Schröder und Merkel dagegen etwas Wirksames unternommen hätten.
Macht die SPD mit?
Den fürstlich bezahlten damals 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des nach der chinesischen Volkskammer größten Parlaments der Welt, fielen diese Probleme anscheinend ebenso wenig auf wie dem Bundesrat. Beide Kammern winkten das DSAnpUG-EU im letzten Jahr durch. Erst nachdem Handwerker und Vereine in der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT) rebellierten, erklärte sich Kanzlerin Merkel auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei diese Woche dazu bereit, mit ihrem neuen Innenminister Horst Seehofer über ein Nachbesserungsgesetz zu sprechen, das verhindern soll, "dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel" ist.
Ob die SPD dabei mitspielt, ist unklar. SPD-Justizministerin Katarina Barley lobt die DSGVO weiterhin als "Meilenstein für den Schutz der persönlichen Daten", die stellvertretende SPD-Digitalpolitiksprecherin Saskia Esken betont sogar, es gäbe in der Verordnung (anders als die österreichische Regierung meint) "keine Öffnungsklauseln für kleine Handwerker oder Vereine", weshalb "Merkel den Menschen lieber die Sorge vor der Verordnung nehmen und Vertrauen in das Augenmaß der Datenschutz-Aufsichtsbehörden vermitteln" solle.
Innerhalb und außerhalb von Blasen
Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Grünen, bemängelte ein "Desinteresse" der Bundesregierung, das zeige "dass der Datenschutz bei der Groko in keinen guten Händen" sei. Die Verordnung lobt er als "riesigen Schritt nach vorn" und prophezeit, sie werde "zum Goldstandard in Sachen Persönlichkeitsschutz im Digitalen werden". Diese Meinung überrascht insofern wenig, als sich Jan Philip Albrecht, ein grüner EU-Abgeordneter, selbst stolz als einer der maßgeblichen Väter der 86 Seiten langen Vorschrift darstellt, die er bei jeder Gelegenheit ausgiebig lobt.
Außerhalb grüner und regierungsnaher Blasen fällt das Lob für die Verordnung in Sozialen Medien deutlich spärlicher aus. Stattdessen gibt es dort vor allem Kritiker wie den Fotografen Winfried Veil, der sehr lesenswerte 21 Thesen zum Irrweg der DSGVO veröffentlichte, die der Lüneburger Juraprofessor Axel Halfmeier als "Argumente für eine vorsichtig-restriktive Auslegung" empfiehlt.
Exemplarisch sind Eindrücke wie der von Christian Reinboth, der twittert: "Die Deutsche Post verkauft Haushaltsdaten an CDU und FDP, Facebook holt sich per Datenschutzerklärung das OK zur Gesichtserkennung, WhatsApp schiebt Nutzerdaten nach Menlo Park und Oma Ernas Kochblog wird aus Angst vor Strafen geschlossen", oder von Philipp Weber, der rhetorisch fragt: "Versteh ich das die DSGVO so richtig? Vor wem meine Daten weiterhin ungeschützt bleiben: -Finanzamt -SCHUFA -GEZ -Post -Markus Söder -US-Behörden. Vor wem meine Daten geschützt werden: -Sportverein Großziegenburg -Franzis HaarMonie".
Pflicht zu mehr statt weniger Daten
Tatsächlich gab es im Vorfeld der Gültigkeit der Verordnung am 25. Mai zahlreiche Schließungsankündigungen wie die des VfL-Osnabrück-Fanforums "Treffpunkt", dessen Betreiber nach 22 Jahren aufgab, weil er zum Ergebnis kam, dass ihn die neue Rechtslage, "permanent in die Gefahr [bringt], für irgendwelche Verstöße abgemahnt zu werden."
Ein wichtiger Grund dafür ist neben dem deutschen Abmahnrecht und der Umsetzung ohne Ausnahmen für Privatleute und Vereine vor allem die Beweislastumkehr, die auch unentgeltlich Tätige dazu zwingt, sich ganz normale Alltagshandlungen und Selbstverständlichkeiten schriftlich genehmigen zu lassen, die Bestätigungen dafür durchsuchbar aufzuheben und so insgesamt einen gigantischen bürokratischen Aufwand zu betreiben, der dem alten Grundsatz der Datensparsamkeit diametral entgegensteht. Tatsächliche Datenschutzproblemunternehmen wie Facebook und Google können dagegen nach ein oder zwei Zusatzklicks weitermachen wie zuvor.