Opfer auf dem Altar der Einheitlichkeit
Die EU macht den Geldverkehr komplizierter und risikoreicher
Diese Woche startete in den EU-Ländern das Sepa-System. Sepa steht für "Single Euro Payments Area" ("Einheitlicher Euro-Zahlungsraum") und soll den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der Teilnehmerländer so vereinheitlichen, dass es keine Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr gibt.
Eine Sepa-Überweisung verhält sich zu einer herkömmlichen wie ein aktuelles Steuererklärungsformular zu einem Bierdeckel – zumindest was den Aufwand und das Fehlerrisiko betrifft. In die Sepa-Formulare müssen nämlich die um ein Vielfaches längeren internationalen Kontonummern (IBAN) eingetragen werden - auch bei Überweisungen innerhalb Deutschlands. Die IBAN enthalten zwar die alte deutsche Bankleitzahl, doch dafür kommt zusätzlich die neue BIC-Nummer mit 8 bis 12 Stellen hinzu, so dass keine "Ersparnis" vorliegt.
Sepa erhöht aber nicht nur den bürokratischen Aufwand erheblich, sondern auch das Risiko. Bislang haben die Banken eine Prüfpflicht: Sie müssen die Kontonummer mit dem Namen des Kontoinhabers abgleichen, der bei einer Überweisung "führend" ist, also der Kontonummer vorgeht. Das schützt den Kunden davor, dass die Bank sein Geld durch Zahlendreher oder andere Fehler an völlig Fremde überweist – und er es nie wieder sieht.
Durch die "EU-Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen", die Grundlage von Sepa, wird zukünftig die 22-stellige IBAN-Nummer "führend", welche die Banken nicht mehr mit dem Namen des Kontoinhabers abgleichen müssen. Zwar enthält die IBAN eine zweistellige Prüfziffer, doch wenn in Zukunft Name und Kontonummer nicht übereinstimmen, dann wird die Überweisung trotzdem ausgeführt. So kann es passieren, dass das Geld auf ein völlig fremdes Konto geht. Wie ein Bankkunde dann das versehentlich überwiesene Geld wiederbekommen soll ist offen. Vor allem dann, wenn es ins Ausland überwiesen wurde. Das Risiko kann nur dadurch verringert werden, dass man Überweisungen nicht mehr online tätigt und die Formulare stets von Mitarbeitern der Bank ausfüllen lässt. Auf diese Weise kann man im Schadensfall einen Rechtsanspruch gegen die Bank beziehungsweise gegen deren Angestellte vorbringen.
Am 1. November 2009 soll die "Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen" von allen Mitgliedsstaaten vollständig umgesetzt worden sein. Zu diesem Zeitpunkt sollen im Rahmen von Sepa Lastschriften europaweit "verbindlich" werden. Problematisch ist diese Umstellung unter anderem deshalb, weil sich die Banken in Deutschland bisher weigern, Abbuchungsbegrenzungen einzurichten. Auch ohne Vorlage einer Einzugsermächtigung kann so jeder Fremde beliebig von einem Girokonto abbuchen. Ebenso fehlt ein Recht des Verbrauchers, Einzugsermächtigungen der Höhe nach zu begrenzen. Und weder die EU noch die Bundesregierung denken bisher daran, den potentiellen Sepa-Schaden durch die Einführung solcher Rechte zu begrenzen. Diesem Risiko begegnen kann der Verbraucher also nur dadurch, dass er so wenig Geld wie möglich auf dem Girokonto lagert und alle Überziehungsmöglichkeiten verbindlich sperren lässt.
Laut Manfred Westphal von der Bundesverbraucherzentrale könnten mit Sepa auch neue Gebühren auf den Kunden zukommen. Das begründet sich unter anderem in den für die Einführung des Systems anfallenden Kosten, die Schätzungen zufolge bei etwa 10 Milliarden Euro liegen und die von den Banken sehr wahrscheinlich vollständig (beziehungsweise mit einem Gute-Gelegenheit-Zuschlag) auf die Verbraucher abgewälzt werden. Der Geldverkehr wird also nicht nur komplizierter und risikoreicher, sondern wahrscheinlich auch noch teurer.
Mindestens drei Jahre lang sollen neben Sepa-Überweisungen auch noch normale Überweisungen möglich sein. Während dieser Zeit soll sich das neue System nach dem Willen der EU-Bürokratie "durchsetzen". Warum jemand das wesentlich aufwändigere, zeitraubendere und risikoreichere Verfahren den alten Überweisungsmöglichkeiten vorziehen soll, ist allerdings noch offen. Als wahrscheinlich gilt deshalb, dass die EU-Kommission die Freiwilligkeit von Sepa nach drei Jahren für beendet erklärt und dann den Umstieg erzwingt.