Organisierte Verbrauchertäuschung
Warum ist der Name "Sparkasse" den Banken Geld wert?
Die Bundesregierung will der EU-Kommission nachgeben und die Namensrechte für Sparkassen freigeben. Für den Verbraucher ändert sich dabei nur bedingt etwas: Die Garantie für die Sicherheit von Ersparnissen, die die Sparkassen von den Banken unterschied, wurde bereits im letzten Jahr still und heimlich kassiert.
Der "Sparkassenstreit" scheint kurz vor einer Beendigung zu stehen. Die EU-Kommission drängte seit dem Berliner Bankenskandal darauf, dass auch Privatbanken den Namen "Sparkasse" führen dürfen. Das Wirtschaftsministerium gab sich zögerlich. Nun soll laut Bundesfinanzministerium vor Beginn der deutschen EU-Präsidentschaft im Januar ein "Kompromiss" gefunden werden. Der als wahrscheinlich lancierte Plan sieht vor, dass private Investoren die Marke Sparkasse nutzen dürfen, wenn sie die Institute nach den jeweiligen Landessparkassengesetzen führen.
Sündenfall Berliner Bankenskandal
Als erstes stehen die Berliner Sparkassen zum Verkauf an, die im Zuge des Berliner Bankenskandals noch im Januar 2007 privatisiert werden sollen.
Das Land Berlin hatte Mitte der 1990er mehrere Banken zur Bankgesellschaft Berlin zusammengefasst. Deren Immobiliengeschäfte und Fondsmodelle führten 2001 in den Berliner Bankenskandal. Statt die Aktiengesellschaft als Folge dieses Skandals ihre selbst verschuldete Pleite ausbaden zu lassen und dem Schrecken ein Ende zu setzen, zog es eine Mehrheit der Abgeordneten des Berliner Landesparlaments vor, die garantierten Gewinne aus den "Prominentenfonds" weiterzuzahlen und dem Land eine Risikoabschirmung in Höhe von 21,6 Milliarden Euro aufzubürden (vgl.Protest gegen Blankoscheck für Abzocker). Die Risiken, für die das Land Berlin Garantien übernommen hat, liegen dabei nach Auskunft von Professor Rolf Kreibich nicht bei der Sparkasse, sondern bei den anderen fünf Banken.
Die EU-Kommission stufte diese Risikoabschirmung im Februar 2004 als "wettbewerbsverzerrend" ein und genehmigte sie nur mit der Auflage, dass das Land die Bankgesellschaft und die ausgegliederte Berliner Bank verkauft. Ein Verkauf der Sparkasse war nicht vorgeschrieben, wurde jedoch von der Berliner Landesregierung mit dem Argument vorangetrieben, dass man damit einen höheren Preis erzielen könne. Dafür änderte die Koalition aus SPD und Linkspartei das Berliner Sparkassengesetz.
Nach einem Rechtsgutachten (PDF-Datei) des Kasseler Juraprofessors Bernhard Nagel ist dieses neue Sparkassengesetz weder mit dem Kreditwesengesetz (KWG) noch mit dem deutschen Aktienrecht vereinbar, worum sich die Verantwortlichen bisher allerdings wenig scherten. Ein Sprecher des Linkspartei-Senators Harald Wolff fand es "völlig normal", dass das Gesetz von Experten einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft formuliert wurde, die für den Bundesverband deutscher Banken arbeitet. Der wiederum hat durchaus Interesse an einer Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz.
Markenrecht
Der Markenname Sparkasse ist nach § 40 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) geschützt. Aus Marken- und Namensrechten abgeleitete Schutzansprüche wurden in den letzten Jahren extrem weit ausgelegt (vgl. Abmahnen im Cartier-Stil). Dabei wurde immer wieder betont, dass das Markenrecht so wichtig sei, weil es ja nicht nur die Ansprüche von Firmen schütze, sondern auch und vor allem den Verbraucher vor Täuschung und vor minderwertigen Angeboten bewahren würde. Im Fall der Marke "Sparkasse", wo die Übernahme der Marke durchaus in einer Täuschung der Verbraucher mündet, hört man von Seiten der EU-Kommission und der Bundesregierung weit weniger von diesem Glaubensbekenntnis.
Warum ist der Markenname "Sparkasse" für die Investoren Geld wert? Weil die meisten Menschen nicht wissen, dass hinter dem Namen "Sparkasse" bald auch eine Privatbank stecken kann. Ein höherer Preis für diesen Namen macht nur Sinn, wenn eine organisierte Verbrauchertäuschung vorliegt.
In gewisser Weise ist das Handeln der Banken in den letzten Jahren mit dem von Firmen wie Siemens oder IBM vergleichbar: Sie vermarkteten Produkte mit groben Mängeln und versuchten durch einen anschließenden Verkauf und einen Wechsel des Namens den Verbraucher an der Nase herumzuführen. In beiden Fällen gelang das nur bedingt: Hitachi macht große Verluste mit seiner Festplattensparte und wer sich einmal ein Siemens-Handy kaufte, der wird wahrscheinlich kein BenQ-Telefon mehr anfassen.
Auch Privatbanken haben in den zurückliegenden Jahren viel unternommen um ihren Ruf zu schädigen: Von der Übervorteilung bei Sparkonten und Krediten bis hin zu faulen Immobiliengeschäften. Darüber hinaus verfeinerten sie ihr Image noch durch eine kafkaeske Bürokratie, bei der unberechtigte automatische Abbuchungen auch nach ausdrücklichem Verbot des Kunden vorgenommen wurden - immer mit dem Argument, dass der Ablauf eben so sei und man ihn nicht ändern könne.
Da half es auch nichts, dass Anwälte der Banken nicht nur Kritiker, sondern sogar Buchhandlungen massenweise abmahnten - der Ruf war offenbar so ruiniert, dass auch "Cleverness" suggerierende Werbung bei den Umworbenen als angekündigte "Abzocke" ankam. Das scheint mittlerweile auch bis in die Selbstwahrnehmung der Banken durchgedrungen zu sein: Wie sonst kommt es, dass sie für ein Bankenpaket mit dem Namen Sparkasse wesentlich mehr zahlen wollen, als für eines ohne entsprechende Markenrechte?
Einlagensicherung ohne Rechtsanspruch
Eine mindestens ebenso wichtige Rolle wie der Schutz vor Übervorteilung spielt das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit ihrer Ersparnisse. Bei Privatbanken gibt es nur eine begrenzte staatliche Einlagensicherung, die vielbeschworene Haftung aus dem Einlagensicherungsfonds ist nur ein vages Versprechen.
In § 6 Nr. 10 des Statuts (PDF-Datei) dieses Einlagensicherungsfonds heißt es nämlich: "Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht". Im Falle einer Bankenkrise kann so ein Ausschuss aus Vertretern der Banken frei über mögliche Zahlungen entscheiden. Wahrscheinlich ist, dass dieser Ausschuss die Ansprüche anderer Banken und Geschäftskunden vor denen der Sparer befriedigen wird.
Laut Pressesprecherin Marion Dreßler vom Bundesverband deutscher Banken, wurde auf die Einführung eines Rechtsanspruches verzichtet, weil der Bundesverband deutscher Banken sonst der Versicherungsaufsicht unterfallen wäre, dies aber "widersprach dem Selbstverständnis der Banken".
Hinzu kommt, dass Banken, kurz bevor sie pleite gehen, aus dem Einlagesicherungsfonds hinausgeworfen werden können (wie unlängst im Fall Privatbank Reithinger). Zwar gibt es nach § 6 Absatz 8 des Statuts gewisse Informationspflichten beim Ausscheiden, doch die Inkenntnissetzung der Kunden kann ein Bankhaus - wie mittlerweile bei Verschlechterungen üblich - leicht im Kleingedruckten der Kontoauszüge oder in der Werbung verstecken.
Für die Einlagen in einer Sparkasse haftete dagegen bis vor kurzem die Gebietskörperschaft. Durch die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast mussten Stadt oder Landkreis bei den Gläubigern einstehen, wenn eine Sparkasse nicht mehr zahlen konnte. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt beseitigte die EU-Kommission bereits 2005 die Regelung, seitdem gibt es nur noch einen Einlagensicherungsfonds der Sparkassen. Weil nur wenige Menschen die Änderung mitbekamen, suggeriert der Name "Sparkasse" aber weiterhin unbeschränkte öffentliche Haftung.