P2P heißt "Piracy to Pornography"

Die amerikanische Musikindustrie ist immer für Überraschungen gut. Deshalb verspricht sie im Voraus geständigen Musiktauschern auch Amnestie oder definiert Tauschbörsen als Möglichkeit, um an Kinderpornographie zu gelangen

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Wer zukünftig von der Recording Industry Association of America (RIAA) oder vergleichbaren Vertretern der Musikindustrie beim Musiktausch erwischt wird, den erwarten zumindest in den USA Geldstrafen von bis zu 250.000 $US pro Musikstück. Nach mehrfachen Androhung ist nun die RIAA mitten in der Verfolgung der Copyright-Verbrecher angelangt. Für im Voraus geständige Musiktauscher besteht allerdings Hoffnung, mit einem blauen Auge oder, besser gesagt, mit einer entsprechend farbigen Akte davonzukommen, sofern sie versprechen, alle urheberrechtlich geschützten Musikdateien von ihrem Rechner zu löschen und die Teilnahme an illegalen Tauschbörsen künftig zu unterlassen. Am Montag wurde gegen 261 Tauschbörsenbenutzer Klage erhoben.

Dieses Amnestieangebot - Clean Slate Program - hat die RIAA gestern mit der Bekanntgabe der Klage gegen mehrere hundert Tauschbörsennutzer auf der Website www.musicunited.org veröffentlicht. Es gilt für Tauschbörsenbenutzer, die nicht bereits von der RIAA wegen Copyright-Verletzungen belangt werden oder die mit urheberrechtlich geschützten Dateien kommerziell gehandelt haben.

Die Frage, wie die RIAA diese Versprechen überprüfen will, bleibt offen. Nachdem sich eine Person als Tauschbörsianer geoutet hat, würde diese von der Musikindustrie registriert werden. Mit Namen und womöglich Adresse wäre der reuige Sünder als potenzieller Wiederholungstäter dann bekannt. Das auf den ersten Blick entgegenkommende Angebot der Musikindustrie entpuppt sich bei näherem Hinschauen als ein Mittel, um in Zukunft Täter einfacher zu finden und das Strafmaß sogar wegen Verstoßes gegen einen zweifelhaften, notariell beglaubigten Vertrag und der Kopie eines Lichtbildausweises zu erhöhen. Der Täter muss alle heruntergeladenen illegalen Dateien in allen Formaten löschen und versprechen, keine solchen Dateien mehr zu tauschen, herunterzuladen oder zu kopieren. Auch andere Personen müssen daran gehindert werden, Tauschbörsen mit dem Computer des Amnestie-Willigen zu benutzen.

Problematisch wäre auch der Datenschutzaspekt dieser Amnestie: Weil die RIAA nicht selbst die gesamte Musikindustrie vertritt, könnten die erhobenen Daten anderen Rechtevertretern dazu dienen, Benutzer zu finden, die mutmaßlich gegen den DMCA verstoßen haben. Auch die RIAA wird sich nicht für alle Zeit verpflichten, dass sie nicht gegen die Benutzer vorgehen wird. Weiterhin liegt es in der Natur des "Outens", dass es nicht rückgängig gemacht werden kann und man vermutlich in diesem Fall keine Kontrolle über die Weiterverwendung der Datensätze hat. Man ist erst einmal als "entlarvter" Krimineller bei der Interessengruppe "registriert".

Neben diesem Angebot setzt die RIAA ihre Lobbyarbeit unvermindert fort und ist nun beim "Totschlagargument" für brave Bürger angelangt: Kinderpornographie. In einem Artikel der New York Times heißt es, dass die Musikindustrie sich neuerdings mit Anti-Pornographie- oder Kinderschutz-Vereinigungen anfreundet, um gemeinsam gegen Tauschbörsen vorzugehen. Ihrer Meinung nach stellen diese nicht nur die geeignete Plattform für Verstöße gegen das Urheberrecht, sondern auch für jugendgefährdende Inhalte wie Pornographie dar. Sie wünschen sich, dass Eltern ihre Kinder beim Benutzen von Tauschbörsen kontrollieren, um sie so vor den schlechten Inhalten zu bewahren und nebenbei zu verhindern, dass sie Musik tauschen. Als Beleg wird auf einen Bericht des General Accounting Office (GAO) verwiesen, der feststellt, dass KaZaa und andere Tauschbörsen zur Verbreitung von Kinderpornographie geeignet seien:

The agency (GAO, Anm. d. Verf.) searched for 12 terms associated with child pornography, such as "incest" and "underage." It did not actually download the files it found, but it determined that 42 percent of them had titles or descriptions associated with pornographic images of children.

Man suchte dabei, ohne Verifizierung des Inhalts der gefundenen Dateien, nach Stichwörtern, unter denen sich Kinderpornographie finden lassen könnte. Dass in Tauschbörsen sich hinter dem Titel nicht zwangsläufig auch entsprechender Inhalt befindet, ist weitläufig bekannt und stellt beleibe kein Insiderwissen dar. Das liegt daran, dass der Titel von Dateien frei wählbar ist und einige Zeitgenossen sich einen Spaß daraus machen, sie mit irgendwelchen zweifelhaften Begriffen zu füllen, um die Verbreitung zu erhöhen und Unmut zu stiften. Je mehr Begriffe, desto häufiger Übereinstimmungen bei Suchanfragen und somit umso mehr potenzielle Tauscher. Wie man eindrucksvoll den Zusammenhang von Titel und Inhalt abändert, zeigte die Musikindustrie ja bereits in der Vergangenheit (Die Fake-Fluter), als sie manipulierte Dateien in die Filesharingnetze einschleusen ließ. Hier erwarteten die Fans auch die Lieder, die die Titel versprachen und erhielten Datenmüll. Nebenbei zeigt der Artikel auch eine Grafik des National Center for Missing and Exploited Children, laut der ein verschwindend kleiner Teil der von Internetnutzern gemeldeten Kinderpornographie in Tauschbörsen angeboten wird, nämlich gerade einmal 1,3%.

In Deutschland verhielt sich die Musikindustrie etwas zurückhaltender als in den USA, nachdem der erste Korb der Urheberrechtsnovellierung die Schranken deutscher Gesetzgebung passierte (Lex Bertelsmann in der Zielgeraden). Es bleibt zu hoffen, dass nach der "Eröffnung" des zweiten Korbes der Novellierung am 16. September in München konstruktivere Vorschläge der Industrie an der Tagesordnung sind und eine größere Öffentlichkeit die Entscheidungen der deutschen Parlamentarier begleitet.