Pressefreiheit: Die Hemmschwelle sinkt

Mit der Durchsuchung der Redaktion des Monatsmagazins Cicero setzt sich eine Serie von polizeilichen Verstößen gegen die Pressefreiheit fort

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Politisch gesehen ist das konservative Monatsmagazin Cicero wohl unverdächtig. Die aktuelle Nummer enthält ein Interview mit der Kanzlerkandidatin der Union, Angela Merkel, zudem befasst sich das Heft mit der Debatte um Kinderlosigkeit zwischen Kanzlergattin Doris Schröder-Köpf und Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer. Kann eine solche Publikation ein Fall für den Staatsschutz werden? Ja, leider.

Am vergangenen Montag durchsuchte ein Dutzend Beamter der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes Brandenburg die Büroräume in Potsdam. Über mehrere Stunden hinweg wurde die Redaktion besetzt, Recherchematerial beschlagnahmt. Begründet wurde die Razzia mit einem Artikel über den aus Jordfanien stammenden Terroristen Abu Mussab Al Zarqawi: Wo steckt er? Der Autor Bruno Schirra hatte in dem Text auch aus einem als vertraulich eingestuften Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zitiert.

Schirras Artikel war allerdings schon im April dieses Jahres erschienen, ohne damals weiteres Aufsehen zu erregen. Offenbar ging es der Staatanwaltschaft am Montag allein darum, den Informanten im BKA ausfindig zu machen. Neben der Redaktion wurde dazu auch die Privatwohnung des Autoren durchsucht.

Der Zwischenfall sei ein Beleg dafür, dass „die Hemmschwelle staatlicher Ermittlungsbehörden gegenüber Journalisten gesunken“ ist, kritisierte der Sprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV). In der Tat hat zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch nicht einmal festgestanden, ob die vertraulichen Informationen tatsächlich aus dem BKA stammten. Auch der Verband Deutscher Zeitungsverleger beklagt daher einen „massiven Eingriff in die Pressefreiheit“. Die Brandenburger Staatsanwaltschaft versuche offenbar, Journalisten gegen ihren Willen zu Handlangern der Behörden zu machen. Die betroffene Redaktion ist nach der Razzia vorsichtig. Auf der Internetseite ist auch mehrere Tage nach der Durchsuchung keine Stellungnahme zu finden. Chefredakteur Wolfram Weimer erklärte lediglich: „Wir schützen unsere Autoren und Informanten.“

Doch diese für einen Rechtsstaat im Grunde selbstverständliche Haltung bringt Pressevertretern in Deutschland immer größere Probleme ein. Die Durchsuchung der Cicero-Redaktion ist schließlich nur ein weiterer Fall in einer langen Serie von Angriffen auf Medien, viele davon erst in den vergangenen Monaten.

Bereits Anfang Dezember 2003 wurden die Büroräume des Dortmunder Journalisten Ulrich Sander durchsucht und Festplatten beschlagnahmt. Sander, der in Nordrhein-Westfalen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) vorsteht, wurde Urkundenfälschung vorgeworfen: Bei ehemaligen Angehörigen der Gebirgsjägerdivision der Wehrmacht waren damals angebliche Schreiben des Leiters der Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Verbrechen mit Anklagepunkten wegen Massenmord und Kriegsverbrechen eingegangen. Sanders Büro wurde daraufhin durchsucht, obgleich keine Indizien für seine Verantwortung bestanden. Schon damals protestierte der DJV wegen der „Ausforschung von Recherchen unter strafrechtlichem Vorwand“. Besonders brisant: Unter den beschlagnahmten Daten befand sich die gesamte Mitgliederkartei des VVN-BdA. Diese Daten könnten dem Staatsschutz weitergeleitet worden sein. Weil der Verfassungsschutz aber nach wie vor mit rechten V-Leuten arbeitet, sei nicht ausgeschlossen, dass die Daten neofaschistischen Gruppen zugeleitet werden, so Sanders Protest.

Anfang Juni dieses Jahres dann wurden zwei weitere polizeiliche Verstöße gegen die Pressefreiheit publik. Nachdem der Münchner Journalist Nikolaus Brauns eine Versammlung der NPD in München beobachtet hatte, stand in derselben Nacht der Staatsschutz vor seiner Tür. Die Aktion wurde mit „Gefahr im Verzug“ gegründet und Brauns unter dem Vorwurf des Haus- und Landfriedensbruches vorübergehend festgenommen. „Die Justiz hatte sich offenbar binnen Stunden die Sicht von vorbestraften NPD-Funktionären zu eigen gemacht“, heißt es dazu in der medienpolitischen verdi-Zeitung "Menschen Machen Medien". Über NPD-Internetforen war verbreitet worden, Brauns habe das störende linke „Rollkommando per Handy zusammengetrommelt“.

Nur wenige Tage nach dem Münchner Fall durchsuchte die Polizei in Bochum frühmorgens die Wohnungen mehrerer Redakteure des Internetportals LabourNet. Hier lautete der Vorwurf auf Urkundenfälschung. Für Aufsehen sorgte jüngst schließlich die Telefonüberwachung eines Dresdner Journalisten – weil dieser von einer Polizeiaktion gegen den ehemaligen sächsischen Wirtschaftsminister Kajo Schommer berichtet hatte (Wenn die Pressefreiheit elbabwärts treibt).

Auffällig bei dieser Serie ist, dass die Begründung für das polizeiliche Vorgehen gegen Pressevertreter immer geringer wird. Bei der Aktion gegen das Magazin Cicero bediente sich die Staatsanwaltschaft zudem einer gesetzlichen Lücke. Zwar ist der Informantenschutz in Deutschland wiederholt von Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Journalisten können sich zudem unter anderem auf Paragraph 53 der Strafprozessordnung berufen, wenn sie zur Offenlegung ihrer Quellen aufgefordert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Informationen – wie im Fall des Cicero – auf illegalem Weg beschafft wurden.

Eine Ausnahme, und das gilt es nach der jüngsten Durchsuchung einer Redaktion zu diskutieren, ist jedoch die „Beihilfe zum Geheimnisverrat“. Sie wird sowohl dem Autoren Schirra, als auch Cicero-Chefredakteur Weimer vorgeworfen. Erhebt eine findige Staatsanwaltschaft also diese Anklage, kann sie Redaktionen und Privaträume von Journalisten unter Verletzung von Pressefreiheit, Informantenschutz und Zeugnisverweigerungsrecht durchsuchen lassen. Ob dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde, kann immer erst im Nachhinein geprüft werden.