Recherche schafft Relevanz

Medienkritik zum Corona-Journalismus (Teil 7)

Nach den Qualitätskriterien Richtigkeit, Vollständigkeit, Meinungsvielfalt, Repräsentativität und Objektivität geht es im vorletzten Teil der Serie um Relevanz und Recherche.

Relevanz

Die erste und alles entscheidende Frage in der Berichterstattung ist die nach der Relevanz. Das klingt so selbstverständlich, dass der Relevanzfrage nur sehr selten in der Medienkritik nachgegangen wird. Auch die Medienforschung hat erstaunlicherweise bis heute kein überzeugendes Verfahren der Relevanzmessung entwickelt. So legt das größte Projekt im deutschsprachigen Raum, das Schweizer Jahrbuch Qualität der Medien, dogmatisch fest:

Beitragsrelevanz ist gegeben, wenn über die wichtigen Gesellschaftsbereiche Politik, Wirtschaft und Kultur (inklusive Kunst, Medien, Religion, Wissenschaft) berichtet wird. Innerhalb dieser Hardnews-Kategorien wird Politik etwas höher gewichtet, weil die politische Öffentlichkeit die zentralen Forums-, Integrations- und Kontrollleistungen für die demokratische Selbststeuerung erbringt. Sport und Human Interest können ebenfalls relevant sein, insofern sie im Hinblick auf die Integrationsfunktion einen Beitrag leisten. Schwerpunktmäßig befassen sich diese Softnewskategorien aber mit für das demokratische Gemeinwesen weniger relevanten und partikulären Aspekten.

(fög: Jahrbuch 2019 Qualität der Medien, (Seite 172)

Entsprechend vergeben die Züricher Forscher um Prof. Mark Eisenegger (vgl. Teil 1 dieser Serie) schematisch für Berichte zur Politik 10 Punkte und für "Human Interest" nur 3 Punkte. Dieses Scoring soll letztlich "Aufschluss [geben] über das Verhältnis von Hardnews gegenüber Softnews sowie über das Gewicht von Beiträgen über institutionelle Vorgänge gegenüber Personenberichterstattung" (S. 25).

Neben der Themenkategorie wird noch eine sog. "Akteursrelevanz" für den Inhalt erfasst. Die höchste Relevanz wird dabei Beiträgen zugerechnet, die auf der "Makroebene" spielen, der Gesellschaft insgesamt. Volle Punktzahl erhalten hier Beiträge, die sich "auf die gesamte Bevölkerung oder ganze geografische Körperschaften" beziehen (z.B."die Schweiz'), auf Handlungssystem wie die Schweizer Wirtschaft oder auf "das Abstraktum aller in gleicher Weise Handelnder (z.B. 'alle Bahnfahrer' usw.), auf Merkmalsträger ('ältere Menschen', 'Männer' usw.) oder auf Funktionsträger in ihrer Gesamtheit ('Manager', 'Politiker' usw.)". Die wenigsten Relevanz-Punkte gibt es für "das Handeln von einzelnen Personen", die sog. Mikroebene.

Weiter unterschieden wird hierbei, ob die Personen "rollennah", anonym oder "rollenfern" thematisiert werden. Ein Politiker in seiner politischen Rolle bringt dem journalistischen Beitrag mehr Punkte als eine Homestory. Im Jahrbuch heißt es dazu (S. 172):

Während bei einer rollennahen Personalisierung eine vergleichsweise gute Qualität vorliegt, weil in dieser Akteursperspektive Personen als Repräsentanten übergeordneter Einheiten dargestellt werden, besitzen rollenferne Thematisierungen die geringste Qualität.

Entsprechend heißt es in der ersten Sonderauswertung zur Corona-Berichterstattung (siehe Teil 1):

Einzelschicksale und spezifische Fälle können helfen, Vorgänge zu erklären. Medien haben aber vor allem die Aufgabe, vom Einzelfall zu abstrahieren und möglichst frühzeitig, d.h. bevor hoheitliche Beschlüsse gefällt werden, für gesamtgesellschaftliche Aspekte wie die Folgen bestimmter Maßnahmen zu sensibilisieren.

Mark Eisenegger, Franziska Oehmer, Linards Udris, Daniel Vogler: Die Qualität der Medienberichterstattung zur Corona-Pandemie, S. 3

Die Relevanzbewertung der Schweizer Forscher richtet sich also ganz nach der mutmaßlichen Orientierungsleistung der Berichterstattung, insbesondere nach ihrer Bedeutung für die Demokratie, ausgehend von der "Einsicht, dass die Qualität der Demokratie von der Qualität der Medien abhängt" (Jahrbuch 2019, S. 25).

Nachrichtenwert

Einer begründet der Orientierung und damit der Demokratie dienenden Nachrichtenauswahl und ‑präsentation steht ein anderes Relevanzverständnis der Medien teilweise entgegen, das mit der "Nachrichtenwerttheorie" beschrieben wird. Medienunternehmen selektieren aus offenen Fragen (s.u. "Recherche") und News-Angebot das, was ihnen besonders verwertbar erscheint. Aber wie bei allen Produkten ist Kundennachfrage keineswegs ein Qualitätsbeweis. Und die Mutmaßung über Kundeninteressen muss auch nicht der Wirklichkeit entsprechen.

Wenn alle Medien von einer "BILD-Kampagne gegen Drosten" berichten, geht es nicht um die Diskussion einer für alle Menschen wichtigen und damit relevanten Studie, sondern um eine gut verkäufliche Inszenierung, letztlich also um Unterhaltung des Publikums.

Jede Skandalisierung lebt von ihrem Nachrichtenwert; ob sie auch relevant ist, steht auf einem anderen Blatt. Deshalb skandalisieren Medien jede möglicherweise außerhalb der offiziellen Reihe erfolgte Impfung (z.B. Saalekreis, Trier, Erzgebirge, Halle, Minden-Lübbecke.

Es wird nicht als erstes in Ruhe recherchiert, ob es sich dabei überhaupt um eine Vorteilsnahme im Amt oder eine andere Rechtswidrigkeit handeln könnte: mit Neid lässt sich zuverlässig skandalisieren, und für einige Tage ist ein Berichterstattungsthema gesichert.

Skandalisierung

Ein aktuell immer noch allgegenwärtiges Beispiel für Skandalisierung statt Aufklärung ist der sog. "Masken-Skandal". Die Skandalisierung basiert auf der moralischen Behauptung, es sei unanständig, mit dem Leid von Menschen in der Corona-Krise Geld zu verdienen. Wenn es in einzelnen Fällen tatsächlich Bestechung und ähnliche Delikte gab, ist das selbstverständlich ein Thema.

Doch die Skandalisierung begann völlig unabhängig davon. Dabei ist die moralische Position, niemand dürfe Profit aus der Pandemie schlagen, wohl objektiv kaum haltbar, schließlich arbeiten praktisch alle "Helden" der Corona-Bekämpfung nur gegen Vergütung; sie leben davon, dass es Corona-Leid gibt, so wie der Bestatter vom Tod lebt, ohne dass dies irgendwie als anrüchig gilt.

Noch deutlicher ist die ausschließlich durch mediale Skandalisierung geschaffene Relevanz bei #allesdichtmachen. Um die filmischen Kommentare geht es nicht, das journalistische Interesse gilt dem Eklat. Stimme in den Medien bekommt, wer sich am lautesten und wortstärksten echauffiert. Ein Paradebeispiel dafür ist die mediale Verwertung beim Spiegel.

Schon im ersten Artikel wird die eigentliche Kunstaktion nur sehr kurz gestreift, dann folgen Applaus aus der falschen Ecke und jede Menge Gegenstimmen. Noch deutlicher ist das Skandal-Framing im zweiten Beitrag, Teaser:

Hans-Georg Maaßen ist begeistert, aus der AfD kommt Zustimmung - aber viele Prominente zeigen sich entsetzt über die Aktion #allesdichtmachen etlicher Künstler. Nora Tschirner und andere finden deutliche Worte.

"Echt ja, Leude? Unfuckingfassbar", Spiegel.de, 23.04.2021

Der Inhalt von 51 Videos wird so zusammengefasst:

Ulrich Tukur fordert die Schließung aller Lebensmittelgeschäfte, Meret Becker betet von einem überdimensionalen Zettel einen ironischen Text über Schutzmasken vor, Richy Müller atmet abwechselnd in zwei Tüten.

Die positiven Reaktionen werden so zusammengefasst:

Begeistert reagierte etwa der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Der CDU-Rechtsaußen bezeichnete die Aktion auf Twitter als "großartig". Der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit sprach von einem "Meisterwerk", das "uns sehr nachdenklich machen" sollte. Und die AfD-Bundestagsabgeordnete Joana Cotar twitterte, sie feiere Jan Josef Liefers für dessen Medienkritik: "Das ist intelligenter Protest."

Alles Weitere ist Kritik an der Aktion. Und dieser Kritik wird auch in den folgenden Beiträgen die mit Abstand größte Aufmerksamkeit geschenkt. (Zur medialen Debattenverkürzung an diesem Beispiel siehe den Podcast ?Macht:Los!)

Demokratischer Prozess unmöglich

Solche Skandalisierungen zur Erzeugung von Relevanz verursachen ein massives Demokratieproblem. Denn die allermeisten Menschen erfahren von einem solchen Debattenbeitrag erstmals in dieser zugespitzten, in eine bestimmte politische Richtung geframten Form. Sie haben gar nicht die Möglichkeit, sich unvoreingenommen mit den Positionen zu beschäftigen. Die Medien liefern direkt eine als richtig geltende Einordnung mit. Zeit zum Nachdenken gewähren sie weder sich noch ihren Kunden.

Das Perfide daran: Während die beteiligten Schauspieler mit #allesdichtmachen gerade denen eine Stimme gegeben haben, die in der öffentlichen Debatte nicht (bzw. ausschließlich als wirre "Querdenker") vorkommen, okkupiert sofort die Meinungsführungselite den öffentlichen Raum und macht Diskussion, Meinungsaustausch und neue Meinungsbildung unmöglich.

Wenn es bei #allesdichtmachen einen Skandal gibt, dann ist es die Skandalisierung der Videos. Was ist los mit einer Gesellschaft, die derart gereizt und reflexhaft reagiert? Da gäbe es Relevantes zu recherchieren, etwa dazu, dass die Bundesregierung tatsächlich und dokumentiert nach Strategien der Angsterzeugung gesucht hat, was im Video mit Volker Bruch thematisiert wird, in der journalistischen Kommentierung aber als "Botschaften, wie man sie von Querdenken-Demos kennt" abgetan wird.

Relevante Auswahl

Gleichwohl: Auch ohne die Seiten- und Sendezeiten füllenden Skandalisierungen als Medien-ABM ereignet sich jeden Tag mehr Relevantes, als in den Nachrichten Platz finden kann. Da es keine Vollständigkeit geben kann (siehe Teil 3) sollte die Auswahl repräsentativ sein (siehe Teil 5). Das Qualitätskriterium der Relevanz verlangt zusätzlich, Mediennutzer nicht mit Belanglosem zu beschäftigen.

Typisches Indiz für diese Relevanz ist die Kombination von Neuigkeit und Nutzwert. Kunden möchten sich gerne darauf verlassen, dass Medien weder willkürlich (nach dem Zufallsprinzip) noch rein nach ihren Verwertungsinteressen aus der Fülle von News einzelne für relevant erklären, sondern dass sie den Überblick haben und mit begründeten, nachvollziehbaren Kriterien auswählen. Andernfalls müsste jeder Bürger selbst täglich die Flut zugänglicher Informationen durchforsten.

Um nur zwei in der Pandemie besonders wichtige Bereiche zu nennen: Justiz und Wissenschaft. Ist all das, was aus diesen Themengebieten nicht in der Zeitung steht und nicht im Radio vermeldet wird, im Vergleich zu anderen Meldungen irrelevant? Haben die Redaktionen das wirklich geprüft?

Das Problem der (boulevardesken) Einzelfälle

Publizierte Nachrichten ist normalerweise nicht anzusehen, wie relevant sie sind, weil die zur Einordnung notwendigen Angaben fehlen, aus welchem Pool sie geschöpft wurden. Die Tageszeitungen enthalten seit über einem Jahr täglich Polizeimeldungen zu mutmaßlichen Verstößen gegen Corona-Auflagen. Diese Nachrichten stammen keineswegs nur aus dem Verbreitungsgebiet, sondern aus ganz Deutschland, Europa oder sogar der Welt.

Ist nun aber die aufgelöste "Corona-Party" eine der ganz wenigen und gerade deshalb ungeheuerlichen Regelwidrigkeiten? Oder gäbe es in Wirklichkeit aus jeder Kommune ähnliches zu berichten und es ist eher Zufall, welche Meldungen es ins Medium schaffen? Das Problem gab es natürlich schon lange vor Corona: Pressemitteilungen der Polizei sind ein fester Bestandteil in den Spalten für "Vermischtes", und sie dienen mehr der Unterhaltung denn der Information, wie man deutlich daran erkennen kann, dass es praktisch niemals eigene Recherchen der Redaktionen dazu gibt und auch eine Folgeberichterstattung ausbleibt.

Polizeimeldungen bringen, gemeinsam mit den Promi-News, etwas Boulevard in ansonsten trockene Nachrichtenmedien. Der Orientierung dienen sie meist nicht. Sie sagen nichts aus über das tatsächliche Level von Kriminalität oder Unglücken, sie sagen nicht, was richtig und was falsch ist (sondern nur, wie die Polizei das in einer Momentaufnahme beurteilt hat).

Recherche: das wichtigste Qualitätskriterium

Alle Qualitätskriterien für journalistische Beiträge lassen sich in zwei Bereiche zusammenfassen: Recherche und Vermittlung, also Themenaufbereitung und Themendarstellung, Input und Output. Was immer es an einem Artikel oder an einer Sendung zu kritisieren gibt, es wurden entweder nicht genügend präzise und richtig adressierte Fragen gestellt, oder die Präsentation der gefundenen Antworten ist missglückt.

Es gibt vielfältige Qualitätsprobleme der Recherche, die sich allesamt reichlich in der Corona-Berichterstattung finden: unterlassene Fragen, unsinnige Fragen, unvollständige Fragen, an die Falschen gerichtete Fragen, Fehlverständnis oder -interpretation erhaltener Antworten und Befunde.

Das größte Problem des Corona-Journalismus war und ist sein Rechercheverzicht. Genau das, was Journalismus ausmacht, was seine originäre Leistung ist, lag wochen- und monatelang im Tiefschlaf, bei einigen Medien bis zum heutigen Tag. Stattdessen ließen sich die Redaktionen völlig vom Input-Angebot bestimmen. Damit haben sie – vermutlich unbewusst – die entscheidenden Weichen für das demokratische Diskurslevel gestellt (dazu ausführlicher im kommentierenden Resümee des achten und letzten Teils). Was waren die ersten und grundlegenden Fragen?

  • Welche Möglichkeiten hat die Politik, eine Pandemie zu bekämpfen, einzugrenzen, zu handeln? Politiker selbst sehen naturgemäß wenig Limitierung, aber allmächtig sind sie nicht.
  • Wie reagiert Herrschaft in vergleichbaren Fällen? So einzigartig, wie stets behauptet, ist die Pandemie schließlich nicht. Unter anderem war dringend angeraten zu recherchieren, wie Politik und Verwaltung sehr routiniert Tierseuchen managen (was auch vor Corona längst hätte ein großes Thema sein müssen, das auch viel Skandal-Potential hat). Das Einsperren ohne Rücksicht auf Verluste gehört bspw. zum Standardrepertoire, ebenso die als Prophylaxe verkaufte, tatsächlich wohl rein marktwirtschaftlich getriebene massenhafte Tötung gesunder Tiere. Eine Beschäftigung mit Sinn und Unsinn, mit dem Vollzug von Regeln stur nach den Buchstaben der Gesetze und Verordnungen ohne jede menschliche Regung, hätte mannigfache Hinweise gegeben, worauf die öffentliche Kontrolle bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ein besonders waches Auge haben muss.
  • Welche demokratischen Grenzen stehen tatsächlich den politischen Handlungsmöglichkeiten entgegen, welche könnten oder sollten sie einhegen? Es geht dabei nicht um die Grenzen der Legalität (die sich die Politik qua Verfassungs- und Gesetzgebung selbst schafft), sondern der Legitimität. Längst nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch gesellschaftlich opportun. Genau darüber hätte die Gesellschaft intensiv diskutieren müssen, und dafür hätte es gut recherchierte Medienbeiträge gebraucht.
  • Welche Nebenwirkungen werden Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung haben, welche sind möglich, welche wahrscheinlich?

In Wirklichkeit sind das natürlich keine coronaspezifischen Fragen. Vom Thema abstrahiert gehören sie viel mehr ins Vorfeld aller politischen Handlungen: Wie weit ist die Politik ("der Staat") überhaupt zuständig, welche Optionen haben die Herrschenden, welche Grenzen will ihnen der Souverän setzen und welche negativen Begleiterscheinungen ist die Bevölkerung bereit zu tragen, welche Nebenwirkungen kann und darf sie unbeteiligten Dritten aufbürden?

Die Parolen der Politik gingen über diese von den Medien nicht gestellten Grundsatzfragen ohne Zaudern hinweg, Motto: Was immer nötig ist, was immer es kostet, wir werden es tun. Lapidar heißt es in Gesetzentwürfen regelmäßig, die finanziellen Auswirkungen seien nicht zu beziffern und Alternativen zum vorgelegten Gesetz gebe es nicht.

Die große Zustimmung der Bürger zu dieser Machtproklamation ist keinerlei Entschuldigung für die Leistung des Corona-Journalismus. Zum einen wäre es ein Zirkelschluss, aus der Zustimmung einer uninformierten Bevölkerung abzuleiten, dass sie von Alternativen und Machtbeschränkungen nichts wissen will. Zum anderen ist Journalismus grundsätzlich nicht dazu da, Mehrheiten in ihrem Weltbild zu bestätigen, sondern Irritationen anzubieten. Nur durch Antwortangebote auf unbequeme Fragen kann Journalismus Gesellschaften bei der Orientierung helfen. Information (und Kommentierung) mit dem Ziel einer konkreten Verhaltensweise der Bevölkerung ist hingegen PR (bzw. altmodischer und deutlicher: Propaganda) und führt von außen betrachtet zum Kuba-Syndrom.

Recherche: die Verfassung-Grundfragen

Interessante Fragen zu den Rahmenbedingungen der Pandemiepolitik kamen in erster Linie nicht von Journalisten, sondern von Juristen. Es sind die Paragrafenreiter, die den Gesellschaftstrott stören können - allerdings nur selten mit neuen Ideen, vielmehr mit Verweis auf die bestehenden, derzeit gültigen.

Der Verfassungsblog etwa ist voll mit Fragen und Überlegungen zur Corona-Politik, und wir haben dort ausgerechnet einem Kirchenjuristen die Warnung vor einem "faschistoid-hysterischen Hygienestaat" zu verdanken. Doch in die General-Interest-Medien schaffen es diese juristischen Fachdebatten im Gegensatz zu den medizinischen nur sporadisch (z.B. Prof. Hinnerk Wißmann in der Welt, übernommen vom Verfassungsblog, oder Prof. Josef Franz Lindner in der Zeit).

Solche Rechtsfragen haben auch Redaktionen aufgegriffen, doch in den meisten Fällen nur abstrakt, nach dem Motto: Ja, es gibt Grenzen für staatliches Handeln in der Pandemie, aber bisher ist alles im Lot (Beispiel: Tagesschau). Angezeigt aber war, aktiv und konkret nach der Diskussion um die Grenzen zu suchen und Grenzüberschreitungen zu thematisieren.

Von der dogmatischen Grundlage her war stets klar: Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein, und das bedeutet nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass ein legitimer Zweck mit einem legitimen Mittel verfolgt wird, das geeignet, erforderlich und angemessen ist. (Literaturtipp: "Not und Gebot – Grundrechte in der Quarantäne" von Heribert Prantl, eine leicht bearbeitete Sammlung seiner Kolumnen aus den letzten zwölf Monaten.)

Es genügt nicht, irgendeinen Experten oder Lobbyisten nach seiner Meinung zu fragen und damit die Kritik abzuhaken. Hier sei als eindrückliches Beispiel nicht auf ein General-Interest-Medium verwiesen, sondern auf eine viel zitierte "Plattform für digitale Freiheitsrechte": Im März 2020 erklärte Netzpolitik.org mit Berufung auf eine Juristin der "Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.", allgemeine Ausgangssperren seien mit Berufung auf eine Generalklausel im Infektionsschutzgesetz denkbar, "wenn wir jetzt merken, dass die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus mit den aktuellen Regelungen nicht klappt, dass die Menschen sich nicht an das Social Distancing halten und der Tod vieler Menschen droht".

Die Freiheitsjuristin erklärt, "das sei möglich, wenn Virolog:innen eine 'große Erforderlichkeit' einer solchen, drastischen Maßnahme feststellen." Abgesehen davon, dass diese Aussage fachlich wohl nicht haltbar ist (denn Virologen können sagen, welche antiviralen Maßnahmen geeignet sind, nicht aber, welche erforderlich und welche angemessen sind, wie Prof. Horst Dreier in einer Vorlesung erläutert): Die journalistische Recherche hätte an dieser Stelle nicht enden dürfen.

Wenn eine "Gesellschaft für Freiheitsrechte" gar keine Bedenken gegen die größte Einschränkung von Freiheitsrechten seit Bestehen der Bundesrepublik hat, ist das Anlass, diese zu fragen, bei welchem Grad von Freiheitsentzug sie aufmucken würde, und weiter nach Juristen zu suchen, die der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" widersprechen. Das ist weder eine Ex-Post-Forderung noch ein "Querdenker"-Wunsch, sondern eine schlichte Handwerksregel: Jede Meinung, insbesondere die der Regierungen, braucht eine Gegenposition. Wenn intensive Recherche ergibt, dass alle Regierungskritik Kokolores ist, dann werden die Leser, Hörer, Zuschauer schon ganz alleine zu diesem Schluss kommen.

Wird ihnen jedoch der kritische Part erspart, sind sie nicht vollständig informiert und Fantasie wie Propaganda haben ein Betätigungsfeld. Juristische Fragen wurden allerhand aufgeworfen, sie fanden jedoch nur selten ihren Weg in die Medienwirklichkeit.

Alles infrage stellen

Die einfachste der unangenehmen Fragen gehört hinter jede noch so alltägliche Aussage und sollte durch das derzeit populäre "Factchecking" geläufig sein: "Ist das so?" Stimmt das, was da jemand behauptet oder was ich als Journalist gerade selbst verbreiten möchte? Anstatt sich über Bestätigung zu freuen, sollten sich Journalisten glücklich schätzen, je öfter sie eine geglaubte Wahrheit falsifizieren können. Was hätte man nicht alles infrage stellen müssen! Zum Beispiel diese fünf Floskeln, die wie Naturgesetze gehandelt wurden.

1.) "Die Pandemie trifft uns alle unvorbereitet." Womit haben dann Zivil- und Katastrophenschutz gerechnet, wenn eines der nächstliegenden, statistisch wahrscheinlichsten Szenarien gar nicht vorbereitet war? Für 17 zuständige Innenministerien, ein Bundesamt für Bevölkerungsschutz bis hin zu den Katastrophenschutzeinheiten bei jeder Freiwilligen Feuerwehr und jedem Rot-Kreuz-Verband soll eine Virus-Epidemie nicht zum Szenario gehört haben?

2.) "Wir fahren auf Sicht." Mit dieser in der Anfangszeit viel gebrauchten Floskel wurde die Sprunghaftigkeit der Politik begründet. Man könne eben nicht weit nach vorne schauen. Doch "fahren auf Sicht" bedeutet, so langsam zu fahren, dass unerwartete Hindernisse nicht zum Unfall führen, die Sichtweite zum Bremsen reicht. Tatsächlich aber glich die Politik eher einem Stochern oder Schießen im Nebel, bei dem man sich überraschen lässt, wen es dabei trifft und wie Getroffene reagieren werden.

3.) "Jeder Tote ist einer zu viel." Diese bekannte Floskel klingt gut, ist aber ganz objektiv betrachtet Unsinn. Gemeint sein kann nur, dass jeder vermeidbare Tod einen Toten zu viel geschaffen hat – aber das ist eben nicht nur sprachlich banal. Der Tod ist bisher nicht abschaffbar, er ist daher unvermeidlich – nur terminlich manchmal verhandelbar.

Jeden einzelnen Todesfall pauschal als gesellschaftliches Unglück, ja gesellschaftliches Versagen darzustellen, das mit allen Mitteln hätte verhindert werden müssen, ist daher Ausdruck von Allmachtsvorstellungen, in vielen Fällen gepaart mit Paternalismus (denn die Behauptung schließt aus, dass viele Menschen in einem bestimmten Alter und Krankheitszustand ihren Tod sehnlichst erwarten). Gerade eine so moralisch gut klingende Floskel hätte dem Journalismus Rechercheauftrag sein müssen. Doch wie wir aktuell bei #allesdichtmachen sehen können, ist sie immer noch gut genug für das Gefühl moralischer Überlegenheit.

4.) "Es ist die Zeit der Virologen." Auch diese Parole haben viele Menschen verinnerlicht und käuen sie bis heute wieder, weil sie nicht von Anfang an recherchierend infrage gestellt wurde: Was können Virologen eigentlich zu einer Virus-Pandemie sagen? Welche Expertise haben sie? Das sind nicht die Fragen von Besserwissern, sondern von Suchenden. Der Staatsbürger darf ohne nachzudenken jedem Heilsverkünder hinterherlaufen, ihm blind vertrauen oder ihn wählen und mit Vertretungsvollmacht ausstatten. Journalisten hingegen müssen in ihrer Berufsrolle alles und jeden infrage stellen und die Resultate dieser Recherchen der Öffentlichkeit anbieten – was immer diese dann damit anfängt.

Sicherlich haben Virologen von Pandemiebekämpfung mehr Ahnung als der Bevölkerungsschnitt. Aber was Kontaktbeschränkungen aller Art (Lockdown/ Social Distancing) neben einer Verringerung des Infektionsrisikos noch alles bedeuten, davon haben Drosten, Brinkmann oder Ciesek keine Ahnung, dazu haben sie nie geforscht, es ist überhaupt nicht ihr Wissenschaftsbereich. Und wenn sie sich nun seit einem Jahr intensiv mit Lockdown-Maßnahmen beschäftigen, dann nicht mit mehr Expertise als Physiker, Biologen, Psychologen, Ökonomen, Soziologen etc.

5.) "Krisen sind Zeiten der Exekutive." Ja, aber gerade nicht in Form ständig neuer Verordnungen, nicht in Form von Bund-Länder-Konferenzen, die ohne demokratische Konsultation ständig neue Maßnahmen beschließen. Sondern ausschließlich in der Form, dass nach den zuvor für genau einen solchen Krisenfall festgelegten Regeln gehandelt wird.

Geschehen ist bekanntlich etwas ganz anderes: Die Regeln wurden fortlaufend und in bis dahin unbekanntem Ausmaß geändert. "Krisen sind Zeiten der Exekutive" gelesen als "Krisen geben der Exekutive einen autoritären Freifahrtschein" ist zumindest kein Allgemeinwissen und hoffentlich nicht mehrheitsfähig, in jedem Fall aber eine Behauptung, zu der Journalisten jede Menge zu recherchieren hätten.

Fragen statt Framen

Durch die Medien geistern viele Schlagworte, die mehr offene Fragen als Fakten enthalten. Doch ihre Verwendung suggeriert Wahrheiten, zu denen es angeblich nichts mehr zu recherchieren gibt. Was soll es bedeuten, wenn "das öffentliche Leben heruntergefahren wird"? Wer oder was geht da wie ein Computer in Stand-by? Sind Familientreffen "öffentliches Leben"?

Eigentlich ist die Notbremse abgesprochen, aber die Regierung in Düsseldorf will ihre Corona-Maßnahmen noch nicht landesweit verschärfen. Es sollen stattdessen nur Mini-Notbremsen für Kommunen mit hoher Inzidenz gelten.

Teaser eines Spiegel-Berichts am 26. März 2021

Ob "das gute Kita-Gesetz" oder derzeit die "Notbremse", solche Begriffe zeugen im Journalismus von unterlassener Recherche. Welcher Zug soll mit einer Notbremse wo zum Halten gebracht werden? Und wie geht es dann weiter? Was ist eine "Mini-Notbremse" (eine für Kinderhände oder eine in der Modelleisenbahn?) und wie kann sie "gelten"? Es ist nicht nur ein schiefes Sprachbild, das man dem Geschmack anheimstellen könnte.

Die "Notbremse" ist ein PR-Begriff, der im Journalismus durch Informationen ersetzt werden muss. Die inzwischen in Gesetz gegossene "Notbremse" kann und darf im Journalismus so nicht heißen. Natürlich ist der Original-Titel auch weder schön noch objektive Beschreibung des Inhalts: "Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Aber immerhin heißt es so, und den Begriff "Notbremse" wird man darin vergeblich suchen. "Notbremse" ist ganz simpel politisches Framing, die darin verborgene Politik ist wie immer umstritten (siehe Teil 6).

Dass Redaktionen selbst dann auf Fragestellungen verzichtet haben, wenn ihnen schon die Antworten dazu angeboten wurden, zeugt von besonderem Desinteresse an Aufklärung. Nur wenige Journalisten outen ihre vergeblichen Versuche, aber beispielhaft dürfte sein, was Arno Luik gerade anlässlich eines "Manifests der offenen Gesellschaft" nochmal aufgerufen hat:

"Eine kleine, persönliche Geschichte: Meine Schwester ist schwer krank. Sie muss nun umziehen in betreutes Wohnen. Ihre Kinder helfen ihr beim Umzug. Ein paar Enkelkinder sind dabei, tollen herum (wo sollen sie auch hin?), helfen ein bisschen beim Packen, da kommen Nachbarn (die meine Schwester seit Jahrzehnten kennen) und sagen: 'Das geht nicht, dass diese Kinder hier rumspringen. Das verstößt gegen die Auflagen. Sorgen Sie dafür, dass die sofort weggehen. Oder wir holen die Polizei.' Deutschland, im Frühjahr 2020." So fing ein Essay zum Thema Corona an, den ich genau vor einem Jahr auf Wunsch eines Wochenmagazins schrieb, das sich als "kritisch und links" versteht. Die Redaktion lehnte nach mehreren Abstimmungen den von ihr bestellten Text, der sich mit den Nebenwirkungen der Corona-Maßnahmen befasste, schließlich ab, unter anderem mit dieser Begründung: Es sei "derzeit nicht opportun, die Regierungspolitik zu kritisieren".

Arno Luik im Freitag, 25. März 2021

Luiks Essay ist dann auf den Nachdenkseiten erschienen. Beim Kontext Wochenmagazin hingegen findet man seit dieser Begebenheit keinen neuen Beitrag von ihm. Dass kritische Beiträge zur Corona-Politik von Redaktionen abgelehnt wurden, berichten zahlreiche Autoren, die mit anderen Themenangeboten in denselben Medien veröffentlicht werden.

Absurditäten als Rechercheaufträge

Was der Kultur-Journalist Andreas Rosenfeld zur Medienkritik am Corona-Journalismus schrieb, trifft auf den Journalismus zur gesamten Pandemie-Politik zu:

Statt den richtigen Impuls aufzunehmen, den auch die falscheste Kritik für den klugen Interpreten bereithält, stellten sie [die Medien] sich verteidigend vor das politische System, als dessen Repräsentanten sie vom Mob auf der Straße angesprochen wurden - und verhielten sich so, als träfe der Vorwurf zu.

Andreas Rosenfelder in: Die Regierungssprecher (Welt vom 5. Januar 2021)

Positiv gewendet: Jede noch so "krude" Meinung, Kritik oder Idee ist ein Rechercheauftrag für den Journalismus. Manches lässt sich dabei schnell erledigen und fürderhin ignorieren, aber nie ohne fundierte Antwort auf die Generalfrage: "Ist das so?" bzw."Stimmt, was ich persönlich für wahr halte?".

Doch mit einer weit verbreiteten Substitution von Recherche durch Meinung, Glauben oder eine Art Wissensgefühl hat der Journalismus den Faktenkorridor von Anfang an extrem verengt. Als diskutierbar gilt nur weniges, als 'krude Verschwörungstheorie' der Rest. Als Beispiel sei auf den Artikel "Hinter der Verschwörung" beim Spiegel verwiesen.

Natürlich gibt es Menschen, die völlig unbewiesene, ja sogar wissenschaftlich widerlegte Behauptungen für wahr halten. Das ist aber angesichts von über fünf Milliarden Menschen, die einer der großen Religionsgemeinschaften zugeordnet werden, nichts Besonderes, sondern in diesem Rahmen akzeptierter Ausdruck des Rechts auf eine eigene Persönlichkeit, die noch keinen TÜV bestehen muss. Man darf auch auf Homöopathie hoffen und Freitag, den 13. für eine Unglücksstelle im Kalender halten; oder seinem Lieblingsverein die Daumen drücken.

Alles das wird von den Massenmedien bisher nicht pathologisiert, vielmehr wird Respekt eingefordert (aus demokratietheoretischer Sicht: zurecht). Wenn sich Journalisten nun objektiv (siehe Teil 6) mit all dem beschäftigen würden, was sie für krudes Zeug halten, bliebe genügend Material, das als Angebot zur Orientierung eine journalistische, also recherchierende Aufarbeitung verlangt. Natürlich wachsen mit 5G die Überwachungsmöglichkeiten, natürlich hat die Gates-Stiftung Einfluss auf die WHO, natürlich verfolgt jeder Mensch, der in der Öffentlichkeit steht, auch Eigeninteressen.

Die tatsächliche Gefahr (gemessen in Erkrankten und Verstorbenen) von Covid-19 lässt sich heute noch nicht abschätzen (regelmäßig wird die Letalität des neuen Virus aufaddiert, nicht aber die Letalität der Vergleichs-Viren), natürlich wurde mannigfach der Ruf nach Zwangsimpfungen laut, - um nur zwei "Verschwörungstheorien" aus dem Spiegel-Beitrag als Rechercheauftrag zu benennen.

Es ist leicht, sich über den Begriff "Corona-Diktatur" zu echauffieren, und wenn er von sechs Menschen zum "Unwort des Jahres" ernannt wird, ist das eine Tatsache – aber noch nicht die Wahrheit. Viele Diktate und Diktaturen werden von Lobbyisten beklagt, die Diktatur des Geldes etwa.

Natürlich diktiert bei der "Corona-Diktatur" "Corona" selbst nichts, aber Rosenfelder folgend könnt man mal zusammentragen, was derzeit alles von der Politik mit Corona begründet wird, was als zwingend notwendig und daher nicht verhandelbar zur Pandemie-Bekämpfung gilt, von Pop-up-Bikelines über das Verbot für Feuerwehren, das Retten zu üben, bis zur monatelangen Isolation im Altenheim, auch über die Impfung hinaus.

Die Floskel, Corona zwinge uns zu irgendetwas oder verlange uns dies und jenes ab, bleibt meist unbeanstandet. "Corona-Diktatur" klingt da etwas fescher und ist so gelesen weit entfernt von Verschwörungen oder Demokratiefeindlichkeit. Weniger zur Recherche (hoffentlich) und mehr zur Darstellung gehört dabei, dass wie in der verlinkten Nachricht des Südwestrundfunks (SWR) als Urheber der Kür nur von einer "unabhängigen Jury" die Rede ist, als sei diese gerichtsgleich. Wie u.a. beim Aspekt der "Objektivität" ausgeführt wäre hier zu fragen (= recherchieren), wie es um die Bewertungskriterien bestellt ist, um die Kompetenz der Juroren, um die Bedeutung ihrer Befunde.

Aber das "Unwort des Jahres" hat einen festen Platz in der Berichterstattung ergattert, und eine persönliche Prognose lautet: solange kein "Unwort" "den Journalismus" insgesamt trifft, wird das Interesse daran anhalten. Ob solche Meldungen auch relevant sind? Dazu gleich.

Wirkungen und Nebenwirkungen

Besonders schwer wiegt das journalistische Versäumnis, mögliche Nebenwirkungen der Corona-Politik zu recherchieren. Stattdessen wurde die Alternativlosigkeit ausgerufen: wenn es um Menschenleben geht, können und dürfen wir keine Abwägungen treffen. Das kann man als ethisches Dogma akzeptieren, es entbindet aber nicht von der Nebenwirkungs-Recherche. Sonst besteht die Gefahr, dass für die als alternativlos geltende Rettung von Menschenleben Menschenleben geopfert werden. Dass einzelne Nebenwirkungen gar nicht oder zumindest in ihrem Ausmaß nicht verlässlich abzuschätzen sind, darf nicht an ihrer Benennung hindern.

Eine der am nächsten liegenden Nebenwirkungen sind die Kosten, die doch sonst immer dem erhofften Nutzen gegenübergestellt werden. Mit der Parole, man dürfe Menschenleben nicht mit Wirtschaftsleistung verrechnen, hätte sich der Journalismus nie zufriedengeben dürfen. Zum einen, weil er selbst keine Entscheidungen zu treffen hat (sondern seine Kunden zu Entscheidungen befähigen soll), zum anderen, weil es diesen scheinbaren Dualismus gar nicht gibt. Denn letztlich werden natürlich auch alle Menschenleben in Euro umgerechnet, nicht erst bei Schadensersatz und Schmerzensgeld. Schutz und Heilung von Menschen erfordern in unserem Wirtschaftssystem immer Leistungen, die Geld kosten.

Damit steht dieses Geld zwangsläufig für andere Dinge nicht mehr zur Verfügung, u.a. eben nicht mehr für Schutz und Heilung von Menschen in anderen Situationen als Corona (weshalb Schulden auch "Zukunftsverzehr" genannt werden können).

Da hier, zum wiederholten Male sei es betont, nicht inhaltlich zur Corona-Politik argumentiert wird, soll es genügen, auf das große Recherchepotential hinzuweisen, welches hinter der Kosten-und-Nutzenanalyse steckt: Was kostet uns die Corona-Politik, was bringt sie uns, was wäre mit dem Geld sonst möglich gewesen und was ist aufgrund der gewählten Prioritätensetzung künftig nicht mehr möglich? Allein zur Nebenwirkung Kosten (= Schulden, weil Verzicht nie zur Debatte stand) wurde praktisch gar nicht recherchiert, das Problem wird offenbar ignoriert, weil es ja in der Zukunft liegt.

Es dauerte Monate, bis wenigstens die politische Opposition mal nach den Kosten fragte. Dabei gab und gibt es zahlreiche Anhaltspunkte zu Nebenwirkungen der Corona-Politik aus der Forschung - allerdings nicht aus der Virologie. Um nur einen recht frühen und mittlerweile sicherlich überholten zu nennen:

Während durch den "Lockdown" unter Berücksichtigung der Vorerkrankungen etwa 180.000 Lebensjahre gewonnen werden konnten, zeigt dieser Beitrag, dass das Aussetzen des medizinisch-technischen Fortschritts durch den Wachstumseinbruch mindestens 3,7 Millionen Lebensjahre kosten könnte.

Prof. Bernd Raffelhüschen, Abstract zu "Verhältnismäßigkeit in der Pandemie: Geht das?", Wirtschaftswissenschaftliches Studium 10/2020

Statt ein ums andere Mal Verschwörungstheorien hinterherzujagen hätten sich Journalisten solcher Berechnungen annehmen können. Doch ein Blick etwa in Spiegel, Süddeutsche und FAZ zeigt, dass Raffelhüschens Beitrag nicht aufgegriffen wurde (bei einzelnen anderen Medien allerdings schon).

Andere Wissenschaftler haben verlorene Lebensjahre durch entgangene Bildung errechnet oder auf Krankheit und Tod verweisen, die durch Unterbrechung globaler Lieferketten verursacht werden. Das alles hätte niemanden von der Zustimmung zur Corona-Politik abhalten müssen, aber um sich überhaupt intellektuell statt dogmatisch positionieren zu können, wären all solche Informationen über (mögliche) Nebenwirkungen notwendig gewesen.

Mit welchen Krankheiten und chronischen Defiziten ist zu rechnen, wenn Kinder drastisch reduzierte Sozial- wie Keimkontakte haben? Aus anderen Zusammenhängen wissen wir, wie verheerend sich vermeintliche Hygiene auf die Gesundheit auswirken kann (Beispiele: künstliche Muttermilch und Fäzes-kontaktlose Geburt durch Kaiserschnitt).

Welche Nebenwirkungen haben Kontaktverbote auf hospitalisierte Kinder, Jugendliche, Erwachsene, auf Demente und Schwergeschädigte? Was bedeutet es für die Sicherheit, wenn die Feuerwehr keine Übungen mehr durchführen darf? (Wenn es nichts bedeuten würde, dann immerhin doch, dass die bisherigen Übungen mit ihren Kosten und Risiken sowie Umweltbelastungen überflüssig waren.) Was bedeutet es für eine Generation, die sich ein Jahr lang nicht zum ersten Mal verlieben kann? Welche Gesundheitsfolgen hat es überhaupt, Menschen einzusperren (bzw. ihnen faktisch den - ggf. sonst betreuten - Aufenthalt im Freien zu verwehren)?

Auch über das Medizinische hinaus gab es zahlreiche Fragen zu den Nebenwirkungen, von Überwachung bis Alltags-Militarisierung. Aber die Qualität von Leben spielte in der Berichterstattung lange gar keine Rolle, alle Fragen und Bedenken galten als unbotmäßig. Was es gab, waren gelegentliche Einzelberichte, Einzelaspekte. Was bis heute fehlt sind Versuche, ein Gesamtbild zu zeichnen. Die mediale Erregung über #allesdichtmachen hat dies wohl mehr als deutlich gezeigt.

Gerichtsverfahren und -entscheidungen

Ein typisches Feld für notwendige aber regelmäßig unterlassene Recherche ist die Rechtsprechung. Da Gerichte nur stellvertretend für die Bevölkerung als Souverän handeln und daher "im Namen des Volkes" urteilen, ist eine fundierte journalistische Begleitung essentiell für die Rückbindung zwischen Judikative und Bürgern.

Gerichte sollen für die objektive, also faire und nicht-willkürliche Anwendung des Rechts sorgen, doch das Recht selbst soll in einer Demokratie von der Bevölkerung gesetzt werden. Veränderungen des Rechts sind jederzeit möglich; für die Prüfung vorhandener Regelungen oder vermeintlicher Regelungslücken braucht es die Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren, die deshalb als Kennzeichen von Rechtsstaatlichkeit gilt. De facto hergestellt werden kann die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren wirkungsvoll nur durch die Presse, in den Worten von Prof. Udo Branahl:

Ihre Informationsfunktion erfüllen die Massenmedien, wenn sie in ihrer Gesamtheit dem Publikum die Möglichkeit geben, sich ein eigenes, zutreffendes Bild von der Tätigkeit der Justiz zu machen.

Udo Branahl in "Justizberichterstattung", S. 17

Die Presse beschränkt sich jedoch vor allem im Lokalen meist auf die Beschreibung der Urteilsformel, bei Strafprozessen noch ergänzt um die mehr oder weniger detaillierte Erzählung der kriminellen Tat. Die Darstellung der Positionen verschiedener Parteien, Probleme oder Besonderheiten in der Verhandlungsführung, Lücken in der Argumentation etc. fehlen zumeist. Eine Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Urteil, das erst Wochen oder Monate nach der mündlichen Kurzfassung vorliegen muss (§275 StPO), erfolgt nur äußerst selten, obwohl dies für die öffentliche Kontrolle der Justiz essentiell wäre. Selbst Nachrichtenagenturen begnügen sich regelmäßig damit, die Pressemitteilungen von Gerichten in Form zu bringen. So schrieb dpa zum Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Das teilte das Gericht am Montagabend (28. Dezember 2020) mit. Zur Begründung hieß es: Nach allgemeiner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin stark in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Corona-Patienten potenziell beeinträchtigen

Welt, 28.12.2020; wortgleich u.a. bei Berlin.de

Keinerlei Eigenrecherche zu den Annahmen des Gerichts: Was hat die Infektiologie mit der Unfallaufnahme zu tun? Wieviel Personal aus anderen Abteilungen wurde in vergangenen Jahren wegen Böller-Verletzungen in die Chirurgie und Brandversorgung abgezogen? Wie ausgelastet ist derzeit "das Krankenhauspersonal" in Summe? (Nebenbei sei, weil dies regelmäßig Zeichen mangelnder Recherche ist, auf einen Formulierungsfehler hingewiesen: das OVG Berlin-Brandenburg konnte mangels Zuständigkeit natürlich gar nicht ein bundesweites Verkaufsverbot bestätigen.)

Gerade bei Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, bei denen es keine Öffentlichkeit gibt, muss der Informationsjournalismus eigenständig recherchieren. Nicht nur, weil solche Beschlüsse gerade noch keine Urteile und damit letztendliche und juristisch für richtig gehaltenen Entscheidungen, sondern nur vorläufige Einschätzungen sind; die Kontrollfunktion der Presse verlangt, auch das Handeln von Robenträgern objektiv zu behandeln, und das heißt analog zur Arbeit von Schaffnern oder TÜV-Prüfern: immer mit dem Defizit zu rechnen, mit dem Fehler, der Regelwidrigkeit, einem Problem. Im vorliegenden Fall wäre mindestens zu recherchieren und darzustellen, wie die Fakten aussehen, die den Berliner Richtern aus "allgemeiner langjähriger Erfahrung" bekannt sind.

Wie viele Verletzte gibt es durch Silvesterfeuerwerk (ohne Partys, deren Verbot in dem Zusammenhang ja nicht angefochten wurde), welchen Anteil haben diese auf die Auslastung der Kliniken und wie weit tangieren diese Unfälle die medizinische und pflegerische Versorgung von Patienten auf den Inneren-, Intensiv- oder Infektionsstationen?

Es wäre jedenfalls keineswegs überraschend, wenn das Gericht sich mit den Fakten gar nicht beschäftigt hätte, weil viele Richter bei Fragen, die außerhalb ihres juristischen Fachgebiets liegen, auf ihre Meinung statt Fakten vertrauen (wie mustergültig in allen Presserechtsverfahren zu bestaunen ist, in denen Richter das intellektuelle Verständnis von Bürgern imaginieren). Aus eigener Recherche ist zu sagen, dass in Berlin alle schweren Böllerverletzungen im Unfallkrankenhaus landen, das mit Corona-Patienten überhaupt nichts zu tun hat. Ursache nahezu aller dort behandelten Verletzungen ist die Zündung nicht-legalen Feuerwerks, i.d.R. selbst gebastelter Sprengkörper.

Einzelfälle als Recherchegrundlage

Anstatt beliebige Einzelfälle nachzuerzählen (siehe oben), sollten Einzelfälle stets Rechercheauftrag für Systemprobleme sein. Das gilt gerade für Gerichtsverfahren. Die Arbeitshypothese muss lauten: Es handelt sich vermutlich nicht um ein Unikat, sondern um einen Problemtypus, der auch an anderen Stellen auftreten kann (und keineswegs immer oder auch nur meistens vor Gericht landet).

Als Beispiel sei auf einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts verwiesen, der nur zu einem Bericht in der Lokalzeitung geführt hat (jedenfalls haben laut Gerichtssprecher keine weiteren Medien dazu angefragt).

Das Gesundheitsamt Itzehoe (bzw. ein dort beschäftigter "Containment-Scout") hatte Quarantäne für ein zweijähriges Kind angeordnet, in dessen Krippengruppe ein Corona-Fall aufgetreten war. Körperlicher Kontakt wurde untersagt, das Kind sollte räumlich separiert werden, Mahlzeiten nicht mehr gemeinsam eingenommen werden. Das Verwaltungsgericht setzte diese Anordnung vorläufig außer Kraft.

Es ist davon auszugehen, dass es zu solchen Anordnungen auch in anderen Gesundheitsämtern kommt, zumal im vorliegenden Fall der Kreis keineswegs um Entschuldigung für einen Fehler gebeten, sondern die Prüfung einer Rechtsbeschwerde angekündigt hatte. Dass sich dieser Fall mit reichlich Skandalpotential noch nicht einmal auf bild.de findet, spricht eher für mangelnde Beobachtung von Gerichtsentscheidungen als für eine bewusste Irrelevanz-Erklärung - was das Problem allerdings nicht kleiner macht. Wer sonst sollte die Gerichtsbarkeit im Auge haben und Einzelfälle als Hinweis auf grundlegende Probleme recherchieren, wenn nicht Journalisten?

Fragefehler

Zu den verkehrten Volksweisheiten gehört, es gebe keine dummen Fragen. Aber natürlich gibt es die. Also genau genommen sich dumm darstellende Fragesteller. Sich selbst darf man alles fragen, das ist der normale Denkvorgang. Und genau diesen Vorgang verlangt der Respekt, bevor man sich mit Fragen an andere Menschen wendet, die womöglich die eigene Denkverweigerung offenbaren.

Im Journalismus gibt es die Kategorie Fragen, deren Erkenntnisinteresse womöglich zwar interessant, mit dem gewählten Rechercheweg aber nicht zu erreichen ist. In diese Kategorie gehören viele Fragen an Politiker. Können sie zur Beantwortung der Frage überhaupt etwas beitragen? Oder sind sie nicht allenfalls Papageien ihrer Fachberater, die man besser direkt befragen sollte, um Stille-Post-Effekte zu vermeiden? Ist zu erwarten, dass die befragten Politiker überhaupt wissen, was wir wissen wollen, und ist zu erwarten, dass sie sagen, was sie wissen?

Es wäre eine eigene Studie wert, dies mal im Hinblick auf Corona nur mit Gesundheitsminister Jens Spahn zu erheben. Was fragen Journalisten ihn nicht alles. Er ist Chef eines Ministeriums, als solcher kann er etwas dazu sagen, was sein Ministerium bisher getan hat und künftig tun wird. Das ist zwar eine Menge, aber weit weniger, als die Medien aus dem Munde Spahns berichten.

Viel abenteuerlicher aber ist das Medieninteresse an Karl Lauterbach. Dieser Politiker ist kein Chef eines Ministeriums. Er ist noch nicht einmal Mitglied geschweige denn Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Parlament. Er hat weder ein Mandat der Wähler noch ein Mandat des Parlaments, in besonderer Stellung zur Gesundheitspolitik zu sprechen. Er ist kein Corona-Experte und hat mit Forschung überhaupt seit langem nichts am Hut. Er ist eben Politiker, Bundestagsabgeordneter.

Aber die Medien haben ihn zum Erklärer sinnvoller Coronapolitik gemacht. Kein Pandemie-Ticker kommt ohne seinen Namen aus. Was immer Lauterbach auf Twitter von sich gibt, die Medien greifen es auf. Solange es irgendwie um Corona geht, ist Karl Lauterbach eine der relevanten Instanz. Da stört es auch nicht, dass in der Summe regelmäßig Verwirrendes dabei herauskommt. Beispiel "Oster-Lockdown". Morgens, als noch alle den Kopf schüttelten über das Konzept von Ministerpräsidenten und Kanzlerin, hätte sich Lauterbach mehr gewünscht.

Kaum hatte Angela Merkel jedoch einen kompletten Rückzieher gemacht, weil die "Osterruhe" "so nicht durchsetzbar" war (Armin Laschet), pflichtete Lauterbach bei. Experte Lauterbach hält also mehr und weniger Lockdown für gut und richtig (das Eingeständnis einer fehlerhaften Analyse ist jedenfalls nicht übermittelt). Und seine Expertise reicht für alles, selbst zur Einschätzung der Qualität von Gerichtsentscheidungen (was dem Deutschlandfunk einen eigenen Tweet wert war).

Auch Stimmungsbilder aus der Bevölkerung zeichnet der Journalismus oft mit schlicht dummen Fragen, etwa in der Form: Wie zufrieden sind Sie mit den Maßnahmen der Regierung? (ebenso in Österreich).

Was soll ein vernunftbegabter Mensch antworten? Doch wohl, dass er mit einigen Maßnahmen zufrieden ist, mit anderen unzufrieden und zu einer dritten Gruppe keine qualifizierte Meinung äußern kann. So ambivalent ist das Leben normalerweise, nicht aber die Medienrealität. (Die Medienforschung setzt diese brutale Weltvereinfachung übrigens fort und fragt mit derselben Naivität nach dem "Vertrauen in die Medien").

Der Hauptfragefehler bleibt aber wohl schlicht das Unterlassen. Für das Nichtstellen von nicht-dummen Fragen gibt es sicherlich viele Gründe, aber vor allem zwei treffen oft zu. Der eine Grund ist Desinteresse, der geflügelte Spruch dazu lautet: "Recherche kann die schönste Geschichte kaputt machen." Dass Frage-Desinteresse auch politisch motiviert sein kann, ist dabei keine Verschwörungserzählung. Der zweite Grund ist hingegen sicher unpolitisch, aber nicht weniger problematisch: Unverstand. Die Opposition zur dummen Frage ist die schlaue Frage. Für die muss man daher auch gerade besonders viel Denkarbeit leisten, bevor man sie stellen kann.

Kleines Beispiel: Auf eine Zuhörerfrage, wie sich ein Corona-Impfstoff bei Menschen verhält, die bereits aufgrund einer Infektion Antikörper gebildet haben, sagte Alexander Kekulé (pdf, S. 7): "Das ist eine sehr kluge Frage. Interessant, dass die jemand aus unserer Hörerschaft stellt, aber im politischen Raum nicht so diskutiert wird." Dabei könnte man "im politischen Raum" durchaus mit "von Journalisten" ersetzen.

Rechercheergebnisse veröffentlichen

Bei den hier unterstellten Recherchemängeln handelt es sich genau genommen nur um Publikationsmängel: denn dass Redaktionen all den spannenden Fragen nachgegangen sind, dann aber (trotz oder wegen der Ergebnisse) auf eine Veröffentlichung verzichtet haben, ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Doch sein Wissen nicht mit der Öffentlichkeit zu teilen kann ebenfalls ein Qualitätsdefizit sein:

Weil über die Relevanz von Informationen wiederum nur in einem Prozess unbeschränkter gesellschaftlicher Kommunikation entschieden werden kann, gibt es für Journalisten eine Grundpflicht zum Publizieren, pragmatisch: zu umfassender Berichterstattung. Sie entspricht in etwa der ärztlichen Grundpflicht zum Heilen.

Prof. Horst Pöttker, "Geheim, verdrängt, unbekannt - Lücken von Öffentlichkeit: Worüber Medien gern schweigen - und warum sie das tun", in "Medien und Zeit" 2/2014, pdf

Auf die so gewonnenen Erkenntnisse darf und muss sich der Journalismus freilich in späteren Fällen stützen, eben seine Relevanzkriterien präzisieren und ggf. auch ändern. Er soll die Öffentlichkeit nicht mit Belanglosem beschäftigen, aber auch nicht an ihrer statt entscheiden, was unterm Teppich bleibt. Dies gilt, wie an anderer Stelle dargelegt, insbesondere für Meinungen.

Zur Veröffentlichungspflicht kommt noch der Anspruch auf Zugänglichkeit oder Usability. Gerade die heutige Vielfalt an Medien und Distributionswegen verlangt nach guten Pfaden zu den relevanten Informationen. Doch statt redaktionell betreuter Listen, Kataloge, Übersichten gibt es überall "Ticker": die Präsentation der stets neusten Meldungen, die schon dem Namen nach redaktionell nicht weiter bearbeite werden, sondern auf die Bildschirme der Kunden "tickern". Ein Berliner Spiegel-Korrespondent beschreibt dieses Tickern von "Corona-Gipfeln" so:

Wenn fünfeinhalb Stunden getagt wird, findet man anderswo oft etliche Meldungen, die immer einen neuen Zoff-Stand abbilden. Da geht es meist nur darum, zu zeigen: Wir haben das Neue! Ob das wirklich immer Breaking News sind, ist eigentlich wurscht. Es geht um das Prinzip, live dabei zu sein. Es wird permanent das Gefühl erzeugt, da passiert gerade etwas.

Florian Gathmann im Interview mit Übermedien

Hier schlägt leider Aktualität (nicht in jedem Fall auch Neuigkeitswert) jedwede Irrelevanz. Doch wo sind die Listen mit Urteilen und Beschlüssen der Verwaltungsgerichte zur Pandemie-Politik? Immerhin besagt jede Entscheidung zugunsten klagender Bürger, dass die Herrschaft ihre Kompetenzen überschritten hat, dass Staatsmacht gehandelt hat, wie sie nicht handeln darf.

Wo sind die Übersichten des "realen Irrsinns" (wie das bei extra3 heißt), Sammlungen der vielen definitiv nicht evidenzbasierten Regelungen und Fallentscheidungen? Wo sind die Kostensammlungen, analog zum täglichen "Coronageschehen" auf einen Grafik-Blick?

Auskunftsverweigerung

Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang die Auskunftsverweigerung. Eklatant ist sie bei zur Auskunft Verpflichteten, namentlich allen Behörden sowie "juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden" (BGH, Urteil vom 16.3.2017 - I ZR 13/16). Für die Länder ergibt sich der Auskunftsanspruch der Presse aus den Landespressegesetzen, für den Bund mangels Zuständigkeit der Länder direkt aus dem Grundgesetz. (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013, - 6 A 2.12).

Belastbare Zahlen gibt es zwar derzeit nicht, aber die Betrachtung vieler Einzelfälle legt die Hypothese nahe, dass die meisten Behörden ihnen unangenehm erscheinende Journalistenfragen zumindest im ersten Anlauf nicht beantworten. Telefonische Auskünfte gibt es schon seit Telefax-Zeiten kaum noch, aus "Schicken Sie Ihre Fragen per Fax" ist ein "per Mail" geworden. Antwort kommt regelmäßig erst nach Tagen, oft nach erneutem Nachfragen, und ist nicht selten schlicht unbrauchbar.

Beikommen kann man solch latentem Rechtsbruch nur theoretisch: mit Klage vor dem Verwaltungsgericht. Praktikabel ist dies mit Blick auf Kosten und Ertrag freilich äußerst selten. Gängiger ist, die Auskunftsverweigerung in der Berichterstattung selbst zu thematisieren. Das setzt allerdings voraus, dass es überhaupt eine Berichterstattung gibt, was keineswegs garantiert ist, wenn wesentliche Informationen von Auskunftspflichtigen fehlen.

So hat Gunnar Schupelius in seiner "Ärger"-Kolumne bekannt gemacht, dass die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) beharrlich Auskunft verweigert, welche Patientengruppen eigentlich mit Corona auf den Intensivstationen liegen. Schupelius: "Diese Informationen wären wichtig, um zu wissen, wer denn die besonders gefährdeten Menschen sind."

Die folgenreichen Beratungen von Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin bleiben geheim. (Einiges von den geheimen Besprechungen ist nachzulesen im Buch von Katja Gloger und Georg Mascolo: Ausbruch - Innenansichten einer Pandemie/ Die Corona-Protokolle.) Teilweise werden Infektionszahlen nicht herausgegeben, teilweise wurden ministerielle Erlasse für top-secret gehalten.

Was Spahn und Merkel zum Umgang mit Forschungsergebnissen zum Corona-Impfstoff vereinbart haben: auch dazu gibt es keine Auskunft.

Auch die Wissenschaft behindert immer wieder die freie Information und damit Meinungsbildung, indem sie Journalistenanfragen ignoriert (siehe u.a. Teil 6). So beantwortete mit einem Schuss Realsatire die Pressesprecherin die Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Caroline Wichmann, die Frage nicht, wie viele Journalisten bei ihr nach belastbarem Datenmaterial zur 7. Ad-hoc-Stellungnahme vom 8. Dezember 2020 (pdf) nachgefragt haben.

Hintergrund: Das Positionspapier unter dem Titel "Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen" fand in den Medien ob der klaren Ansage und der Vielzahl unterzeichnender Wissenschaftler große Rezeption. Fachlich zu bieten hatte die Stellungnahme allerdings wenig. Jörg Phil Friedrichs Beitrag in der Welt spricht schon im Titel von einem "Desaster" (Print- und Online-Fassung unterscheiden sich!).

Friedrichs bezweifelt, dass "eine interdisziplinäre, gar transdisziplinäre Forschung zu Pandemie und Gesellschaft, die sicherlich dringend notwendig ist, gegenwärtig eine fünfseitige Zusammenfassung ihrer Ergebnisse vorlegen könnte".

Wenn ein wissenschaftliches Dokument dieser Kürze überhaupt sinnvoll zu einem aktuellen Geschehen Stellung nehmen soll, dann müsste es umfangreich auf gesicherte Studien verweisen und deren Gültigkeitsbereich und Aussagekraft für die Situation hier in Deutschland wenigstens andeutungsweise belegen. Die sogenannte Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina ist aber alles andere als ein wissenschaftliches Dokument, sie ist auch keine wissenschaftliche Zusammenfassung eines Forschungsstandes. Sie ist ein Sammelsurium von sorgenvollen Aussagen über die aktuelle Situation, kombiniert mit einigen drastischen Vorschlägen, die ihre Autorität daraus ziehen sollen, dass die Autoren nun einmal in leitenden Funktionen im Forschungsbetrieb tätig sind. Der wissenschaftliche Gehalt ist so gering, dass wohl jede aufmerksame Zeitungsleserin, jeder "Tagesschau"-Zuschauer und jede internetaffine Gymnasiallehrerin den Text hätte verfassen können, einschließlich der Diagramme [...].

Jörg Phil Friedrichs: Das Ad-hoc-Desaster, in Welt, 12.12.2020, S. 22

Da hätte es viel zu recherchieren gegeben. In der Berichterstattung zeigte sich das nicht. Ob die Kollegen es versucht haben, bleibt einstweilen der individuellen Spekulation anheimgestellt. Am Beispiel eines Berichts im Bayerischen Rundfunk kritisierte auch das Projekt "Medien-Doktor" der Journalistik an der TU Dortmund das Versäumnis, "unabhängige Experten zu zitieren und damit die vorgestellten Maßnahmen einzuordnen." Denn: Was die honorigen Professoren schreiben, ist schlicht ihre Meinung, kein Naturgesetz.

Um die Kritik rund zu machen: Auch Journalisten selbst blockieren Journalismus, indem sie Fragen von Kollegen nicht beantworten. Rückfragen zur Arbeit werden von vielen als Einmischung in innere Angelegenheiten zurückgewiesen, Kommunikationsabteilungen von Verlagen und Sendern erklären gerne, dass sie zu diesem und jenem grundsätzlich nichts sagen (etwa zu "laufenden Verfahren" oder "Personalentscheidungen").

Eine nicht ganz seltene Begründung für Gesprächsverweigerung lautet, damit könne man seine Brötchen nicht verdienen - was nicht unwitzig ist angesichts unseres journalistischen Geschäftsmodells, permanent andere Menschen mit Fragen zu löchern, für deren Beantwortung sie nichts außer einem "Dankeschön" erwarten dürfen. Just der stellvertretende Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbands, Paul Eschenhagen, ließ gerade eine Rückfrage zu seiner Kommentierung der Qualität des Corona-Journalismus unbeantwortet.

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