Rundfunkbeitrag: Zahlen wir bald weniger?
Laut KEF gibt es anscheinend eine mögliche Senkung um 1,90 Euro. Dabei geht es um eine Umverteilung. Das letzte Wort dazu hat die Politik.
Man könnte der aufgeheizten Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Kante nehmen – soweit es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geht.
Nach verbindlicher Empfehlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) sollte der Beitrag ab 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Das führte zu erbosten öffentlichen Reaktionen. "Politisch ist das nicht vermittelbar", fassen das sechs Länder zusammen, die ein entschlossenes "Nein" zu einer Unterschrift unter dem dafür vorgeschriebenen Staatsvertrag ankündigten.
Nun überrascht ein Bericht der Übermedien den Teil der Öffentlichkeit, der über die Paywall springt, mit einer Variante zur Herabsetzung des Rundfunkbeitrags, die deutlich ist – es geht um "knapp 1.90 Euro" monatlich, und sogar kurzfristig möglich wäre – falls die politischen Entscheider mitmachen.
Ein Vorschlag zur Umverteilung
Um es gleich vorwegzunehmen: Auch bei diesem Modell zahlen die Bürgerinnen und Bürger, wenn auch nicht über den Rundfunkbeitrag, sondern über Steuern. Skizziert findet sich der Vorschlag in einem bislang unveröffentlichten Entwurf zum Sondergutachten der KEF, der Übermedien nach eigenen Angaben vorliegt.
Der Vorschlag rechnet mit der Möglichkeit, dass die Rundfunkbeiträge, die für diejenigen bezahlt werden, die davon befreit sind, künftig über Steuern, wahrscheinlich via Sozialabgaben, erhoben werden. Bislang füllen die Beitragszahler die Lücke, die durch diesen Ausfall entsteht.
Um auf die erwähnten knapp 1,90 Euro an möglichen kurzfristigen Einsparungen zu kommen, wird noch anderes hinzugezählt. Vom Rundfunkbeitrag werden außerdem die Landesmedienanstalten bezahlt und darüber hinaus "Orchester und Chöre", wie Übermedien darlegt.
Die 14 Landesmedienanstalten verfügen insgesamt über ein Jahresbudget von etwa 160 Millionen Euro (epd): "Vom Gesamtbudget (2023, Einf. d. Verf.) stammten etwa 121 Millionen Euro und damit drei Viertel aus dem Rundfunkbeitrag."
Zugestanden wird dies über den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Das sind knapp unter zwei Prozent des Gesamtbudgets durch die Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen. Die Einnahmen der Landesmedienanstalten differieren allerdings etwa durch landesgesetzliche Regelungen, wie es der epd-Beitrag ausführt.
Politische Hindernisse
Da hier private Sender mit von der Partie sind und ebenfalls einzahlen, ist damit zu rechnen, dass sich hier politische Hindernisse in den Weg stellen. Wer würde für den Ausfall der Rundfunkgebühren aufkommen?
Das ist ein eigenes, nicht einfaches politisches Feld. Zumal, wenn es um die Landesmedienanstalten geht, nicht alles im Hellen sichtbar ist.
Auch eine Streichung der Rundfunkgebühren für Orchester und Chöre, im administrativen Gebrauch "Klangkörper" genannt, wäre auch kein einfacher Federstrich. Wer finanziert sie anstelle der Gebührenzahler?
Es gibt Weltklasse-Orchester und -Chöre unter den Klangkörpern, die zahlungskräftige Unterstützer haben, aber ob das eine solide Finanzierungsgrundlage ist, mit der man dauerhaft rechnen kann?
Und was wäre das Auswahlverfahren für Streichungen, bedenkt man, dass es zur Weltklasse einer breiten Basis von Musikerinnen und Musikern bedarf. Musikunterricht in der Schule stark herunterschrauben und Musiker nicht mehr mit Geldern für öffentlich-rechtliche Anstalten unterstützen, soll das der Weg in eine schönere Zukunft sein?
Die Politik hat hier zu entscheiden.
Einsparungen über Reformen: Keine kurzfristige Absenkung des Beitrags
Der Schwerpunkt des Übermedien-Beitrags liegt woanders. Im Vordergrund steht dort, dass die Einsparungen bei den Öffentlich-Rechtlichen, die gegenwärtig die Debatte zur Reform der Anstalten und der Staatsverträge dominieren, nicht konkret beziffert werden. Weder die Schließung von Spartenkanälen noch andere Reformvorschläge wurden bisher mit exakten Einsparsummen unterlegt.
Dies erschwere eine fundierte Bewertung der Reformideen, da unklar ist, welchen finanziellen Einfluss diese auf das Budget der Öffentlich-Rechtlichen haben, das sich auf rund zehn Milliarden Euro beläuft.
Das Papier der KEF, das man bei Übermedien einsehen konnte, legt anscheinend den Schluss nahe, dass es hier keine wesentlichen Einsparpotenziale für den Zeitraum von 2025 bis 2028 gibt.
Die Hoffnung einiger Bundesländer, durch diese Reformen eine Erhöhung des Beitrags abzuwenden oder gar eine kurzfristige Senkung zu ermöglichen, wird somit enttäuscht. Der Entwurf des Sonderberichts der KEF sieht vor, dass die geplanten Kürzungen hauptsächlich mittel- bis langfristige Effekte haben würden.
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Die KEF hat bereits in ihren Berechnungen für den höheren Beitrag ab 2025 einen jährlichen Personalabbau bei den Sendern berücksichtigt. Viele der von den Ländern vorgeschlagenen Reformen sind in ihren tatsächlichen Einsparungen schwer zu quantifizieren.
Beispielweise sind für den Spartensender 3sat rund 90 Millionen Euro eingeplant, aber eine Einstellung des Kanals würde nicht automatisch zu Einsparungen in dieser Höhe führen, da das Budget auch Gemeinkosten beinhaltet. Auch sind Sportrechte teilweise bis 2032 gebunden und lassen sich nicht kurzfristig reduzieren.
Daraus erwächst die Frage, wie es die Politik mit dem Auftrag der Sender hält, sprich, was man sich von Kürzungen, die wesentlich mit dem Druck aus der Öffentlichkeit und der Politik zusammenhängen, konkret verspricht: nur Einsparungen im Sinne von Lean Management und mehr Zentralgewalt beim ÖRR, die für die Politik leichter adressierbar ist? Oder geht es auch um Inhalte, um Bildung und Vielfalt?