Satzung rechtswidrig?
Wirtschaftsjournalist verklagt den Hessischen Rundfunk
Der Handelsblatt-Autor und Blogger Dr. Norbert Häring Klage hat den Hessischen Rundfunk letzte Woche vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht verklagt. Anlass der Klage ist ein amtlicher Bescheid, in dem die Anstalt unter Berufung auf ihre Satzung, die lediglich Einzugsermächtigungen und Überweisung vorsieht, eine Möglichkeit zur Bareinzahlung des von Häring geforderten Rundfunkbeitrags verweigert.
Der Wirtschaftsjournalist hält diese Satzung für rechtswidrig und verweist auf den auf den § 14 des Bundesbankgesetzes (BbankG), in dem es wörtlich heißt: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Der Hessische Rundfunk hat nämlich bereits verlautbart, er werde das "Modell der Bargeldzahlung" aufgrund der damit verbundenen "Zusatzkosten" nicht "flächendeckend eröffnen".
Ein Blick in Härings Blog und in seine Programmbeschwerden zeigt, dass es ihm offenbar nicht um Rechthaberei geht, sondern dass er die Barzahlung als mögliche Form eines Massenprotests gegen die Quasi-Wohnungssteuer sieht. Über diese Zwangsgebühr ärgern sich viele Bürger unter anderem wegen der mangelnden Qualität des öffentlich rechtlichen Fernsehprogramms und wegen des Einflusses, den Parteien und andere in Rundfunkgremien vertretene Organisationen darauf nehmen.
Ein Beispiel, das am Wochenende Schlagzeilen machte, vereint diese zwei Kritikpunkte in sich: Es betrifft die Entfernung der Talkshow "Hart aber Fair" vom 2. März 2015 aus der ARD- Mediathek. Die hatte der WDR-Rundfunkrat "empfohlen", in dem Parteipolitiker und Vertreter anderer Organisationen wie Kirchen und Gewerkschaften sitzen. Als Begründung führte das Gremium an, die Sendung, in der die Buchautorinnen Anne Wizorek und Birgit Kelle mit den Politikern Anton Hofreiter (Grüne) und Wolfgang Kubicki (FDP) sowie der Schauspielerin Sophia Thomalla über Feminismus plauderten, sei "unseriös" gewesen. Thomalla hat angekündigt, gegen diese Entscheidung vorzugehen.
Hat die Entscheidung des WDR-Rundfunkrats Bestand, dann wirft das die Frage auf, inwieweit andere ÖRTV-Inhalte einer Prüfung mit diesem Kriterium ("unseriös") standhalten: Zum Beispiel ein gestern im Weltspiegel gesendeter Beitrag über Syrien, dessen Autor in Förderschüler- und Fäkalsprache dschihadistische Kindersoldaten und Möchtegern-Vergewaltiger verharmlost. Oder der vom Autor des Weltspiegel-Beitrags stammende Propagandafilm "Süchtig nach Dschihad" den der WDR unter einem anderen Titel sendete. Von Soaps, Degeto-Schmonzetten, Schlagerevents und anderen Hauptprogrammzutaten ganz zu schweigen.
Das ZDF war letzte Woche in die Schlagzeilen geraten, als die Ruhr-Nachrichten meldeten, dass in der Sendung Aktenzeichen XY Fahndungsfotos eines mutmaßlichen Vergewaltigers nicht gezeigt würden, weil dessen dunkle Hautfarbe angeblich eine "schlechte Stimmung gegenüber Flüchtlingen in Deutschland zusätzlich befördern könnte", obwohl die Fahndungsmeldung auch das akzentfreie Deutsch des Verdächtige aufführt. Nach dem überwiegend sehr negativen Echo und Kritik aus der Polizei erklärte der Sender am Freitag, den XY-Fahndungsbeitrag am 2. September doch auszustrahlen.
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