Schuldspruch für einen Film

Mordsache Jud Süß - Teil 2

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Teil 1: "Der Führer ist sehr eingenommen"

Wer im Dritten Reich über Jud Süß schrieb, lobte zumeist die alten Traditionen, auf die man sich nun wieder besinne (dass es dabei um Religion gegangen war und nicht um "Rassenschande", wurde verschwiegen). Albert Schneider stimmte die Leser der Filmwelt bereits in der Vorberichterstattung (12.4.1940) darauf ein, dass in Jud Süß ein Gesetz zur Anwendung komme, "das vor Jahrhunderten als Damm zum Schutz des rassereinen Ariertums gegen den schänderischen Einbruch des Judentums errichtet wurde und das nach einer Zeit der Denkfaulheit und des Niedergangs in den Nürnberger Gesetzen seine leuchtende Wiedergeburt erlebte." Das Schlüsselwort ist "schänderisch". Idealerweise sollte der Zuschauer Süß als ein Sexmonster erleben, vor dem keine arische Frau sicher war. Letztlich wurde alles auf eine - angeblich "typisch jüdische" - Triebgesteuertheit zurückgeführt. Schneider über Süß: "Er geht über Leichen. Und vor allem sucht er täglich und stündlich nach der Befriedigung einer schranken- und schamlosen erotischen Gier."

Sexmonster mit Teufelsfratze

Die Nazis waren nicht nur daran interessiert, ihre Weltanschauung unter die Leute zu bringen. Immer ging es auch um Geld. Die Produktionskosten von Jud Süß betrugen etwas weniger als 2 Millionen Reichsmark. Das Propagandaministerium schätzte, dass der Film 6,2 Millionen Mark einspielen werde. Tatsächlich waren es bis Anfang 1942 5,97 Millionen, was viel mit Erich Knauf und Erich Braune zu tun hatte, den PR-Strategen der Terra. Sie entwickelten eine äußerst geschickte, zweigleisige Werbekampagne. Der eine Teil zielte auf die Freunde von Melodramen, Liebesfilmen und Kostümschinken ab, zeigte Bilder von Liebenden und Tanzszenen in prächtigen Palästen.

Den Antisemiten dagegen wurde das jüdische Sexmonster mit Teufelsfratze geboten, das auf dem Plakat zu sehen war, auf dem Illustrierten Film-Kurier, auf einer Nummer der Filmwelt (27.9.1940), in der Ferdinand Marian porträtiert wurde und so weiter. Dazu gab es Standphotos von leichtgeschürzten Damen und einen mit nacktem Oberkörper im Bett sitzenden Heinrich George, was pornographische Inhalte suggerieren sollte. Aus diesen Bildern wird oft geschlossen, dass die entsprechenden Szenen vor der Premiere aus dem Film herausgeschnitten wurden. Das täuscht. Standphotos werden extra für die Werbung hergestellt und auch dafür, beim Zuschauer eine bestimmte Erwartungshaltung zu schaffen, die dann seine Sicht des Films beeinflusst.

Eines der bekanntesten Werbephotos zeigt Krauß und Marian (mit einem Kneifer auf der Nase) als zwei Schwuchteln aus dem Ghetto, die gierig wertvolle Pretiosen umklammert halten. Auf einem anderen, einer Photomontage, macht sich Marian mit Schlafzimmerblick von hinten an Kristina Söderbaum heran. Das Photo betont die gekräuselten Haare des Vergewaltigers. Söderbaum hält einen Schal in der Hand, als wolle sie ihm diesen reichen, damit er sie erdrosseln kann. Die beiden sind eine blonde Desdemona und ein jüdischer Othello. Bei der Werbung war an alle gedacht, auch an die Theaterfreunde. Weil die Wirklichkeit meistens kompliziert ist, sei hier noch gesagt, dass Knauf und Braune, deren geniale PR-Strategie viel zum Erfolg des Films beitrug, zwei frühere Sozialdemokraten und überzeugte Antifaschisten waren. Knauf wurde am 26. März 1944 wegen Wehrkraftzersetzung verhaftet und am 6. April zum Tode verurteilt.

In der Reihe der Aktuellen Filmbücher erschien ein Heft zu Jud Süß, und wer einen ganzen Roman lesen wollte, konnte sich das Buch zum Film kaufen, das "J.R. George" (= Hans Hömberg) geschrieben hatte. Der Schutzumschlag zeigte wieder die Teufelsfratze. Nach den ersten 20 000 Exemplaren mussten bald noch einmal so viele nachgedruckt werden. In diesem Roman wird alles, was im Film ambivalent ist, mit einer eindeutig antisemitischen Interpretation versehen. Während der Film bei uns verboten ist, kann man den widerlichen Roman antiquarisch problemlos kaufen.

Spontaner Volkszorn

Der Überlieferung nach versetzte Jud Süß die Kinozuschauer so sehr in Erregung, dass es zu wüsten Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger kam. Wenn dem so gewesen sein sollte, würde es der Geschichte der Shoah eine neue Facette hinzufügen. Der Holocaust war keine Affekthandlung, sondern das von Bürokraten eiskalt geplante und dann mit deutscher Gründlichkeit durchgeführte Ermorden von 6 Millionen Menschen. In Moellers Im Schatten von Jud Süß führt ein Herr Harlans Nachkommen durch die Jud Süß-Ausstellung im Stuttgarter Haus der Geschichte und erzählt ihnen, wie er sich denkt, dass die Leute im Dritten Reich auf den Film reagiert haben. Das trifft es sehr genau. Wir müssen uns vorstellen, wie das war, weil wir es nicht wirklich wissen. Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Es gibt schlicht zu wenige Quellen, um daraus allgemeine Aussagen über die Wirkung des Films ableiten zu können. Und die Quellen, die es gibt, sind sehr widersprüchlich.

Am häufigsten zitiert werden die Lageberichte des Sicherheitsdienstes (SD) der SS. Die einzelnen Abschnitte des SD meldeten regelmäßig dem SD-Hauptamt in Berlin, wie neue Filme bei der Bevölkerung ankamen. In Berlin wurden dann auf Grundlage dieser Berichte die Meldungen aus dem Reich zusammengestellt. Am schnellsten war die SD-Außenstelle in Bielefeld. Sie übermittelte am 8. Oktober 1940, dass die darstellerischen Leistungen von Krauß und Marian "begeisterte Anerkennung" gefunden hätten, und:

Über den Inhalt des Films etwas zu sagen, erübrigt sich eigentlich, da er voll und ganz dem heutigen Fühlen des Volkes entspricht. Als Beweis hierfür möge der Ausspruch eines Arbeiters dienen: "Warum hat man uns früher nicht solche Filme gezeigt? Hier sieht man den Juden, wie er wirklich ist, ich hätte ihm am liebsten den Hals umgedreht."

Was sagt uns das? Liefert ein solcher Bericht ein verlässliches Stimmungsbild, oder schreibt hier einer das, wovon er glaubt, dass die Vorgesetzten es gerne lesen möchten (in Diktaturen ein nicht ganz seltenes Verhalten)? War die Begeisterung über die Leistungen von Krauß und Marian echt, oder plapperten die Befragten nur nach, was sie in fast jedem Vorbericht und fast jeder Kritik hatten lesen können? Glaubten sie das, was sie da sagten? Gab es den Arbeiter, der den Juden den Hals umdrehen wollte, oder hatte ihn der SD-Leiter in Bielefeld erfunden? Auffallend ist, wie oft in den Quellen mehr oder weniger wörtlich genau das erwähnt wird, was vorher in den Filmzeitschriften stand.

Am 28. November wird Jud Süß erstmals in den Meldungen aus dem Reich erwähnt. Berichtet wird von einer "anhaltend außerordentlichen zustimmenden Aufnahme" sowie davon, dass es "während der Vorführung des Filmes zu offenen Demonstrationen gegen das Judentum" gekommen sei: "So kam es z.B. in Berlin zu Ausrufen wie ‚Vertreibt die Juden vom Kurfürstendamm! Raus mit den letzten Juden aus Deutschland!'" In Wien sollen Jugendliche nach der Vorstellung einen Juden totgetreten haben, aber dafür gibt es keinen Beleg. Mit Bestimmtheit sagen lässt sich nur, dass Mitglieder der NSDAP, der SA und der Hitlerjugend in Gruppen ins Kino gingen, während der Vorstellung geplante Störaktionen durchführten und anschließend zu "spontanen" Protestmärschen durch die Straßen zogen. Das hatte Tradition. In der Weimarer Republik hatten die Nazis mit ihren "Kinokrawallen" die Absetzung missliebiger Filme erzwungen.

Goebbels vermerkt erfreut in seinem Tagebuch (8.3.1941), dass es in Ungarn "Straßendemonstrationen" gab. Das stimmt. Solche Demonstrationen wurden von ungarischen Nazis organisiert. Eine allgemein radikalisierende Wirkung von Jud Süß kann das nur bedingt belegen. 1942 hielt Goebbels eine Rede vor Angehörigen der deutschen Filmindustrie, in der er behauptete, dass "infolge dieses Films in holländischen Städten große Demonstrationen und Judenpogrome" stattgefunden hätten und dass "man nachher ein halbes Dutzend Juden aufhängen" musste, "weil sie Attentate auf Deutsche verübten". Solche Pogrome nach Aufführungen des Films lassen sich für Holland aber nicht nachweisen.

Armin Nolzen meint in seinem Aufsatz in dem von Alexandra Przyrembel und Jörg Schönert herausgegebenem Sammelband zu Jud Süß, dass Goebbels Filme und Länder verwechselt hat. Am 14. April 1941 besuchten in Antwerpen 400 belgische Nazis und SS-Angehörige eine Vorstellung von Der ewige Jude. Danach zogen sie in geschlossener Formation in das Judenviertel von Antwerpen und steckten zwei Synagogen in Brand. Mit dabei war eine vorab angeforderte Propagandakompanie der Wehrmacht, die Photos von dieser "spontanen Äußerung des Volkszorns" machte. Das bedeutet nicht, dass Jud Süß ungeeignet war, den "Volkszorn" anzufachen. Nachweisen aber lässt sich weder das eine noch das andere. Für Goebbels (Tagebuch, 8.3.1941) war Jud Süß der "Beweis, daß auch Filme ganz nach unserer Anschauung wirken und zünden können". Davon war er überzeugt. Aber als Beleg fielen ihm nur inszenierte Vorkommnisse aus dem Ausland ein. Bis heute neigen wir dazu, die Propaganda der Nazis mit der Realität zu verwechseln. Davor sollten wir uns hüten.

Tief beeindruckt von der "Schlechtigkeit der Juden"

Bei aller gebotenen Vorsicht kann man, sehr vorläufig, aus den Quellen ableiten, dass Frauen insgesamt anders auf Jud Süß reagierten als Männer. "Von einigen weiblichen Personen", steht im Bericht der SD-Außenstelle in Höxter (7.2.1941), "wurde lediglich bemängelt, daß die Henkerszene zu realistisch dargestellt gewesen sei. Man habe das Gruseln dabei bekommen können." Übersetzt heißt das: Frauen hatten Mitleid mit Süß. Hans Rosenthal, der Erfinder von Dalli Dalli, erzählt in Zwei Leben in Deutschland, dass er 1942, als 17-Jähriger, in Torgelow Zwangsarbeit leisten musste. Eines Abends schlich er sich in ein Kino und sah Jud Süß. Neben ihm saß ein gleichaltriges Mädchen, das er hinterher nach Hause brachte. Er gestand ihr, dass er Jude sei und sie deshalb nicht wiedersehen dürfe (die "Rassenschande"). Das Mädchen drohte ihm mit einer Anzeige, falls er sie nicht besuchen würde. Schließlich ging ein jüdischer Freund von Rosenthal hin und tat, was erwartet wurde. Zumindest bei diesem Mädchen aus Torgelow scheint Jud Süß erotische Phantasien ausgelöst zu haben. 50 000 Exemplaren der Filmwoche lag ein Marian-Bild zum Einrahmen bei, und der Ross-Verlag bot gleich 12 Marian-Photos auf einmal zum Kauf. Harlan zufolge bekam Marian waschkörbeweise Briefe von Verehrerinnen. Dass die Verfasserinnen dabei so genau zwischen Darsteller und Rolle unterschieden wie die NS-Filmkritik, ist unwahrscheinlich.

Jud Süß

Die Jud Süß-Rezeption war offenbar vielschichtiger und ambivalenter, als man dies im Nachkriegs-Deutschland wahrhaben wollte. Ein Reichsdeutscher sah den Film wohl anders als ein deutschstämmiger Bewohner im besetzten Polen. Dort gab es seit September 1940 eine Bestimmung, dass Deutsche, die mit Polen schliefen, in Schutzhaft zu nehmen waren (weil auch die "Rassenschande" relativ war, konnten Polinnen, die mit Deutschen geschlechtlich verkehrten, in ein Bordell der Wehrmacht gesteckt werden). Für deutsche Soldaten mit einer polnischen Geliebten dürfte Jud Süß etwas Beruhigendes gehabt haben, denn im Film bringt die "Rassenschande" nur Frauen und Nicht-Ariern den Tod. Frauen sahen den Film vermutlich anders als Männer, Kinder anders als Erwachsene, Gruppen anders als Einzelpersonen.

Obwohl Eltern wegen der Vergewaltigung und der Hinrichtung Bedenken hatten, ihre Kinder in den Film zu schicken, wurde er als "besonders jugendgeeignet" eingestuft. Knilli zitiert einen Hamburger, der sich später so erinnerte:

Ich war Mitglied der HJ. [...] Ich war damals 13 Jahre alt. Ich habe mit meinen Kameraden den Film gesehen. Wir haben alle den Inhalt des Filmes als eine historische Wahrheit angesehen und ich - ebenso wie meine Kameraden - war tief beeindruckt von der Schlechtigkeit der Juden.

Die Hitlerjugend, von Goebbels als besondere Zielgruppe ausgemacht, ging geschlossen ins Kino. Der Film wurde in speziellen Jugendfilmstunden gezeigt und in der HJ zur "rassenpolitischen Schulung" eingesetzt. Sollten die vorhandenen Zeugnisse repräsentativ sein, sickerte die Propaganda von der "Schlechtigkeit der Juden" bei Kindern und Jugendlichen besonders ungefiltert ein. Das waren die jungen Eltern in der frühen BRD bzw. DDR. Wie erfolgreich sie sich von dem, was sie durch Filme wie Jud Süß erfahren hatten, emanzipierten und was davon sie an ihre eigenen Kinder weitergaben, ist viel zu wenig erforscht. Im Deutschland der Nachkriegszeit reduzierte man Jud Süß auf ein paar simple Wirkungshypothesen und sperrte den Film in den Giftschrank. Daran hat sich bis heute nicht viel geändert.

Propaganda und Sadismus

Unzweifelhaft ist, was die Nazis mit dem Film bezweckten. In Harlans Memoiren ist eine Anweisung Himmlers vom 30.9.1940 reproduziert: "Ich ersuche Vorsorge zu treffen, daß die gesamte SS und Polizei im Laufe des Winters den Film ‚Jud Süß' zu sehen bekommt." Der entsprechende Erlass erging am 15. November. Für diejenigen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Juden in Berührung kommen konnten, von der Polizei über Ärzte und Zugschaffner bis zur Feuerwehr, wurden Sondervorführungen mit ermäßigtem Eintritt organisiert. Familienangehörige durften mitkommen. So wurde ein "Gemeinschaftserlebnis" gefördert. Sondervorstellungen gab es auch für im Ausland stationierte Soldaten und für das Pflegepersonal in den Lazaretten. Im Soldatenkino Luxemburg, meldete Der Film (9.11.1940), stoße Jud Süß auf äußerst große Resonanz, also "auch bei jenen deutschen Männern, die hinausgezogen sind, den jüdisch-plutokratischen Kriegshetzern die richtige Antwort zu erteilen". Der Film wurde deutschen Soldaten gezeigt, die an die Ostfront mussten, und in den besetzten Gebieten wurden Vorstellungen anberaumt, wenn eine "Aussiedlung" der dort lebenden Juden bevorstand.

Bei Knilli kommt ein Jude zu Wort, der 1939 wegen "Rassenschande" in das KZ Sachsenhausen gebracht wurde. Der Mann erzählt, wie er und seine jüdischen Leidensgenossen von zwei Scharführern der SS geprügelt wurden, nachdem diese Jud Süß gesehen hatten. Offen bleibt, ob der Filmbesuch direkt für die Quälereien verantwortlich oder ein Vorwand dafür war. "Allerdings kann ich natürlich nicht sagen", so der Häftling, "inwieweit diese Misshandlung mich besonders verletzt hat, da ich ja damals mich infolge der laufenden Misshandlungen bereits in einem reichlich zerschundenen Zustand befand."

Machte also Jud Süß sein Publikum zu Antisemiten? Verstärkte er den bereits vorhandenen Antisemitismus? War das überhaupt möglich in einem Land, in dem Juden seit 1933 systematisch entrechtet, verfolgt, mit Ratten und Insekten verglichen und schließlich deportiert und vergast wurden? Erschreckend ist, wie leicht es war, den Film mit antisemitischen Klischees auszustatten. Harlan musste nur im Fundus des 19. Jahrhunderts stöbern. Da fand er reichlich, was er brauchte. Mit einiger Sicherheit lässt sich dies sagen: Wer Wachmann in Auschwitz war, sich an "Arisierungsgut" bereichert hatte, an Liquidierungen teilnahm oder als Eisenbahner dafür sorgte, dass die Fahrpläne eingehalten wurden, wenn man Juden in Viehwaggons in den Osten abtransportierte, konnte in Jud Süß eine Legitimierung für sein Tun finden. Das allein ist schlimm genug. Die Täter entlasten kann es aber nicht.

Der ehemalige SS-Rottenführer Stefan Baretzki fühlte sich als Opfer. Vor Gericht beklagte er sich darüber, dass man ihm und seinen Kameraden in Auschwitz Hetzfilme gezeigt hatte (er konnte sich noch an Jud Süß und Ohm Krüger erinnern), was dann zu schlimmen Misshandlungen der Häftlinge geführt habe. Schuld am Sadismus der Wachmannschaften waren also diese Filme. Zu Baretzki und Kollegen gibt es einige zuverlässige Informationen:

  • Zwischen 1940 und 1945 wurden in Auschwitz etwa 1,1 Millionen Menschen ermordet.
  • Dem Wachpersonal der SS gehörten in dieser Zeit ungefähr 7000 Männer und Frauen an.
  • 789 von ihnen wurden nach Kriegsende vor Gericht gestellt, darunter knapp 50 in Deutschland.
  • Am 20. Dezember 1963 begann in Frankfurt der große Auschwitz-Prozess. Am 19. und 20. August 1965 wurden die Urteile gegen die 20 Angeklagten verlesen: Sechsmal lebenslänglich, drei Freisprüche, der Rest sollte zwischen 3 und 14 Jahren ins Zuchthaus, einige wurden sehr bald entlassen. Viele empfanden die Urteile als skandalös: eine Minderheit, weil sie so milde ausgefallen waren, die Mehrheit, weil es überhaupt zum Prozess gekommen war.

Ob Baretzki (lebenslang) wohl auch dann die Idee gekommen wäre, sich auf die schädliche Wirkung von Filmen herauszureden, wenn man Veit Harlan später, zuerst aber ihn und ein paar andere von denen vor Gericht gestellt hätte, die Menschen konkret in die Gaskammern geschickt und durch ihre "Pflichterfüllung" eine Maschinerie des industrialisierten Massenmordes am Laufen gehalten hatten? Gegen Harlan wurde aber 1948 Anklage erhoben, der Auschwitz-Prozess begann erst 15 Jahre später. Es wäre ein spannendes Projekt, die Folgen des Verfahrens gegen Harlan für die in der BRD geführte Diskussion um die Einflüsse von Massenmedien zu erforschen. Vermutlich würde man wenig darüber erfahren, welche Auswirkungen Filme auf das Verhalten von Zuschauern haben; sehr viel dagegen darüber, wie durch das Verbreiten von kruden Wirkungshypothesen und damit (oder gar nicht) begründete Verbote von den wirklichen Problemen abgelenkt wird.

Das Schweigekartell

Victor Capesius, in Auschwitz Apotheker und Zuarbeiter von Josef Mengele, wurde 1965 zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt. 1968 kam er frei. Er kehrte in seine Heimatstadt Göppingen zurück und wurde von seinen Mitbürgern mit Beifall empfangen, als er dort in ein Konzert ging. So etwas war nicht ungewöhnlich. Die meisten Deutschen wollten von einer Schuld nichts wissen, verantwortlich waren immer nur die anderen, und Capesius hatte sich nichts vorzuwerfen. Das hatte er im Auschwitz-Prozess selbst gesagt.

Veit Harlan (Mitte) und Wolfgang Liebeneiner werden von Goebbels zu Professoren ernannt.

1943, zum 25-jährigen Bestehen der Ufa, wurden zwei Regisseure für ihr "rastloses Bemühen um die Aufwärtsentwicklung des deutschen Films" mit Professorentiteln bedacht: Wolfgang Liebeneiner und Veit Harlan. Liebeneiner machte nach 1945 alles richtig: er schwieg beharrlich über seine Tätigkeit im Dritten Reich (u.a. hatte er den Euthanasie-Film Ich klage an! inszeniert). Deshalb durfte er seine Karriere bald fortsetzen. Er wurde einer der meistbeschäftigten Regisseure des Unterhaltungskinos in der BRD. Harlan dagegen machte sich unbeliebt, weil er den Mund nicht halten konnte. 1941 hatte Lion Feuchtwanger einen offenen Brief an sieben in Jud Süß mitwirkende Schauspieler geschrieben, der 1947 auch in Deutschland veröffentlicht wurde. Liebeneiner hätte dazu nichts gesagt. Harlan antwortete mit einem offenen Brief seinerseits (Goebbels war schuld). So blieb Jud Süß in der Diskussion, statt mit derselben atemberaubenden Geschwindigkeit zu den Akten gelegt zu werden wie vieles andere.

Ende 1945 wurde auf Initiative von Helmut Käutner in Hamburg die "Interessengemeinschaft der Filmhersteller" gegründet. Mit dabei: Veit Harlan und Kristina Söderbaum. Um wieder offiziell arbeiten zu können (unter Pseudonym inszenierte er Theaterstücke mit seiner Frau), brauchte er eine Lizenz der Alliierten. Das von ihm selbst beantragte Entnazifizierungsverfahren endete im Dezember 1947 mit einem "entlastet - Stufe V" (Mitläufer). Die danach einsetzenden Proteste führten offenbar dazu, dass man ihm das Resultat nie zustellte; so konnte man sich bei Kritik darauf berufen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Damit begann eine lange Geschichte des Lavierens und der Tricksereien im Umgang mit Jud Süß.

Im April 1948 gingen Harlan und Kristina Söderbaum in Hamburg ins Kino. Im Lichtspieltheater Waterloo war West-Premiere von Kurt Maetzigs Ehe im Schatten, einem Defa-Film über das Schicksal der Familie Gottschalk. Der beliebte Schauspieler Joachim Gottschalk bekam im Dritten Reich keine Filmrollen mehr, weil er sich weigerte, sich von seiner jüdischen Frau zu trennen. 1941 beging er mit Frau und Sohn, deren Deportation bevorstand, Selbstmord.

Hamburg war nicht Göppingen. Ein Teil des Premierenpublikums empörte sich über Harlans Anwesenheit. Er und Kristina Söderbaum mussten das Kino unter Schmährufen verlassen. Hinterher stand in der Zeitung, Harlan sei mit einer "türkischen Zipfelmütze" und/oder in Gartenkleidung erschienen. Damit sollte wohl zum Ausdruck gebracht werden, dass er durch seine Anwesenheit die jüdischen Opfer der NS-Zeit verhöhnt habe. War Harlan also auf eine Provokation aus, oder war ihm, weil er sich bei Goebbels für Gottschalk eingesetzt hatte, gar nicht klar, dass sein Premierenbesuch als eine solche verstanden werden könnte? Wollte er, wie sein Biograph Frank Noack meint, durch den offensiven Umgang mit der Vergangenheit "seinen guten Ruf wiederherstellen", um bald neue Filme drehen zu können? War er naiv oder auch außerhalb des Ateliers ein Regisseur, der demnächst, wie seine Gegner behaupten, auch die antisemitischen Vorfälle rund um den Prozess selbst inszenieren würde? Wer will das mit Bestimmtheit sagen?

Jedenfalls war sehr viel Doppelmoral im Spiel. Hilde von Stolz, die Herzogin in Jud Süß, war auch in Ehe im Schatten mit dabei. Wolfgang Zeller hatte für beide Filme die Musik geschrieben. Das störte scheinbar keinen. Atze Brauner boykottierte den Filmball der Gloria, weil auch Harlan eingeladen war. Später erzählte er gern, wie genau er darauf geachtet habe, bei seinen Produktionen niemanden zu beschäftigen, der aus der NS-Zeit belastet war. Aber für Morituri engagierte er Wolfgang Zeller, dessen Musik einiges enthält, das man bereits in Jud Süß verwendet hatte. Andererseits wurde in der BRD durch neuerliche "Kinokrawalle" die Absetzung von Morituri erzwungen - dieses Mal von Leuten mit Schlussstrich-Mentalität. Heute kann man den Film in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem sehen und hören.

Nacktphotos und Holocaust

Nach dem Skandal um Ehe im Schatten wurde Harlan von der "Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes" angezeigt. Artikel II des alliierten Kontrollratsgesetzes (Nr. 10) enthielt eher vage Angaben zu Tatbeständen, die ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" darstellten. Auf dieser Grundlage wurde Harlan schließlich angeklagt. Der erste Strafprozess begann am 3. März 1949 am Hamburger Schwurgericht. Das Verfahren wurde kein Ruhmesblatt, für keine der Parteien. Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Kramer tat sich schwer mit seiner Strategie, die nicht besonders stringent ausfiel. Vieles wirkt, als habe er in der Erwartung, dass schon etwas hängen bleiben würde, möglichst großflächig mit Dreck geworfen. So konfrontierte er etwa den Zeugen Fritz Hippler mit dem Vorwurf, er habe Goebbels mit jungen Frauen versorgt und ein Album mit Nacktphotos für ihn angelegt. Der ernstere Teil der Anschuldigungen verlor dadurch an Wert. Dr. Otto Zippel, Harlans Verteidiger, nutzte Kramers Konfusion aus und startete einige Ablenkungsmanöver. So verlangte er die Vorführung von David Leans Oliver Twist, um die Frage zu erörtern, ob Kunstwerke antisemitisch sein können und was das mit ihren Schöpfern zu tun hat. Heinz Leopold, ein Überlebender von Theresienstadt, trat der These vom "spontanen Volkszorn" entgegen, den Jud Süß entfacht habe. Ein Vertreter der Nebenklage bezeichnete ihn als "geistesschwach".

Einige der Beteiligten konnten nicht mehr befragt werden. Heinrich George war in Sachsenhausen, das die Russen nach dem Krieg in ein Lager für hohe Würdenträger der NS-Zeit umfunktioniert hatten, an den Folgen von Misshandlungen und einer Blinddarmentzündung gestorben. Ludwig Metzger soll ermordet worden sein. Der alkoholkranke Ferdinand Marian hatte wegen Jud Süß an schweren Schuldgefühlen gelitten. Sein Freund Erich Engel, für den er den Jago gespielt hatte, hätte ihn gern als Hamlet nach Weimar geholt. Die Amerikaner hatten ihre Genehmigung erteilt, aber die bayerischen Behörden hatten das Verfahren verschleppt. Am 9. August 1946 war Marian, von München kommend, kurz vor Freising gegen einen Baum gefahren. Vermutlich war es ein Unfall. Es gab auch Gerüchte, Marian habe Selbstmord begangen oder sei einem Anschlag zum Opfer gefallen. Laut Vermerk eines bayerischen Beamten vom 19.10.1948 wurde er posthum als unbelastet eingestuft.

Im Harlan-Prozess aussagen konnte Eugen Klöpfer, der als Konsulent Sturm die Nürnberger Gesetze preist. Er reiste aus Süddeutschland an, wo er gerade auf Tournee war. Klöpfer bezeichnete es als "nicht anständig", dass er in Jud Süß mitgemacht hatte. Malte Jaeger, als Faber einer der schlimmsten Antisemiten im Film, gab zu, die Rolle angenommen zu haben, um Karriere zu machen. Dann fuhr er zurück nach Bremen, wo er in einer Inszenierung von Goethes Urfaust auftrat. Werner Krauß, der in Jud Süß auf eigenen Wunsch fünf Juden-Karikaturen spielte, weil ihm eine nicht genug war, hatte einen geschickten Anwalt, der ihn davor bewahrte, im Prozess aussagen zu müssen. 1954 erhielt er das Bundesverdienstkreuz. Den Iffland-Ring, den heute Bruno Ganz trägt, bekam er auch. Zugesprochen wurde ihm der Ring vom Kartellverband deutschsprachiger Bühnenangehöriger. Das kann man als Verhöhnung des vorherigen Trägers Albert Bassermann verstehen, der in der NS-Zeit emigriert und 1952 gestorben war, ohne einen Nachfolger bestimmt zu haben.

Alfred Greven, den Brauer als Produktionschef der Terra abgelöst hatte, sagte aus, Alf Teichs, damals Dramaturg der Terra, habe Jud Süß seit 1937 intensiv vorbereitet und sei der geistige Urheber gewesen. Als er erfuhr, dass Teichs nicht, wie von ihm angenommen, Selbstmord begangen hatte, nahm er es zurück. Teichs selbst gab zu Protokoll, Harlan sei unpolitisch, habe aber sein künstlerisches Talent in den Dienst von Jud Süß gestellt und das eigentlich zum Scheitern verurteilte Projekt dadurch gerettet. Er, Teichs, habe nach dem Krieg mit Heinrich George gebrochen, weil dieser sich wegen seiner Mitwirkung nicht schuldig fühlte. Als er seine Aussage machte, war Teichs zusammen mit Heinz Rühmann Besitzer einer Produktionsfirma. Nach der Insolvenz zahlte er die Schulden ab, wurde in der BRD ein bedeutender Produzent und trug wesentlich zum Aufbau des Fernsehens bei. 1979 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz.

"Jud Süß" von J.R. George (Innentitel)

Im Roman zum Film kann man lesen, dass Juden ungewaschene Zuhälter sind, dass sie ein "säuisches Wesen" haben und "Ungeziefer" sind. Hans Hömberg, der das als "J.R. George" geschrieben hatte, übersiedelte nach Österreich, ging 1946 zu Radio Tirol und gestaltete für den ORF mehr als 1700 Sendungen. Hömberg schrieb auch Unterhaltungsromane und Komödien. Eine davon, Kirschen für Rom, war ein Lieblingsstück von Theodor Heuss. Zu Ehren des ersten Bundespräsidenten wurde es 1954 zu seinem Geburtstag aufgeführt. Karl Korn, der als Feuilletonchef von Goebbels' Renommierblatt Das Reich eine Lobeshymne auf Jud Süß verfasst hatte, wurde Mitherausgeber der FAZ. Und so weiter. Sie alle konnten nichts dafür. Nach Ansicht des Hamburger Schwurgerichts galt das auch für Veit Harlan. Er wurde freigesprochen.

"Unheil für das Judentum"

Der Richter, Dr. Walter Tyrolf, erklärte in seiner Urteilsbegründung, ein kausaler Zusammenhang zwischen Jud Süß und der Judenverfolgung sei nicht nachgewiesen worden. Später stellte sich heraus, dass Tyrolf im Dritten Reich an einem Sondergericht tätig gewesen war. Wenn man mit diesem Wissen die Protokolle liest, wirken einige der Äußerungen von Harlans Verteidiger wie ziemlich unverhüllte Drohungen, ihn zu outen. Leute wie Tyrolf hatten wenig zu befürchten, solange niemand über ihre NS-Vergangenheit redete, mussten aber mit dem Karriereende rechnen, wenn sie bekannt wurde. Nicht die Tat an sich war das Problem, sondern deren Sichtbarmachung. Manchmal fragt man sich, ob sich daran etwas geändert hat. Der aktuelle "Kampf" der Politiker gegen die Kinderpornographie im Internet lässt einen daran zweifeln.

Veit Harlan nach dem Freispruch vor dem Hamburger Schwurgericht

Das bis heute geltende Verbot von Jud Süß wird gelegentlich damit begründet, wie unerträglich der Gedanke sei, dass Antisemiten und Neonazis während der Vorstellung applaudieren und hinterher johlend durch die Straßen ziehen könnten. Der Gedanke ist in der Tat nicht angenehm. Dieser Logik nach dürfte ich hier nichts über den Film schreiben, weil ich nicht ausschließen kann, dass jemand einen dummen Kommentar abgibt. Man kann es auch anders sehen und sagen, es sei vorzuziehen, dass nazistisches und antisemitisches Gedankengut, wenn dieses noch immer oder schon wieder in den Köpfen steckt, möglichst schnell ans Licht kommt. Dann müsste man aber auch nach den Ursachen fragen und bereit sein, etwas dagegen zu unternehmen, das mehr Aussicht auf Erfolg verspricht als ein Verbot.

Interessanterweise argumentierte Harlan in eigener Sache so ähnlich wie die Befürworter eines Filmverbots. Im Juli 1948 schrieb er einen Brief an den Rabbiner Joachim Prinz, in dem er zu bedenken gab, dass ein Prozess gegen ihn "Unheil für das Judentum" bedeuten könne. Damit war gemeint, dass mit antisemitischen Kundgebungen zu rechnen sei. Dazu kam es dann auch. Wer Harlan für einen dämonischen Verführer hält, wird glauben, dass er diese Kundgebungen selbst inszenierte. Aber zunächst, nach dem ersten Freispruch, wurde er auf den Schultern seiner Anhänger aus dem Gerichtsgebäude getragen. Heinrich Hoffmann, ehemals Leibphotograph von Adolf Hitler, stand bereit, um den Triumph im Bild festzuhalten.

Harlan hat bestritten, Hoffmann selbst bestellt zu haben. Manche seiner Gegner halten ihn trotzdem für den heimlichen Regisseur der Verhandlung, die er in Szene gesetzt habe wie eines seiner Melos. Horst Königsteins Dokudrama Jud Süß - Ein Film als Verbrechen (mit Axel Milberg als Harlan) sollte man jedenfalls mit einer gewissen Vorsicht sehen. Der TV-Film folgt den Protokollen des Prozesses. Die Frage ist, ob damit Harlans eigene Inszenierung reproduziert wird oder nicht?

Man fragt sich auch, was schwerer zu ertragen gewesen wäre: dieser Freispruch oder aber die Verurteilung durch einen Richter, der unbehelligt blieb, obwohl er im Dritten Reich für Bagatelldelikte die Todesstrafe gefordert hatte? Staatsanwalt Kramer legte erfolgreich Revision gegen das Urteil ein. Auch der zweite Prozess wurde wieder von Richter Tyrolf geleitet. Kramer musste von dessen Vergangenheit wissen. Warum er weiter schwieg, ist unbekannt. Vielleicht wollte er kein Nestbeschmutzer sein; auch das war schlecht für die Karriere.

Die furchtbare Macht

Die spätere Star-Journalistin Karena Niehoff, nach Nazi-Maßstäben eine "Halbjüdin", hatte das Dritte Reich als Sekretärin bei der Terra und als enge Mitarbeiterin des Drehbuchautors Ludwig Metzger überlebt, der sie schützte. Im zweiten Prozess gegen Harlan sagte sie aus, dieser habe das Drehbuch von Möller und Metzger antisemitischer gemacht. Dafür lassen sich Gründe nennen, die mehr mit Dramaturgie und Filmästhetik als mit Dialogsätzen zu tun haben. Aber Niehoff konnte sich nicht gut genug erinnern und verwickelte sich in Widersprüche, und ohnehin war die emotional sehr erhitzte Atmosphäre im Gerichtssaal für eine ruhige Erörterung solcher Fragen nicht geeignet.

Als Karena Niehoff den Saal verließ, wurde sie als "Judensau" beschimpft und zum Verlassen Deutschlands aufgefordert. Unter Polizeischutz wurde sie aus dem Gericht gebracht. Das war der nächste Skandal - und für Hamburg äußerst peinlich. Max Brauer, der Bürgermeister von der SPD, veröffentlichte im Parteiblatt Sozialdemokrat eine Erklärung, in der es hieß, bei dem "antisemitischen Skandal im Harlan-Prozeß" handele es sich in Wirklichkeit "um den geglücktesten, raffiniertesten Trickfilm, den uns die Kommunisten jemals vorgeführt haben". Brauers Beitrag zum Thema ist eine wilde Mischung aus Kalter-Kriegs-Rhetorik und altem Denken, dem zufolge die bolschewistische auch eine jüdische Weltverschwörung war. Die Zeugin Niehoff, so der Bürgermeister, sei "in der Umgebung einer östlichen Vertretung zu suchen". Inzwischen sei festgestellt, dass sie die Zuhörer im Gericht als "Nazi-Schweine" bezeichnet, das "bedauerliche" Wort "Judensau" also selbst provoziert habe. Karena Niehoff, die kommunistische Provokateurin, war damals übrigens Redakteurin bei der CDU-Zeitung Der Kurier.

Am 29. April 1950 verkündete Richter Tyrolf den erneuten Freispruch, der für Harlan sogar günstiger ausfiel als der erste. Dieses Mal wurde ihm bescheinigt, dass sein Leben bedroht gewesen sei, weshalb ihm ein "Nötigungsnotstand" zugebilligt wurde. Bei "Nichtausführung des Goebbelsbefehles", so das Gericht, hätte der Minister "in irgendeiner Weise seine furchtbare Macht Harlan [...] spüren lassen". Weil aber irgendein Schuldiger gebraucht wurde, einigte man sich auf den Film selbst als Sündenbock. Staatsanwalt Kramer hatte die nötige Vorarbeit geleistet.

Kramers Anklageschrift erwähnt Metzgers Exposé von 1921 und springt dann in das Jahr 1938, als sei dazwischen nichts gewesen. Das Hamburger Schwurgericht stellte nun fest, dass Jud Süß seine Zuschauer "in ihrem gesunden Urteil und ihrer ursprünglichen Menschlichkeit vergiftet" und sie so "dazu veranlasst" habe, "die von der Regierung durchgeführten Maßnahmen hinzunehmen und an ihrer Durchführung teilweise mitzuwirken". Schulderschwerend sei, so die Urteilsbegründung, dass der Film nicht langweilig ist; der "erregenden Filmhandlung" habe das Publikum "mehr oder weniger" erliegen müssen. Zugegeben, die Juden hatte man umgebracht. Aber ihre Mörder waren auch nur Opfer. Durch "die unablässige, mit allen Mitteln moderner Massenbeeinflussung durchgeführte judenfeindliche Propaganda" waren anständige Menschen - quasi wider Willen - dazu gebracht worden, die Judenverfolgung zu billigen und mitzumachen.

Der Film Jud Süß war demnach wie die Filmfigur Dr. Mabuse, der ein unschuldiges Publikum zum Opfer einer Massensuggestion macht und Staatsanwalt Wenck durch Hypnose dazu bringt, mit seinem Auto in den Abgrund zu jagen (Dr. Mabuse, der Spieler). Welche Filme Dr. Tyrolf dazu zwangen, in seiner Funktion als hypnotisierter Staatsanwalt am Sondergericht für allerlei Delikte, vom leichten Diebstahl bis zur "Rassenschande", die dann auch vollstreckte Todesstrafe zu fordern, ist leider nicht bekannt. Für das, was er im Dritten Reich getan hatte, musste er sich nie öffentlich rechtfertigen. Ende der 1950er wurde kurz gegen ihn ermittelt. Das Verfahren wurde - "mangels Tatverdacht" - rasch eingestellt.

Schädling des Wiederaufbaus

Im Gegensatz zum ersten Urteil gab es nun doch einen kausalen Zusammenhang zwischen Jud Süß und dem Holocaust. Aber schuldig war nur der Film. Sein Regisseur wurde wieder freigesprochen. Das war insgesamt sehr praktisch und kann erklären, warum diejenigen besonders auf Harlan eindroschen, die sich noch immer nicht von der Diktion der Nazis gelöst hatten. Der Abgeordnete Karl Meitmann erklärte Jud Süß im Hamburger Echo (25.11.1950) zum "übelsten politischen Schandfilm, der je in einem deutschen Atelier gedreht wurde" und rief zum Kampf "gegen Schädlinge des deutschen Wiederaufbaus" wie Harlan auf. Die Dämonisierung von Film und Regisseur nützte vielen. Wenn sogar der Mann, der offenbar im Alleingang den direkt zu Pogromen anreizenden Jud Süß hergestellt hatte, für nichts verantwortlich zu machen war, galt das für alle anderen erst recht. Harlan selbst durfte nun wieder Filme drehen, von denen einige höchst erfolgreich waren, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird, weil das besser ins geschönte Bild von den Deutschen passt, die sich in ihrer großen Mehrheit von "des Teufels Regisseur" abwendeten.

Unsterbliche Geliebte, Harlans erster Nachkriegsfilm, sollte Weihnachten 1950 in die Kinos kommen. Der Publizist Erich Lüth, Hamburger Senatsdirektor und Vorsitzender des Presseclubs, hatte im Dritten Reich keine Verbrechen begangen, fühlte sich aber schuldig, weil er durch sein Schweigen Ja gesagt hatte. Das sollte sich nicht wiederholen. Als er im September 1950 eine Rede zur Eröffnung der "Woche des deutschen Films" hielt, rief er zum Boykott der Unsterblichen Geliebten auf. Produktionsfirma und Verleih wollten ihn zwingen, den Aufruf zurückzunehmen. Deshalb kam es zu einer langen zivilrechtlichen Auseinandersetzung.

Lüth unterlag, ging durch alle Instanzen und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht, das ihm 1958 Recht gab und das Urteil des Zivilgerichts aufhob, weil es gegen sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstieß. Diese Entscheidung war von enormer Bedeutung für die Rechtssprechung in der BRD. Deutsche Gerichte gingen bis dahin davon aus, dass sich der Einzelne mit seinen Grundrechten gegen Eingriffe des Staates verteidigen konnte, ein Rechtsstreit zwischen Privatleuten aber rein nach Privatrecht entschieden werden muss. Das Lüth-Urteil ist eine der wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts überhaupt, weil es klarstellt, dass die Grundrechte die obersten objektiven Prinzipien der gesamten Rechtsordnung sind (mehr dazu bei Henne/Riedlinger, siehe unten).

Auch die Geschichte der deutschen Studentenbewegung kann man ohne Veit Harlan nicht erzählen. Weil er nicht schwieg, legte er - unabhängig von den Gründen - den Finger in eine Wunde, die die Mehrheit durch sofortiges Vergessen behandeln wollte. Die Folgen bekam auch Werner Krauß zu spüren, inzwischen Publikumsliebling am Wiener Burgtheater. Sein Gastspiel in West-Berlin war Ende 1950 von heftigen Protesten begleitet, bei denen Demonstranten von der Polizei verprügelt wurden. Harlan schrieb unterdessen wieder einen offenen Brief, der am 30. Januar 1951 im Hamburger Abendblatt erschien und so melodramatisch ausfiel wie seine Filme. In dem Brief spricht er vom Herrgott und von einer schwer auf seiner Seele lastenden Schuld, die in seiner Unfähigkeit bestehe, "mich Goebbels' verbrecherischen Händen zu entwinden".

Keimzelle der Studentenbewegung

Das ganze Jahr 1951 über gab es Demonstrationen und Störaktionen gegen Unsterbliche Geliebte. Im Dezember hatte der nächste Harlan-Film Premiere. Mit fünf Millionen Zuschauern wurde Hanna Amon ein großer finanzieller Erfolg. Im Januar 1952 lief der Film in Freiburg an. Die Studenten protestierten. Kriminalbeamte in Zivil mischten sich unter die Demonstranten und schlugen plötzlich mit Gummiknüppeln auf diese ein. Das nahmen uniformierte Polizisten zum Anlass, nun ebenfalls wehrlose Leute niederzuknüppeln. Dabei gab es Schwerverletzte. Am 25. Januar kam es in Göttingen zu schweren Zusammenstößen zwischen 100 Harlan-Gegnern und 300 Gegendemonstranten. Offenbar gingen die Gewalttätigkeiten von einer organisierten Gruppe von Harlan-Befürwortern aus. Manch ein Beobachter fühlte sich an das Jahr 1933 erinnert. Studentinnen wurden als "Judenhure" beschimpft, es gab Rufe nach neuen Arbeitslagern und der SS. In der Zeit schrieb Werner Schwier von einem Hervorbrechen jahrelang unterdrückter Ressentiments:

Harmlose Bürger, die alltags am Postschalter sitzen oder Heringe verkaufen, übertrumpfen sich gegenseitig in Haßausbrüchen. Keine einzige Stimme der Vernunft oder Mäßigung, der Nazi-Ungeist triumphiert - ein Anblick, jammervoll und tief beschämend.

Demonstration gegen "Unsterbliche Geliebte" in Salzburg

Ungute Erinnerungen an die Zeit um 1933 weckt auch, dass Harlan-Filme in einigen Städten - diesmal unter anderen Vorzeichen - abgesetzt wurden. Das Einüben der Demokratie war schwierig. Harlan ging in die Offensive und unternahm eine Rehabilitierungs-Tournee durch deutsche Universitätsstädte. Es gab von Tumulten unterbrochene Veranstaltungen und immer wieder Demonstrationen, wenn Harlan-Filme im Kino liefen. "Die Anti-Harlan-Bewegung", schreibt Wolfgang Kraushaar (Przyrembel), "war die erste ihrer Art und spielte eine Vorreiterrolle für eine ganze Reihe von Kampagnen, die sich gegen die Ausblendung beziehungsweise Verleugnung der NS-Vergangenheit richteten." Damit war sie die Keimzelle der 68er-Bewegung. Um sie herum organisierten sich auch Gruppen, die für eine Aussöhnung mit Israel sowie für eine rasche Wiedergutmachung eintraten (die Regierung Adenauer war sehr zögerlich, wenn es ums Geld ging).

Im Oktober 1952 gab es Gerüchte, jemand hätte Jud Süß in arabische Staaten verkauft, die nun mit dem Film den Judenhass schürten. Weil Kalter Krieg war, wurden meistens die Russen als Verkäufer genannt. Bis heute wird diese nie bestätigte Geschichte als Beleg für die vergiftende Wirkung des Films angeführt. Im Februar 1954 sorgte die Aufführung von Harlans Sterne über Colombo für tagelange Unruhen in West-Berlin. Harlans Reaktion: Er fuhr in Begleitung eines Spiegel-Journalisten nach Zürich, wo er am 2. April 1954 in Gegenwart eines Notars entweder "eine Sicherheitskopie" (Noack) oder "das angeblich letzte Negativ" (Kraushaar) von Jud Süß oder sonst etwas verbrannte. Was er mit der Aktion bezweckte, ist umstritten.

Jud Süß beim Finanzamt

1952 hatte ein Kaufmann aus Baden-Baden eine Kopie des Films erworben. 1955 konnte er seine Steuerschulden nicht bezahlen. Das Finanzamt nahm Jud Süß als Sicherheit. Mit Hilfe eines Notars aus der Schweiz und mit Billigung der Behörde versuchte der Schuldner, den Film zu verscherbeln. Ein jüdischer Kaufmann, dem die beiden die Kopie angeboten hatten, machte die Sache öffentlich. Wieder gab es einen Skandal. Das Finanzamt wollte von dem Geschäft nichts mehr wissen, die Staatsanwaltschaft ließ die Kopie beschlagnahmen, und schließlich übernahm sogar die Bundesanwaltschaft den Fall.

Die beschlagnahmte Kopie sollte vernichtet werden. Der Kaufmann wollte sie aber wiederhaben. Das Landgericht befand zu seinen Gunsten. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass Jud Süß verfassungsfeindlich, volksverhetzend und gegenüber Juden beleidigend sei, hob das Urteil auf und verwies die Angelegenheit zurück an das Landgericht. Informationen darüber, wie es dann weiterging und was aus der Kopie wurde, sind irgendwo in den Archiven verborgen.

Das BGH-Urteil von 1963 hat viel zur Tabuisierung von Jud Süß beigetragen. Derzeit wachen gleich mehrere sehr honorige Institutionen darüber, dass das von Harlan offenbar mit extrem ansteckenden und langlebigen Antisemitismus- und Naziviren versetzte Werk die Quarantänestation nicht verlassen kann. Eine FSK-Freigabe wurde nie beantragt, und sie würde auch sicher nicht erteilt werden. Damit sind Vorführungen in kommerziellen Kinos weitgehend ausgeschlossen, weil es eine Selbstverpflichtung der Kinobetreiber gibt, Filme ohne FSK-Freigabe nicht zu zeigen. Die Terra, die Jud Süß produzierte, ging in den Besitz des Bundes über, der seither die Urheberrechte beansprucht.

Seit 1966 werden diese Urheberrechte von der Murnau-Stiftung verwaltet. Das Kuratorium der Stiftung hat Jud Süß als "Vorbehaltsfilm" eingestuft. Das sind "vorwiegend Propagandafilme aus der Zeit des Dritten Reichs, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch oder volksverhetzend ist", die nicht gewerblich ausgewertet und nur in geschlossenen Veranstaltungen gezeigt werden, mit einer Einführung durch einen kompetenten Referenten und anschließender Diskussion. Leider gibt es nur eine summarische Erklärung zu den Vorbehaltsfilmen insgesamt, keine spezifische Begründung für Jud Süß.

Wenn sich an der derzeitigen Praxis nichts ändert, werden wir bis zum Jahr 2061 darauf warten müssen, dass Jud Süß auf dem dann gängigen Trägermedium legal erhältlich ist, damit sich der interessierte Bundesbürger selbst ein Bild von dem Film machen und endlich die dringend notwendige Historisierung beginnen kann. 2061 erlischt das Urheberrecht, weil dann mit dem Kameramann Bruno Mondi (gest. 1991) der letzte Beteiligte, der seiner "schöpferischen Einwirkung" wegen als Miturheber gelten kann, 70 Jahre lang tot sein wird. Der Jurist Thomas Henne (siehe Przyrembel) ist der Ansicht, dass hier eine zweckwidrige Verwendung des Urheberrechts vorliegt:

Dieses soll, wie der Name sagt, die Rechte des Urhebers schützen, nicht aber die Zugänglichkeit eines Werkes aufgrund polizeilicher und politischer Überlegungen begrenzen. Für Letzteres gibt es das Polizei- und das Strafrecht. [...] Blickt man auf das Markenrecht, ist dort sogar eine rechtserhaltende Benutzung notwendig, um die Rechtsstellung zu wahren. Das lässt sich zwar nicht unmittelbar in das Urheberrecht übertragen, doch verstößt jedenfalls der Einsatz des Urheberrechts zur jahrzehntelangen Nichtverbreitung trotz bestehendem Interesse evident gegen den Zweck des Urheberrechts, die Verbreitung eines Werkes zu regeln.

Wer aber mit Hilfe des Urheberrechts erreichen will, dass ein Film nicht verbreitet wird, muss damit rechnen, dass sich andere über diesen Wunsch hinwegsetzen. Daraus lässt sich nicht automatisch auf skrupellose Geschäftemacherei schließen. Bei amerikanischen Internet-Händlern wie amazon.com sind aktuell zwei DVDs mit Jud Süß bestellbar. Die eine scheint dieselbe 16-mm-Kopie zu enthalten, die man vor Jahren auch schon als Videokassette im deutschen Nazi-Versandhandel kaufen konnte. Sie ist in der "Holocaust Studies Series" eines Anbieters erschienen, der auf seiner Website Nazi-T-Shirts verkauft. Im Bonusmaterial zur DVD gibt es Ausschnitte aus anderen antisemitischen NS-Filmen, die das Unternehmen im Sortiment hat. Die aufklärerischen Motive sind ersichtlich nur vorgeschoben. Die Murnau-Stiftung versucht, rechtlich gegen diesen Anbieter vorzugehen. Das ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Das Unternehmen hat bereits öfter Namen, Firmensitz und Gerichtsort gewechselt und wird das weiter tun. Die Büchse der Pandora kriegt man ohnehin nicht mehr zu, wenn sie einmal geöffnet wurde. Was auf DVD erscheint, landet sofort im Internet.

Ein Staat misstraut seinen Bürgern

Um Missbrauch vorzubeugen, hat die Murnau-Stiftung nach eigenen Angaben 1996 bei der Library of Congress das Copyright auf Jud Süß und andere Vorbehaltsfilme verlängert. Aber was genau - siehe oben - ist ein solcher Missbrauch? Und konnte das Copyright in den USA überhaupt verlängert werden? Darüber streiten die Juristen. Die Firma International Historic Films (IHF) war zumindest bei Veröffentlichung ihrer DVD-Edition einer restaurierten Fassung von Jud Süß der Meinung, damit keine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Wer im Rahmen der Möglichkeiten politisch korrekt sein und keine Nazi-Händler unterstützen will, wird zur IHF-DVD greifen. Für ein paar Dollar mehr erhält man den Film in besserer Bild- und Tonqualität. Dazu gibt es ein 22-seitiges Booklet mit Informationen zum Film sowie einen sehr nachdenklichen Videoessay von Eric Rentschler. Prof. Rentschler lehrt in Harvard, hat mit The Ministry of Illusion ein äußerst lesenswertes Standardwerk zum NS-Film geschrieben und ist über jeden Verdacht erhaben. In seinem Kommentar erzählt er den Amerikanern, dass Jud Süß und andere NS-Propagandafilme bei uns verboten sind, weil der deutsche Staat seinen Bürgern nicht traut. Das ist rufschädigend. Eric Rentschler kann dafür nichts. Er sagt nur, wie es ist.

Wer sich um Copyright-Fragen nicht kümmert, weil er weiß, dass er kaum zu belangen ist, lässt sich durch die Anwälte der Murnau-Stiftung nicht einschüchtern. Wenn die Stiftung etwas erreichen kann, so nur gegen den seriösen Anbieter IHF, dem an einer DVD-Edition gelegen ist, die nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Wenn es also gelingt, sich mit der IHF zu einigen oder den Urheberrechtsanspruch juristisch durchzusetzen, kann das Ergebnis eigentlich nur sein, dass die IHF ihre DVD vom Markt nimmt. Andernfalls müsste sich die Murnau-Stiftung vorwerfen lassen, im Ausland Lizenzgebühren für einen Film zu kassieren, dessen Veröffentlichung sie im Inland verhindert. Interessierte Nicht-Nazis wären dann wieder auf die "Holocaust Study Series" eines mehr als fragwürdigen Anbieters angewiesen. Das zeigt, wie rasch man sich durch eine Verhinderungsstrategie, die im Grunde keine Strategie ist, in eine Sackgasse manövriert.

Jud Süß zu sehen, ist auch heute noch beklemmend. Statt aber juristische Kämpfe auszufechten, die letztlich nicht zu gewinnen sind, könnten wir uns der Vergangenheit stellen. Statt Geld für Anwälte und Gerichtsverfahren in den USA auszugeben, könnte man in eine eigene, sorgfältig kommentierte Edition investieren. Wie wäre es mit einer 2er-Box, Harlans Jud Süß und eine restaurierte Fassung von Mendes' Jew Süss? Dann wüssten wir endlich, wovon wir reden. Manch eine Frage, ob etwas antisemitisch ist oder nicht, würde sich durch den Vergleich von selbst erledigen, und wir würden davon loskommen, den Antisemitismus auf ein paar Dialogsätze zu reduzieren. Das ist natürlich nicht die Entscheidung der Murnau-Stiftung allein. Wir bräuchten Politiker, die bereit sind, sich von ihrem Verbots- und Deckel-drauf-Denken zu verabschieden, weil es uns außer einem gespaltenen historischen Gedächtnis (die Rentner haben den Film gesehen, die Jüngeren nicht) nichts gebracht hat.

Da sitzt er nun ...

Was wir aber haben, ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Sie hat die DVD-Edition der "NS88 Video Division" aus Texas (88 = HH = Heil Hitler) 2007 indiziert und in "Liste B" eingetragen, was zur Folge hat, dass man die DVD nicht einführen und den darauf enthaltenen Film nicht "verbreiten" - also z.B. seinen Freunden zeigen - darf. In der Begründung ist die Rede von der "zum Teil sehr subtilen Art und Weise, in der hier die übelsten antisemitischen Vorurteile - ohne jegliche kritische Kommentierung - verbreitet werden". Worin diese Subtilität besteht, erfährt man nicht. Stattdessen werden zwölf, von den Antisemiten im Film gesprochene Dialoge aufgelistet, von "Das ist ein Jude!" über "Saujude!" bis zu "Da sitzt er nun, der unselige Jude." Dazu wird noch aus dem Indizierungsantrag zitiert:

Das Drehbuch wurde frei nach einer Novelle des für seinen offen geäußerten Antisemitismus bekannten Wilhelm Hauff gestaltet. Heinrich Himmler ordnete an, dass alle Angehörigen von SS und Polizei sich diesen Film anzusehen hatten. Auch gilt es als vielfach belegt, dass "Jud Süß" den SS-Einheiten gezeigt wurde, die kurz darauf "Aktionen" gegen Juden vorzunehmen hatten, auch Wachpersonal aus den Konzentrationslagern musste den Film anschauen.

Ich bin auch der Meinung, dass Jud Süß antisemitisch ist. Der Film ist das aber nicht deshalb, weil antisemitische Charaktere zwölf antisemitische Sätze sagen. Wenn es von Wilhelm Hauff antisemitische Äußerungen gibt, heißt das noch nicht, dass auch seine Novelle antisemitisch ist - und wenn doch, sollte man diesen Text indizieren und nicht den Film von Harlan, der nicht "frei nach einer Novelle" von Hauff gestaltet ist (das galt gerüchteweise für das nicht erhaltene Exposé Metzgers von 1921). Am Verweis auf Himmler irritiert, dass die BPjM die Jugend schützen soll und nicht arme SS-Männer wie Stefan Baretzki, der sich im Auschwitz-Prozess damit verteidigte, dass er seine Opfer wie unter Zwang quälen und ermorden musste, weil er vorher Jud Süß gesehen hatte. Zwischen solchen SS-Männern und in unserer jetzt 60-jährigen Demokratie aufgewachsenen Jugendlichen besteht hoffentlich ein Unterschied.

Das ganze Indizierungsbegründung zeugt - sorry! - von der Denkfaulheit, die automatisch einsetzt, wenn man glaubt, sich durch Verbote die notwendige Auseinandersetzung sparen zu können. Schon allein deshalb, aus Gründen der Intellektualität, bin ich für eine Freigabe von Jud Süß. Das beste Gegengift zu den dumpfen Ressentiments der Alt- und Neonazis ist die Bildung, eingebettet in eine anspruchsvolle Diskussionskultur. Und natürlich gehört dazu auch die Informationsfreiheit. Wer sie einschränkt, leistet dem Vorschub, das er bekämpfen will. Die BPjM begründet die Indizierung auch damit, dass sie "ohne jegliche kritische Kommentierung" ist. Die IHF-Edition kommentiert einer der führenden Historiker des NS-Films. Das ändert gar nichts. Auch diese DVD ist indiziert, weil sie "inhaltsgleich" ist. Verbote sind bei uns besonders geschützt, weil wir sie so gern haben.

Das Wachpersonal der KZs, heißt es im Indizierungsantrag, "musste den Film anschauen". Da ist er wieder, der gute alte Zwang. Der SS-Rottenführer Baretzki und seine 19 Kameraden, die gemeinsam wegen Auschwitz vor Gericht gestellt wurden, hatten die Möglichkeit, aber sie mussten nicht. Jud Süß war Teil des Unterhaltungsprogramms. Baretzki und die anderen erfüllten ihre "Pflicht" in einem Vernichtungslager, das dazu da war, Menschen zu töten. Allein dadurch, dass sie dort Dienst taten und die Vernichtungsmaschinerie am Laufen hielten, nicht durch Jud Süß und nicht im Affekt, wurden sie zu Mördern.

Von der ersten Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle am 9. Juli 1954 waren zwei Tarzan-Comics betroffen. In der Begründung steht, dass die Comics auf Jugendliche "nervenaufpeitschend und verrohend" wirken. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Die Bundesprüfstelle wusste es auch nicht. Sie nahm es an. Interessant daran ist, dass genau die Hypothese zur Wirkung von Medien übernommen wurde, die man in der Adenauer-Zeit immer wieder nachbetete, weil sie nach allgemeiner Übereinkunft die Täter der NS-Zeit entschuldigen konnte. Sie ist uns bis heute erhalten geblieben. Die "Nervenaufpeitschung" spielt aber in der Geschichte der Shoah eine eher untergeordnete Rolle. Die Mörder und ihre Komplizen, schreibt Jens Hoffmann in "Das kann man nicht erzählen", waren "gewöhnliche deutsche Männer, deren hervorstechende Eigenschaft gerade ihre Leidenschaftslosigkeit war".

Kindern würde ich Jud Süß nicht zeigen. Wenn aber heute, 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, ein Jugendlicher oder ein Erwachsener, der den Film gesehen hat, tatsächlich glaubt, dass "die Juden" von der Gier nach Geld und vollbusigen Blondinen getrieben sind und man sie deshalb aus der Stadt werfen muss, war er mit großer Sicherheit schon vorher ein Antisemit. Einem Film, der seit 1945 verboten ist, kann man dafür nicht mehr die Schuld geben. Er kann höchstens etwas sichtbar machen, dem wir lieber Alberichs Tarnkappe überziehen würden. Jud Süß sahen nicht nur, wie die Bundesprüfstelle suggeriert, die SS-Einheiten, auf die wir uns als Täter geeinigt haben, sondern 20 Millionen Deutsche.

Thomas Harlan in "Wandersplitter"

Im Dritten Reich gab es ein perfekt funktionierendes Ministerium für Propaganda, Übermächtigung und Massensuggestion, das die Deutschen dazu brachte, dass sie taten, was der Führer wollte. So steht es meistens in den Filmgeschichten. Wir vergessen dabei, dass wir damit die Selbstdarstellung des Dr. Joseph Goebbels übernehmen. Seine Vorstellungen vom Medienangebot, das in der Lage ist, beim Publikum eine bestimmte, vom Produzenten beabsichtigte Wirkung hervorzurufen, haben wir uns in der Bundesrepublik dankbar angeeignet. Sie war willkommen, weil sie bequem zur Selbstentlastung führte. Die Alternative bestünde darin, dass wir selbst Verantwortung übernehmen, statt die Schuld bei einem Film zu suchen. Wie man das macht, zeigt nun schon ein Leben lang Thomas Harlan. Für ihn interessieren wir uns viel weniger als für seinen Vater, den die Aura des Verbotenen umgibt. Das sollten wir so schnell wie möglich ändern. Als Einstieg empfehle ich Thomas Harlans Romane Rosa und Heldenfriedhof, dazu die Doppel-DVD Thomas Harlan - Wandersplitter und Krystyna von Liane Dirks.