Schweden: Neues Gesetz zu Vergewaltigungen soll Einstellungen in der Gesellschaft verändern
Das Gesetz tritt heute in Kraft. Zentral ist das Einverständnis zur sexuellen Handlung
Ab heute tritt in Schweden ein neues Gesetz in Kraft, das "jeden sexuellen Akt, der nicht ausdrücklich in gegenseitigem Einverständnis vollzogen wird, als Vergewaltigung" ansieht. Drohungen oder Gewalt oder die besonders verletzbare Situation des Opfers sind nicht mehr die einzig ausschlaggebenden Kriterien.
Das schwedische Parlament hat das Gesetz über das Einverständnis bei sexuellen Beziehungen am 23. Mai verabschiedet. Mit dem Gesetz ändert sich einiges. War zuvor als Nachweis für eine Vergewaltigung gefordert, dass Gewalt angewandt wurde oder dass Drohungen ausgesprochen wurden oder dass ein "Zustand der Schwäche" des Opfers ausgenutzt wurde, so genügt der Anklage mit dem neuen Gesetz der Nachweis, dass keine Zustimmung zum sexuellen Akt gegeben wurde.
"Was in unserer Gesellschaft akzeptabel ist und was nicht"
Wie aus Äußerungen des schwedischen Justizministers hervorgeht, wird mit dem Gesetz die Absicht und die Hoffnung verknüpft, dass "in die Köpfen aller Jungen und Männer in Schweden einzieht, dass es jetzt so ist, dass man das Einverständnis der Person braucht, mit der man schlafen will".
"Dieses Gesetz ist normativ, es legt fest, was in unserer Gesellschaft akzeptabel ist und was nicht", so Kararina Bergehed vom schwedischen Zweig von Amnesty International, die sich vom neuen Straftatbestand eine ähnliche Wirkung erhofft wie vom Gesetz zu körperlichen Bestrafung von 1979, das die Wahrnehmung verändert habe. Auch der sozialdemokratische schwedische Premierminister Stefan Löfven sieht im Gesetz ein Mittel, um Haltungen und Werte der Gesellschaft zu verändern.
Laut einem Bericht von Le Monde spielten "wiederholte Freisprüche in Vergewaltigungsfällen" eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des Gesetzes. Die Freisprüche hätten zu Wellen der Empörung geführt.
Anwaltskammer: "Beweishöhe nicht gesenkt"
Im Unterschied zur Ansicht, die bei der Empörung mit dabei ist und die zum neuen Gesetz häufig zu hören ist, wonach es künftig mehr Verurteilungen geben wird, geht laut der französischen Zeitung die schwedischen Anwaltskammer nicht davon aus. Die Beweishöhe sei nicht gesenkt worden, heißt es dort.
Denn nun müsse die Anklage die Absicht beweisen - "l’accusation doit prouver l’intention" - wird Anne Ramberg von der Anwaltskammer zitiert. In vielen Fällen wird Behauptung gegen Behauptung stehen oder Auslegung gegen Auslegung, wie ein Statement der Richterin Anna Hannell, die an der Ausarbeitung des Gesetzes mitgewirkt hat, vor Augen führt.
Die französische Nachrichtenagentur AFP zitiert sie mit der Einschätzung.
Es besteht absolut keine Erfordernis, formell "ja" zu sagen, auf einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art. Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung.
Richterin Anna Hannell
Was ist ein "Ja" und wie lange gilt es?
Dass die Art der körperliche Beteiligung zum Streitthema vor Gerichten wird, ist damit nicht ausgeschlossen. Welches Spektrum die Auslegungen schon in der Berichterstattung haben, zeigt etwa ein Artikel der SZ-Korrespondentin in Schweden. Dort ist nicht bloß von körperlicher Beteiligung die Rede, sondern von Lust:
"Sex muss freiwillig sein - ist er es nicht, dann ist er illegal", lautete der Leitspruch der Regierung. Im Prinzip galt das schon vorher. Neu ist, dass man sich nun vergewissern muss, ob der andere wirklich möchte. Das muss nicht per App geschehen und nicht mal unbedingt laut ausgesprochen werden.
Es reicht, wenn das Verhalten des anderen deutlich macht, dass er Lust auf Sex hat. Klingt selbstverständlich, trotzdem ergeben sich Fragen: Welches Verhalten gilt als Zustimmung, welches nicht? Was passiert, wenn einen die Lust mittendrin verlässt? Wie beweist man vor Gericht, wenn man unfreiwillig Sex hatte? Wird es einfacher, Vergewaltiger zu verurteilen?
SZ
Auch eine gegenseitige Zustimmungserklärung auf dem Papier oder auf einer App dürften im Streitfall nicht alle Fragen beantworten. "Man muss während des gesamtes Aktes sicherstellen, dass der andere immer noch will", heißt es in diesem Zusammenhang in der SZ, deren Korrespondentin mit Unterstützern des neuen Gesetzes gesprochen hat. Man müsse eben miteinander reden: "'Möchtest du das? Können wir das versuchen? Kommunikation!'"
In Schweden wird Vergewaltigung mit sechs Jahre Gefängnis bestraft, die Höchststrafe von zehn Jahren Haft kann verhängt werden, wenn das Opfer minderjährig war.