Siebenundzwanzig Worte spalten die Nation
Das Second Amendment als Argumentationsgrundlage in der Debatte um das amerikanische Waffenrecht
Als "gun culture" charakterisierte der Historiker Richard Hofstadter 1970 das Verhältnis der amerikanischen Gesellschaft zum Thema Waffenbesitz. Die rechtliche Grundlage dieser "Waffenkultur" bildet der zweite Zusatzartikel der US-Verfassung, an dem sich auch die meisten Einzelstaaten orientieren. Der lässt jedoch einige Interpretationsmöglichkeiten zu.
Schon die prominente Stellung im Grundrechtskatalog, unmittelbar nach Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit, verweist auf seine große Bedeutung. Im Prozess der Nationwerdung der Vereinigten Staaten spielten Schusswaffen eine essentielle Rolle. Ob Kriegs-, Jagd- und Herrschaftsinstrument, als Hobby oder zur Verteidigung gegen Kriminelle oder einen als tyrannisch empfundenen Staat - Schusswaffen prägen seit jeher die amerikanische Kultur. Vor allem in ländlichen, dünner besiedelten Regionen gehört das Kleinkalibergewehr zu den Standard- Geburtstagsgeschenken für Teenager.
Seitdem die öffentliche Diskussion zwischen Anhängern und Gegnern der "gun culture" im Zuge des Amoklaufs an der Sandy-Hook-Grundschule im Dezember 2012 wieder aufgeflammt ist, stehen jedoch andere Waffen im Mittelpunkt des Interesses. Seit 2010 produzieren amerikanische Waffenhersteller mehr Pistolen als Gewehre; mehr als acht Millionen Amerikaner besitzen die Erlaubnis zum verdeckten Tragen von Faustfeuerwaffen. Vor allem aber sind es Waffen wie das Bushmaster XM 15-E2S - die Hauptwaffe des Amokläufers -, auf die sich die Debatten konzentrieren. Hierbei handelt es sich um eine halbautomatische Variante einer Kriegswaffe, im amerikanischen Sprachgebrauch eine "assault weapon". Es ist zu groß, um es sinnvoll zum Selbstschutz mit sich zu führen, nur begrenzt für die Jagd zu gebrauchen und, außer zum Zielschießen, an sich eher für die Kategorie "post-apokalyptische Szenarios" nutzbar.
Es ist diese Art von Waffen, die bei den Kritikern der US-Waffenkultur oft das größte Unbehagen auslöst, obwohl sie vergleichsweise selten bei Straftaten benutzt werden. Aber das Design dieser Waffen, die Munitionskapazität ihrer Magazine und die Möglichkeit, sie zudem mit den entsprechenden Werkzeugen auf Vollautomatik umrüsten, werfen immer wieder die Frage auf, ob es sinnvoll ist, dass solche Waffen auf dem Markt dargeboten werden können, zumal sie wiederholt bei Amokläufen benutzt wurden. Alleine von den zahlreichen Varianten der Tatwaffe befinden sich zwischen 2,5-3,7 Millionen in amerikanischem Privatbesitz.
Die öffentliche Debatte über Schusswaffen und Gewalt polarisiert und mündet allzu oft in einem polemischen Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Kritikern der "gun culture". In Anbetracht der teils sehr verschiedenen Erfahrungen mit Schusswaffen ist die Emotionalität der Auseinandersetzung nur allzu verständlich. Benjamin Wallace-Wells schildert in einem Artikel im New York Magazine, wie Menschen aufgrund bedrohlicher Erlebnisse zu Waffen greifen. Wie etwa der Regierungsangestellte, der seine erste Pistole in den 1960ern erwarb, nachdem er eine nächtliche Auseinandersetzung mit Angehörigen des Ku Klux Klan überstanden hatte. Wer einmal Todesangst erlebt hat, kann solche Entscheidungen zumindest nachvollziehen. Auf der anderen Seite steht freilich das Leid der Schusswaffenopfer und ihrer Angehörigen, das durch den Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule auf tragische Weise wieder in den Mittelpunkt gerückt wurde. Etwa dreißig Menschen werden in den USA tagtäglich erschossen. Zugleich sind die Vereinigten Staaten das Land mit der weltweit höchsten Verbreitung von Schusswaffen in Privatbesitz. Zwischen 83 und 97 Schusswaffen pro einhundert Amerikaner veranschlagt beispielsweise die Small Arms Survey 2007 des Graduate Institute of International and Development Studies in Genf.
Angesichts der auch durch Interessengruppen, Medien und Politik zusätzlich vorangetriebenen Dichotomie, die sich schon in den Zuordnungen eines "pro-gun"- und "anti-gun"-Lagers zeigt, bleibt oft jegliche Differenzierung in der Waffendebatte auf der Strecke. Gleiches gilt für die Suche nach den Ursachen des außerordentlich hohen Ausmaßes von Schusswaffengewalt in den USA. Einseitige Argumente hinsichtlich der Ursachen dieses "Gewaltexzeptionalismus" enden zumeist in einem "intellektuellen Puzzle und einem statistischen Minenfeld", so Professor Robert Weisberg von der Stanford University.1
Die große Emotionalität der Auseinandersetzungen um das Waffenrecht lässt sich auch damit erklären, dass sie ein Schlachtfeld jener Kulturkämpfe zwischen "Liberals" und "Conservatives" sind, die seit den 1970er Jahren Politik und Gesellschaft in den USA prägen. Dabei muss man hinzufügen, dass die Haltung zum Waffenbesitz auch stark nach geographischer Region variieren. Im Nordosten und in Kalifornien etwa ist das Waffenrecht restriktiver als im Nordwesten und im Süden. Schusswaffen haben für Gegner wie Befürworter unterschiedliche Bedeutungen, verkörpern verschiedene Wertvorstellungen und Lebensentwürfe. Für ihre Verfechter repräsentieren sie etwas, das gerade angesichts eines vermeintlichen Werteverfalls gut und richtig ist; für die Gegner symbolisiert vor allem die hohe Verbreitung und die kulturelle Ästhetisierung von Schusswaffen eine profunde Fehlentwicklung der US-Gesellschaft.
Ironischerweise können sich Letztere dabei durchaus auf die National Rifle Association berufen, die bis weit ins 20. Jahrhundert hinein ein Maß an Reglementierung des Waffenbesitzes anstrebte, das angesichts ihrer derzeitigen Rhetorik geradezu unvorstellbar ist. Dagegen dürften auch die radikalsten Fürsprecher eines unregulierten Waffenbesitzrechtes überrascht sein, dass ausgerechnet die Black Panthers jene Protestform ersonnen haben, die gegenwärtig von vorwiegend weißen NRA- und Gun-Owners-of- America-Mitgliedern praktiziert wird: der demonstrative, schwer bewaffnete Aufmarsch auf öffentlichen Plätzen oder etwa in Parlamentsgebäuden. Im Fall der militanten, afroamerikanischen "Bürgerwehr" führte der übrigens dazu, dass ausgerechnet Kaliforniens damaliger Gouverneur Ronald Reagan erklärte, er sehe keinen Grund, warum ein Bürger heutzutage eine geladene Waffe in der Öffentlichkeit tragen müsse - und prompt härtere Waffengesetze forderte.
Interpretationsfragen
Doch für Ironie ist in der Waffendebatte kaum Platz. Sie bietet stattdessen eine Arena für symbolische Politik, die mittels vermeintlich verfassungsrechtlich fundierter Argumentationen legitimiert werden soll. Doch auch die akademische Debatte über das Second Amendment wird nicht selten von Anfeindungen vergiftet. Zudem ist die Bedeutung seines Wortlauts alles andere als eindeutig und entsprechend umstritten:
"A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"
Diese gerade siebenundzwanzig Wörter werfen einige Fragen hinsichtlich der Bedeutung einzelner Begriffe und des Zusammenhangs der Formulierung auf. Vor allem die Frage, inwiefern sich das "right of the people" auf die "well regulated Militia" bezieht und damit letztlich die im Zeitkontext nicht unbedingt weltweit übliche Praxis der "Volksbewaffnung" gemeint ist, spaltet Historiker und Rechtsgelehrte. Das ist jedoch nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit einem individuellen Recht auf den Besitz und das Führen jeder Art von Waffe.
Auch die Intentionen der Autoren des zweiten Verfassungszusatzes sind nicht eindeutig. Sollte sichergestellt werden, dass äußeren Bedrohungen schnell durch lokal mobilisierte Milizeinheiten begegnet werden konnte? Stand das individuelle Recht zur Nutzung von Waffen für die Jagd, zur Selbstverteidigung oder zum Zeitvertreib im Mittelpunkt? Oder sollte damit sichergestellt werden, dass die umstrittene Bundesregierung kein zum Machtmissbrauch einladendes Gewaltmonopol erlangen kann?
Jeder, der meint, die Antworten auf diese Fragen seien nur zu offensichtlich, übersieht, dass sich Verfassungsrechtler, Historiker und Politikwissenschaftler seit geraumer Zeit damit auseinandersetzen. Der Umfang der Literatur zum Thema ist Legion. Obgleich alle mit den gleichen Worten arbeiten, kommen sie doch zu sehr verschiedenen Ergebnissen. Vereinfacht lassen sich in den letzten Jahrzehnten zwei führende Interpretationsvarianten unterscheiden.
Am bekanntesten ist wohl der individualrechtliche Ansatz. Er interpretiert die Phrase "the right of the people" als ein persönliches Privileg eines jeden US-Bürgers, Waffen zu besitzen und zu führen - zur Jagd, zum Zeitvertreib oder zur Selbstverteidigung. Aber in einer politischen Kultur, in der das Misstrauen gegen staatlichen Machtmissbrauch tief verwurzelt ist, fällt häufig auch der Begriff der Second Amendment remedies. Damit ist letztlich bewaffneter Widerstand gegen den Staat gemeint, insbesondere gegen die Washingtoner Bundesregierung, dessen Möglichkeit durch das Second Amendment gewährleistet werden soll.
Gerade auch Ereignisse wie die in Waco 1993 haben fraglos ihren Teil dazu beigetragen, dieses Bedürfnis zum Besitz von möglichst viel Feuerkraft vor allem in konservativen und libertären Kreisen zu verstärken. Unabhängig von ideologischen Präferenzen lässt auch die zunehmende Militarisierung der amerikanischen Polizei in punkto Ausrüstung und Mentalität die Alarmglocken schrillen. In Verbindung mit kontroverser Gesetzgebung wie dem Patriot Act besteht hier sicher ein berechtigter Anlass zur Besorgnis.
Es stellt sich jedoch auch die Frage, ob eine möglichst hohe Verbreitung möglichst leistungsstarker Schusswaffen die adäquate Antwort darauf ist oder die wechselseitige Aufrüstung nur weiter befeuert. Es sei daran erinnert, dass Vorfälle wie der North Hollywood Shootout zur Bewaffnung der Polizei mit Sturmgewehren führten. Letztlich findet hier eine Art Rüstungswettlauf zwischen den Angehörigen der Miliz-Subkultur und staatlichen Institutionen statt, der fatal an eine selbsterfüllende Prophezeiung erinnert.
Festlegungen
Der zweite, kollektivrechtliche Ansatz hingegen betont die Formulierung der "well regulated Milita". Demzufolge garantiert das Second Amendment, dass die Sicherheit der Einzelstaaten durch Volksmilizen und nicht etwa eine Berufs- oder Söldnerstreitmacht gewährleistet wird. Im Kontext der politischen Theorie des Zivilrepublikanismus im 18. Jahrhundert wird "the people" hier zumeist als Verweis auf eine Bürgerschaft erwachsener, männlicher, weißer Amerikaner interpretiert, die das Recht und die Pflicht besitzt, im Kontext der Milizzugehörigkeit Waffen zu führen bzw. zu besitzen. Demnach verkörpert die heutige U.S. National Guard die moderne Fortsetzung der "well regulated Militia".
Das Problem bei der Interpretation dieses Verfassungszusatzes besteht darin, dass letztlich jede dieser Varianten plausibel begründet, aber auch hinterfragt werden kann.2 Der Historiker und Jurist Lucas A. Powe vermutete dahingehend, dass die unklare Formulierung schlicht die verschiedenen Ansichten der Autoren des Second Amendment widerspiegelt. Auch anhand weiterer historischer Dokumente wie den Federalist Papers lassen sich sowohl individualrechtliche als auch kollektivrechtliche Positionen untermauern. In der Literatur zum Thema ist folglich durchweg eine Fülle von Verweisen auf jeweils andere Gelehrte zu finden, welche die gleiche Position wie der Autor vertreten. Befürworter und Gegner von Einschränkungen des Waffenrechts überbieten sich gegenseitig mit der Aufzählung einschlägig bekannter Namen, da die Debatte auf argumentativer Ebene offenbar nicht entschieden werden kann.
In den letzen Jahren entwickelte sich zwar ein wachsender Konsens unter Rechtsgelehrten, dass das Second Amendment ein Recht zum privaten Waffenbesitz zumindest nicht ausschließt. Beispielhaft dafür steht der liberale Verfassungsrechtler Laurence Tribe, einer der Professoren Barack Obamas an der Harvard Law School. Ursprünglich war er ein entschiedener Anhänger des kollektivrechtlichen Ansatzes, überdachte seine Position jedoch in den späten 1990er Jahren. Der Waffenbesitz sei nicht ausschließlich im Kontext der Milizzugehörigkeit zu sehen, es bestünde auch ein individuelles Recht, so Tribe, nicht ohne jedoch die "alles oder nichts"-Haltung vieler Gegner und Befürworter zu kritisieren.
Der U.S. Supreme Court hat sich 2008 und 2010, mittels seiner konservativen Mehrheit, schließlich eindeutig auf die Seite der individualrechtlichen Variante gestellt. Dies fiel mit 5-4 Stimmen jedoch denkbar knapp aus und ließ erhebliche Differenzen unter den Richtern zutage treten. In den Begründungen und abweichenden Meinungen wird nochmals deutlich, wie verschieden die Lesarten des zweiten Verfassungszusatzes sind. John Paul Stevens, einer der eher liberalen Richter, übte heftige Kritik daran, dass der Supreme Court hiermit eine mögliche Interpretation des Second Amendment zur Tatsache erklärt hat, mit entsprechenden Folgen für die weitere Rechtssprechung.
Klar ist zugleich aber auch, dass weder ein komplettes Verbot des individuellen Waffenbesitzes noch eine totale Deregulierung zur Debatte stehen. Stattdessen stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen legitimen Einschränkungen und Rechtsverletzungen liegt. Dass Einschränkungen im Waffenrecht, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit etwa, grundsätzlich verfassungskonform sind, daran ließ selbst der erzkonservative Richter Antonin Scalia keinen Zweifel. Darunter zählte er auch das Verbot des Tragens von Schusswaffen in Schulen. Gerade jedoch hat der Gouverneur von South Dakota ein Gesetz unterzeichnet, dass unter anderem die Bewaffnung von Lehrern legitimiert, während in Georgia das Verbot des Tragens von Schusswaffen in Bars, Kirchen und Klassenräumen voraussichtlich gekippt wird.
Teufelskreis Waffendebatte
Angesichts von hunderten Millionen Schusswaffen in Privatbesitz muss man fraglos anerkennen, dass die Mehrheit der Waffenbesitzer verantwortungsbewusst damit umgeht, denn sonst wäre das Ausmaß an Schusswaffengewalt wohl noch wesentlich höher. Mit Hinblick darauf behauptet die NRA gar, dass nicht die Gewaltinstrumente selbst, sondern vermeintliche gesellschaftliche Übel wie Abtreibungen, Hedonismus, mediale Gewaltdarstellungen und sonstige Unmoral für Schusswaffengewalt verantwortlich seien. Dabei erfolgt gerne der verklärende Rückgriff auf den historischen Mythos einer traditionellen, christlichen Nation, in der die Familie intakt war und die Gesellschaft friedlich prosperierte. Mit der historischen Realität hat das indes wenig zu tun. Hingegen war "gun control" sogar im ebenso mythologisch verklärten "wilden Westen" eine Tatsache. In Siedlungen wie Dodge City, Kansas oder Tombstone, Arizona, die durch Groschenromane und Western-Filme legendär wurden, musste man spätestens im Laufe der 1870er Jahre seine Schuss- und Stichwaffen beim Sheriff hinterlegen.3
Die gesetzliche Reglementierung des Waffenbesitzes und -tragens zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist also weder unamerikanisch oder unwirksam, noch ein Bruch der Verfassung. Dass eine hohe Verfügbarkeit legaler Waffen auch den entsprechenden Schwarzmarkt bedient, kann nicht bestritten werden. Tatsächlich kommen Kriminelle mehrheitlich auf drei Wegen zu Waffen: Durch den Einsatz von Strohmännern, die den Kauf bei einem lizenzierten Waffenhändler tätigen, durch korrupte Händler und bei so genannten "gun shows". Dass auch scheinbar unauffällige, "unbescholtene" Bürger ihre Waffen missbrauchen, gehört ebenfalls zur Realität. Etwa so wie die Mitglieder von Bürgerwehren, die in dem Hurricane Katrina folgenden Chaos in New Orleans das Feuer auf Unbewaffnete eröffneten.
Dennoch scheiden sich die Geister angesichts des Vorhabens der Obama-Administration, unter anderem den Besitz bestimmter Waffen- und Munitionsarten zu verbieten sowie eine umfassende Prüfung aller Waffenverkäufe vorzunehmen (und damit Schlupflöcher beim Waffenhandel zu stopfen). Während die breite Öffentlichkeit derzeit diese Vorhaben mehrheitlich unterstützt, sind NRA-Mitglieder mehrheitlich dagegen. Wobei auch hier der Teufel im Detail steckt: wie wirksam kann ein Verbot bestimmter Waffenarten sein - eben jener "assault weapons", zu denen die Hauptwaffe des Sandy-Hook-Amokläufers zählte - wenn die Industrie diese Regelungen mit kleinen Änderungen umgehen kann? Und was ist mit dem Hauptinstrument der Schusswaffengewalt, dem unübersehbaren Bestand an Faustfeuerwaffen, also Pistolen und Revolvern? Vielleicht wäre es sinnvoller, dem Vorschlag des ehemaligen New Yorker Gouverneurs Eliot Spitzer zu folgen und stattdessen den Verkauf und Handel der Munition stärker zu reglementieren:
Let’s create a regime that makes sale of bullets to anybody not licensed to carry a gun illegal, makes resale illegal, micro-stamps bullets so they can be traced. No Second Amendment issues here. This would have a remarkable impact on both violence and the capacity to solve shooting crimes. Let’s turn the NRA catchphrase that "guns don’t kill people" against them. Because they may be right: Bullets kill people. Regulate them and limit their sale.
Angesichts einer tief verwurzelten Waffenkultur, in der es nicht unüblich ist, dass das die Tochter oder Ehefrau ein bonbonrosa Sturmgewehr zum Geburtstag bekommt, dürfte eine umfangreiche Neureglementierung des Waffenrechts jedoch schwierig werden. Vieles droht am Fundamentalwiderstand von Herstellern, Gruppen wie der NRA und den damit verbundenen Politikern zu scheitern. Die Werbung der Waffenhersteller spielt ungeniert mit den Ängsten der Menschen - und solange Politiker wie der republikanische Senator Lindsay Graham verkünden, dass die logische Reaktion auf den Stellenabbau lokaler Polizeibehörden der private Erwerb von halbautomatischen Sturmgewehren sei, wird sich die Waffendebatte weiter im Kreis drehen. Das Aufleben des Vigilantismus wird jedoch mit einem anderen hoch geschätzten Prinzip der US-Verfassung kollidieren - "due process", dem Rechtsstaatsprinzip, verankert im fünften und vierzehnten Amendment.
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