Siemens und die Multation

Wie schafft man bei Aktiengesellschaften Anreize für gesetzestreues Verhalten?

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Immer mehr Geheimnise der Siemens-Geschäftspolitik kommen ans Licht, und immer öfter belegen sie das, was sich Benutzer der von Siemens hergestellten öffentlichen Verkehrsmittel in München schon länger dachten: Dass die Firma ihre Profite weniger über Qualität oder Wettbewerb erwirtschaftete, sondern über kriminelle Verbindungen zum Schaden öffentlicher Kassen und abhängiger Verbraucher. Die zahlreichen Corporate-Crime-Skandale der letzten Jahre legen nahe, dass Siemens kein Einzelfall ist, sondern dass hier ein strukturelles Problem vorliegt.

Für Siemens und Softwarepatente: Heinrich von Pierer. Bild: Erlanger Technikgespräche

Die oben geschilderten Aktivitäten sind oftmals das natürliche Ergebnis des Unternehmenszwecks – nämlich der Profitmaximierung. Während Edward Barnays 1928 noch damit argumentierte, dass schlechte Arbeitsbedingungen und schlechte Behandlung der Verbraucher sich negativ auf den Aktienkurs auswirken würden1 stellt sich das Bild zu Anfang des 21. Jahrhunderts anders dar: Verbraucherschädliche, abhängigkeitsökonomische Geschäftsmodelle, schlechte Arbeitsbedingungen und Lohnkürzungen dienen ebenso wie Entlassungen dazu, den Aktienkurs zu steigern. Die einseitige Ausrichtung auf den "shareholder value" brachte es mit sich, dass große Unternehmen bewusst nicht nur gemeinschädliches Verhalten sondern auch Regelverstöße in Kauf nehmen, wenn es den Kurs des Unternehmens erhöht. Personen, die für Unternehmen gemeinschädlich handeln, sind im Gewirr der Entscheidungsprozesse selten ausfindig zu machen und werden deshalb meist nicht zur Rechenschaft gezogen.2

"Corporations have neither bodies to be kicked, nor souls to be damned"

In den USA gab es bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine große Debatte über diesen Effekt. William M. Gouge stellte 1845 fest, dass ein Verbrechen, das auf dem Gewissen eines einzelnen Menschen schwer lasten würde, auf viele Schultern verteilt durchaus erträglich wird3 und Peter C. Brooks, reichster Mann Bostons in der Ära Jackson, beschrieb die Möglichkeiten, die das System der juristischen Personen für die Handlungsspielräume brachte mit einem Vergleich aus William Shakespeares Macbeth:

"Where the dishonesty is the work of all the Members, every one can say with Macbeth in the murder of Banquo 'thou canst not say I did it.'"

Ein beliebter Aphorismus unbekannten Ursprungs brachte die Problematik am besten auf den Punkt: "Corporations have neither bodies to be kicked, nor souls to be damned".4

Bereits vor der Ära Jackson war das Phänomen der "juristischen Personen" äußerst kritisch beäugt worden – auch von den Vätern der amerikanischen Verfassung, die ihnen keineswegs die gleichen Rechte geben wollten wie natürlichen Personen. Das hing auch damit zusammen, dass die East India Company – durch geschäftliche Verflechtungen und Lobbyismus eng mit Parlament und Königshaus verbunden - im vorrevolutionären Amerika ein Gesetz erwirkt hatte, das es erlaubte, private Teehändler als "Privateers & Pirates" zu verfolgen. Die Boston Tea Party, die die amerikanische Revolution einläutete, war nicht nur antimonarchistischer, sondern auch antikorporativer Protest: Das Parlament repräsentierte der Auffassung amerikanischer Zeitzeugen nach vor allem die East India Company – und nicht die amerikanischen Siedler.5

Die Bill of Rights sollte deshalb nach dem Willen ihrer Schöpfer nur Individuen Abwehrrechte gegen einen sonst zur Übermacht neigenden Staat gewähren. Der Gedanke, dass diese auch für Firmen gelten sollten, lag Thomas Jefferson fern. Er forderte – ganz im Gegenteil - sogar einen 11. Verfassungszusatz, der Handelsmonopole verbieten sollte. Der Verfassungszusatz scheiterte jedoch am Widerstand der Federalist Party. Stattdessen wurde die Macht von Unternehmen im 18. und 19. Jahrhundert auf Bundesstaatsebene eingeschränkt: So war in den meisten amerikanischen Bundesstaaten der Besitz von Firmen durch Firmen verboten, jede finanzielle Einflussnahme auf die Politik unter Strafe gestellt und sowohl das Betätigungsfeld als auch die Lebensdauer von Unternehmen auf unter 40 Jahre begrenzt. Häufig war auch verankert, dass Firmen in erster Linie dem öffentlichen Wohl zu dienen hätten.6

Unternehmenskritisch: Thomas Jefferson

Die Idee, dass nicht nur Individuen, sondern auch Firmen als "Personen" gelten können, blieb dem amerikanischen Recht noch lange fremd und fand nur durch einen Trick Eingang in die Rechtsprechung: 1886 schmuggelte ein ehemaliger Bahnangestellter und "court reporter" in den "Headnotes" zum Fall Santa Clara County vs. Southern Pacific Railroad ganz nebenbei die Formulierung unter, dass die Eisenbahngesellschaft eine "Person" sei und als solche den Schutz des ersten Verfassungszusatzes genieße. Obwohl diese Einstufung für den Fall irrelevant war und der kurz danach tödlich erkrankte Oberste Richter Waite in einer handschriftlichen Notiz sogar ausdrücklich darauf hinwies, hier keine Entscheidung getroffen zu haben, diente der Kommentar daraufhin nicht nur Firmenanwälten, sondern auch Richtern als bequeme Belegstelle.7

Subtheologische Befangenheit

Die Geltung von Vorschriften für natürliche Personen (deren Verhalten im allgemeinen ethisch bestimmt ist und bei denen das Strafrecht als Abschreckung funktioniert) auf juristische Personen führte zu Widersprüchen in den auf den Liberalismus aufbauenden volkswirtschaftlichen Theorien. Alexander Rüstow entwickelte bereits in den 1930er Jahren seine "Theorie der subtheologischen Befangenheit", mit der er diese Widersprüche zu beschreiben versuchte. Rüstows Mitstreiter Wilhelm Röpke stellte fest, dass die Deisten des 18. Jahrhunderts den Wettbewerb als ein Instrument der Vorsehung ansahen, der als automatischer Ersatz für die "Ehrlichkeit" dienen sollte – doch bereits nach kurzer Zeit wurde die Ableitung des Wettbewerbs aus der Vorsehung vergessen und der Wettbewerb selber an die Stelle Gottes gesetzt. Der "Aberglaube" an die unbedingte Gültigkeit bestehender ökonomischer Gesetze verhinderte nach Rüstow notwendige Eingriffe zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit von Märkten und führte zur Degeneration des Wirtschaftssystems.8

"Und so wurden denn jene Einschränkungen und Vorbehalte, die wir bei Smith selber noch finden, von seinen fortschrittsfreudigen Adepten bald vollends überhört und vergessen. In durchaus unangebrachtem Gottvertrauen versäumte man völlig, das Kamel anzubinden. Wie hypnotisiert ließ man auch die schlimmsten Dinge geschehen, ohne sich auch nur zur geringsten Reaktion aufraffen zu können. Man hatte Gott walten lassen wollen, und gab schließlich dem Teufel freie Hand, dem Teufel des Strebens nach Bereicherung auf Kosten Anderer, der Machtgier und der Herrschsucht."

Multation

Eine Reaktion auf die von Rüstow beschriebenen Widersprüche bestünde in wesentlich strenger getrennten Vorschriften für natürliche und für juristische Personen. Ein sehr wirksames Mittel wäre beispielsweise der Einsatz eines altes römischen Rechtsinstruments, der Multation: Im Falle grober Regelverstöße von Aktiengesellschaften sucht die Judikative nicht nach Verantwortlichen im Organisationsgeflecht, sondern löst die Firma auf. Das Anlagevermögen oder ganze Teile des Unternehmens können an Konkurrenten verkauft werden, was auch das Problem fehlender Staatseinnahmen mildern würde. Der Besitzer der Aktie wird im Falle einer Multation nicht "enteignet", sondern verliert durch die rechtmäßige Bestrafung des Unternehmens nur seine Investition – womit er als Spekulant an der Börse rechnen muss. Mit dem Einsatz solcher Multationen würde wünschenswertes Verhalten von Unternehmen über den Aktienmarkt geregelt: Anteile an Firmen mit schädlichen Praktiken und einem dadurch hohen Multationsrisiko fänden potentiell weniger Käufer, der Kurs wäre entsprechend niedriger. Würde das Instrument der Multation eingesetzt, bestünde in Aktiengesellschaften wie Siemens also ein marktwirtschaftlicher Anreiz zu gesetzestreuem Verhalten.