Stoppen Freie Wähler und Grüne die neue Europawahl-Sperrklausel?
Einer bayerischen Blockadebasis im Bundesrat könnten sich andere Länder anschließen
Im Juli genehmigte das Europaparlament eine auf Druck der deutschen Bundesregierung zustande gekommene Wahlrechtsänderung auf EU-Ebene, mit der deutsche und spanische Regierungen für Europawahlen Sperrhürden in Höhe von zwei bis fünf Prozent einführen können (vgl. Uploadfilterpflicht und Leistungsschutzrecht vorerst gestoppt). Diese neue Regelung muss noch von den Parlamenten der EU-Mitgliedsländer ratifiziert werden. In Deutschland sind das der Bundestag und die Länderkammer, der Bundesrat.
In diesem Bundesrat werden in wenigen Wochen voraussichtlich erstmals die Freien Wähler vertreten sein, die in Bayern gerade mit der CSU über eine Koalition verhandeln. An diesen Verhandlungen beteiligt ist unter anderem die FW-Europaabgeordnete Ulrike Müller, die sich in der Vergangenheit (wie die Freien Wähler überhaupt) als klare Gegnerin einer neuen Sperrhürde platzierte, an der sie und ihre Partei bei der letzten Europawahl auch dann gescheitert wären, wenn sie an der Untergrenze von zwei Prozent gelegen hätte (vgl. Superminister Aiwanger und Justizminister Alexander Hold?).
Die Bundesregierung versucht, die neue Sperrhürde unter anderem deshalb an dieser Untergrenze durchzusetzen, weil die nur in Bayern antretende Bundesregierungspartei CSU deutschlandweit gerechnet unterhalb von fünf oder sogar vier Prozent landen könnte, wenn der Trend für sie so weitergeht wie bisher. Vom Unterschreiten einer Zweiprozenthürde ist die CSU aber auch bundesweit gerechnet noch weit entfernt, während die sieben kleineren Parteien, die bei der letzten Europawahl Abgeordnete ins Europaparlament entsenden konnten, alle unterhalb dieser Schwelle blieben.
Grosse-Brömer sucht Zweidrittelmehrheit bei Grünen
Zudem äußerte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Ansicht, dass die Bundesregierung keine drei-, vier- oder fünfprozentige Hürde einführen kann, sondern an der Untergrenze von zwei Prozent bleiben muss, weil sie sonst über zwingende europarechtliche Vorgaben hinausgehen und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kollidieren würde. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist jedoch nur ein guter Rat und keine zwingende Vorgabe, an die sich die Parteien halten müssen, was sich unter anderem daran zeigt, dass die Bundesregierung die Sperrklausel bereits bei der Europawahl 2019 gelten lassen will, obwohl die Fachleute das erst 2024 für möglich halten (vgl. Juristischer Dienst des Bundestages hält Europawahl-Sperrklausel erst 2024 für möglich).
Schwerer ignorieren können Union und SPD anscheinend die Rechtsmeinung, dass sie für die Ratifizierung im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Diese Zweidrittelmehrheit sollte dem Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer nach eigentlich schon im September stehen, ist aber immer noch nicht beisammen. Weil Union (246), SPD (153) und FDP (80) zusammengerechnet auf 479 von 708 Abgeordnete kommen, ist anzunehmen, dass nicht alle Liberalen der Meinung ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Stefan Ruppert folgen und der neuen Zugangsbeschränkung zuzustimmen wollen (vgl. Zweidrittelmehrheit für eine Zwei-Prozent-Hürde zur Europawahl 2019?). Womöglich nicht zuletzt deshalb, weil die FDP bei den Europawahlen 1984, 1994 und 1999 mit 4,8, 4,1 und drei Prozent den Einzug ins Europaparlament verpasste und 2014 mit 3,4 Prozent an einer Vier- oder Fünf-Prozent-Hürde gescheitert wäre.
Bayerische Stimmen alleine reichen nicht für eine Blockade der Ratifizierung aus
Nun will sich Grosse-Brömer um die Unterstützung der Grünen bemühen, die im Bundestag 2013 mehrheitlich für eine dreiprozentige Sperrklausel bei Europawahlen votierten. Ihre Zustimmung ist auch im Bundesrat nötig, der nicht gewählt, sondern von den jeweiligen Landesregierungen besetzt wird. Die sechs der insgesamt 35 Stimmen dort, über die Bayern verfügt, reichen nämlich nicht für eine Blockade der Ratifizierung aus, können aber eine Basis bilden, zu der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung wie Schleswig-Holstein hinzustoßen.
Auch dort gibt es der Einschätzung des ehemaligen Kieler Landtagsabgeordneten und neuen Piratenpartei-Europawahlspitzenkandidaten Patrick Breyer nach nämlich Vorbehalte gegen die umgehende Umsetzung der von der Bundesregierung erwirkten Richtlinie. Gelingt sie trotzdem, glaubt er, dass das Bundesverfassungsgericht auf zu erwartende Klagen der kleineren Parteien hin schnell handeln wird. "Entweder", so Breyer, "Union und SPD halten sich an die Spielregeln des Grundgesetzes - oder das Bundesverfassungsgericht wird eine verfrühte Wiederauflage der Sperrklausel rechtzeitig vor der Europawahl 2019 einkassieren".
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