Streit über Urheberrecht-Richtlinie in der EU
Frankreich blockiert Einigung durch das Beharren auf einen strengen Schutz der geistigen Eigentümer und der technischen Sicherungen
Zwischen den EU-Staaten ist es zu Differenzen bezüglich der Auslegung des Urheberrechts gekommen. Die EU sucht mit der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (PDF-Dokument) Leitlinien festzusetzen, die das europäische Recht in Übereinstimmung mit den WIPO-Abkommen bringen. Doch bei der Frage, wie das Verhältnis der Autoren- und der Verbraucherinteressen zu gewichten ist, herrscht noch Uneinigkeit. Auch eine Chance, über dieses für die Informations- oder Wissensgesellschaft zentrale Thema noch einmal nachzudenken, auch wenn seit 1996 über diese Richtlinie verhandelt wird.
Am Donnerstag kam es im Binnenmarktrat des Europäischen Rats zu keiner Einigung. Vor allem an Frankreich, unterstützt von Italien, Belgien und Spanien, ist ein Kompromisspapier gescheitert. Die Länder verlangen einen strengen Schutz der Urheber, während andere Mitgliedsländer wie Großbritannien, Holland und die skandinavischen Länder sich mehr für die Verbraucherseite stark machen und vor allem die unentgeltliche Nutzung für private Zwecke weiterhin offenener halten wollen. Deutschland scheint sich zwischen diesen Extremen zu bewegen. Wie es in der Pressemitteilung so schön heißt, kreiste die Diskussion um das Finden eines "angemessenen Gleichgewichts zwischen den Interessen der Rechteinhaber (den Eigentümern der Urheberrechte und der verwandten Rechte) auf der einen Seite und den Interessen anderer Parteien auf der anderen (Internet Service Provider, Verbraucher, Gerätehersteller, Bibliotheken, Verlage und anderen, die Ausnahmerechte in den Mitgliedsstaaten genießen)."
Streitpunkt scheint vor allem gewesen zu sein, zu welchen Bedingungen Urheber technische Sperren in Abspielgeräte einbauen können, um das Kopieren auch für die private Nutzung zu beschränken - oder möglichst ganz als unentgeltliche Möglichkeit zu verhindern. Im Unterschied zur bestehenden Rechtslage ist gerade dieser Punkt sehr heikel, denn digitale Medien ermöglichen es, im Prinzip die genaue Nutzung von Dateien festzulegen. Wie man am bereits in den USA in Kraft getretenen, ebenfalls die WIPO-Abkommen umsetzenden Digital Millennium Copyright Act sehen kann, werden im Augenblick nicht nur vor Gericht wichtige Fragen (Musikindustrie und Musiker gegen MP3, Napster, Gnutella, Filmindustrie gegen DeCSS, Microsoft gegen Slashdot etc.) ausgefochten, sondern es droht allgemein die Gefahr, dass die Interessen der Inhaber der Urheberrechte weit über denen der Verbraucher und auch der Öffentlichkeit (Bibliotheken, Berichterstattung, Ausbildung ...) gestellt werden, weil die Politiker unter dem Druck der Industrie denken, sie müssten die Profitmöglichkeiten möglichst stärken. Die Industrie rechnet dabei mit oft fiktiven Zahlenspielen, bei denen jede Kopie als Verlust angesetzt wird, ohne gleichzeitig zu berücksichtigen, dass Kopien durchaus auch Werbung im Sinne von Aufmerksamkeit für die eigenen Produkte sein kann. Auch mit der Möglichkeit, mit dem Tonband Musikstücke oder mit dem Video Filme zu kopieren, sind weder Industrie noch Autoren im Armenhaus gelandet, sondern haben vielmehr in dieser Zeit ihre Umsätze steigern können.
"Die Digitalisierung birgt nicht nur neue Risiken für die Inhaber von Urheber- und Leistungssschutzrechten, sondern kann auch die Verwaltung und Kontrolle von Verwertungshandlungen durch Zugangskontroll- und Identifizierungssysteme sowie Kopierschutzvorrichtungen erleichtern. Diese Systeme oder Vorrichtungen - die sich noch in der Entwicklung befinden oder vom Privatsektor bereits genutzt werden - können nur dann erfolgreich flächendeckend eingeführt werden, wenn es einen rechtlichen Schutz vor der Umgehung, Ausschaltung oder Manipulierung dieser Systeme gibt. In dem Richtlinienvorschlag wird den Mitgliedstaaten daher aufgegeben, für einen adäquaten Rechtsschutz vor Handlungen wie die Herstellung oder Verbreitung von Vorrichtungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zu sorgen, die die unerlaubte Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen (z. B. Zugangscodes oder Verschlüsselungsvorrichtungen), die zum Schutz von Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten bestimmt sind, ermöglichen oder erleichtern."
Das Urheberrecht ist allerdings nicht nur zum Schutz der Rechteeigner geschaffen worden, sondern stets auch ein Kompromiss gewesen, der auch die legitimen Interessen der Käufer und der Öffentlichkeit berücksichtigt hat. Ohne eine gewisse freie Zirkulation von Informationen trocknet eine Kultur aus und wird sowohl der Informationsfluss als auch das Kennenlernen der Kultur etwa in der Schule blockiert. Zu strenge Regelungen mögen vielleicht kurzfristig zu höheren Profiten führen, langfristig schädigen sie die Grundlage einer kreativen Kultur und damit auch die Möglichkeiten, durch neue Schöpfungen Gewinne zu erzielen. Auch wenn man der Industrie womöglich nicht unterstellen kann, eine langfristige Perspektive einnehmen zu können oder zu wollen, so sollten Politiker dazu schon in der Lage sein.
Eine rechtliche Regelung wird durch einen pauschalen Schutz der technischen Sicherungen weitgehend ausgehoben, wenn nicht genau festgelegt wird, wieviele Kopien etwa für den privaten Gebrauch gemacht werden können. Allerdings sollt ein Verbraucher, wie ich denke, weiterhin beispielsweise ein Musikstück, das er erworben hat, beliebig oft kopieren und auf allen seinen Geräten abspielen können - oder die Preise müssten erheblich sinken. Ein weitgehend allgemeines Verbot, technische Sicherungen zu umgehen oder Mittel dafür zu entwickeln bzw. anzubieten, würde den angeblich angestrebten "fairen Ausgleich aller Rechte und Interessen" einseitig auslegen. Bislang war der Richtlinienvorschlag so ausgelegt, dass die EU-Mitgliedsländer die konkrete Form der Vergütung für Kopien, die "zum privaten Gebrauch, zur Veranschaulichung im Unterricht oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung" hergestellt werden, je nach ihrer "Rechtstradition" regeln können.
Die Begehrlichkeiten sind bekanntlich groß. So scheute man sich auch nicht, im Europäischen Parlament zu fordern, eine unentgeltliche Zwischenspeicherung von Inhalten im Internet zu verbieten, was die Kommission aber aus berechtigten Gründen zurückgewiesen hat: "Nicht berücksichtigen konnte die Kommission den Wunsch des Parlaments, bestimmte als Teil eines technischen Verfahrens hergestellte vorübergehende Kopien (z.B. Speicherkopien) nur dann von den Schutzbestimmungen auszunehmen, wenn der Rechtsinhaber vorher der Verbreitung seines geschützten Materials über Kommunikationsnetze zugestimmt hat. Ein solches Erfordernis würde nämlich den Betrieb des Internet stark behindern und den im ursprünglichen Vorschlag gefundenen Interessenausgleich in Frage stellen." Die Parlamentarierer haben unter dem Druck der Lobby mit dieser Forderung sogar riskiert, ein ganzes Medium kalt zu stellen, das die Gesellschaft und die Wirtschaft im Augenblick mehr als vieles andere prägt und umgestaltet.
Frankreich jedenfalls will die Möglichkeit der unentgeltlichen privaten Vervielfältigung möglichst weitgehend einschränken und eine finanzielle Entschädigung für die Autoren sicherstellen. In der vor kurzem verabschiedeten Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr wurde zwar festgelegt, dass Vermittler nicht für die Informationen verantwortlich sind, wenn sie eine "rein passive Rolle spielen, die in der bloßen Weiterleitung von Informationen Dritter besteht." Auch hier gibt es in Frankreich gerade eine Reihe von Prozessen, die womöglich doch wieder zu einer Verantwortung der Provider führen könnten. Die Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen, wie sie gerade in den USA im Fall Napster zur Disposition steht, wurde allerdings ausgeklammert, weil sie in der EU-Urheberrechts-Richtlinie geregelt werden sollte.
Portugal wollte, solange es die EU-Präsidentschaft innehat, auf eine schnelle Einigung im Hinblick auf die Urheberrechts-Richtlinie hinaus. Offiziell wurde die Beschlussfassung jetzt auf Ende Juni, das Ende der Präsidentschaft Portugals, verschoben. Allerdings wird gemunkelt, dass Frankreich die Verabschiedung gerne so lange hinausziehen will, bis die französische EU-Ratspräsidentschaft beginnt.