Sucht die Bundearbeitsagentur illegal nach Streikbrechern?

Die Post wird bestreikt und die Bundesarbeitsagentur sucht nach Leiharbeitern, die als Streikbrecher eingesetzt werden sollen - damit verstößt die Behörde wohl gegen geltendes Recht

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"Nachdem Gott die Klapperschlange, die Kröte und den Vampir geschaffen hatte, blieb ihm noch etwas abscheuliche Substanz übrig, und daraus machte er einen Streikbrecher. Ein Streikbrecher ist ein aufrechtgehender Zweibeiner mit einer Korkenzieherseele, einem Sumpfhirn und einer Rückgratkombination aus Kleister und Gallert", schrieb der gesellschaftskritische US-Schriftsteller Jack London vor über hundert Jahren.

Die bestreikte Deutsche Post AG ist momentan auf der dringenden Suche nach Korkenzieherseelen, liegen doch millionenfach Postsendungen in den Lagern. Dabei schreckt die Deutsche Post auch nicht davor zurück, Beamte als Streikbrecher einzusetzen; das Arbeitsgericht Bonn hat diese grenzwertige Vorgehensweise per Urteil vom 2. Juli allerdings gebilligt.

Aber die Post geht noch einen Schritt weiter, indem sie - höchstwahrscheinlich widerrechtlich - gemeinsame Sache mit der Bundesagentur für Arbeit macht: In einer Stellenausschreibung sucht die Arbeitsagentur Magdeburg derzeit …

für einen Personaldienstleister Postsortierer für einen befristeten Einsatz von ca. 2-3 Monaten. Der Einsatz erfolgt im Postfrachtzentrum Magdeburg, Burg oder Gardelegen als Brief/Paketsortierer/in, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden, Stundenlohn: 8,20 Euro. […] Ihre Hauptaufgabe besteht in der Sortierung von Post- und Paketsendungen. Körperliche Fitness ist notwendig, da Paketsendungen bis max. 31,5 kg zu heben sind.

Arbeitsagentur Magdeburg

Mit ein wenig Recherche findet man schnell heraus, dass in den besagten Postfrachtzentren die Deutsche Post AG ansässig ist - es liegt also mehr als nahe, dass es sich beim anonymisierten Arbeitgeber um die Post handelt, deren größter Einzelaktionär mit 21 Prozent Anteilen der KfW-Bankengruppe der deutsche Staat ist. Die Post hat diese Anzeige natürlich nicht direkt annoncieren lassen, sondern einen namentlich ungenannten "Personaldienstleister" zwischengeschaltet.

Knapp 30 Minuten nach meiner Anfrage bei der Bundesarbeitsagentur wurde das Stellenangebot (Referenznummer 10000-1129352743-S) von der Internetseite gelöscht, Link auf ./45339_1.pdf finden Sie ein PDF der entsprechenden Anzeige. Auf Nachfrage sagt eine Sprecherin der Arbeitsagentur Magdeburg gegenüber Telepolis:

Bei dem Arbeitgeber handelt es sich um ein rekrutierendes Zeitarbeitsunternehmen, dessen Firmenbezeichnung wir aus Datenschutzgründen nicht benennen können. Zeitarbeitsunternehmen unterliegen aktuell einem Tarifvertrag, wonach der tariflich festgelegte Stundenlohn als Ausnahmeregelung zum Mindestlohn bei mind. 8,20 Euro (je nach Qualifikationsstufe) liegt. Wichtig: Für die Arbeitsagenturen sind diese Zeitarbeitsunternehmer und der Bewerber die Vertrags- und Ansprechpartner und nicht das Unternehmen, welches den Leiharbeitnehmer dann letztlich einsetzt. Es ist der Agentur im Regelfall auch nicht bekannt. Unabhängig von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit, auch in bestreikten Unternehmen auf Wunsch der beteiligten Parteien zu vermitteln, hat die Agentur für Arbeit Magdeburg in Abstimmung mit dem Arbeitgeber das Stellenangebot derzeit ruhend gestellt.

Arbeitsagentur Magdeburg

Die Stellenanzeige ist in mehreren Punkten ein Skandal: Erstens sollen die Postsortierer für einen Hungerlohn von 8,20 EUR die Stunde arbeiten. Das entspricht zwar dem Tarifvertrag für Leiharbeiter - der wiederum selbst ein Skandal ist -, reicht aber bekanntermaßen kaum zum Überleben aus. Zweitens engagiert sich die Bundesagentur für Arbeit hier abermals für die Leiharbeit: Wir haben hierzulande ein Heer von ausgebeuteten Tagelöhnern. Über ein Drittel aller offenen Stellen in Deutschland werden nach Angaben der Bundesarbeitsagentur inzwischen als Leiharbeit ausgeschrieben (Mehr als ein Drittel der offenen Stellen werden als Leiharbeit angeboten).

Der dritte Punkt aber ist besonders brisant: Eine Bundesbehörde hilft einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, einen Streik zu brechen. Laut § 320, Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch besteht eine Streikanzeigepflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Die Linke), Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, betont, dass es der Bundesarbeitsagentur juristisch gar nicht gestattet ist, Streikbrecher anzuwerben:

Ja, das wäre nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch unzulässig. Auch die Bundesagentur für Arbeit darf während eines Arbeitskampfes keine Arbeitskräfte für bestreikte Stellen an das Unternehmen vermitteln, wenn Erwerbslose das nicht wollen. […] Ist dann der Streik angezeigt, gilt für die Arbeitsagentur Folgendes: Sie darf nur dann Erwerbslose als Arbeitskräfte in das Unternehmen vermitteln, wenn diese - trotz Hinweises auf den Streik - darum bitten. So ist es derzeit im Paragraf 36 des Dritten Sozialgesetzbuches geregelt.

Sabine Zimmermann

Das Aktionsbündnis "gegen-hartz.de", das ebenfalls über den Fall berichtet, erwähnt in seinem Artikel, dass bereits ein ALG-II-Empfänger unter Androhung von Sanktionen zum Streikbrechen verpflichtet wurde, andernfalls werde sein Arbeitslosengeld um 30 Prozent gekürzt. Vermutlich gibt es schon mehrere solcher Fälle, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind.

In einer Rede am 1. Juli bekräftigte Sabine Zimmernann:

Meine Damen und Herren, nun haben wir heute eine Information bekommen, die eine bodenlose Frechheit ist. Es gibt Hinweise darauf, dass die Arbeitsagentur für die Post Streikbrecher sucht. Ich will Ihnen hier die Anzeige - ich habe sie extra groß kopiert - für das Postfrachtzentrum Magdeburg zeigen und aus dem Stellenangebot der Arbeitsagentur zitieren: Wir suchen Postsortierer für einen befristeten Einsatz von zwei bis drei Monaten. - Die Krönung ist, dass das Ganze für 8,20 Euro im Rahmen von Leiharbeit geschehen soll, für die der Mindestlohn überhaupt nicht gilt. Wenn das hier in Deutschland so passiert, ist das eine große Sauerei, meine Damen und Herren. Ich fordere eine klare Stellungnahme der Bundesregierung, die leider nicht anwesend ist.

Sabine Zimmernann

Die Bundesregierung freilich verfolgt ihre altbekannte Strategie: aussitzen und schweigen - und beweist damit abermals ihre Rückgratkombination aus Kleister und Gallert. So oder so: Es kann nicht sein, dass sich Bundesbehörden oder der Staat in aktuelle Arbeitskämpfe einmischen (wie bereits bei der Deutschen Bahn geschehen: Die GDL streikt für uns alle!) und als Handlanger für Streikbrecher agieren, zumal öffentliche Stellen bei Arbeitskämpfen gesetzlich zur Neutralität verpflichtet sind. Der aktuelle Vorfall bei der Bundesarbeitsagentur muss also Konsequenzen haben, damit das Streikrecht der Lohnarbeiter nicht noch weiter ausgehöhlt wird.

Patrick Spät lebt als freier Journalist und Buchautor in Berlin. Zum Thema Arbeit erschien von ihm das Buch: "Und, was machst du so?", Zürich: Rotpunktverlag, 2014.