Teurer Scherz mit fremdem Email-Account

Nur aus Spaß und Neugier hatte eine spanische Studentin mit dem ihr bekannten Kennwort groben Unfug mit dem Hotmail-Account einer früheren Kollegin getrieben

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Wenn man sich im Studium kennen lernt und sich befreundet, dann entsteht ein mehr oder weniger großes Vertrauen. Möglicherweise hat man auch einmal das Kennwort für den Computer oder den Mail-Account des Anderen mitbekommen. Bei zwei spanischen Studentinnen war dies zumindest der Fall. Dann aber kam eine der beide, nachdem sich ihre Wege getrennt hatten, auf dumme Gedanken - und handelte sich wegen Ausspähung von Geheimnissen zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung ein.

Es sollte wohl ein abschreckendes Urteil sein. Weil eine junge Frau das Kennwort für den Zugriff auf den Hotmail-Account einer ehemaligen Studienkollegin kannte und damit einige üble Scherze anstellte, wurde die 28-Jährige in Barcelona jetzt zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe von exakt 26.886,20 Euro verurteilt. Anklage und Verteidigung hatten sich verständigt, der jungen Frau eine Gefängnisstrafe zu ersparen, das Finanzministerium hatte aber 5 Jahre Gefängnis, die Anwaltskanzlei Bufet Almeida im Namen des Opfers sogar 7 Jahre gefordert.

Für schuldig befunden wurde die junge Frau, im November 2001 unautorisiert von ihrem Computer aus auf den Hotmail-Account zugegriffen und kompromittierende Mails mit dem Namen der Ex-Kollegin weiter verschickt zu haben. Dabei waren auch einige Mails mit Beleidigungen an den Chef von dieser. Zudem hatte sie zum Schluss die vorhandenen Mails und das Adressbuch gelöscht. Das alles habe dem Opfer, so der Richter, psychische Schäden zugefügt.

Es hatte bis Februar 2002 gedauert, bis die Täterin ausfindig gemacht werden konnte. Diese gab alles zu, sagte aber, sie habe das nur als Scherz und aus Neugierde heraus gemacht. Das kommt ihr aber nun teuer zu stehen, denn die 27.000 Euro muss sie dem als Schadensersatz zahlen, weil diese trotz psychologischer Behandlung noch immer unter posttraumatischen Stress leide und auf den sie emotional sehr belastenden Vorfall mit "Angst, Verzweiflung, Konzentrationsschwierigkeiten, Nervosität, übersteigerte Wachsamkeit ..." reagiert habe, wie ein forensischer Gutachter vor Gericht erklärte. Zudem sei berufliches Ansehen geschädigt worden.